08.12.2005 - 15.02.2006
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.
Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden.
Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Kompetenznetzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung möglichst über einen themenspezifischen Ansatz international vermarktet werden.
Für eine Pilotmaßnahme wurde Südkorea als renommiertes Hochtechnologieland in Asien ausgewählt.
Dabei werden u. a. folgende Ziele verfolgt:
Diese Bekanntmachung richtet sich an die Dachorganisationen deutscher Wissenschafts- und Forschungsorganisationen, die zur Entwicklung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zum internationalen Forschungsmarketing eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen können.
Die Aktivitäten der Pilotmaßnahme "Forschungsmarketing Korea" werden in eine Dachkampagne* eingebunden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung werden die Planung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen im Rahmen des von der Organisation erarbeiteten Gesamtkonzeptes zum internationalen Marketing unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes unterstützt.
Es werden v. a. folgende zielgruppenspezifische Maßnahmen gefördert:
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2006 bis 08/2007 erfolgen.
Antragsberechtigt sind folgende Forschungsorganisationen: Helmholtz Gemeinschaft, Max- Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft und die Hochschulrektorenkonferenz.
Es wird dabei davon ausgegangen, dass die jeweiligen "Zentralen" der Organisationen Antragsteller sind und weitere Akteure ggf. in Form eines Unterauftrages eingebunden werden. In begründeten Ausnahmefällen sind, in Abstimmung mit den jeweiligen Zentralen und im Rahmen des von der Organisation erarbeiteten Gesamtkonzeptes, auch einzelne Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
Für einen Zeitraum von 12 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse - i.d.R. bis zu 50.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim Projektträger der DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF- Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsverträge:
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Internationale Büro im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Königswinterer Straße 522-524
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:
Verena Müller
Tel.: 0228 4492-253,
Fax: 0228 4492-400
ab 01.01.2006
Tel.: 0228 3821-462,
Fax: 0228 3821-444
E-mail: verena.mueller@dlr.de
Interessenten reichen dem Internationalen Büro im DLR bis 15.02.2006 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache im Umfang von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) ein. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Anträge sollen aus folgenden Teilen bestehen:
Nach Auswahl der geeigneten Anträge wird für diese Antragssteller eine Sondierungsreise (vorraussichtlich im April 2006) nach Südkorea veranstaltet, die der Weiterentwicklung, Vorbereitung und Abstimmung der geplanten Einzelmaßnahmen dient. Im zweiten Schritt sollen die Antragssteller nach Abstimmung mit den anderen teilnehmenden Akteuren, einen Formantrag mit entsprechend überarbeiteten und konkretisierten Arbeitsplan einreichen, in dem auch die Einbettung in die Dachkampagne beschrieben wird.
Des Weiteren sind im Antrag ggf. folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Beginn der Vorhabenlaufzeit voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2006. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2007 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF Internetseite in Kraft
Bonn, den 08.12.2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Matthes
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/5672.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)