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08.12.2005 - 15.02.2006

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur "Umsetzung von Marketing Maßnahmen im Zielland Südkorea" für Forschungsorganisationen im Rahmen der Pilotmaßnahme "Forschungsmarketing Südkorea"

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden.

Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Kompetenznetzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung möglichst über einen themenspezifischen Ansatz international vermarktet werden.

Für eine Pilotmaßnahme wurde Südkorea als renommiertes Hochtechnologieland in Asien ausgewählt.

Dabei werden u. a. folgende Ziele verfolgt:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und koreanischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Steigerung der Erfolge deutscher Forschungseinrichtungen bei der Auftragsforschung auf internationalen Märkten
  • Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Akquisition von forschungs- und entwicklungsrelevanten Direktinvestitionen nach Deutschland

Diese Bekanntmachung richtet sich an die Dachorganisationen deutscher Wissenschafts- und Forschungsorganisationen, die zur Entwicklung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zum internationalen Forschungsmarketing eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen können.

Die Aktivitäten der Pilotmaßnahme "Forschungsmarketing Korea" werden in eine Dachkampagne* eingebunden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung werden die Planung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen im Rahmen des von der Organisation erarbeiteten Gesamtkonzeptes zum internationalen Marketing unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes unterstützt.

Es werden v. a. folgende zielgruppenspezifische Maßnahmen gefördert:

  • Maßnahmen zur Selektion und gezielten Ansprache von potenziellen Forschungs- Kooperationspartnern in Südkorea (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops, Aufenthalte im Zielland)
  • Präsentation der Wissenschafts- und Forschungseinrichtung in Südkorea (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Vorträge)
  • Auf- und Ausbau eines eigenen strategischen Netzwerkes in Südkorea sowie Stärkung der Präsenz vor Ort
  • ggf. Aktivitäten zur Steigerung der wissenschaftlich-technologischen Leistungsfähigkeit der Organisation durch Know-how-Austausch und -Gewinn mit südkoreanischen Partnern (z. B. Fachseminare, Symposien)
  • Maßnahmen zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung
  • Akquisition von FuE-Projekten, FuE-Aufträgen sowie Direktinvestitionen bei koreanischen Unternehmen für den Standort Deutschland

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2006 bis 08/2007 erfolgen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind folgende Forschungsorganisationen: Helmholtz Gemeinschaft, Max- Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft und die Hochschulrektorenkonferenz.
Es wird dabei davon ausgegangen, dass die jeweiligen "Zentralen" der Organisationen Antragsteller sind und weitere Akteure ggf. in Form eines Unterauftrages eingebunden werden. In begründeten Ausnahmefällen sind, in Abstimmung mit den jeweiligen Zentralen und im Rahmen des von der Organisation erarbeiteten Gesamtkonzeptes, auch einzelne Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von 12 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse - i.d.R. bis zu 50.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim Projektträger der DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF- Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsverträge:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);

7. Verfahren

7.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Internationale Büro im  Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Königswinterer Straße 522-524
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:
Verena Müller

Tel.: 0228 4492-253,
Fax: 0228 4492-400

ab 01.01.2006
Tel.: 0228 3821-462,
Fax: 0228 3821-444
E-mail:  verena.mueller@dlr.de

7.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro im DLR bis 15.02.2006 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache im Umfang von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) ein. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Anträge sollen aus folgenden Teilen bestehen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern
  2. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland Korea
  3. Marketing- Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen
  4. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
  5. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu den eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)

Nach Auswahl der geeigneten Anträge wird für diese Antragssteller eine Sondierungsreise (vorraussichtlich im April 2006) nach Südkorea veranstaltet, die der Weiterentwicklung, Vorbereitung und Abstimmung der geplanten Einzelmaßnahmen dient. Im zweiten Schritt sollen die Antragssteller nach Abstimmung mit den anderen teilnehmenden Akteuren, einen Formantrag mit entsprechend überarbeiteten und konkretisierten Arbeitsplan einreichen, in dem auch die Einbettung in die Dachkampagne beschrieben wird.

Des Weiteren sind im Antrag ggf. folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Zu erreichende Ziele im Rahmen der Gesamtstrategie der Organisation
  • Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen für den eigenen Forschungs- bzw. Technologiebereich (Stärken- Schwächen-Analyse)
  • Analyse des Potentials in Südkorea bzgl. der eigenen Forschungs- bzw. Technologiebereiche (vgl. 1.1)
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
  • Nachhaltige Lösungsansätze im Rahmen der Gesamtstrategie der Organisation sowie der Einzelmaßnahmen
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen und Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Beginn der Vorhabenlaufzeit voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2006. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2007 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF Internetseite in Kraft

Bonn, den 08.12.2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Matthes



* Die Einzelaktivitäten werden von einer Dachkampagne flankiert, mit der für den FuE Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u. a. eine Auftaktveranstaltung in Seoul, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten sowie die Erstellung von Broschüren zum FuE Standort Deutschland sowie ein Internetportal.

Angesprochen werden im Rahmen dieser Ausschreibung: Helmholtz Gemeinschaft, Max- Planck- Gesellschaft, Leibniz- Gemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft und Hochschulrektorenkonferenz.
Eine zweite Förderbekanntmachung wendet sich im Rahmen der Pilotmaßnahme "Forschungsmarketing Südkorea" an die Kompetenznetze.de.

Zusatzinformationen

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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/5672.php)