20.01.2006 - 28.04.2006
Vom 10. Januar 2006
Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Hinzu kommt in der Wissensgesellschaft die immer engere Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologien.
Das Besondere der Mikrosystemtechnik, ihr zentrales Merkmal, ist der systemische Charakter. Allen Mikrosystemen ist gemeinsam, dass verschiedene Funktionen, Materialien, Komponenten und Technologien - meistens in Verbindung mit Komponenten der Mikroelektronik - in einem integrierten System miteinander verknüpft werden. Die Mikrosystemtechnik vereint dabei so unterschiedliche Basistechnologien wie die Mechanik, die Optik, die Fluidik, aber auch neue Technologiefelder wie beispielsweise die Polytronik oder Neue Materialien. Wie die biologischen Zellsysteme sind aber auch Mikrosysteme weit mehr als die Summe ihrer Teile: Die intelligente Integration in kompakte Systeme ermöglicht völlig neue Funktionen.
Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese Bekanntmachung greift den Themenschwerpunkt "Intelligente Technische Textilien" auf.
Deutsche Textilunternehmen nehmen eine internationale Spitzenstellung auf dem Gebiet der Technischen Textilien ein. Die Branche ist vorrangig von KMU geprägt. Um ihre Technologieführerschaft zu halten oder weiter auszubauen, sind diese Unternehmen auf die aktive Nutzung von Forschungsergebnissen angewiesen. Entscheidend für den Erfolg der Unternehmen ist der Innovationsgrad ihrer Produkte. Die Intelligenten Technischen Textilien sind hierfür ein zukunftsträchtiges Beispiel. Darunter werden im Folgenden Textilien mit integrierten Mikrosystemen verstanden (d. h. mindestens ein Sensor oder Aktor ist integriert und es werden Signale übertragen und verarbeitet). Diese lassen im Zusammenwirken hochentwickelter Technologien der Mikrosystem- und Textiltechnik eine deutliche Funktionserweiterung und einen spürbaren Nutzen bei wesentlichen Kundengruppen erwarten.
Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Intelligente Technische Textilien für Anwendungen in den volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen Gesundheit und Sicherheit:
Das Gesundheitswesen steht vor neuen Herausforderungen, insbesondere aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Die Mikrosystemtechnik kann aufgrund des Miniaturisierungspotenzials und der hohen Funktionsdichte einen wesentlichen Beitrag leisten, neue Produkte für die Diagnostik und Therapie direkt am Patienten zu realisieren. Dabei können sowohl in Textilien eingebundene Sensoren als auch Aktoren zum Einsatz kommen. Als mögliche Anwendungsfelder sind z. B. das Monitoring von chronischen Erkrankungen oder die Therapie von chronischen Wunden denkbar. Innovative Lösungen können hier zur Entlastung bei den Kosten, aber auch zur besseren Versorgung beitragen.
Sowohl im klinischen, ambulanten als auch im häuslichen Umfeld wird die Ermittlung und Beobachtung von Vitalparametern zunehmend erforderlich. So z. B. müssen physiologische Parameter wie z. B. Blutdruck, Puls, Herzfrequenz, Herzrhythmus und Atmung überwacht werden. Andere Lösungen sollen das Gesundheitsniveau und Wohlbefinden beibehalten helfen. Einsatzmöglichkeiten eröffnen sich daher in Bereichen wie Vorsorge, Prävention und Rehabilitation, aber auch Wellness, Fitness und Sport. Textile Lösungen bieten insbesondere bei Langzeit-Anwendungen einenhohen Tragekomfort. Die Mikrosystemtechnik ist hierbei die Schlüsseltechnologie, welche die Systeme miniaturisiert und dadurch in den Alltag des Patienten integrieren hilft. Wichtig sinddie Biokompatibilität der Lösungen (oft werden die Textiliendirekt auf der Haut getragen) und die Möglichkeit, übliche Textilpflegeverfahren zu nutzen.
Die Sicherheit von Personen, aber auch wertvollen Gütern zu gewährleisten, ist eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft. Überallwo es gilt, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, eröffnen sich Anwendungen für Intelligente Technische Textilien. Sicherheit umfasst sehr unterschiedliche Anwendungsfelder.Schutztextilien sind technische Textilien für den Personen- oder Sachschutz. Sie schützen z. B. vor Hitze, Kälte, Wasser, Chemikalien, Gas oder Strahlung und können Warnfunktionen übernehmen. Bei tragbaren Schutztextilien verspricht die Integration der Mikrosystemtechnik einen besonderen Zusatznutzen für gefährdete Personen in den Bereichen Verkehrswesen (aktive und passive Insassensicherheit, aktiv warnende Schutzkleidung), Hitze-und Kälteeinwirkung sowie Chemikalien- und UV-Lichtexposition.Mit Hilfe der Mikrosystemtechnik können auch Sensoren zur Erfassung von Umweltparametern, aber auch z. B. bei Schutzanzügen der Feuerwehr zur Erfassung von Vitalparametern in dieTextilien integriert werden. Es sind Aktoren integrierbar, die z. B.eine Ortung oder Abgabe von Warnsignalen (Licht bzw. Funk) erlauben, ebenso wird die aktive Warnung von Personen durch z. B. von Fahrzeugen ausgesandte Signale (Infrarot, Radar) möglich. Die Miniaturisierung der MST-Komponenten ermöglichtgleichzeitig eine bessere Tragbarkeit und höhere Mobilität der Träger.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung neuartiger Lösungen für Gesundheit und Sicherheit auf Basis Intelligenter Technischer Textilien. Angesprochen sind somit:
Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes "Intelligente Technische Textilien" ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von industriellen Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf, innovativeLösungen für Anwendungen im Bereich Gesundheit oder zur Erhöhung der Sicherheit entwickeln. Es können Arbeitspakete von der Entwicklung bis zur Vorbereitung der Zulassung (soweit erforderlich, z. B. klinische Studie, BAM, TÜV) gefördert werden.
Die Vorhaben sollten die Weiterentwicklung textiler MST-Techniken im Fokus haben. Ziel ist stets eine schnelle Umsetzung inmarktfähige Produkte. Dazu ist es erforderlich, dass alle Aspekte der späteren Umsetzung beachtet werden (Medizinproduktegesetz, Zulassungen, Zertifizierungen). Insbesondere sollten bei Lösungen im Bereich Gesundheit medizinische Pflegeeinrichtungen oder andere Anwender einbezogen werden. Probleme der Standardisierung und Zuverlässigkeit textilbasierter Mikrosysteme sollten beachtet werden.
Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungenzu verwertbaren Produkten der beteiligten KMU führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
Darüber hinaus können im begründeten Einzelfall wissenschaftliche Vorprojekte gefördert werden, welche die Weiterentwicklungtextiler MST-Techniken von allgemeinem Interesse zum Ziel haben. Dazu zählen Aufbau- und Verbindungstechniken (z. B. Kontaktierung, lösbare Verbindungen von textilen und MST-Elementen, textile Verkapselung), Energiegewinnung und -versorgungund neuartige textilbasierte Sensor- und Aktorprinzipien. Die Kosteneffizienz einer später möglichen Produktion sollte beachtet werden.
Die wirtschaftliche Umsetzung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Daher sollte z. B. an Verbünden mit medizinischen Inhalten in jedem Fall ein Anwendungspartner beteiligt sein, bei Verbünden im Fahrzeugbereich könnte das entsprechend ein Tier1-Zulieferer oder Fahrzeughersteller sein.
Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Einrichtungen, dieMitglied der "Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren" sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus derinstitutionellen Förderung finanzieren.
An einem Verbundprojekt müssen mindestens zwei Unternehmender gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.
Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Einrichtungen, die Mitglied der "Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren" sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus derinstitutionellen Förderung finanzieren.
Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebietausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderenVerbünden, insbesondere bei Projekten zur Prävention und zum Patientenmonitoring mit Verbünden im Rahmen des thematischenSchwerpunktes "Präventive MikroMedizin (mst-medizin)", erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wirdweiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zurVerwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit ineiner Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponentenaufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des nationalbeabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaftsind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in derRegel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- undWissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG- die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBFwerden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
Unterlagen Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: +49030/310078-101
Internet: http://www.mstonline.de/news beauftragt.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufenoder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
II Struktureller Aufbau des Verbundes
III Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept
IV Beschreibung des Arbeitsplanes
VI Notwendigkeit der Zuwendung
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT GmbH Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche
abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über dennach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Skizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und dieRückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichungim Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 10. Januar 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Finking
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/5745.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)