10.04.2006 - 25.04.2006
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), vertreten durch:
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Postfach 24 01 07
53154 Bonn.
Dienstleistungsauftrag im Wege der beschränkten Ausschreibung mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Tagungsmanagement für eine zweitägige Abschlussveranstaltung des BMBF-Programms "Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm)".
Die organisatorischen Aufgaben zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Veranstaltung sollen an ein erfahrenes und mit den fachlichen Inhalten der Benachteiligtenförderung vertrautes Tagungsmanagement übertragen werden. Wichtig sind dem Auftraggeber lokale Anbindung, schnelle Erreichbarkeit sowie flexible Problemintervention. Es kommen Interessenten infrage, die inhaltliche Fachexpertise im Forschungsgebiet "Berufliche Bildung / Benachteiligtenförderung" nachweisen können. Dazu gehören
Die organisatorischen Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem Veranstalter durchzuführen; sie gehören zu den Schwerpunkten
Weitere Angaben werden im Rahmen der Angebotsaufforderung erfolgen.
Der Vertrag beginnt sofort nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich Anfang Juni 2006) und dauert bis zur Fertigstellung der Tagungsdokumentation (voraussichtlich April 2007).
Interessierte Bieter reichen ihren Teilnahmeantrag bis zum 25. April 2006, 12 Uhr, ein.
Nähere Auskünfte erhalten Interessierte unter Tel. 0228-3821-364
Der Teilnahmeantrag ist zu stellen an:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Bildungsforschung, AE 51
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt spätestens am 9. Mai 2006.
Der Interessent soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig durchzuführen. Zur Beurteilung der Eignung eines Bewerbers (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sind dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen beizufügen:
Die Bewerber können aus ihrer Interessenbekundung keinerlei Rechte an der Beteiligung im weiteren Verfahren ableiten. Sofern ein Bewerber nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, unterliegt er mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote nach § 27 VOL/A.
Bonn, 31. März 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Peter Munk
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/6082.php)