26.04.2006 - 09.06.2006

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien für "Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen" zur Vertiefung des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Europäische Rat von Lissabon hat im März 2000 Lebenslanges Lernen eine Priorität der europäischen Beschäftigungsstrategie genannt und darüber hinaus betont, dass Lebenslanges Lernen ein Grundelement des europäischen Gesellschaftsmodells ist. Lebenslanges Lernen dient hierbei nicht nur wirtschaftlichen Belangen und der Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Mit der Schaffung eines europäischen Raums des Lebenslangen Lernens, in dem der freien Wahl des Standortes und des Arbeitsplatzes auch faktisch keine Hindernisse mehr entgegenstehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch zusätzliche Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Selbstverwirklichung. Gleichzeitig wird die europäische Integration in sozialer Hinsicht ein weiteres, bedeutendes Stück vorangebracht.

In der gemeinsam vereinbarten Strategie für Lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland (BLK 2004) zeigen Bund und Länder die Aspekte und Zusammenhänge des Lebenslangen Lernens auf, bei denen unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten weitgehend Konsens zwischen den Ländern einerseits und zwischen Bund und Ländern andererseits besteht. 

Es ist Aufgabe aller Beteiligten insbesondere die Angebotsstrukturen zu verbessern, die selbst bestimmte Nachfrage zu stärken wie auch die Rahmenbedingungen des Lebenslangen Lernens zu optimieren. Die bisherigen Ergebnisse des Förderprogramms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" - der bislang größten gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung des Lebenslangen Lernens - zeigen, dass die Vernetzung aller relevanten Akteure der verschiedenen Bildungsbereiche und der angrenzenden Politikfelder auf regionaler Ebene eine entscheidende Grundlage für Erfolg versprechende Umsetzungsstrategien darstellt.

Auf der Grundlage der bisherigen Arbeiten und vorliegenden Ergebnisse des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" und anderer Initiativen von Bund und Ländern ist es deshalb sinnvoll, für zentrale Handlungsfelder des Lebenslangen Lernens viel versprechende Ansätze durch diese Förderinitiative gezielt zu vertiefen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, herausragende Modelle und Beispiele zu schaffen, die über ihren unmittelbaren Kontext hinaus als Anregung dienen. Hierzu müssen diese Modelle entsprechend aufbereitet, strukturiert, dargestellt und schließlich in aktiver und übergreifender Weise verbreitet werden.

Die Ergebnisse der Förderung werden durch eine programmweite Zusammenarbeit der Vorhaben aufbereitet und durch programmübergreifende Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Die programmweite Zusammenarbeit läuft im Rahmen der bisherigen sogenannten Themennetze (z. B. Bildungsberatung, Neue Lernwelten und Lernorte, Bildungsmarketing), die deutlich verstärkt werden und Entwicklungen auch außerhalb dieser Themennetze berücksichtigen.

1.2 Zusammenarbeit mit den Ländern

Die Länder sind in die Auswahl der Vorhaben eingebunden. Ein Vorhaben wird ohne fachliche Unterstützung durch das betreffende Land nicht gefördert. Zur Programmsteuerung besteht ein Lenkungsausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des BMBF angehören. In beratender Funktion wurden weitere Sachverständige als Mitglieder hinzugezogen.

1.3 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden jeweils Modelllösungen in einem der im Folgenden aufgeführten drei Bereiche A bis C, die zur Erreichung der dort beschriebenen Ziele dienen und durch nachhaltig organisierte, regionale Bildungsnetzwerke realisiert werden. Die dabei aufgezählten Gegenstände der Förderung stellen die möglichen Elemente der Modelllösungen dar.

Für alle drei Bereiche gilt, dass in der Beschreibung der Ausgangslage bereits bestehende Aktivitäten (insbesondere die öffentlich geförderten) in der Region darzustellen sind. Für die geplanten Maßnahmen ist darzulegen, wie diese Aktivitäten einbezogen werden und welcher neue Mehrwert durch die geförderten Arbeiten entsteht. Hierbei kommt es stets auch auf den Beitrag des Lebenslangen Lernens zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit aller im Bildungs- und Beschäftigungssystem an.

In allen drei Bereichen werden gefördert:

  • Projektleitung und Management,
  • Bedarfsermittlung des jeweiligen Vorhabens,
  • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Geschäftsentwicklung,
  • Koordinierende Maßnahmen zur Zusammenarbeit insbesondere von Unternehmen, Arbeitsverwaltungen, Sozialämtern, Weiterbildungsträgern und Kinderbetreuungseinrichtungen,
  • Fortbildungsmaßnahmen,
  • Qualitätssicherung und Controlling,

Weitere Gegenstände der Förderung werden im Folgenden gesondert aufgeführt.

Bereich A: Bildungsberatungsagenturen - Schnittstellen und Motoren im Prozess des Lebenslangen Lernens

Ziel

Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung von ganzheitlichen Modelllösungen für den Auf- und Ausbau regionaler Bildungsberatungsagenturen, die bildungsbereichs- und trägerübergreifend ausgerichtet sind, der Individualisierung der Lebenslagen gerecht werden und dabei an der Gesamtbiographie ihrer Adressatinnen/Adressaten orientiert sind.

Die Zielvorstellung sind Bildungsberatungsagenturen, die über eigene, besonders auch in ländlichen Gebieten gut zugängliche Räumlichkeiten mit vernetzter IKT-Infrastruktur verfügen, bewährte Profiling- und Kompetenzerfassungsmethoden einsetzen und medienvermittelte Beratung anbieten. Die Bildungsberatungsagenturen werden dauerhaft von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen, garantieren eine hohe Qualität ihrer Dienstleistungen und wenden sich kundenorientiert allen Formen des Lernens zu.

Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung

  1. Koordination und Management
    • Organisationsberatung zur Weiterentwicklung der Bildungsberatung,
    • Dokumentation des Beratungsprozesses, Beschwerdemanagement,
    • Einsatz von zentralen Buchungs-, Vermittlungs- und Informationssystemen innerhalb des regionalen Netzwerks.
  2. Beratung:
    • Orientierung- und Einstiegsberatungen,
    • Bereitstellung und Pflege von Informationsangeboten,
    • Anwendung von Methoden zur Kompetenzerfassung,
    • Vorauswahl geeigneter Bildungsangebote, Ermittlung der Anforderungen, Teilnahmebedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten,
    • Entwicklung und Erprobung von Beratungsmaßnahmen für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Bildungsferne, oder auch für kleine und mittlere Betriebe. (Für die betreffenden Adressaten sind "Komplettlösungen" zu entwickeln, die einen künftig zu beschreitenden "Bildungsweg" umfassen - Bildungslaufbahnberatung.)
    • Beratung von Personalverantwortlichen in Unternehmen, Behörden, Vereinen und betriebliche Interessenvertreter/innen etc.
    • Bereitstellung von aufsuchender (z.B. im ländlichen Raum), medial vermittelter (z. B. über Chats, Avatare etc.) oder grenzüberschreitender Bildungsberatung.

Bereich B: Lernzentren

Ziel

Ziel ist die Unterstützung von Modelllösungen für selbst gesteuertes Lernen durch regionale Lernzentren, die von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen werden. Durch die damit verbundene höhere Nutzerorientierung soll eine signifikante Steigerung der Bildungsbeteiligung in allen Bereichen und sozialen Milieus erreicht werden.

Die Zielvorstellung sind Lernzentren in eigenen Räumen mit vernetzter IKT-Infrastruktur, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Dabei sind - neben qualitativ hochwertigen (Selbst-)Lernmaterialien und unterstützenden Dienstleistungen, wie Lernberatung - eine prominente Lage in der Region ebenso wichtig wie lernerorientierte Raumkonzepte und kundenfreundliche Öffnungszeiten. Ein weiteres Merkmal ist die Kooperation mit allen relevanten Anbietern von Bildungsmaßnahmen der Region.

Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung

  1. Koordination und Management
    • Organisationsberatung (z. B. für die Einrichtung der Räume, die Auswahl und Konfiguration der technischen Infrastruktur),
    • Zusammenarbeit in einem transregionalen Verbund der Lernzentren.
  2. Methodisch-didaktische Profilbildung des Lernzentrums
    • Entwicklung und Umsetzung innovativer Angebote zum Selbstlernen auf der Grundlage eines pädagogisch-didaktischen Konzeptes,
    • Vorauswahl geeigneter Angebote, Ermittlung der Anforderungen, Teilnahmebedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten,
    • Entwicklung und Umsetzung kompletter Lösungen für spezielle Zielgruppen (insbesondere kleine und mittlere Betriebe).
  3. Beratung und Begleitung für selbst gesteuertes Lernen im Lernzentrum
    • Orientierung- und Einstiegsberatungen,
    • Bereitstellung und Pflege von Informationsangeboten,
    • Entwicklung und Erprobung von Begleitmaßnahmen für einzelne, spezielle Zielgruppen, insbesondere Bildungsferne,
    • Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Erhöhung der Lernmotivation (z. B. in Form von Lernwerkstätten),
    • Maßnahmen zur Kompetenzerfassung.

Bereich C: Übergangsmanagement

Ziel

Ziel ist die Förderung insbesondere der Beschäftigungsfähigkeit durch Verbesserung aller bildungsbezogenen Übergänge im Rahmen des Lebenslangen Lernens. Übertragbare Modelle umfassender bildungsbereichübergreifender Dienstleistungsangebote sollen auf regionaler Ebene insbesondere Bildungsabbruchquoten senken, Bildungsabbrüche bewältigen und die Bildungsbeteiligung erhöhen.

Die Zielvorstellung sind Dienstleistungspakete, die, vernetzt von Bildungsträgern, in enger Kooperation und Arbeitsteilung für die jeweiligen Übergangsbereiche bereitgestellt werden. Dies kann über Anlaufstellen erfolgen, die zu zielgruppengerechten Geschäftszeiten erreichbar sind, Beratung anbieten und die Vernetzung bestehender Beratungsangebote koordinieren. Kern des Übergangsmanagements ist jeweils die bildungsbereichsübergreifende Begleitung des Lernenden, d. h. eine an der Biografie orientierte Begleitung über einzelne Bildungsabschnitte hinaus. Ein zentraler Schwerpunkt besteht in der Zusammenarbeit mit bereits existierenden Maßnahmen und Projekten in der Region.

Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung

Unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfslage ist für bis zu zwei Übergangsbereiche ein umfassendes Maßnahmen-Paket zu entwickeln und umzusetzen, das auch auf andere Netzwerke und Institutionen übertragbar ist. Zu einer umfassenden Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die auch auf eine frühzeitige Kompetenzentwicklung setzt, sind systematische Ansätze zur Verbesserung vertikaler Übergänge gefragt. Die Übergänge sind genau zu benennen und möglichst mit Bestands- und Verlaufsdaten zu beschreiben. Förderfähig sind jeweils:

  • Allgemeine Maßnahmen und Systematisierung der Zusammenarbeit der Institutionen und beteiligten Einrichtungen,
  • Verbesserung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal, unterstützenden Einrichtungen und betreuenden Personen,
  • Bildungsmaßnahmen zur Herstellung eines gemeinsamen, übergreifenden lernkulturellen Verständnisses,
  • Entwicklung und Erprobung aufeinander abgestimmter Beratungs- und Bildungsangebote,
  • Entwicklung von Standards im Management spezifischer Übergänge,
  • Maßnahmen zur Kompetenzerfassung,
  • Coaching einzelner Zielgruppen,
  • gemeinsame, verbindende Praxisprojekte zwischen Bildungsbereichen und Arbeitsleben,
  • gezielte Maßnahmen zur Erschließung des Lernortes Betrieb,
  • Maßnahmen zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements,
  • generationenverbindendes Lernen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die sich aus Mitgliedern eines regionalen Netzwerks im Sinne dieses Förderprogramms organisiert hat oder von den Mitgliedern legitimiert wurde und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt. Sie darf in der Laufzeit dieser Förderinitiative nicht bereits im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" vom Bund gefördert werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung richtet sich an regionale Netzwerke für Lebenslanges Lernen. Ein regionales Bildungsnetzwerk im hier verwandten Sinn zur Förderung des Lebenslangen Lernens besteht mindestens aus

  • außerschulischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung,
  • relevanten Einrichtungen/Ämtern der Kommune in der Bildung, der Beschäftigungsförderung, im sozialen Bereich und der Wirtschaftsförderung,
  • der/den regionalen Arbeitsagenturen/Arbeitsgemeinschaften (ARGES),
  • regionalen Vertretungen der Wirtschaft (Kammern, Unternehmensverbänden, Gewerkschaften etc.),
  • je nach Arbeitsschwerpunkt weiteren Partnern (Kindergärten, Schulen, Betriebe, Eltern- und Seniorenvereinigungen etc.).

Zielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit der Netzwerkpartner müssen belegt werden. Die Netzwerke müssen grundsätzlich auf Dauer angelegt sein und ihre Standortregion repräsentieren.

Kriterien für die Definition einer Region sind hierbei der räumliche und funktionale Zusammenhang sowie die Grenzen der Lernenden Regionen im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" zum Stand November 2004 (siehe www.lernende-regionen.info). Pro Region kann nur ein Antrag bewilligt werden.

Der Antrag muss im Verwertungsplan eine nachhaltige Projektplanung über die Förderlaufzeit hinaus erkennen lassen.

Das Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits existierenden Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgrenzbaren Teilausgaben, d. h. in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergabe von Aufträgen und Ausgaben für bis zu acht Dienstreisen im Inland im Rahmen der programmweiten Transferaktivitäten.

Nicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen sowie weitere Ausgaben für Dienstreisen.

Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Netzwerk durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung nachzuweisen.

Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:

  • Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen.
  • Im Finanzierungsplan können Ausgaben für den Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer eigenen Internetpräsenz in einer Höhe von max. 5.000 Euro in Ansatz gebracht werden. Bestehende Angebote sind hierbei zu nutzen und weiterzuführen.
  • Die Entwicklung von Datenbanken und Lernplattformen wird nicht gefördert. Bestehende Standards und Angebote sind zu nutzen und können erweitert werden.
  • Ausgaben für insgesamt geplante acht Dienstreisen im Rahmen programmweiter Transferaktivitäten innerhalb Deutschlands sind förderfähig.
  • Die Projektevaluation und wissenschaftliche Begleitung des Gesamtprogramms, die auch Bestandteil der entsprechenden Beauftragung zur Programmdurchführung des BMBF ist, erfolgt grundsätzlich durch den Zuwendungsgeber. Sollte der Antragsteller eine darüber hinaus gehende (Selbst-)  Evaluation oder wissenschaftliche Begleitung für erforderlich halten, ist dies insbesondere unter regionalen Gesichtpunkten im Antrag dezidiert zu begründen. Für (Selbst-)Evaluation und wissenschaftliche Begleitung können dabei insgesamt maximal 5% der im Förderantrag veranschlagten Ausgaben für das gesamte Vorhaben angesetzt werden.

Die Förderung der Vorhaben wird für einen Zeitraum vom 01.07.2006 bis längstens zum 31.12.2007 gewährt. Der Laufzeitbeginn kann um bis zu drei Monate verschoben werden.

Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt in der Regel maximal 350.000 Euro für die Maßnahmen zum Übergangsmanagement, maximal 400.000 Euro für die Bildungsberatungsagenturen sowie maximal 500.000 Euro für die Lernzentren.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Abweichend von dem in ANBest-P bzw. ANBest-GK genannten Zeitraum von sechs Monaten nach Auslaufen des Vorhabens ist der Gesamtverwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten beim Projektträger vorzulegen.

Verpflichtung zum Transfer

  • Geförderte Vorhaben verpflichten sich, ihre Vorhabendaten auf einer zentralen Internetplattform, die der Zuwendungsgeber bereitstellt, zu pflegen. Sie sind ferner zur Teilnahme von Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung verpflichtet.
  • Geförderte Vorhaben verpflichten sich zur Teilnahme am programmweiten Transfer. Hierfür ist u. a. die Teilnahme an jeweils einer zweitätigen Veranstaltung pro Halbjahr einzuplanen sowie an einer zweitägigen Programmabschlusskonferenz im vierten Quartal 2007.

Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1261/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr.1685/2000 der Kommission vom 28. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben von den Strukturfonds kofinanzierte Operation, der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 4. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 der Kommission vom 10. März 2004 zur Änderung Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 hinsichtlich der Regeln für die Zuschussfähigkeit von Kofinanzierungen aus den Strukturfonds und zur Aufhebung der VO (EG) Nr.1145/2003 vom 27. Juni 2003, des Einheitlichen Programmplanungsdokuments Ziel 3 für Deutschland (am 10. Oktober 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2000] 2414 [Nr. 1999 DE 05 3 DO 001] sowie des Operationellen Programm des Bundes Ziel 1 (am 21. Februar 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2001] 25 [Nr. 2000 DE 05 1 PO 007])

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: lernende.regionen@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für förmliche Förderanträge können hier abgerufen werden. Auf Anforderung stellt auch PT-DLR die Vordrucke zur Verfügung.

7.2 Antragsverfahren

Die Anträge auf Förderung sind in dreifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim PT-DLR bis zum 09. Juni 2006, 15 Uhr einzureichen. Beizulegen ist zudem auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM oder 3.55" Floppy-Disk) eine computerlesbare, windowskompatible Fassung aller Antragsunterlagen - möglichst unter Nutzung des elektronischen Antragssystems EASY für die AZA, ansonsten bevorzugt im PDF Format.

Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des PT-DLR maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist - verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die genannte Frist zur Vorlage von förmlichen Förderanträgen gilt nicht für KMU (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft).

Die Anträge müssen - ergänzend zu den in den Handlungsfeldern und thematischen Schwerpunkten genannten Vorgaben folgende zur Beurteilung und Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben enthalten:

  • Ausgefüllte Anträge für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA).
  • Vorhabenbeschreibung: Sie umfasst max. 15 DIN-A4 Seiten (Ausschlusskriterium) in deutscher Sprache, Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 1,5 und enthält neben den Standardinhalten (siehe Richtlinie zu AZA) zudem:
    • eine knappe Beschreibung des Netzwerks (Organisation, Leistungen),
    • eine knappe quantitative Analyse der regionalen Ausgangslage für die betreffenden Förderbereiche unter Berücksichtigung einschlägiger Aktivitäten und Projekte,
    • Beschreibung eigener Vorarbeiten im betreffenden Förderbereich,
    • Angaben von quantitativen Zielgrößen für das Vorhaben,
    • einen detaillierten, ressourcenbezogenen Zeitplan zum Ablauf des Vorhabens, der alle geplanten Leistungen (auch im Rahmen von Aufträgen und außerhalb des Finanzierungsplans) umfasst,
    • Vorstellungen über Geschäftsideen, Produkte und Marketing (als Grundkomponenten eines Businessplans, der nach dem ersten Jahr der Förderung vorgelegt werden muss).
  • Tätigkeitsprofile einschließlich zeitliches Mengengerüst für das eingeplante Personal,
  • Unterlagen, die Zielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit des regionalen Netzwerks für Lebenslanges Lernen belegen (durch Vereinssatzung, Geschäftsbericht, Businessplan oder andere Dokumente, die eine Zusammenarbeit über mindestens ein Jahr belegen - Ausschlusskriterium),
  • Stellungnahmen (Letters of Intent) von unmittelbar am Vorhaben beteiligten Partnern, die einerseits ihre Unterstützung bei der Durchführung des Vorhabens zusichern und andererseits zeigen, dass der Antragsteller im Namen des Netzwerks auftritt. In vormals geförderten Lernenden Regionen ist hierbei eine positive Stellungnahme des zentralen Netzwerkknotens (bzw. des Netzwerkmanagements) zwingend notwendig (Ausschlusskriterium),
  • Übersicht über weitere laufende und weniger als zwei Jahre zurückliegende öffentliche Förderungen des Antragstellers.

Bei der Vorhaben- und Arbeitsplanung wird dringend empfohlen auf einschlägige Methoden und Hilfsmittel zurückzugreifen, wie z. B. das Partnership Development Toolkit (http://europa.eu.int/comm/employment_social/equal/news/20051019-toolkit_en.cfm) oder den Leitfaden zum Projektmanagement durch Selbstevaluation (http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php). Weiterführende Informationen zur Unternehmens- und Geschäftsentwicklung von Bildungsnetzwerken finden sich unter http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php ("Dossier Geschäftsentwicklung"). Über die Internetplattform www.lernende-regionen.info können zudem weitere Anregungen recherchiert werden (insbesondere über die erweiterte Suchfunktion).

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Über die Förderung entscheidet das BMBF im Einvernehmen mit den Ländern. Das Sitzland wird in diesem Zusammenhang auch um die Einschätzung der Förderwürdigkeit und die Bestätigung der Zusätzlichkeit des Vorhabens gebeten. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Förderung.

Anträge, die die Zuwendungsvoraussetzungen sowie Antragsbedingungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Organisationsgrad des regionalen Netzwerks für Lebenslanges Lernen (Engagement und Relevanz der Akteure, Dauer der Zusammenarbeit, Leistungsspektrum),
  • Verzahnung des beantragten Vorhabens mit dem regionalen Bildungsnetzwerk,
  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen im betreffenden Förderbereich,
  • Ausmaß der innovativen Weiterentwicklung bestehender Ansätze unter Berücksichtigung der Vorarbeiten und Referenzen des Antragstellers,
  • Marketingansatz des Vorhabens,
  • Transferfähigkeit der Ergebnisse,
  • Tragfähige Perspektive zur Verstetigung des Vorhabens (Nachhaltigkeit),
  • Höhe des Engagements außerhalb des Finanzierungsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24.4.2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Brüntink

English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/6116.php)