11.05.2006 - 30.09.2006
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" zu fördern.
Die auf Anwendungen orientierte mathematische Forschung hat sich zu einer gewichtigen Schlüsselwissenschaft der Zukunft entwickelt. Sie ist zu einem unverzichtbaren Instrument für die Entwicklung technischer Innovationen und neuer Dienstleistungen, für die Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten und Optimierung zahlreicher Prozesse in Wirtschaft und Gesellschaft gereift. Der effiziente Transfer von Grundlagenergebnissen der Mathematik in praktische Anwendungen stellt einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Gangs in eine moderne Wissensgesellschaft und Stärkung des Standortes Deutschland dar.
Die Maßnahme zielt auf einen wirkungsvollen Beitrag der Mathematik im Rahmen der Innovationsinitiative der Bundesregierung. Sie ist auf Vorhaben der mathematischen Forschung gerichtet, die maßgeblich ein enges Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Unternehmen aus der Industrie und dem Dienstleistungsbereich fördern und zur Entwicklung von Innovationen als neue, am Markt verwertbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Im Mittelpunkt stehen Beiträge zu besonders zukunftsträchtigen Schlüssel- und Querschnittstechnologien, in Vorsorgebereichen und zu Dienstleistungen mit möglichst breiter Nutzung.
Die Zielsetzungen sind auch auf den weiteren Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der angewandten Mathematik in Deutschland und die Erhöhung der Attraktivität des Forschungsstandortes für internationale Spitzenkräfte gerichtet. Übergeordnete Ziele bilden die Erhöhung des Beitrags der Mathematik zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition Deutschlands, intensive Verwertung von Grundlagenergebnissen und nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Zentrum der Förderung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" steht die Erarbeitung wirkungsvoller Beiträge der angewandten Mathematik und das Erreichen wesentlicher Fortschritte durch die Anwendung der neuen mathematischen Methoden in der Wirtschaft.
Anhand konkreter Problemstellungen der Industrie und des Dienstleistungsbereiches sind Fragestellungen der angewandten Mathematik in den Bereichen
zu bearbeiten. Die Ergebnisse sollen für die Behandlung ausgewählter Praxisprobleme besonders geeignet sein. Eine grundlegende Aufgabe besteht dabei in der mathematischen Modellierung, in der Entwicklung effizienter Verfahren zur Simulation und Validierung des Modells und der Demonstration ihrer Eignung anhand konkreter Fragestellungen aus der Praxis. Es ist zu gewährleisten, dass die Lösung für das ausgewählte Problem auf ähnlich gelagerte Praxisfälle übertragen werden kann. Von Bedeutung ist die Entwicklung und Simulation mathematischer Modelle für zunehmend komplexere Systeme und deren Validierung mit realen Daten.
Im Vordergrund steht die Bearbeitung von Fragestellungen aus den nachfolgend aufgeführten Themenbereichen:
Bevorzugt werden Vorhaben zu diesen Themenbereichen, die anspruchsvolle Forschung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen und mit Praxispartnern unterstützen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von jungen Wissenschaftler/innen besonders bemühen.
Beabsichtigt ist die Förderung von insgesamt etwa zehn größeren Projektverbünden, Forschungsnetzwerken oder "Verbundprojekten" mit jeweils Partnern aus der Praxis.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und bei Überführungsaufgaben Wirtschaftsunternehmen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die theoretischen Grundlagen, die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden sollen im Rahmen von Projektverbünden oder "Verbundprojekten" entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen der Partner aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes sowie des Fördervolumens und der eigenen Beiträge vor allem des Partners aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind.
Die Partner eines "Verbundprojektes" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf - entnommen werden.
Die nachfolgenden Grundsätze sind zwingende Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen":
Mit den Vorhaben sollen Modellierung, Entwicklung neuer mathematischer Verfahren und Simulation zusammengeführt und ein wesentlicher Beitrag für Innovationen als verwertbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen geleistet werden.
Die Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF - Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für "Verbundprojekte" von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
PTJ - ERG3
52425 Jülich
Telefon: (02461) 61 3547
Telefax: (02461) 61 2880
E-mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-Juelich.de/ptj
Ansprechpartner ist Dr. Hans-Joachim Krebs, Tel.:(02461) 61 2457.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html dringend empfohlen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. September 2006 zunächst aussagekräftige Projektskizzen für das jeweilige Verbundvorhaben in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "EASY" - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Projektverbünden und "Verbundprojekten" sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die Projektskizzen sollen auf eine Bearbeitungszeit des Vorhabens von drei Jahren ausgerichtet und in zwei etwa eineinhalbjährige Arbeitsetappen ggf. mit Angabe weiterer Meilensteine strukturiert sein. Auf etwa 15 Seiten je Projektverbund bzw. "Verbundprojekt" sollen Aufgabenstellung, Lösungswege und wesentliche Projektziele dargestellt sein. Die Projektskizzen müssen weiterhin Angaben über die beteiligten Verbundpartner, insbesondere über die beteiligten Unternehmen enthalten, die beabsichtigen, die Projektergebnisse bis zur Anwendungsreife und praktischen Nutzung zu führen. Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Bearbeitung des geplanten Vorhabens und die beantragten Fördermittel anzugeben.
Den Skizzen für Projektverbünde oder "Verbundprojekte" ist eine Darstellung nach Gliederung der folgenden Auswahl- und Entscheidungskriterien beizufügen:
Die Skizzen werden mit Beteiligung externer Gutachter/innen auf der Grundlage dieser und der unter Ziffer 4 a) bis e) genannten Zuwendungsvoraussetzungen bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator bis spätestens 31. Januar 2007
einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2007
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 28. April 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Rainer Koepke
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/6170.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)