02.06.2006 - 21.07.2006

Bekanntmachung

Wettbewerb zur Umsetzung von Maßnahmen des Forschungsmarketings in der Russischen Föderation. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt das Internationale Büro des BMBF beim DLR mit der Durchführung dieses Wettbewerbs.

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.

Mit der Gemeinsamen Erklärung zur Strategischen Partnerschaft in Bildung, Forschung und Innovation hat die deutsch-russische Zusammenarbeit eine neue Qualität erreicht.  Die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung sollen über einen themenspezifischen Ansatz in Russland vermarktet werden. Durch gezielte Maßnahmen im Forschungsmarketing sollen die Sichtbarkeit der deutschen Forschungslandschaft als attraktiver Partner in Russland erhöht und konkrete Aktivitäten zur Stärkung der Kooperationspotentiale mit Russland unterstützt werden.

Die Vernetzung mit Wissen und Wissensträgern in Russland wird positiv auf das Umfeld für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland wirken. Daneben nimmt die Intensivierung der deutsch-russischen Zusammenarbeit durch ihre Verankerung in der Strategischen Partnerschaft auch eine hohe politische Bedeutung ein.

Es werden u. a. folgende Ziele verfolgt:

  • Initiierung und Ausbau von Kooperationen zwischen deutschen und russischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Steigerung der Erfolge deutscher Forschungseinrichtungen bei der Auftragsforschung auf internationalen Märkten
  • Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Akquisition von forschungs- und entwicklungsrelevanten Direktinvestitionen nach Deutschland
  • Etablierung von flankierenden Qualifizierungsmaßnahmen

Diese Bekanntmachung richtet sich an bestehende Netzwerke, Forschungsverbünde und Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen (KMU) u. a., die zur Entwicklung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen in und mit Russland eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen können.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Internationale Büro entscheidet in Abstimmung mit dem BMBF auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung werden die Planung und Umsetzung von Marketingaktivitäten unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes unterstützt.

2.1 Maßnahmen

Es werden vor allem folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Sondierung und Marktrecherche
  • Selektion und gezielte Ansprache von potenziellen Forschungs- und Kooperationspartnern in der Russischen Föderation
  • Präsentation der Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung in der Russischen Föderation
  • Anbahnungsmaßnahmen für den Auf- und Ausbau eines strategischen Netzwerkes in der Russischen Föderation sowie zur Stärkung der Präsenz vor Ort
  • Aktivitäten zur Steigerung der wissenschaftlich-technologischen Leistungsfähigkeit der Organisation durch den Austausch von Know-How mit russischen Partnern
  • Maßnahmen zur Akquisition und zum Ausbau von FuE-Projekten, FuE-Aufträgen sowie Direktinvestitionen für den Standort Deutschland  bei russischen Unternehmen und Kapitalgebern
  • Maßnahmen zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung und für Unternehmen (KMU)
  • Flankierende Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung
  • Aufbau und Pflege von Alumni-Netzwerken

Im Einzelnen werden bevorzugt Maßnahmen gefördert, die den folgenden Forschungs- und Technologiefeldern zuzuordnen sind:

  • Biotechnologie
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Gesundheitsforschung
  • Gewässerforschung und Umwelttechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Information und Dokumentation
  • Meeres- und Polarforschung
  • Optische Technologien

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2006 bis 03/2007 erfolgen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen folgender Forschungsorganisationen: Helmholtz Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft, andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen/Universitäten und Fachhochschulen, sowie forschende Unternehmen (insbes. KMU), Innovationsnetzwerke, andere bestehende Forschungs-Netzwerke und Verbände.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.

Sind mehrere Akteure an der Marketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: einer der Akteure fungiert als Hauptantragsteller; die anderen Akteure werden über Unteraufträge mit dem Hauptantragsteller an den Maßnahmen beteiligt.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von bis zu 7 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse - bis zu 30.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim Projektträger im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben (bei Unternehmen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der projektbezogenen Gesamtkosten, maximal 30.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF gelten für die Zuwendungsverträge entsprechend: für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

7. Verfahren

7.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das

Internationale Büro im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/   
beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit den für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Kontakt aufzunehmen:

Silke Kröll

Tel.: 0228 3821-459
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: silke.kroell@dlr.de

Nadia Meyer

Tel.: 0228 3821-459
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: nadia.meyer@dlr.de

7.2 Vorlage von Förderanträgen

Bis 21. Juli 2006 sind dem Internationalen Büro des BMBF förmliche Förderanträge in elektronischer Form vorzulegen. Das Antragsformular finden Sie unter: http://ib.antrag.internationales-buero.de/
Anträge, die nach dem 21.Juli 2006 eingehen, können nur in Abhängigkeit zur Anzahl und Qualität der fristgerecht eingereichten Anträge berücksichtigt werden.

Anträge sollen aus folgenden Teilen bestehen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern
  2. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland
  3. Beschreibung der geplanten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspektes Forschungsmarketing inklusive einer Kurzdarstellung
  4. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
  5. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu den eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten

Die Beschreibung soll folgende Punkte beinhalten:

  • Zu erreichende Ziele der Maßnahme unter Einbeziehung des Aspektes Forschungsmarketing
  • Soweit verfügbar und nicht Teil des Projektes: Analyse des Potentials in der Russischen Föderation bzgl. der eigenen Forschungs- bzw. Technologiebereiche (vgl. 1.1)
  • Motivation (d. h. erwarteter Nutzen der Maßnahme für den Antragsteller)
  • Qualifikation des Antragsstellers
  • Falls relevant Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums/IPR
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Nachhaltigkeit der Marketingmaßnahme
  • Realisierungschancen und Erfolgsaussichten hinsichtlich der Ziele in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gelten entsprechend, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung durch das Internationale Büro auf dessen Internetseite in Kraft.

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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/6225.php)