02.06.2006 - 21.07.2006
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.
Mit der Gemeinsamen Erklärung zur Strategischen Partnerschaft in Bildung, Forschung und Innovation hat die deutsch-russische Zusammenarbeit eine neue Qualität erreicht. Die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung sollen über einen themenspezifischen Ansatz in Russland vermarktet werden. Durch gezielte Maßnahmen im Forschungsmarketing sollen die Sichtbarkeit der deutschen Forschungslandschaft als attraktiver Partner in Russland erhöht und konkrete Aktivitäten zur Stärkung der Kooperationspotentiale mit Russland unterstützt werden.
Die Vernetzung mit Wissen und Wissensträgern in Russland wird positiv auf das Umfeld für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland wirken. Daneben nimmt die Intensivierung der deutsch-russischen Zusammenarbeit durch ihre Verankerung in der Strategischen Partnerschaft auch eine hohe politische Bedeutung ein.
Es werden u. a. folgende Ziele verfolgt:
Diese Bekanntmachung richtet sich an bestehende Netzwerke, Forschungsverbünde und Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen (KMU) u. a., die zur Entwicklung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen in und mit Russland eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen können.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Internationale Büro entscheidet in Abstimmung mit dem BMBF auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung werden die Planung und Umsetzung von Marketingaktivitäten unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes unterstützt.
Es werden vor allem folgende Maßnahmen unterstützt:
Im Einzelnen werden bevorzugt Maßnahmen gefördert, die den folgenden Forschungs- und Technologiefeldern zuzuordnen sind:
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2006 bis 03/2007 erfolgen.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen folgender Forschungsorganisationen: Helmholtz Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft, andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen/Universitäten und Fachhochschulen, sowie forschende Unternehmen (insbes. KMU), Innovationsnetzwerke, andere bestehende Forschungs-Netzwerke und Verbände.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Sind mehrere Akteure an der Marketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: einer der Akteure fungiert als Hauptantragsteller; die anderen Akteure werden über Unteraufträge mit dem Hauptantragsteller an den Maßnahmen beteiligt.
Für einen Zeitraum von bis zu 7 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse - bis zu 30.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF beim Projektträger im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben (bei Unternehmen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der projektbezogenen Gesamtkosten, maximal 30.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF gelten für die Zuwendungsverträge entsprechend: für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Internationale Büro im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit den für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Kontakt aufzunehmen:
Tel.: 0228 3821-459
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: silke.kroell@dlr.de
Tel.: 0228 3821-459
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: nadia.meyer@dlr.de
Bis 21. Juli 2006 sind dem Internationalen Büro des BMBF förmliche Förderanträge in elektronischer Form vorzulegen. Das Antragsformular finden Sie unter: http://ib.antrag.internationales-buero.de/
Anträge, die nach dem 21.Juli 2006 eingehen, können nur in Abhängigkeit zur Anzahl und Qualität der fristgerecht eingereichten Anträge berücksichtigt werden.
Anträge sollen aus folgenden Teilen bestehen:
Die Beschreibung soll folgende Punkte beinhalten:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gelten entsprechend, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung durch das Internationale Büro auf dessen Internetseite in Kraft.
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/6225.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)