21.09.2006 - 15.12.2006
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Optische Komponenten und Systeme für Volumenmärkte" im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien"
vom 06.09.2006
Optische Komponenten sind in vielen technischen Systemen ausschlaggebend, etwa im Automobil, in Industrieanlagen, in der Medizintechnik oder der Büro- und Unterhaltungselektronik. Die Stärke der deutschen optischen Industrie wird dabei vorwiegend im Bereich der aufwändig zu fertigenden Spezialoptiken gesehen. Die Fertigung optischer Systeme und Komponenten in großen Stückzahlen (z. B. Laser für CD-Geräte) dagegen hat sich seit vielen Jahren zunehmend in das Ausland verlagert.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen zu hinterfragen: Massenproduktion ist nicht allein für einfache Komponenten wichtig. Auch in der Präzisionsoptik können sich die Preis- und Marktstrukturen durch Massenfertigung ändern, so dass die deutsche optische Industrie sich einer neuen Konkurrenz gegenübersieht. Umgekehrt könnten neuartige, effizient herstellbare Komponenten die Bedeutung der Arbeitskosten relativieren und so die Chancen der deutschen Industrie verbessern. Heute gibt es in den optischen Technologien bereits erste Beispiele für die erfolgreiche Rückholung bereits verloren geglaubter Volumenmärkte. Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Förderprogramms Optische Technologien (http://www.optischetechnologien.de) mit Wissenschaft und Wirtschaft die vorliegende Förderinitiative zur Volumenoptik erarbeitet.
Das BMBF will mit der Fördermaßnahme "Optische Komponenten und Systeme für Volumenmärkte" Unternehmen bei Forschung und Entwicklung für neue Anwendungen mit hohem Marktvolumen (ab 10.000 Einheiten p. a.) und überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial unterstützen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Mit den Ergebnissen der Fördermaßnahme sollen entsprechende Investitionen für eine Großserienproduktion in Deutschland vorbereitet werden.
Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für Anwendungen, die einen Volumenmarkt (Stückzahlen ab 10.000 p.a.) für optische Komponenten bilden, etwa in den Bereichen Fahrzeugtechnik, Medizintechnik oder Datentechnik. Beispiele solcher Anwendungen können etwa sein:
Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können ebenso auch andere Technologien in anderen Anwendungsbereichen gefördert werden, solange die Zuordnung zur Volumenoptik evident ist. Zur Realisierung solcher Anwendungen können sich die geförderten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen auf verschiedene technologische Problemstellungen beziehen wie beispielsweise:
Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten außerhalb des wettbewerblichen Bereichs, die durch einen hohen Gesamtaufwand und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Die Förderung von F&E-Arbeiten zur Kostenreduktion in der Produktion von Standardoptiken ist dagegen nicht beabsichtigt.
Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein.
Antragsberechtigt sind daher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen im Rahmen eines Verbundprojekts in der Regel durch Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.
Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in F&E-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 3.4).
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50% - erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote wird den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine etwas geringere Eigenbeteiligung für KMU sowie Unternehmen aus den neuen Bundesländern.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung von Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Bestandteil eines evtl. Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines evtl. Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der F&E-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen.
Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:
VDI-Technologiezentrum
- Projektträger Optische Technologien -
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Das VDI-Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Ansprechpartner:
Dr. Martin Böltau
Tel.: 02 11 / 62 14 - 465
Fax: 02 11 / 62 14 - 484
E-mail: boeltau@vdi.de
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vdi.de/tz-pt/optischetechnologien/aktuelles.htm oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (s.o.) abgerufen werden kann.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 15.12.2006 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. 2.4) treffen zu können.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Aufgrund der speziellen Zielsetzung dieser Förderbekanntmachung kommt einem überzeugenden Konzept für den Aufbau einer Volumenproduktion in Deutschland auf Basis der Resultate des in der Projektskizze vorgeschlagenen Forschungsprojekts besondere Bedeutung zu. Der Plausibilität und Belastbarkeit dieses Konzepts, sowie der Einbeziehung aller notwendigen Partner wird daher bei der Auswahl von Projekten für eine Förderung eine überdurchschnittliche Gewichtung beigemessen werden.
Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 2.1) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines F&E-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim
BMBF Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen"
Heinemannstr. 2
53173 Bonn
Tel.: 0228/ 57-3275
ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen".
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 06.09.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/)
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Im BMBF-Formularschrank finden Sie weitere Informationen, wie Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen (URL: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)