27.05.1998 - 31.05.1998
zum Thema "Zukunftsorientierte Waldwirtschaft"
Bekanntmachung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, im Rahmen des Programms "Forschung für die Umwelt" Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Realisierung einer zukunftsorientierten Waldwirtschaft zu fördern. Dabei sollen die Möglichkeiten für einen ökologischen Waldumbau (z.B. Überführung reiner Nadelholzforste in Laub-Nadel-Mischwälder) und betriebswirtschaftlich vertretbare Nutzungsstrategien in solchen umstrukturierten Wirtschaftswäldern untersucht sowie Verfahren zur Umsetzung einer naturnahen Waldwirtschaft unter Beachtung der gesellschaftlichen Waldfunktionen entwickelt werden. Die Forschung soll dazu beitragen, die Selbstorganisationskräfte natürlicher Wälder zu erkennen und gezielt zu nutzen, um in Einklang mit den Forderungen des Natur- und Umweltschutzes bei minimiertem Bewirtschaftungsaufwand eine ökonomisch leistungsfähige Waldwirtschaft zu ermöglichen. Ein besonderes Merkmal dieser Projekte ist die in ihnen gemeinsam stattfindende Bearbeitung forstlich-wirtschaftlicher, ökologischer und naturschutzfachlicher Themen. Als Folge von Waldumbaumaßnahmen ist mit deutlichen Veränderungen der Arteninventare zu rechnen. Ob dies im Sinne des Naturschutzes ein positives oder negatives Ergebnis sein kann, muß durch begleitende, präzise Fragestellungen geklärt werden. Die konkreten Ziele des Waldumbaus können auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Diese unterschiedlichen Strategien sind deshalb auch in Bezug auf ihre Konsequenzen für die Artenzusammensetzung zu untersuchen. Dies bedeutet eine enge Verzahnung der forstwissenschaftlichen und biologischen Arbeiten bereits auf der Ebene jedes Einzelprojektes. Für die geplanten Untersuchungen sind Standorte in mehreren Bundesländern vorgesehen, deren Wald- bzw. Forstökosysteme repräsentativ und bedeutend sind und somit eine möglichst weitgehende Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf vergleichbare Standorte möglich erscheinen lassen.
Weitere Standorte, die die nachfolgend genannten ergänzen, werden zusammen mit den dazu geeigneten Themenstellungen in späteren Bekanntmachungen berücksichtigt.
Geografische Projektverbünde / Standorte
Untersuchungsziele
Koordinierungsstellen:
Untersuchungsziele
Koordinierungsstelle:
Sächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Referat Waldbau/Waldschutz, Erich-Ponto-Straße 1, 01097 Dresden (Tel.: 0351/5646506)
Untersuchungsziele
Koordinierungsstelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80539 München (Tel.: 089/21822471)
Untersuchungsziele
Koordinierungsstelle:
Ministerium Ländlicher Raum, Baden-Württemberg, Referat 55, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart (Tel.: 0711/1262137)
Erläuterungen zur Antragstellung und zum Verfahren der Bearbeitung
Projektvorschläge in Form von Kurzdarstellungen sollen folgende Aussagen enthalten:
Gefördert werden können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in Zusammenarbeit mit der Praxis (Forstwirtschaft, Forstliche Versuchsanstalt, forstliche Hochschulen) wesentliche Beiträge zu den Zielen der o.g. Themenschwerpunkte liefern. Bei den Untersuchungen sind ökologische, naturschutzfachliche, waldbauliche und sozioökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Die geplanten Teilprojekte zu den vier Standorten sollten deshalb jeweils zu einem interdisziplinären Forschungsverbund pro Standort integriert werden. Diese Integrationsarbeit wird von der betr. Koordinierungsstelle und vom Projektträger geleistet.
Für jede der 4 Untersuchungsssregionen wird eine "Koordinierungsstelle" bei der Forstabteilung der zuständigen Landesministerien eingerichtet, die, neben dem BMBF-Projektträger BEO, über die im einzelnen verfolgten Projektziele und Themen des betreffenden Standortes Auskunft gibt. Gemeinsam mit dem Projektträger führt die Koordinierungsstelle eine Vorauswahl der eingereichten Projektskizzen im Hinblick auf deren Praxisrelevanz und Standortspezifität durch. Anschließend werden die ausgewählten Projektskizzen durch ein wissenschaftliches BMBF-Gutachtergremium begutachtet.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird in der Regel eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 % vorausgesetzt. An Hochschulen können Zuwendungen in Höhe von bis zu 100 % der durch das Vorhaben zusätzlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird fallweise die Bemessungsgrundlage und die Förderquote entschieden.
Die Projekte werden nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKFT 88) bzw. den Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P und BNBest-BMBF) für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert.
Interessenten werden gebeten, Ihre Projektvorschläge (Skizzen) zu senden an:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger BEO 51
52425 Jülich
Tel.: 02461/614322
Fax: 02461/612730
Email: beo51.beo@fz-juelich.de
Daneben besteht die Möglichkeit, daß Antragsteller aus der Standortregion den Antrag über die Koordinierungsstelle ihres Landes einreichen.
Bonn, den 27. Mai 1998
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
H. Schulz
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/)