01.11.2000 - 31.01.2001

Bekanntmachung

von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet "Konzeption und Erprobung problemorientierter regionaler Berichtssysteme für eine nachhaltige Entwicklung".

vom 1. November 2000

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Das BMBF beabsichtigt, in ausgewählten Themenschwerpunkten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Vertretern der gesellschaftlichen Praxis neue Wege der Berichterstattung über wichtige aktuelle gesellschaftliche Entwicklungstendenzen explorieren. Grundlage dieser Bekanntmachung ist das Hintergrundpapier "Konzeption und Erprobung problemorientierter regionaler Berichtssysteme für eine nachhaltige Entwicklung", das in enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft erarbeitet wurde.

Das BMBF gewährt Zuwendungen für den oben genannten Zweck auf der Grundlage dieser Bekanntmachung, der BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Alle hochentwickelten Gesellschaften sind gegenwärtig mit einer zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dynamik konfrontiert. Deren Bewältigung ist nur möglich, wenn die Entscheidungsträger über aktuelle Informationen verfügen, die dazu geeignet sind, die Komplexität, wechselseitige Verschränktheit und Interdependenz der wichtigsten Veränderungstendenzen und der durch sie erzeugten Problemlagen verläßlich abzubilden.

Erforderlich ist insbesondere der Aufbau von Berichtssystemen, die Daten aus unterschiedlichen Quellen in einer durchgängigen Problemsicht zusammenführen und für die gesellschaftliche Praxis nutzbar machen. Dieser Bedarf wird offenkundig durch das in den letzten Jahrzehnten entwickelte und erprobte Instrumentarium von Indikatoren, Meßgrößen und Kennwerten nur unvollständig gedeckt.

Das BMBF beabsichtigt daher, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern, deren Aufgabe in der Entwicklung und Bereitstellung neuer wissenschaftlicher Grundlagen und Methoden für Berichtssysteme (Indikatoren, Meßgrößen; Kennwerte usw.) zur Erfassung und Analyse regionaler Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, Sozial- und Umweltprobleme als den drei Dimensionen von Nachhaltigkeit liegt.

Die Förderung soll sich - zumindest in einer ersten Phase - auf die neuen Bundesländer konzentrieren. Hierfür sprechen zwei Gründe:

Zum einen erzeugen die anhaltenden, ja sich teilweise noch verschärfenden Problemlagen in Ostdeutschland einen besonders hohen Bedarf der Entscheidungsträger an aktuellen Daten, Berichtssystemen und Analysen, die dazu geeignet sind:

  • unerwartete, aus den besonderen Bedingungen der Nachwende-Zeit resultierende Entwicklungen verläßlich abzubilden,
  • hieraus entstehende Probleme und Handlungsbedarf frühzeitig zu identifizieren,
  • innovative Lösungswege sichtbar zu machen und
  • die Zielerfüllung von entsprechenden Maßnahmen zu messen.

 

Zum anderen entstehen aus dieser besonderen Bedarfskonstellation und der immer noch andauernden Aufbausituation auch sehr günstige Bedingungen dafür, im Zusammenwirken von gesellschaftlicher Praxis und Wissenschaft neuartige Formen und Verfahren der Politikberatung und Entscheidungsunterstützung zu entwickeln und zu erproben, die am Prinzip der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientiert sind.

Die zu fördernden Vorhaben sollten folgende drei Merkmale aufweisen:

(a) Problemorientierung: Sowohl Fragestellungen (bzw. Entwicklungsziele) wie Methoden und Vorgehensweisen sollen sich nicht allein aus fachlich-wissenschaftlichen Überlegungen rechtfertigen, sondern auch durch ihre Fähigkeit, zu konkreten Lösungen gesellschaftlicher Probleme beitragen. Die Vorhaben müssen sich deshalb jeweils auf konkrete gesellschaftliche Problemlagen und auf den Handlungsauftrag der Nutzer von Daten und Informationen gegenüber diesen Problemlagen beziehen.

(b) Anwendungsbezug: Aus dem geforderten Merkmal der Problemorientierung ergibt sich unmittelbar auch die Anforderung an ausgeprägten Anwendungs- und Nutzerbezug. Dies heißt nicht zuletzt, daß in den Fragestellungen Arbeitsschritte, Methoden und Ansätze unter maßgeblicher Beteiligung der Nutzer ausgewählt und entwickelt werden sollen und daß die Nutzer in die Lage versetzt werden sollen, die Berichtssysteme und die von ihnen gelieferten Ergebnisse dauerhaft und längerfristig in ihre Aufgabenerfüllung zu integrieren.

(c) Nachhaltigkeit: Dieses Merkmal besagt, daß die Berichterstattung in der Lage sein soll, den Nutzern als gesellschaftliche Akteure nachhaltiges Handeln zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern. Dies bedeutet einmal, daß die inhaltlichen und methodischen Projektergebnisse in das Verwaltungs-, Planungs- und politische Handeln der Nutzer integrierbar und hierdurch dauerhaft nutzbar sein müssen. Dies bedeutet weiterhin, daß durch die Berichte in besonderer Weise die Querbeziehungen und Wechselwirkungen zu anderen Themen-, Problem- und Handlungsfeldern (z.B. zwischen Arbeitsmarkt und ökologischer Nachhaltigkeit, zwischen Stadtentwicklung und Deprivationserscheinungen u.ä.) offengelegt werden müssen, so daß die Nutzer die Möglichkeit erhalten, Politikentscheidungen unter Nachhaltigkeitsgesichtpunkten zu fällen und nichtintendierte Folgewirkungen ihres Handelns abzuschätzen.

Die Förderung soll sich zunächst auf drei Themenfelder konzentrieren, bei denen, jeweils für sich genommen, erheblicher Beobachtungs- und Berichterstattungsbedarf besteht und deren vernetzte Bearbeitung erhebliche Transfer- und Synergieeffekte erwarten läßt:

A. Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Berufsbildung

B. Soziale Entwicklung städtischer und ländlicher Räume

C. Umwelt und ökologische Entwicklung

Im Sinne des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung soll dabei ein besonderer Fokus auf die Verknüpfung der einzelnen Themenschwerpunkte mit den jeweils anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit gerichtet werden. So können, ausgehend von einem der Themenbereiche, mögliche Querverbindungen und Wechselwirkungen identifiziert und mit Blick auf die Entwicklung und Ausgestaltung von Berichtssystemen konzipiert und erprobt werden.

Darüber hinaus soll insbesondere die Bearbeitung von

Q. Übergreifenden Querschnittsthemen

gefördert werden, die zur Integration der Berichterstattung in den drei Themenfeldern beitragen sollen. Hierzu zählt auch die Übernahme von Netzwerkaufgaben, sowie die Unterstützung der problemadäquaten Einbeziehung und Aufarbeitung von bestehenden bundesweiten regional- und kommunalstatistischen Berichtssystemen.

3. Antragstellung / Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in die die zukünftigen Nutzer der Daten als vollwertige Projektpartner eingebunden sind.

4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung ist für einen Zeitraum von zunächst maximal drei Jahren ausgelegt. Zuwendungen können als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu FuE-Vorhaben gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF - Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF - Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE - Beihilfen zu beachten.

  1. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien, die dem BMBF-Vordruck 0110/11.99 zu entnehmen sind, nachgewiesen werden.

Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte im Antrag auf Bundesmittel kurz darstellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden

- für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),

- für Zuwendungen auf Kostenbasis: Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBT 98).

7. Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist beauftragt:

GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH;

Projektträger für Umwelt- und Klimaforschung (PT UKF)

Kühbachstraße 11; 81543 München;

Tel.: 089/65 10 88 - 51; Fax: 089/65 10 88 - 54; E-Mail: pt-ukf@gsf.de

Förmliche Projektanträge (max. 15 Seiten Umfang, 1 einseitiges Kopierexemplar, 20 doppelseitige Exemplare, gelocht und geheftet) können bis zum 31. Januar 2001 (Poststempel) beim Projektträger eingereicht werden.

Die Projektanträge müssen den Standardrichtlinien des BMBF entsprechen. Daneben muss die Vorhabenbeschreibung Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

  1. Zu den institutionellen Nutzern der zu erarbeitenden Berichtssysteme und der Art der Zusammenarbeit zwischen Antragsteller und Nutzer,
  2. Aussagen zur Fortführung der Maßnahme nach Ablauf der Förderung durch den BMBF.

Eine Übersicht über eigene Kompetenzen und bisherige Forschungsergebnisse ist als Anhang hinzuzufügen. Der Vorhabenbeschreibung soll ein Deckblatt beigefügt werden, aus dem Antragsteller sowie das Thema hervorgehen.

Die Unterlagen für die Antragstellung sind beim Projektträger erhältlich bzw. können im Internet (http://www.gsf.de/PTUKF) abgerufen werden.

 

Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zustimmungsbestimmungen sind auf Anforderung beim Projektträger erhältlich oder können über Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen.

Die eingereichten Projektanträge werden im März/April 2001 von einem Expertengremium begutachtet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung entscheidet dann über eine Förderung. Als Förderbeginn ist der 01.06.2001 vorgesehen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorl.VV zu §44 BHO sowie §§ 48 bis 49a VwVfg, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 01. November 2000

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Angelika Willms-Herget