27.03.2000 - 30.06.2000

Bekanntmachung

Richtlinien über die Förderung von Vorhaben zur Förderung des Einsatzes Neuer Medien in der Hochschullehre im Förderprogramm "Neue Medien in der Bildung"
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das BMBF verfolgt im Rahmen des Programms "Neue Medien in der Bildung" das Ziel, dass Deutschland bis zum Jahr 2005 eine weltweite Spitzenposition bei der Nutzung von Bildungssoftware erreicht. Dieses Programm ist Bestandteil des Aktionsprogramms der Bundesregierung "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" und fügt sich in das Hochschulsonderprogramm III - Nachfolge (HSPIII-N) ein.

Diese Bekanntmachung bezieht sich auf den Programmteil "Neue Medien in der Hochschullehre", mit dem Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Einführung innovativer multimedialer Lehr- und Lernformen an Hochschulen gefördert werden sollen.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsaufträge auf Ausgabenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Hintergrund
Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in der Hochschullehre ist mit sehr hohen Erwartungen verbunden. Die Entwicklung, die mit der digitalen Informationsaufbereitung und vernetzten Verbreitung von Informationen verknüpft ist, und die selbstverständliche Nutzung neuer Medien im Bildungsalltag stellen die Hochschulen in der Lehre und bei den zentralen Dienstleistungen vor große Herausforderungen. Diese Herausforderungen liegen in der Gestaltung der Inhalte ebenso wie in der Entwicklung von Nutzungskonzepten. Die Hochschulen haben jetzt die Chance, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien die Qualität der Lehre zu verbessern, den Anteil eines geführten bzw. betreuten Selbststudiums zu erhöhen, neue Fernstudienangebote und neue Kombinationen von Präsenzlehre und Selbst-/Fernstudienanteilen zu entwickeln sowie gleichzeitig neue Angebote für die Weiterbildung zu schaffen. Sie sollen damit zu Produzenten, Nutzern und Anbietern von netzgestützten Lehr-/Lernmodulen werden. Computerunterstützte und vernetzte Lehr- und Lerneinheiten haben sich in den Hochschulen als sinnvoll erwiesen. Zahlreiche Beispiele demonstrieren die Leistungsfähigkeit digitaler Medien für eine größere Anschaulichkeit und Effizienz der Lehre. Trotz vielfältiger Anstrengungen gehört die medienunterstützte Lehre noch nicht zum Alltag an den deutschen Hochschulen. Es fehlt an der Integration geeigneter didaktischer Konzeptionen, an Qualitätskriterien und Standards sowie an flächendeckenden und nachhaltigen Entwicklungen, Transfer- und Marketingmaßnahmen sowie an der Einpassung in den Ordnungsrahmen der Hochschulen. Diese Bedingungen müssen in den kommenden Jahren entscheidend verbessert werden, damit das Potenzial der neuen Medien für die Erhaltung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen genutzt werden kann.

 

2. Gegenstand der Förderung (einschließlich Förderkriterien)
Gefördert werden sollen Projekte von Hochschulen, die über die Entwicklungs- und Erprobungsphase hinaus die Umsetzung innovativer, multimedialer Lehr- und Lernformen in den Normalbetrieb der Hochschule umfassen. In den Projekten müssen die für den Lernerfolg entscheidenden inhaltlichen, didaktischen und gestalterischen Gesichtspunkte Teil der Gesamtstrategie sein.

Die Entwicklungen können sich sowohl auf den grundständigen als auch den Bereich der Weiterbildung beziehen. Die Medienunterstützung kann sowohl in ein multimediales Konzept für die Präsenzlehre wie auch in das medienunterstützte Selbstlernen bis hin zur Fernunterrichtseinheit integriert werden.

Die Implementierung von Integrations- und Vertriebslösungen kann auch auf der Basis bereits vorhandener oder über die Adaption und Optimierung fortschrittlicher Lösungen gefördert werden, wenn damit eine nachhaltige Nutzungserweiterung erwartet werden kann. Die alleinige Entwicklung von Modelllösungen ist nicht förderfähig.
In ausgewählten Anwendungsfeldern sollen neue Verwertungs- und Transfermodelle erarbeitet werden und zum Einsatz kommen, besonders im Rahmen von Open-Source-Entwicklungen.

Förderkriterien
Die Projekte sollen folgenden Kriterien genügen:

  • Das Konzept muss die mediale Aufbereitung der zu erschließenden Inhalte, die mediendidaktische und medienpädagogische Konzeption, die Gestaltung der Lernumgebung und der kommunikativen Elemente ebenso enthalten wie die Einbindung interner und externer Informationssysteme, sowie die Beschreibung der bestehenden bzw. weiter zu entwickelnden Plattformen.
  • Die Projektkonzeption muss in ein Konzept für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Ausstattung und Finanzierung so eingebunden sein, dass eine Einbringung der multimedialen Lehr-/Lernstrategie in den Normalbetrieb der Hochschule ermöglicht wird.
  • Die Projekte müssen in ein Fakultätskonzept zur multimedialen Unterstützung der Lehre eingebettet sein.
  • Die Projekte sollten in Abstimmung in der jeweiligen Fachcommunity länderübergreifend durch die Kooperation mehrerer Hochschulen entwickelt werden.
  • Die Projekte sollten sich in die multimediale Unterstützung eines ganzen Studienganges einfügen. Sie sollten in diesem Rahmen mindestens ein Fachgebiet innerhalb eines Studienganges oder einen Studienabschnitt umfassen.
  • Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, sollten von Beginn an Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Pflege des Produkts und der Distribution vorgesehen werden. Es sollte geprüft werden, ob hierzu Lösungen gefunden werden können, die die zu entwickelnden Inhalte in eine Vereinbarung einbringen, die nach dem Open-Source-Prinzip arbeitet. Die Einführungsabsicht in den Dauerbetrieb aus Mitteln der Grundausstattung muss bei einem erfolgreichen Verlauf des Projekts gewährleistet sein.
  • Qualitätssicherung und Evaluation müssen integraler Bestandteil der Projektkonzeption sein.
  • Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die sich auf Studiengänge mit größeren Studierendenzahlen beziehen, die spezifischen Lerninteressen von Frauen angemessen berücksichtigen,  die Übertragbarkeit auf weitere Lehrinhalte und -bereiche bzw. weitere Einrichtungen erwarten lassen,  modular und nutzungsfreundlich aufgebaut sind.
  • Die Projekte sind mit einer Überführung in den Regelbetrieb abzuschließen. Es wird erwartet, dass praxistaugliche Ergebnisse erzielt werden, die auch auf andere Hochschulen übertragbar sind.


3. Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Hochschulen. Fakultäten, Hochschullehrer und insbesondere Hochschullehrerinnen sind aufgerufen, in diesen Projekten aktiv mitzuarbeiten.

Bevorzugt gefördert werden arbeitsteilig organisierte Kooperationen, in denen der Entwicklungs- und Transfer-Sachverstand in Kombination mit didaktischen Erfahrungen und dem Know How zur multimedialen Umsetzung der Inhalte vorhanden sind.

Eine Förderung von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
In ausdrücklichem Einvernehmen mit den Ländern sind Anträge über das zuständige Landesressort einzureichen.


4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Projektdauer soll einen Zeitraum von grundsätzlich 2 bis 3 Jahren nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage sind die zusätzlichen, projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können. Die projektbezogene technische Ausstattung für die Entwicklung kann gefördert werden. Die technische und räumliche Infrastruktur für den Einsatz in der Lehre soll aus der Grundausstattung der Hochschulen beigetragen werden. Bei gleichwertigen Anträgen ist die Einbringung der Infrastruktur aus Hochschulmitteln ein wesentliches Kriterium für die Förderentscheidung. Die Vergabe von Aufträgen durch die Hochschulen an Wirtschaftsunternehmen ist unbenommen. Die Zuwendungshöhe je Vorhaben sollte 1 Mio. EURO pro Jahr nicht überschreiten. Bei gleichwertigen Anträgen ist die Kosten/Nutzen-Relation der Vorhaben ausschlaggebend.


5. Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden nur Verbundprojekte mit mehreren unabhängigen Partnern berücksichtigt. Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden.

Antragsteller sollten sich auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit auch eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in einem Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AnBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)" werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide.


7. Verfahren

7.1 Antragsverfahren
Interessenten, die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können bis zum
30. Juni 2000
eine Projektskizze einreichen.

Die Projektskizze muss die folgenden Angaben enthalten:

  • eine aussagfähige Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • eine aussagefähige Projektbeschreibung mit
  • Zielsetzung
    • State of the Art
    • Beitrag zur Beseitigung erkannter Defizite und Definition des durch das Vorhaben erzielbaren Mehrwerts
    • Aufgabengliederung mit Zeitplanung und Meilensteinen
    • Profil der Projektpartner und Aufgabenzuordnung
    • Ausstattungsplan
    • Verwertungs-/Transferplan
    • Implementierungskonzept (u.a. Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Qualitätssicherung) und schlüssige Strategie für die nachhaltige Integration des Projektergebnisses in die Hochschullehre beteiligter Hochschulen.
  • Finanzierungsplan und Förderbedarf

Die Projektskizze darf einen Umfang von 20 Seiten (incl. Anlagen) nicht übersteigen. Die Anwendung überprüfbarer Qualitätsstandards bei der Entwicklung der Bildungssoftware wird vorausgesetzt.


7.2 Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren
Aufgrund eines Begutachtungsverfahrens werden die besten Projektskizzen ermittelt. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der in 2. dargestellten Förderkriterien.

Aussichtsreiche Bewerber werden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Die Entscheidung über die Zuwendungsvergabe erfolgt auf der Grundlage der begutachteten Anträge und nach Beratung in einem Beirat durch das BMBF im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Weitere Antragsrunden im Rahmen dieses Förderprogramms sind geplant.


7.3 Weitere Bestimmungen
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorl. VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen worden sind.


7.4 Projektträger
Mit der fachlichen und administrativen Abwicklung der Fördervorhaben hat das BMBF beauftragt:
Projektträger Neue Medien in der Bildung (PT-NMB)
GMD - Forschungszentrum Informationstechnik GmbH
Schloß Birlinghoven
53754 Sankt Augustin
Tel. 02241 / 14-3310
Fax 02241 / 14-3320
e-mail: pt-nmb@gmd.de
Internet-Adresse: http://www.gmd.de/

Auskünfte zur Förderung der beschriebenen Vorhaben sind über den vom BMBF beauftragten Projektträger einzuholen.


8. Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 27.3.2000
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Lömker