13.12.2001 - 15.05.2002

Bekanntmachung

Richtlinien zum Förderschwerpunkt "Systeme des Lebens - Systembiologie" im Förderprogramm der Bundesregierung "Rahmenprogramm Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"

Vom 5. Dezember 2001

 

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Während der vergangenen Jahrzehnte wurden in den Biowissenschaften entscheidende Fortschritte erzielt. Von besonderer Bedeutung ist dabei vor allem die Sequenzierung des menschlichen Genoms, die nun die notwendige Grundlage zur gezielten Analyse der Erbanlagen bietet. Bei der Erforschung und Untersuchung von Genen, der Struktur und Funktion der von ihnen kodierten Proteine und bei vielen anderen zukünftigen Forschungsanstrengungen gilt es, eine immense Flut an Daten zu generieren, zu analysieren und zu nutzen. Diese große Herausforderung ist auf die Weiter- bzw. Neuentwicklung leistungsfähiger methodischer Ansätze innerhalb der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen angewiesen und kann nur mit Hilfe der modernen Informationstechnik angegangen werden.

Für die Forschung in den Biowissenschaften war bisher ein qualitativer und beschreibender, auf das molekulare Detail ausgerichteter Ansatz charakteristisch. Die Fülle von Daten über einzelne Zellbestandteile bzw. -funktionen, die auf verschiedenen Ebenen der Lebensprozesse gewonnen wurde (Genom, Proteom, usw.) muss nun in einen sinnvollen Gesamtzusammenhang gebracht werden. So können komplexe Systemeigenschaften (Regulation und Kontrolle des Systems, Steuerbarkeit, Systemverhalten) beschrieben und verstanden werden. Damit soll der Weg zu einem ganzheitlichen Systemverständnis und einer quantitativen und somit prädiktiven Biologie geebnet werden.

Ein interdisziplinärer Forschungsansatz, der die Biologie mit den für diesen neuen Ansatz relevanten Disziplinen (u.a. System- und Ingenieurwissenschaften, Informatik, Mathematik) zu einer "Systembiologie" verbindet, kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Systembiologie zielt mit ihrer ganzheitlichen Sichtweise darauf ab, komplexe biologische Prozesse auf der Systemebene zu untersuchen.

Das Konzept "Systeme des Lebens - Systembiologie" stellt einen neuartigen Förderansatz dar, der das Ziel hat, das relativ junge Gebiet der Systembiologie in Deutschland zu etablieren. Im Unterschied zur klassischen Biochemie und Molekularbiologie, in der vornehmlich die Funktionsweise von Biomolekülen und ihren Komplexen untersucht wird, befasst sich die Systembiologie u.a. mit dem Verständnis, der Modellierung sowie der Simulation von komplexen biologischen Funktionen. Dabei werden in der Systembiologie experimentelle, quantitative Daten erhoben, um realitätsnahe Modelle von physiologischen Vorgängen, Zellen, Zellverbänden und ganzen Organismen zu ermöglichen. Bei der Förderaktivität "Systeme des Lebens-Systembiologie" handelt es sich um einen disziplinübergreifendes Förderschwerpunkt, der die Entschlüsselung metabolischer und regulatorischer Netzwerke im Organismus zum Ziel hat, um physiologische Leistungen theoretisch zu erfassen, zu modellieren und zu simulieren (quantitative Biologie).

Die Modellierung von Lebensprozessen verspricht ein großes Anwendungspotenzial. So erhofft man sich besonders bei der Entwicklung neuer Arzneimittel entscheidende Fortschritte. Das gilt sowohl für die Identifizierung relevanter Zielstrukturen im Organismus, als auch für das Testen von Wirkstoffen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, aus dem Programm der Bundesregierung "Rahmenprogramm Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten" FuE-Aktivitäten zu fördern, die einen Beitrag zum Forschungsschwerpunkt "Systeme des Lebens - Systembiologie" leisten. Neben dem für die Systembiologie zwingend erforderlichen interdisziplinären Forschungsansatz soll auch die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft ausgebaut und gefördert werden, um den Technologietransfer und damit die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern.

Der Förderschwerpunkt "Systeme des Lebens - Systembiologie" ergänzt und unterstützt als Teil der BMBF-Gesamtstrategie zur Entschlüsselung der Lebensprozesse gezielt die bereits existierenden BMBF-Forschungsaktivitäten im Rahmen des Nationalen Genomforschungsnetzes und der Plattformtechnologien (z.B. "Neue effiziente Verfahren zur funktionellen Proteomanalyse" und "Ausbildungs- und Technologieinitiative Bioinformatik"). Da zudem wichtige methodische Grundlagen, u.a. für die Erforschung und Entwicklung neuer Ansätze bei der Prävention und Behandlung von Erkrankungen des Menschen gelegt werden, ergänzt der Forschungsansatz auch Aktivitäten im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms des BMBF.

Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, seiner Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für den oben genannten Zweck. Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderschwerpunkt "Systeme des Lebens - Systembiologie" verfolgt das BMBF einen neuen interdisziplinären Ansatz, der zum ganzheitlichen Verständnis lebender Systeme beitragen soll. Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsansätze, die neue Konzepte und Methoden für die Systembiologie entwickeln. Diese sollen dem Verständnis eines biologisch relevanten und unter verschiedenen Forschungs- und Anwendungsaspekten attraktiv erscheinenden Modellsystems dienen. Priorität haben interdisziplinäre Projekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaft-technischem und/oder wirtschaftlichem Risiko. Ein entscheidender Aspekt bei der Projektauswahl wird die Möglichkeit der späteren wirtschaftlichen Umsetzung der FuE-Ergebnisse sein.

Die einzelnen Forschungsaktivitäten sollen im Rahmen von Verbundprojekten (vgl. Nr. 4) in einem übergeordneten Kompetenznetzwerk zum Modellsystem "Leberzelle" mit Fokus auf Hepatozyten zusammengeführt werden. Die Auswahl dieses Zelltyps erfolgte aufgrund seiner zentralen Funktion im Organismus höherer Lebewesen. Dazu zählen die zahlreichen essentiellen Stoffwechselprozesse der Leber, der Abbau von Arzneimitteln und toxischen Substanzen, die metabolische Anpassung, Stofftransport und -verarbeitung sowie Differenzierung und Regenerationsfähigkeit. Die vielfältigen Stoffwechselwege und ihre Steuerung, die hohe funktionelle Kompartimentierung der Zellen und die komplexen interzellulären Wechselwirkungen im Gewebeverband stellen eine große Herausforderung dar. Ein wichtiges Teilziel ist dabei die Etablierung einer geeigneten Zelllinie.


2.1 Aufgabe und Struktur des Kompetenznetzwerkes

Aufgabe des Kompetenznetzwerkes "Systeme des Lebens - Systembiologie" ist es, durch Entwicklung und Einsatz geeigneter Methoden und Werkzeuge Erkenntnisse zu gewinnen, die zum Verständnis eines komplexen biologischen Systems am Beispiel der Leberzelle führen.

Das Kompetenznetzwerk integriert Arbeitsgruppen aus den Bereichen Leberzellbiologie, experimentelle Datenerhebung, mathematische Modellierung, Systemanalyse und Systemsynthese sowie informatische Methoden.

Innerhalb des Kompetenznetzwerkes "Systeme des Lebens -Systembiologie" sollen zentrale Strukturen geschaffen werden, die standardisierte Zelllinien bereitstellen, die notwendigen Standards für die Datenerhebung und Ergebnisgewinnung festlegen und die Datenablage, Datenpflege und Datenverwaltung sicherstellen. Die Projektpartner müssen sich verpflichten, ihre generierten Daten, Methoden und Ergebnisse zeitnah in eine allen Projektpartnern zugängliche Datenbank einzuspeisen.


2.2 Umsetzung des Förderschwerpunktes

Der umfassende Forschungsansatz erfordert einen mehrstufigen Prozess. Dieser ist auch dadurch begründet, dass bislang nur wenige Forschungsarbeiten zur Systembiologie durchgeführt werden und die Voraussetzung auf Seiten der Modellierungs- und Analysenwerkzeuge nicht ausreichend sind.

In der Anfangsphase eines Projektes sollen daher insbesondere die erforderlichen Methoden und Werkzeuge für systembiologische Fragestellungen entwickelt werden. Sofern diese nicht am Leberzellmodell möglich sind, sollen die bestgeeigneten Zellsysteme verwendet werden. Der wissenschaftliche Bezug zum Modell Leberzelle ist auch hier beizubehalten.

In der weiteren Planung eines Projektes sollen die verschiedenen systembiologischen Fragestellungen definiert werden. In experimentellen Ansätzen soll eine standardisierte Datenerhebung als Basis für die Modellierung erfolgen. Die Datenerhebung soll auch hier - soweit wie möglich - an Leberzellen vorgenommen werden.

 

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung ist, dass jede Arbeitsgruppe einen maßgeblichen Beitrag leistet, der zu einer beschleunigten Entwicklung der Systembiologie mit Fokus auf das Modellsystem Leberzelle führt.

 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zusammenarbeit der verschiedenen Projektpartner ist im Falle von Verbundprojekten nach den Zuwendungsbestimmungen in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind einem BMBF- Merkblatt (Vordruck Nr. 0110) zu entnehmen.

Die effiziente Durchführung der Verbundprojekte ist durch Einsatz einer/eines Projektkoordinatorin/Projektkoordinators zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören u.a. die administrative Koordination, die Organisation des wissenschaftlichen Austauschs, die inhaltliche Abstimmung in Form von Kooperationstreffen, die Berichterstattung an das Lenkungsgremium, den Projektträger und das BMBF, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation regelmäßiger Veranstaltungen, bei denen über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse berichtet wird.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld eines national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen.

 

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden als Anteilfinanzierung - in der Regel bis zu 50 % - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen (einschl. Hochschulkliniken) und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquote ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Für die Fördermaßnahme sind in den nächsten Jahren insgesamt bis zu 50 Mio. Euro reserviert.

 

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis: grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

 

7. Verfahren

7.1 Informationsveranstaltung

Im Vorfeld der Förderaktivitäten beabsichtigt das BMBF die Durchführung einer Informationsveranstaltung, um interessierte Arbeitsgruppen zusammenzuführen und interdisziplinäre Kontakte zu knüpfen. Als Ergebnis der Veranstaltung sollen interdisziplinäre Projektvorschläge (s. Nr. 7.2.) erarbeitet und beim Projektträger eingereicht werden. Die Informationsveranstaltung findet voraussichtlich am 04. und 05.03.2002 in Frankfurt/Main statt.

Zur Vorbereitung dieser Informationsveranstaltung wurde ein Formblatt erstellt, das über Internet abrufbar ist (www.fz-juelich.de/ptj/foe/beobek_biotechnologie_fr.html) und mit der Anmeldung einzureichen ist. Anmeldefrist ist der 31.01.2002.


7.2 Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den

Projektträger Jülich
des BMBF und BMWi (PTJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel. 02461/612716
Fax 02461/612690
e-mail: beo31.beo@fz-juelich.de
http://www.fz-juelich.de/ptj/beo_home.htmll

beauftragt.

 

7.3 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst sind im Anschluss an die Informationsveranstaltung (s. Nr. 7.1) dem Projektträger ab 13.3.2001 begutachtungsfähige Projektskizzen auf dem Postwege zuzuleiten. Es wird empfohlen, vorher mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind auch weitere Hinweise erhältlich. Die Projektskizzen zur ersten Auswahlrunde sollen bis zum 15.05.2002 eingereicht werden. Informationen über weitere Termine sind zu gegebener Zeit direkt beim Projektträger bzw. auf dessen Internetseite erhältlich.

Skizzen sollen maximal 15 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12) umfassen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Projektskizzen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Es wird empfohlen, Skizzen folgendermaßen zu gliedern:

 

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage;
  3. Beitrag des Projekts zum Förderschwerpunkt "Systeme des Lebens - Systembiologie";
  4. Neuheit und Attraktivität des Produkts/Lösungsansatzes;
  5. wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotenzial;
  6. beteiligte Partner, deren Kompetenzen und Beitrag zum Projekt;
  7. detaillierte Beschreibung des Arbeitsplans sowie der neuen Lösungsansätze;
  8. Kostenplan;
  9. Zeitplan;
  10. Erfolgsaussichten und Verwertungsplan (wirtschaftliche, wissenschaftliche und oder technische Erfolgsaussichten; wissenschaftlich und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

 

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für die Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Das BMBF beabsichtigt, die eingereichten Projektvorschläge Fachgutachtern zur Bewertung vorzulegen. Das Ergebnis der Bewertung ist eine Grundlage für die Förderentscheidung des BMBF.

Bei der Bewertung der Projekte werden u.a. auch folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Beitrag zum Kompetenznetzwerk Systembiologie;
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes,
  • Neuheit des Lösungsansatzes;
  • branchenübergreifender oder disziplinübergreifender Ansatz;
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung, Marktpotential, Kommerzialisierungskonzept;
  • Qualifikation der Partner;
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko.

Im Anschluss an die Begutachtung wird den Antragstellern durch den zuständigen Projektträger das Ergebnis mitgeteilt.

In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten der ausgewählten Projektskizzen zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Für eine zeitnahe Bearbeitung sollen die formgebundenen Anträge in deutscher Sprache spätestens zwei Monate nach Zugang der Mitteilung über die Auswahl der Projektskizze beim Projektträger vorgelegt werden.

Antragsunterlagen sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen sind beim Projektträger Jülich (PTJ) erhältlich oder über das Internet abrufbar. Adresse: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu fördern, stehen die Anträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bei den Förderentscheidungen werden bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte berücksichtigt, um eine unwirtschaftliche Parallelförderung zu vermeiden.

Zur Umsetzung des Förderschwerpunktes wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses sind von der Antragstellung im Rahmen der Förderaktivität "Systeme des Lebens - Systembiologie" ausgeschlossen.


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.


8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Dezember 2001
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. W. Stöffler