28.01.2002 - 09.08.2002
der Förderrichtlinien zum Wettbewerb "BioFuture" (5. Auswahlrunde) im Programm der Bundesregierung "Biologische Forschung und Technologie"
vom 17.01.2002
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, im Anschluss an die 2. Bekanntmachung vom 15.09.2000 (Banz. S. 18474) weiterhin jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland, die Möglichkeit zu geben, in Deutschland in einer eigenen Arbeitsgruppe neue Forschungsansätze in den Biowissenschaften unabhängig zu bearbeiten, um sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Ziel ist
Die Umsetzung kreativer Ideen in Innovationen ist eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Gerade in Hochtechnologiebereichen wie der Biotechnologie bringen häufig jüngere Wissenschaftler neues Wissen ein, das sich dann vollständig entfaltet, wenn losgelöst von traditionellem Fachdenken frei geforscht werden kann. Mit dieser Bekanntmachung sollen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Antragstellung ermuntert werden, die ihre Arbeitsgruppe in einer Einrichtung in den neuen Bundesländern ansiedeln wollen.
Durch die Förderung der Nachwuchsgruppen sollen der biowissenschaftlichen Grundlagenforschung neue Impulse gegeben und die beruflichen Perspektiven für hervorragend ausgewiesene jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland soweit verbessert werden, dass wissenschaftliches Know-how am Standort verbleibt. Es wird ein hoher Zuwachs an Innovationspotenzial für Wissenschaft und Wirtschaft erwartet. Gleichzeitig soll die Bildung von Kompetenzzentren in wissenschaftlich und wirtschaftlich besonders aussichtsreichen Gebieten der Biotechnologie gefördert werden.
Das BMBF gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Es sollen Nachwuchsgruppen gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen (s. Nr. 7). Von den Arbeitsgruppen sollen Themen bearbeitet werden, die im Grenzbereich zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen angesiedelt sind.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (die Antragstellung durch die aufnehmende Einrichtung ist gemäß Nr. 7 jedoch erst nach Vorauswahl der eingegangenen Projektskizzen möglich).
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und den Leiter/ die Leiterin der Nachwuchsgruppe in allen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Projektskizze beizufügen.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld eines national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Für die ausgewählten Nachwuchsgruppenprojekte werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage sind folgende zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis 100 % gefördert werden können:
- Personal (soweit nicht Stammpersonal)
1 x BAT Ib/Ia (Nachwuchsgruppenleiter),
1 - 2 BAT IIa (Postdoc), je nach technischem Aufwand,
1 - 2 BAT IIa/2 (Doktoranden), je nach technischem Aufwand,
1 - 2 TA, je nach technischem Aufwand,
- Investitionen: je nach technischem Aufwand,
- Verbrauchsmaterialien: je nach technischem Aufwand.
Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7.1 Projektträger des BMBF
Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung Forschung folgenden beliehenen Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich beim Forschungszentrum Jülich GmbH
- BioFuture -
Außenstelle Berlin
Wallstraße 17-22
D-10179 Berlin
Tel.: 030-20199 407; Fax: 030-20199 470
E-Mail: a.hache@fz-juelich.de
Internet:
http://www.fz-juelich.de/ptj/foe/beobek_biotechnologie_fr.html
Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst sollen bis 09.08.2002 in deutscher oder englischer Sprache Projektskizzen mit einem Umfang von maximal 5 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, dem Projektträger (Ansprechpartner Dr. A. Hache) vorgelegt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Vorlageberechtigt ist jeweils ein(e) deutsche(r) oder ausländische(r) Wissenschaftler(in), promoviert oder habilitiert, im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Diese(r) Wissenschaftler(in) sollte bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen. Das Lebensalter sollte 39 Jahre nicht überschreiten.
Projektskizzen sollen kurzgefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
Zusätzlich sind eine Liste aller Publikationen und ggf. Patente sowie auf einer halben Seite eine englischsprachige Zusammenfassung des Projektes einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Projektskizzen und trifft zunächst eine Vorauswahl. Das Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage für den Projektträger.
Kriterien für die Bewertung sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird das Ergebnis Bewertung mitgeteilt.
In einer zweiten Verfahrensstufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Die förmlichen Anträge werden sowohl von der Jury als auch von externen Fachgutachtern beurteilt. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung.
Vordrucke für einen förmlichen Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" wird hingewiesen. Weitere Informationen und Hinweise sind beim Projektträger erhältlich.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17.01. 2002
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Stöffler