04.02.2002 - 12.04.2002
in Kooperation mit dem österreichischen Forschungsprogramm "Kulturlandschaftsforschung" (KLF)
vom 4. Februar 2002
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, in ausgewählten Themenschwerpunkten zur sozial-ökologischen Forschung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und gesellschaftlicher Praxis neue Wege für eine zukunftsfähige Gestaltung der Beziehungen zwischen Umwelt und Gesellschaft aufzeigen. Ein Teil der Forschungsförderung geschieht in Kooperation mit dem österreichischen Forschungsprogramm "Kulturlandschaftsforschung" (KLF).
Das BMBF gewährt Zuwendungen für den oben genannten Zweck auf der Grundlage dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Grundlage für diese Förderaktivitäten ist das Rahmenkonzept "Sozial-ökologische Forschung", ein Hintergrundpapier zu den ausgewählten Themenschwerpunkten der Verbundforschung und die Zwischen- bzw. Ergebnisberichte der Sondierungsprojekte. Alle Unterlagen sind unter http://www.gsf.de/ptukf abrufbar.
2. Gegenstand der Förderung
Der Förderschwerpunkt "Sozial-ökologische Forschung" zielt auf die Steigerung gesellschaftlicher Handlungsfähigkeit durch den Aufbau einer Wissensbasis über die Beziehungen der Menschen zu ihrer natürlichen und gesellschaftlichen Umwelt. Im Mittelpunkt stehen dabei gestaltungsorientierte und akteursbezogene Forschungsansätze, die folgende Charakteristika der sozial-ökologischen Forschung berücksichtigen:
(a) Problemorientierung: Sozial-ökologische Forschung setzt nicht an isolierten Umweltproblemen an, sondern an Konflikten und Wechselwirkungen zwischen ökologischen, technischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen. Der Schwerpunkt liegt in der Identifizierung von Ursachen, nicht in der Behandlung von Symptomen. Es sollen Optionen für eine nachhaltige Entwicklung aufgezeigt werden, die sich nicht nur an die Umweltpolitik, sondern vor allem an eine Politik der Nachhaltigkeit richten.
(b) Interdisziplinarität: Ziel ist es, Konzepte und Modelle für die Integration unterschiedlicher Problemwahrnehmungen als auch Methoden zur Verknüpfung von wissenschaftlichem und praktischem Wissen zu entwickeln und zu erproben. Die Integration verschiedener Problemsichten sollte schon in der Phase der Antragstellung erfolgen (gemeinsame Definition des Problems und der Ziele).
(c) Transdisziplinarität: Der Förderschwerpunkt erfordert auch, dass in den einzelnen Projekten systematisch die für eine Umsetzung ausschlaggebenden Entscheidungs- und Lernprozesse der unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteure berücksichtigt werden und Praxispartner aktiv in die Projektarbeit eingebunden werden.
(d) Prozessorientierung: Sozial-ökologische Forschung ist als lernender und dialogischer Förderschwerpunkt konzipiert. Themen und Instrumente werden nicht zu Beginn festgeschrieben, sondern im Verlauf der Förderung stufenweise weiterentwickelt. Dies geschieht sowohl in den Projekten selbst als auch projektübergreifend in Form einer Begleitforschung. Die Beteiligung an diesen Prozessen ist Fördervoraussetzung.
Im Rahmen der Verbundförderung sollen zu fünf Themenschwerpunkten insgesamt ca. 10 Verbundprojekte gefördert werden.
Bereits im Juni 2001 bekanntgegeben wurden die Themen:
In Vorbereitung ist die Bekanntmachung des Themas
Im Rahmen dieser Bekanntmachung können Projektideen für die Bearbeitung des 4. Themenschwerpunkts
eingereicht werden.
Bearbeitet werden sollen Problemstellungen, die mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Raumnutzung und damit auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt, die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen, Lebensstile etc. verbunden sind. Erwartet werden praxisrelevante Analysen und Handlungskonzepte, die eine sozial-ökologische Transformation der Raumnutzung und -gestaltung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung fördern. Dabei sollen die theoretischen Ansätze der sozial-ökologischen Forschung berücksichtigt und weiterentwickelt werden.
Angestrebt ist die
als Basis für
unter
Die zentrale Anforderung an die Projekte wird im Erbringen von Syntheseleistungen gesehen. Die Erhebung empirischer Daten steht deutlich im Hintergrund. Ziel ist es vielmehr, vorhandenes Wissen in Form von interdisziplinären Forschungsgruppen zu bündeln und im Sinne der sozial-ökologischen Forschung aufzubereiten. Bereits in den Skizzen muss jedoch nachvollziehbar dargelegt werden, aus welchem Grund die jeweiligen bestehenden Forschungsansätze und Forschungsergebnisse als Wissensbasis herangezogen werden (sollen).
Die Zusammenstellung von Forscherteams sowie die Moderation und iterative Reflexion des Forschungsprozesses wird als eine zentrale Voraussetzung zur Bewältigung der Aufgabenstellung betrachtet. Als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit der Disziplinen muss eine Offenlegung der jeweils zugrunde gelegten Vorstellungen des Raums bzw. der Region erfolgen, womit eine Bewusstmachung der Konstrukthaftigkeit des Forschungsgegenstandes gefordert ist. Hierzu sind Angaben in der Projektskizze zu machen.
Neben der Zugrundelegung inter- und transdisziplinärer Herangehensweisen und Methoden bei der Problembearbeitung sollten nach Möglichkeit auch geschlechtsspezifische Implikationen (Genderperspektive) Berücksichtigung finden. Erwünscht sind auch Projekte, in denen die Genderperspektive als ein erkenntnistheoretischer Forschungszugang genutzt wird.
Die Forschungsthematik sollte sich den folgenden Themenkreisen zuordnen lassen. Darüber hinaus reichende aktuelle und praxisrelevante Themenstellungen sind jedoch kein Ausschlusskriterium.
Kooperationsprojekte zwischen deutschen und österreichischen Forscherteams
Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bm:bwk) haben vereinbart, im Rahmen der beiden Forschungsprogramme "Sozial-ökologische Forschung" (SÖF) und "Kulturlandschaftsforschung" (KLF) zur Konzeption bilateraler Kooperationsprojekte einzuladen. Gefordert werden Projektskizzen von deutsch-österreichischen Teams mit einem gemeinsamen Arbeitsplan, in der die deutschen und österreichischen Arbeitspakete - insbesondere die Ressourcenaufstellung -getrennt dargestellt werden, da die Forschenden jeweils vom nationalen Forschungsprogramm finanziert werden.
Erwünscht ist die Bearbeitung einer gemeinsam definierten Problemlage oder vergleichende Untersuchungen zwischen Regionen in Österreich und Deutschland. Aufgegriffen werden können die o.g. Themenkreise, ergänzt um:
Die österreichischen Forschenden reichen die Projektskizzen beim Koordinationsbüro Kulturlandschaftsforschung ein. Für Fragen zur KLF steht das KLF Koordinationsbüro zur Verfügung.
Dipl.-Ing. Claudia Dankl,
Koordinationsbüro Kulturlandschaftsforschung
Lambrechtgasse 5/6,
A-1040 Wien,
E-Mail: claudia.dankl@klf.at
Tel.: 0043 1 585 85 58
Fax: 0043 1 585 28 35
Unter http://www.klf.at ist der Text der österreichischen Bekanntmachung zu finden.
Detaillierte Angaben zum Themenschwerpunkt STRARE sind dem Hintergrundpapier zu entnehmen, das ebenso wie das Rahmenkonzept als Basis der Bekanntmachung gilt und bei der Ausarbeitung von Projektskizzen zu beachten ist.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung ist für einen Zeitraum von zunächst max. drei Jahren ausgelegt. Zuwendungen für Projektförderung können als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu FuE-Vorhaben gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.
Bei der Bemessung der Förderquoten wird unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission berücksichtigt.
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Zu den Themenschwerpunkten der sozial-ökologischen Forschung werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert.
Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt des BMBF (BMBF-Vordruck 0110) zu entnehmen sind.
Bereits in der Skizze sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner, in der Regel Kommunen, schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden Erklärungen (mit Unterschrift) sind der Skizze beizulegen.
Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Es ist daher zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in der Skizze kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind ebenfalls in der Skizze darzulegen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der späteren Zuwendungsbescheide werden
7. Verfahren
Eingefordert werden zunächst nur Projektskizzen (max. 8 Seiten Umfang, 1 einseitiges Kopierexemplar, 20 doppelseitige Exemplare, gelocht und geheftet sowie eine Diskette). Sie können bis zum 12. April 2002 (Poststempel) beim Projektträger
GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH;
Projektträger für Umwelt- und Klimaforschung (PT UKF)
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel.: 089/65 10 88 - 51
Fax: 089/65 10 88 - 54
E-Mail: pt-ukf@gsf.de
Internet: http://www.gsf.de/ptukf
eingereicht werden.
Skizzen für deutsch-österreichische Kooperationen sind auch beim
Koordinationsbüro Kulturlandschaftsforschung
Lambrechtgasse 5/6
A-1040 Wien
E-Mail: koordination@klf.at
einzureichen.
Projektskizzen, die die max. Seitenzahl überschreiten, werden nicht berücksichtigt und an die Antragsteller zurückgeschickt.
Als Anhang können lediglich Erklärungen der Kooperationspartner zur Mitwirkungsbereitschaft (Wissenschaft und Praxis), Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.
Folgende Gliederung ist vorgegeben:
Der Skizze ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem Antragsteller mit Institution, Kurztitel des Vorhabens, die Laufzeit; Förderquote und die Höhe der Förderung (Schätzung) hervorgehen.
Die eingereichten Projektskizzen werden von einem Expertengremium begutachtet. Bis zu 15 Skizzen können in die nächste Phase (Ausarbeitung eines Verbundantrages) aufgenommen werden. Verfasser und Verfasserinnen der positiv bewerteten Projektskizzen werden in einer zweiten Stufe zur Vorlage eines förmlichen Projektantrags aufgefordert, der den Standardrichtlinien des BMBF entsprechen muss.
Die Unterlagen für die Antragstellung sowie alle einschlägigen Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter und Zuwendungsbestimmungen sind beim Projektträger für Umwelt- und Klimaforschung (PT UKF) erhältlich bzw. können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
Die eingereichten Projektanträge werden von einem Expertengremium begutachtet.
Über die Förderung entscheidet letztlich das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Als Förderbeginn ist der 1.10.2002 vorgesehen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis, die Prüfung der Verwendung und sich hieraus möglicherweise ergebende Rückforderungen der Zuwendung sind die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) maßgebend, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 4. Februar 2002
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget