04.02.2002 - 12.04.2002

Bekanntmachung

der Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Sozial-ökologische Transformationen im Raum - Synthese von raum- und regionalbezogenem Wissen (STRARE)"

in Kooperation mit dem österreichischen Forschungsprogramm "Kulturlandschaftsforschung" (KLF)

vom 4. Februar 2002


1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, in ausgewählten Themenschwerpunkten zur sozial-ökologischen Forschung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und gesellschaftlicher Praxis neue Wege für eine zukunftsfähige Gestaltung der Beziehungen zwischen Umwelt und Gesellschaft aufzeigen. Ein Teil der Forschungsförderung geschieht in Kooperation mit dem österreichischen Forschungsprogramm "Kulturlandschaftsforschung" (KLF).

Das BMBF gewährt Zuwendungen für den oben genannten Zweck auf der Grundlage dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Grundlage für diese Förderaktivitäten ist das Rahmenkonzept "Sozial-ökologische Forschung", ein Hintergrundpapier zu den ausgewählten Themenschwerpunkten der Verbundforschung und die Zwischen- bzw. Ergebnisberichte der Sondierungsprojekte. Alle Unterlagen sind unter http://www.gsf.de/ptukf abrufbar.


2. Gegenstand der Förderung

Der Förderschwerpunkt "Sozial-ökologische Forschung" zielt auf die Steigerung gesellschaftlicher Handlungsfähigkeit durch den Aufbau einer Wissensbasis über die Beziehungen der Menschen zu ihrer natürlichen und gesellschaftlichen Umwelt. Im Mittelpunkt stehen dabei gestaltungsorientierte und akteursbezogene Forschungsansätze, die folgende Charakteristika der sozial-ökologischen Forschung berücksichtigen:

(a) Problemorientierung: Sozial-ökologische Forschung setzt nicht an isolierten Umweltproblemen an, sondern an Konflikten und Wechselwirkungen zwischen ökologischen, technischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen. Der Schwerpunkt liegt in der Identifizierung von Ursachen, nicht in der Behandlung von Symptomen. Es sollen Optionen für eine nachhaltige Entwicklung aufgezeigt werden, die sich nicht nur an die Umweltpolitik, sondern vor allem an eine Politik der Nachhaltigkeit richten.

(b) Interdisziplinarität: Ziel ist es, Konzepte und Modelle für die Integration unterschiedlicher Problemwahrnehmungen als auch Methoden zur Verknüpfung von wissenschaftlichem und praktischem Wissen zu entwickeln und zu erproben. Die Integration verschiedener Problemsichten sollte schon in der Phase der Antragstellung erfolgen (gemeinsame Definition des Problems und der Ziele).

(c) Transdisziplinarität: Der Förderschwerpunkt erfordert auch, dass in den einzelnen Projekten systematisch die für eine Umsetzung ausschlaggebenden Entscheidungs- und Lernprozesse der unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteure berücksichtigt werden und Praxispartner aktiv in die Projektarbeit eingebunden werden.

(d) Prozessorientierung: Sozial-ökologische Forschung ist als lernender und dialogischer Förderschwerpunkt konzipiert. Themen und Instrumente werden nicht zu Beginn festgeschrieben, sondern im Verlauf der Förderung stufenweise weiterentwickelt. Dies geschieht sowohl in den Projekten selbst als auch projektübergreifend in Form einer Begleitforschung. Die Beteiligung an diesen Prozessen ist Fördervoraussetzung.

Im Rahmen der Verbundförderung sollen zu fünf Themenschwerpunkten insgesamt ca. 10 Verbundprojekte gefördert werden.

Bereits im Juni 2001 bekanntgegeben wurden die Themen:

  • Nachhaltige Entwicklung im Spannungsfeld "Umwelt-Ernährung-Gesundheit": Langfriststrategien für einen nachhaltigen Konsum (LINK)
  • Sozial-ökologische Transformationen im Ver- und Entsorgungssektor (STRIVE)
  • Politische Strategien zur Bewältigung globaler Umweltprobleme - zwischen Lokalität und Globalität (STRATUM)

In Vorbereitung ist die Bekanntmachung des Themas

  • Schlüsseltechnologien und sozial-ökologischer Wandel (TESOWA). Der Veröffentlichungstermin ist voraussichtlich Anfang April 2002.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung können Projektideen für die Bearbeitung des 4. Themenschwerpunkts

  • "Sozial-ökologische Transformationen im Raum - Synthese von raum- und regionalbezogenem Wissen"

eingereicht werden.

Bearbeitet werden sollen Problemstellungen, die mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Raumnutzung und damit auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt, die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen, Lebensstile etc. verbunden sind. Erwartet werden praxisrelevante Analysen und Handlungskonzepte, die eine sozial-ökologische Transformation der Raumnutzung und -gestaltung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung fördern. Dabei sollen die theoretischen Ansätze der sozial-ökologischen Forschung berücksichtigt und weiterentwickelt werden.

Angestrebt ist die

  • Erfassung, Analyse und Synthese vorhandenen Wissens

als Basis für

  • die Weiterentwicklung von theoretischen Grundlagen und Methoden,
  • die Thematisierung aktueller Problemlagen, vor allem unter einer neuen integrativen Perspektive und
  • die Bereitstellung von Problemlösungen

unter

  • Berücksichtigung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine Umsteuerung in Richtung nachhaltiger Entwicklung fördern können bzw. dieser entgegenstehen.

Die zentrale Anforderung an die Projekte wird im Erbringen von Syntheseleistungen gesehen. Die Erhebung empirischer Daten steht deutlich im Hintergrund. Ziel ist es vielmehr, vorhandenes Wissen in Form von interdisziplinären Forschungsgruppen zu bündeln und im Sinne der sozial-ökologischen Forschung aufzubereiten. Bereits in den Skizzen muss jedoch nachvollziehbar dargelegt werden, aus welchem Grund die jeweiligen bestehenden Forschungsansätze und Forschungsergebnisse als Wissensbasis herangezogen werden (sollen).

Die Zusammenstellung von Forscherteams sowie die Moderation und iterative Reflexion des Forschungsprozesses wird als eine zentrale Voraussetzung zur Bewältigung der Aufgabenstellung betrachtet. Als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit der Disziplinen muss eine Offenlegung der jeweils zugrunde gelegten Vorstellungen des Raums bzw. der Region erfolgen, womit eine Bewusstmachung der Konstrukthaftigkeit des Forschungsgegenstandes gefordert ist. Hierzu sind Angaben in der Projektskizze zu machen.

Neben der Zugrundelegung inter- und transdisziplinärer Herangehensweisen und Methoden bei der Problembearbeitung sollten nach Möglichkeit auch geschlechtsspezifische Implikationen (Genderperspektive) Berücksichtigung finden. Erwünscht sind auch Projekte, in denen die Genderperspektive als ein erkenntnistheoretischer Forschungszugang genutzt wird.

Die Forschungsthematik sollte sich den folgenden Themenkreisen zuordnen lassen. Darüber hinaus reichende aktuelle und praxisrelevante Themenstellungen  sind jedoch kein Ausschlusskriterium.

  • Raumnutzungen im Umbruch
    Gesellschaftlicher Wandel findet seinen Niederschlag in der veränderten Nutzung und Gestaltung von Räumen, für deren Ausrichtung ein breiter Konsens gesucht werden muss, der gleichzeitig den Ansprüchen an Umwelt- und Sozialverträglichkeit gerecht wird. Hier gilt es, vorhandenes Wissen zu bündeln sowie Konflikte und unterschiedliche Wahrnehmungsmuster deutlich zu machen, um Visionen und Szenarien möglicher "Zukünfte" zu entwerfen.
  • Raumbeziehungen im Umbruch
    Das Verhältnis der Menschen zum Raum ist abhängig von sozialen Hintergründen (kulturellen Prägungen), aktuellen Lebenssituationen, Zugehörigkeit zu Geschlecht und sozialem Milieu etc. Hier ist die Ebene der symbolischen Bedeutung von Raum angesprochen, die jedoch Auswirkungen auf die konkret-materielle Ebene hat. Ziel ist die Entwicklung von Szenarien für eine Gestaltung von Räumen, die den unterschiedlichen Ansprüchen möglichst aller Bevölkerungs- und Altersgruppen gerecht wird.
  • Regionale Handlungsspielräume im Prozess des Globalisierung
    Die Implementierung von Regionalforschung im Kontext der Nachhaltigkeit basiert auf der Annahme, dass Globalisierungsprozesse auf der einen Seite in bedrohlicher Weise mit Umweltrisiken und sozialer Ungerechtigkeit verbunden sind, auf der anderen Seite auch Chancen für Regionen bergen können. Es soll eine kritische Bilanz der bisherigen Forschungsaktivitäten gezogen werden, die der Frage nachgeht, welche realen Handlungsspielräume in verschiedenen Regionen bestehen und was Regionen zu einer nachhaltigen Entwicklung tatsächlich beitragen können.


Kooperationsprojekte zwischen deutschen und österreichischen Forscherteams

Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung  (BMBF)  und das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bm:bwk) haben vereinbart, im Rahmen der beiden Forschungsprogramme "Sozial-ökologische Forschung" (SÖF) und "Kulturlandschaftsforschung" (KLF)  zur Konzeption bilateraler Kooperationsprojekte einzuladen. Gefordert werden Projektskizzen von deutsch-österreichischen Teams mit einem gemeinsamen Arbeitsplan, in der die deutschen und österreichischen Arbeitspakete - insbesondere die Ressourcenaufstellung -getrennt dargestellt werden, da die Forschenden jeweils vom nationalen Forschungsprogramm finanziert werden.

Erwünscht ist die Bearbeitung einer gemeinsam definierten Problemlage oder vergleichende Untersuchungen zwischen Regionen in Österreich und Deutschland. Aufgegriffen werden können die o.g. Themenkreise, ergänzt um:

  • Gefährdung von Regionen durch Wechselwirkungen zwischen ökonomischen und natürlichen Prozessen

Die österreichischen Forschenden reichen die Projektskizzen beim Koordinationsbüro Kulturlandschaftsforschung ein. Für Fragen zur KLF steht das KLF Koordinationsbüro zur Verfügung.

Dipl.-Ing. Claudia Dankl,
Koordinationsbüro Kulturlandschaftsforschung
Lambrechtgasse 5/6,
A-1040 Wien,
E-Mail: claudia.dankl@klf.at
Tel.: 0043 1 585 85 58
Fax:  0043 1 585 28 35
Unter http://www.klf.at ist der Text der österreichischen Bekanntmachung zu finden.

Detaillierte Angaben zum Themenschwerpunkt STRARE sind dem Hintergrundpapier zu entnehmen, das ebenso wie das Rahmenkonzept als Basis der Bekanntmachung gilt und bei der Ausarbeitung von Projektskizzen zu beachten ist.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.


4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung ist für einen Zeitraum von zunächst max. drei Jahren ausgelegt. Zuwendungen für Projektförderung können als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu FuE-Vorhaben gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bei der Bemessung der Förderquoten wird unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission berücksichtigt.


5. Zuwendungsvoraussetzungen

Zu den Themenschwerpunkten der sozial-ökologischen Forschung werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert.

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt des BMBF (BMBF-Vordruck 0110) zu entnehmen sind.

Bereits in der Skizze sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner, in der Regel Kommunen, schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden Erklärungen (mit Unterschrift) sind der Skizze beizulegen.

Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Es ist daher zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in der Skizze kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind ebenfalls in der Skizze darzulegen.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der späteren Zuwendungsbescheide werden

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und
    Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis: Grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).


7. Verfahren

Eingefordert werden zunächst nur Projektskizzen (max. 8 Seiten Umfang, 1 einseitiges Kopierexemplar, 20 doppelseitige Exemplare, gelocht und geheftet sowie eine Diskette). Sie können bis zum 12. April 2002 (Poststempel) beim Projektträger  

GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH;
Projektträger für Umwelt- und Klimaforschung (PT UKF)
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel.: 089/65 10 88 - 51
Fax: 089/65 10 88 - 54
E-Mail: pt-ukf@gsf.de
Internet: http://www.gsf.de/ptukf
eingereicht werden.

Skizzen für deutsch-österreichische Kooperationen sind auch beim
Koordinationsbüro Kulturlandschaftsforschung
Lambrechtgasse 5/6
A-1040 Wien
E-Mail: koordination@klf.at

einzureichen.

Projektskizzen, die die max. Seitenzahl überschreiten, werden nicht berücksichtigt und an die Antragsteller zurückgeschickt.

Als Anhang können lediglich Erklärungen der Kooperationspartner zur Mitwirkungsbereitschaft (Wissenschaft und Praxis), Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.

Folgende Gliederung ist vorgegeben:

  1. Beschreibung der gewählten Problemlage und Zielsetzung des geplanten Projekts
  2. Bezug zur sozial-ökologischen Forschung
  3. Darstellung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen werden soll
  4. Skizzierung der Forschungsmethode und Verdeutlichung der verwendeten Raumbegriffe
  5. Bezug zur Genderperspektive
  6. Erwartetes Ergebnis
  7. Kooperationspartner
  8. Zeitplanung und Kostenschätzung

Der Skizze ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem Antragsteller mit Institution, Kurztitel des Vorhabens, die Laufzeit; Förderquote und die Höhe der Förderung (Schätzung) hervorgehen.

Die eingereichten Projektskizzen werden von einem Expertengremium begutachtet. Bis zu 15 Skizzen können in die nächste Phase (Ausarbeitung eines Verbundantrages) aufgenommen werden. Verfasser und Verfasserinnen der positiv bewerteten Projektskizzen werden in einer zweiten Stufe zur Vorlage eines förmlichen Projektantrags aufgefordert, der den Standardrichtlinien des BMBF entsprechen muss.

Die Unterlagen für die Antragstellung sowie alle einschlägigen Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter und Zuwendungsbestimmungen sind beim Projektträger  für Umwelt- und Klimaforschung (PT UKF) erhältlich bzw. können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

Die eingereichten Projektanträge werden von einem Expertengremium begutachtet.

Über die Förderung entscheidet letztlich das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Als Förderbeginn ist der 1.10.2002 vorgesehen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis, die Prüfung der Verwendung und sich hieraus möglicherweise ergebende Rückforderungen der Zuwendung  sind die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) maßgebend, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.


8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 4. Februar 2002

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget