31.01.2002 - 01.09.2002

Bekanntmachung

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen zur Stärkung und Förderung der Versorgungsforschung

1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen1 wollen der Versorgungsforschung in Deutschland ein größeres Gewicht verleihen und die auf diesem Gebiet bestehenden Forschungsdefizite abbauen. Hierzu sollen in Ergänzung zur ersten Bekanntmachung vom 15.03.2000 weitere ausgewählte vordringliche Forschungsthemen ausgeschrieben werden und entsprechende Forschungsprojekte gemeinsam von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen und vom BMBF gefördert werden. In den Forschungsprojekten sollen versorgungs- und praxisrelevante Fragestellungen mit besonderem Bezug zur Gesetzlichen Krankenversicherung untersucht werden.

Ziel der Förderung ist es, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Regelversorgung zu beschleunigen und dadurch eine gezielte Verbesserung der Patientenversorgung zu erreichen.

1) AOK-Bundesverband, Bonn; Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen; Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach, See-Krankenkasse, Hamburg; Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel: Bundesknappschaft, Bochum; Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg; AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

2. Rechtsgrundlagen

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien, in Verbindung mit den BMBF Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheiden die Förderer, die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und das BMBF, aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

3. Gegenstand der Förderung

In inhaltlicher Fortführung der ersten Bekanntmachung zur Versorgungsforschung und in Verpflichtung auf die leitenden Ziele Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit des gemeinsamen Förderschwerpunkts der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Forschungsprojekte zu folgendem Thema beantragt werden:

Steuerungsmöglichkeiten der Versorgungsqualität und Leistungsdichte
im Verlauf chronischer Erkrankungen

Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Forschungsprojekte gefördert werden, in denen innovative Ansätze für Verbesserungen der Versorgungspraxis chronisch kranker und älterer Menschen entwickelt werden. Konkret sollen Wege zur Optimierung der Behandlungsqualität, der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung untersucht werden.

In den Forschungsprojekten soll die Versorgungspraxis bei chronischen Erkrankungen und bei Erkrankungen älterer Menschen, die die Lebensqualität und Selbständigkeit der Betroffenen erheblich mindern und die mit einer intensiven und kontinuierlichen medizinischen Versorgung sowie erheblichen Behandlungskosten verbunden sind, untersucht werden. Dabei sollte es sich hinsichtlich der Schwere, der Prävalenz und der Versorgungsintensität um relevante Krankheitsbereiche handeln, z.B. wie sie im Sachverständigengutachten der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen zu Unter-, Über- und Fehlversorgung genannt werden. Die Analyse von Versorgungsverläufen anderer Erkrankungen ist ebenso möglich, sofern sie den o.g. genannten Kriterien entsprechen. Gegebenenfalls sind bei den Analysen geschlechtsspezifische Ausprägungen zu berücksichtigen. Für die ausgewählten Krankheiten sollten hinreichend gesicherte, evidenzbasierte Erkenntnisse (z.B. Leitlinien, soweit vorhanden) über einen optimalen Versorgungsprozess existieren. Die Initialphase chronischer Erkrankungen verdient besondere Beachtung, weil zu einem frühen Zeitpunkt eher für den Krankheitsverlauf prägende Steuerungsmöglichkeiten angenommen werden können.

Angestrebt werden innovative Forschungsprojekte auf hohem methodischen Niveau, die neue Erkenntnisse für die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen erwarten lassen. Die Projektergebnisse sollen aus den gewonnen Erkenntnissen abgeleitete Vorschläge für eine konkrete Umsetzung und eine Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgungspraxis enthalten.

Die Analysen, Interventionsansätze und Steuerungsinstrumente können sowohl die Perspektive der professionellen Leistungsangebote (Leistungserbringer) als auch die Perspektive der Nutzung von Leistungen (Patienten) abbilden.

Ein zentral wichtiges Kriterium für die Bewertung der eingereichten Vorschläge ist die zu erwartende Relevanz der Ergebnisse für eine Umsetzung in die allgemeine Versorgungspraxis. Voraussetzungen, Strategien und Schritte zur Umsetzung sollen in die Phase der Projektkonzeption bereits einbezogen werden. Ausgerichtet auf umsetzbare Steuerungsansätze können auch methodische Instrumente, die Interventionen ermöglichen oder unterstützen können, konzipiert oder weiterentwickelt werden. Dies gilt auch für innovative Anreizsysteme zur Optimierung von Versorgungsverläufen, die über bisherige Modelle hinausweisen.

 

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Industrieunternehmen.

 

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Auswahl der geförderten Forschungsprojekte erfolgt in einem offenen Wettbewerb. Dabei werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

Relevanz
Die in den Forschungsprojekten zu untersuchenden Themen stellen wichtige gesundheitspolitische Problembereiche dar, deren Bearbeitung von hoher Dringlichkeit und Aktualität ist.

Bedeutung für die Gesetzlichen Krankenversicherung
In den Forschungsprojekten sind Themenbereiche zu behandeln, die für die Steuerungsaufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung sind, und dazu beitragen, das System der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die Zukunftsherausforderungen im Gesundheitswesen vorzubereiten. Die Themen müssen für alle Kassenarten von Bedeutung sein.

Patientenorientierung
Die Forschungsprojekte sollen sich durch eine starke Patientenorientierung auszeichnen.

Transfer der Forschungsergebnisse
Die zu erwartenden Ergebnisse müssen konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der Regelversorgung aufzeigen.

Evidenz-Basierung
Bei den Forschungsprojekten muss es sich um empirische, hypothesen-geleitete Forschung auf der Basis möglichst gesicherter Evidenz handeln. Es müssen sowohl klare Messparameter vorhanden als auch eine Erfolgsprognose zur Erreichung der Studienziele erkennbar sein. Aus der Analyse der Daten müssen sich verallgemeinerungsfähige Aussagen ableiten lassen.

Vorleistungen
Die Antragsteller müssen für die entsprechenden Themenbereiche eine hohe Expertise und wissenschaftliche Vorleistungen nachweisen können.

Von der Förderung ausgenommen sind Themenbereiche, die bereits in anderen Förderprogrammen substantiell gefördert werden.

 

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Es können Personal- und Sachmittel für Forschungsprojekte beantragt werden. Die Antragsteller können über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit einer Quote von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Ausgaben staatlicher Hochschulen sind zuwendungsfähig in Höhe der zusätzlichen Ausgaben, die über die Grundausstattung der Hochschule (einschließlich Stammpersonal) hinaus entstehen. Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft können mit einer Quote von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden.

 

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Förderung der Vorhaben liegen die "Allgemeinem Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (ANBest-P) bzw. "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (NKBF)" sowie "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BNBest-BMBF)" zugrunde. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorl. VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

 

8. Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt sollen formlose Antragsskizzen in deutscher Sprache in 25 Exemplaren eingereicht werden. Die Skizzen sollen die dem Forschungsprojekt zugrundeliegenden Hypothesen und Ziele benennen und das geplante Arbeitsprogramm beschreiben. Der Umfang der Skizzen darf 5 Seiten und Anhang nicht überschreiten.

Unter Mitwirkung eines Gutachtergremiums werden aus den Antragsskizzen Bewerber ausgewählt, die zur Ausarbeitung ausführlicher Anträge aufgefordert werden. Die Namen der ausgewählten Bewerber und die von ihnen vorgeschlagenen Themen werden veröffentlicht. Informationen und Unterlagen zu ausführlichen Anträgen werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Bewerber versandt. Aus den ausführlichen Anträgen werden Forschungsprojekte mit überzeugenden Konzepten unter Mitwirkung eines Gutachtergremiums ausgewählt und gefördert.

Termin für die Vorlage der Antragsskizzen ist

der 18.03.2002

Termin für die Vorlage der ausführlichen Anträge ist

der 01.09.2002

Nähere Anforderungen zu den Inhalten der Antragsskizzen und Anträge sind in den Erläuterungen zur Bekanntmachung enthalten.

Antragsskizzen und Anträge sind beim zuständigen Projektträger einzureichen:

DLR, Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstr. 125
53175 Bonn
Tel.: 0228/3821-210
http://www.dlr.de/PT/

Es wird dringend geraten, zwecks Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

 

9. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 31.01.2002 in Kraft.

Bonn, den 31.01.2002

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD. Dr. Lange

Und

Für die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen
Im Auftrag
Dr. Spenk

 

Erläuterungen zur Bekanntmachung
Stärkung und Förderung der Versorgungsforschung


Die Antragskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  1. Name des Projektleiters und der beteiligten Wissenschaftler mit kompletter Adresse (inkl. Telefon-, Fax-Nr. und E-Mail)
  2. Thema des Antrags
  3. Darstellung der Ziele und Forschungshypothesen
  4. Eigene Vorarbeiten (für das Thema relevante Forschungsprojekte und Publikationen)
  5. Relevanz des ausgewählten Krankheitsbereichs ("burden of disease", epidemiologische, ökonomische und gesundheitspolitische Bedeutung, Stand der Literatur, Vorhandensein von Leitlinien)
  6. Beschreibung des Arbeitsprogramms ( Hauptzielgrößen, Methoden, Instrumente, Messparameter)
  7. Erwarteten Ergebnisse (Interventionsansätze und Steuerungsinstrumente, Strategien zur Umsetzung in die breite Versorgung)
  8. Beantragte Mittel
  9. Unterschriften
  10. Anlagen
    - Literaturreview zum Untersuchungsthema (maximal 20 Titel),
    - Kurzer tabellarischer Lebenslauf der beteiligten Wissenschaftler mit den 5 wichtigsten Publikationen der letzten 3 Jahre inkl. Angabe des Impactfaktors