06.05.2002 - 15.10.2002

Bekanntmachung

der Förderrichtlinien für den BMBF-Nachwuchswettbewerb "Nanotechnologie"

6. Mai 2002

 

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

Die Umsetzung kreativer Ideen in Innovationen ist eine Voraussetzung, um im globalen wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen zu können. Mit der Nanotechnologie eröffnet sich für die Bundesrepublik Deutschland eine weitere Chance, in zahlreichen Anwendungsgebieten dieser Hochtechnologie in eine wirtschaftliche Spitzenposition aufzurücken. Der BMBF-Wettbewerb Nanotechnologie hat daher eine besondere Bedeutung für einen Aufschwung in diesem Bereich. Gerade jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bringen neues Wissen ein, das sich häufig dann vollständig entfaltet, wenn losgelöst von traditionellem Fachdenken und frei geforscht werden kann.

"Nanotechnologie" im Sinne dieser Bekanntmachung umfasst die technologische Nutzung von physikalischen, d. h. mechanischen, elektronischen und optischen Phänomenen, die für die Nanometerskala charakteristisch sind; nicht darunter fällt die bloße Verkleinerung heutiger Mikrostrukturen im mainstream einschl. Mikroelektronik und Phänomene, die durch einzelne Moleküle erzielbar sind.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, einem jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen wissenschaftlichen Personenkreis aus dem In- und Ausland die Möglichkeit zu geben, in Deutschland unabhängig in einer eigenen Arbeitsgruppe neue, grundlagenorientierte und auf Anwendung bezogene Forschungsansätze in den Nanowissenschaften zu bearbeiten, um sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren.

Ziel ist,

  • allgemein die Chancen für den weiteren Berufsweg in Wirtschaft oder Wissenschaft in Deutschland zu verbessern oder
  • mittelfristig eine Selbstständigkeit im Wirtschaftssektor anzustreben (Unternehmer, Ausgründer)

Durch die Förderung von Nachwuchsgruppen sollen in der Nanotechnologie die personelle Basis verbreitert, die Kompetenzbildung in wirtschaftlich und wissenschaftlich besonders aussichtsreichen Gebieten gefördert und die beruflichen Perspektiven für hervorragend ausgewiesene jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soweit verbessert werden, dass wissenschaftliches Know-how am Standort Deutschland gestärkt wird. Es wird ein hoher Zuwachs an Innovationspotential für Wirtschaft und Wissenschaft erwartet.

Mit dieser Bekanntmachung sollen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Antragstellung ermuntert werden, die ihre Arbeitsgruppe in einer Einrichtung in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ansiedeln wollen.

Das BMBF gewährt Zuwendungen für den obengenannten Zweck nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Anspruch eines Antragstellers oder einer Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen bis zu 20 multidisziplinär zusammengesetzte Nachwuchsgruppen gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen (s. Nr. 7). Von den Arbeitsgruppen sollen Themen bearbeitet werden, die durch Überwindung klassischer Grenzen und Durchdringung der naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen einen wesentlichen Beitrag zur Nanotechnologie liefern; die Beteiligung der Ingenieurwissenschaften (auch durch Kooperation mit einer Fachhochschule/Technische Hochschule) wird für unverzichtbar gehalten.

 

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland (die formelle Antragstellung durch die aufnehmende Einrichtung ist gemäß Nr. 7 erst nach Vorauswahl der eingegangenen Projektskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möglich).

 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) in räumlicher Nähe zur Verfügung stellt und die Leiterin/den Leiter der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Projektskizze beizufügen.

Antragstellerinnen und Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit ergänzend zur nationalen Beantragung ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen.

 

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Nachwuchsgruppenprojekte werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.

Zuwendungsfähig sind folgende zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft diezusätzlichen Kosten), die bis zu einem Anteil von 100 % gefördert werden können:

 

  • Personal (soweit nicht etatisiert):

    1 x BAT Ib/Ia (Nachwuchsgruppenleiter)
    1 - 2 BAT IIa (Postdoc), je nach technischem Aufwand
    1 - 2 BAT IIa/2 (Doktoranden), je nach technischem Aufwand

(unter den beteiligten Wissenschaftlern muss sich mindestens ein Ingenieur o. Fachhochschul-Ingenieur befinden)

1 - 2 TA, je nach technischem Aufwand

  • Investitionen: je nach technischem Aufwand
  • Verbrauchsmaterialien: je nach technischem Aufwand

Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt.

 

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

 

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgenden beliehenen Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PTJ) des BMBF und BMWi
Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ)
D-52425 Jülich
(Bearbeiter: Dr. Gerd Schumacher,
Tel.: (02461) 61-3545
eMail:
G.Schumacher@fz-juelich.de)

 

7. 2 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig

Zunächst sind Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache mit einem Umfang von nicht mehr als 5 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, auf dem Postweg bis

15. Juni 2002 oder
15. Oktober 2002

beim Projektträger (Nr. 7.1) vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Vorlageberechtigt sind jeweils ein(e) deutsche(r) oder ausländische(r) Wissenschaftler(in), promoviert oder habilitiert, im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung. Diese(r) Wissenschaftler(in) sollte bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen. Das Lebensalter sollte 35 Jahre nicht überschreiten.

Projektskizzen sollen kurzgefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Thema und wissenschaftliche Zielsetzung des Projekts,
  • Geplante Methodik, Stand der Forschung, und innovative Ansätze,
  • Vorgesehene Arbeiten und grober Zeitplan,
  • Vorgesehener Ausgaben-/Kostenrahmen,
  • Kurzer wissenschaftlicher Werdegang (Schulabschluss bis heute) der Wissenschaftlerin/ des Wissenschaftlers und derzeitiges Arbeitsverhältnis sowie Angabe des Geburtsdatums.

Ergänzend sind eine Liste aller eigenen Publikationen und ggf. Patente sowie auf einer halben Seite eine englischsprachige Zusammenfassung des Projektes einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Projektskizzen soll außerdem in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Auswahlrunden erfolgen; in der ersten Runde sollen bis zu 12 Nachwuchsgruppen zur Förderung kommen, in einer nächsten Runde weitere Nachwuchsgruppen bis zur ausgeschriebenen Obergrenze von 20 Nachwuchsgruppen. Projektvorschläge, die in der ersten Auswahlrunde nicht zur Förderung gelangen, aber entwicklungsfähige Ansätze besitzen, können in der nächsten Auswahlrunde im Wettbewerb eine erneute Chance erhalten.

Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Projektskizzen und trifft zunächst eine Vorauswahl. Das Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage für den Zuwendungsgeber.

Kriterien für die Bewertung sind - neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen - vor allem

  • die wissenschaftliche Originalität des Projektes,
  • die Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers und die Eignung zur Projektleiterin/zum Projektleiter,
  • die Durchdringung der klassischen Wissenschaftsdisziplinen.
  • das voraussichtliche Innovationspotential,
  • die Impulse für die Nanowissenschaften oder die industriellen Verwertbarkeitschancen,


Den Bewerberinnen und Bewerbern wird das Ergebnis der Bewertung mitgeteilt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zur formellen Antragstellung aufgefordert. Sofern die Anträge nicht in deutscher Sprache abgefasst werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Die Anträge werden von der Jury in der Regel unter Einholung von externen Gutachten bewertet. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung.

Vordrucke für einen förmlichen Antrag auf Förderung, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/vordruck.htm

abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" wird hingewiesen. Weitere Informationen und Hinweise sind beim Projektträger PTJ-NMT erhältlich.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

 

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. Mai 2002

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth

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