10.10.2002 - 30.06.2003
Die Genomforschung an Pflanzen hat sich, getrieben durch Technologieentwicklung und rasant steigenden Erkenntnisgewinn an Modell- und Kulturpflanzen zu einem international hochkompetitiven Forschungsgebiet entwickelt, mit dem sich rascher wissenschaftlicher Fortschritt und bedeutende wirtschaftliche Interessen verbinden. Die Pflanzengenomforschung verknüpft beispielgebend innovativen Erkenntnisgewinn mit angewandter Forschung. Erkenntnisfortschritte führen zu innovativen Problemlösungen mit hohem Wertschöpfungspotential in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Pharmazie, Chemie und Umwelt. Neben der umfassenden Nutzung der Forschungsergebnisse in den Bereichen der Pflanzenzüchtung und der nachhaltigen und umweltschonenden landwirtschaftlichen Erzeugung von gesünderen Nahrungsmitteln mit verbesserten Qualitätsmerkmalen werden neuartige Lebensmittel (funktionelle Lebensmittel, Nutriceuticals) sowie die Nutzung von Pflanzen als Bioreaktoren für die Produktion von Biomolekülen insbesondere auch von medizinisch relevanten Wirkstoffen (z.B. Molecular Farming) immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Charakteristisch für die Pflanzengenomforschung sind jährlich weltweit steigende staatliche und private Investitionen. Im Vordergrund stehen dabei die stetige Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien zur Analyse der Genome und ihrer Funktionsweisen und zur gezielten Veränderung der Gene von Nutzpflanzen sowie verstärkte Anstrengungen zur umfassenden Patentierung pflanzlicher Gene und der von ihnen determinierten Funktionen.
Deutschland muss die sich aus dieser Entwicklung ergebenden Chancen intensiver nutzen, um auch in Zukunft mit diesen internationalen Entwicklungen Schritt halten und maßgeblich am Erkenntnisgewinn aus der funktionellen Genomforschung partizipieren zu können.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1998 vom BMBF die Initiative "Genomanalyse im biologischen System Pflanze - GABI" gestartet. Als wesentliche Ziele von GABI wurden seinerzeit die Stärkung der wissenschaftlichen Basis der Pflanzengenomforschung und die Erlangung umfassender Informationen über Struktur und Funktion bedeutsamer Pflanzengenome definiert. Weitere Aufgaben waren die Etablierung eines Kompetenznetzwerks der Pflanzengenomforschung unter Einbeziehung aller führenden Forschungseinrichtungen und Arbeitsgruppen aus der Academia und den einschlägigen Wirtschaftsunternehmen, die Sicherstellung eines effizienten Wissens- und Technologietransfers zwischen allen Beteiligten, und die umfassende schutzrechtliche Absicherung der Ergebnisse.
Die aus der 1. Förderphase von GABI vorliegenden Forschungsergebnisse und die geschaffenen Ressourcen müssen auch weiterhin kontinuierlich und effizient zur Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen genutzt werden. Dazu wurden im Jahr 2002 bereits neue Forschungsvorhaben begonnen, in denen schwerpunktmäßig solche Bereiche pflanzlicher Genome untersucht werden, die für die Pflanzenzüchtung und für die Nutzung der Pflanze als Produktionssystem von besonderem Interesse sind. Mit dem Start der 2. Förderphase GABI soll diese Zielsetzung der Bearbeitung konkreter biologischer Fragestellungen fortgesetzt und mit einer größeren Anwendungsnähe ausgestattet werden, die in Themenbereichen mit Relevanz für die Anwendung in Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und verarbeitender Industrie angesiedelt ist.
Langfristiges Ziel der neu zu beginnenden Projekte ist neben dem Erkenntnisgewinn durch funktionelle Genomaufklärung die Weiterentwicklung von gesunden und leistungsstarken Pflanzen als ökonomisch und ökologisch optimiertes System zur landwirtschaftlichen Produktion von Nahrungs- aber auch Futtermitteln und zur Erzeugung von Rohstoffen aus dem Primär- und Sekundärstoffwechsel sowie von anderen hochwertigen Biomolekülen.
Aus dieser Zielsetzung ergibt sich die Notwendigkeit, die im Rahmen der genomischen Struktur- und Funktionsanalyse der GABI-Modellsysteme für ein- und zweikeimblättrige Pflanzen Arabidopsis thaliana und Gerste erhaltenen Daten weiterzuentwickeln und gleichzeitig - dies ist für die 2. Förderphase GABI von besonderer Bedeutung - verstärkt zur Analyse von wichtigen Nutzpflanzen anzuwenden (Brückenprojekte, s. Punkte 2 und 7.). Hierbei sind in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen des Wirtschaftsverbunds Pflanzengenomforschung wirtschaftlich bedeutsame, züchterisch orientierte Forschungsziele besonders zu beachten. Weitere Pflanzenspezies mit international verfügbaren Technologieplattformen und Ressourcen sollen insbesondere auch durch internationale Kooperationen in GABI integriert werden. Bei allen Forschungsprojekten ist die Zusammenarbeit zwischen akademischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft deutlich auszubauen.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außerdem gelten die Rahmenbedingungen zur schutzrechtlichen Absicherung und zur Verwertung der Forschungsergebnisse sowie alle weiteren im "Modifizierten Merkblatt für Antragsteller GABI" festgelegten Regelungen. Diese Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse: www.fz-juelich.de/ptj/contentory/pics/upload_
dir/000631/ausschreibung_gabi_2.pdf und das "Modifizierte Merkblatt für Antragsteller - GABI" unter der Adresse www.fz-juelich.de/ptj/contentory/pics/upload_dir/000455/beogabi2_merk.pdf hinterlegt.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind unter Beachtung und in Übereinstimmung mit den unter den Punkten 1 und 7 genannten Rahmenbedingungen Projekte der erkenntnisgetriebenen und angewandten Forschung an Modell- und Kulturpflanzen, sowie der Fortentwicklung zentraler Technologien und Ressourcen für die Beantwortung von konkreten biologischen Fragestellungen von strategischer und anwendungsnaher Bedeutung (Forschungsbereich 1) und deren konkreter Anwendung (Forschungsbereich 2). Die Zielsetzung für Projekte dieser neuen Bekanntmachung besteht vor dem Hintergrund der unter Punkt 1 genannten Rahmenbedingungen darin, die funktionelle Genomaufklärung voranzutreiben, deren schutzrechtliche Absicherung zu ermöglichen, Strategien für deren Übertragbarkeit auf Nutzpflanzen zu entwickeln und anzuwenden sowie insbesondere die in den bisherigen Arbeiten verfügbar gemachten Ressourcen und Ergebnisse aus Nutz- und Modellpflanzen zur Lösung konkreter biologischer Fragestellungen mit erheblicher Relevanz für spätere Anwendungen zu nutzen. Besondere Bedeutung soll hierbei sogenannten Brückenprojekten zukommen, in denen sich Forscher aus Academia und Wirtschaft zusammenschließen, um ausgehend von Erkenntnissen, die an Modellpflanzen gewonnen wurden oder werden, konkrete anwendungsrelevante Fragestellungen zu lösen (s.a. Punkt 7.2.3.).
Um dabei dem wissenschaftlichen Profil von GABI als anwendungsorientiertes Forschungsprogramm der Genomforschung Rechnung zu tragen, sollen Projektanträge eingereicht werden, die Problemstellungen aus einem der folgenden Themenfelder mit einem genomischen Ansatz angehen:
Bei der Konzeption von Projekten ist besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der unter Punkt 7.2.3. genannten Auswahl- und Entscheidungskriterien zu legen.
3. Zuwendungsempfänger
Anträge können von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen sowie außer-universitären Forschungseinrichtungen eingereicht werden. Forschungsvorhaben im Verbund von Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Vernetzung der verfügbaren Ressourcen wird Priorität eingeräumt.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die dem "Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten" zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, hinterlegt unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf), nachgewiesen werden. Projektpartner, die einen Verbundantrag im Forschungsbereich 1 einreichen, müssen die Patent- und Lizenzagentur (PLA für GABI) als Partner in die Kooperationsvereinbarung einbeziehen. Projektpartner, die einen Verbundantrag im Forschungsbereich 2 einreichen, müssen die PLA für GABI in Übereinstimmung mit den im "Modifizierten Merkblatt für Antragsteller" (Ziffer 3.4.) aufgestellten Regeln in die Kooperationsvereinbarung einbeziehen.
Ein wesentliches Ziel der Pflanzengenomforschung in Deutschland ist es, durch Kooperationen mit internationalen Partnern Synergieeffekte zu erzielen und damit den Ertrag und die Wettbewerbsfähigkeit der Forschungsergebnisse erheblich zu steigern. Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgruppen aus GABI und der französischen Genomforschungsinitiative Génoplante konnten bereits bedeutsame Erfolge erzielt werden. Weitere Kooperationsvorhaben mit internationalen, bevorzugt europäischen Partnern, sind daher in besonderem Maße erwünscht. Unter Berücksichtigung der unter den Punkten 2, 3, 4 und 7 genannten Voraussetzungen können bis zu 25% der für GABI zur Verfügung stehenden Mittel für solche Vorhaben vorgesehen werden (s. hierzu auch Punkt. 7.2.3.).
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Für diese Fördermaßnahme ist im Rahmen von GABI zunächst ein Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Zuwendungen werden auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.
Weitere Einzelheiten s. "Modifiziertes Merkblatt für Antragsteller".
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
Außerdem werden Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise Bestandteil der Zuwendungsbescheide. Diesen ist das bei PTJ erhältliche "Modifizierte Merkblatt für Antragsteller" rechtsverbindlich beigefügt.
7. Verfahren
7.1. Projektträger des BMBF
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Jülich (PTJ), 52425 Jülich, Telefon 02461/61-2480, Internet http://www.fz-juelich.de/ptj/, beauftragt.
7.2. Antragsverfahren
Um die Etablierung von themenorientierten Verbünden mit kritischer Masse und die Strukturierung der Projektskizzen und Förderanträge insgesamt zu unterstützen, organisieren die Geschäftsstellen des Wissenschaftlichen Koordinierungskomitees GABI und des Wirtschaftsverbunds Pflanzengenomforschung auf eigene Initiative bzw. auf Anfrage vor oder während der Erarbeitung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s.u.) die Durchführung sogenannter "Partnering-Days", die sich in der 1. Förderphase von GABI als wirksames Instrument der Netzwerkbildung bewährt haben.
Es wird empfohlen, sich vor dem Einreichen einer Projektskizze bzw. eines Antrages mit dem Wissenschaftlichen Koordinierungskomitee von GABI in Verbindung zu setzen (Kontakt über den Projektträger PTJ, s.u.). So soll schon im Vorfeld die Abstimmung der Aktivitäten verschiedener Interessenten ermöglicht werden.
Das Antragsverfahren selbst ist zweistufig.
7.2.1. Projektskizzen
In einer ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in englischer Sprache (Umfang bis zu fünfzehn Seiten für Verbünde und bis zu vier Seiten für Einzelvorhaben) mit einer einseitigen Finanzierungsübersicht und einer maximal zweiseitigen aussagekräftigen Zusammenfassung (jeweils in deutscher und englischer Sprache) bis spätestens 30.06.2003 beim Projektträger PTJ einzureichen (Datum des Poststempels). Der Gesamtumfang der Projektskizzen für Verbünde darf also 20 Seiten nicht überschreiten. Verspätet eingehende Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen müssen folgende Bestandteile in begutachtungsfähiger Form enthalten:
Vergleiche dazu "Richtlinien für Zuwendungsanträge", BMBF-Vordrucke 0027 und 0047, (hinterlegt unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/vordruck.htm). Es wird empfohlen, vor Einreichen der Projektskizzen Kontakt mit dem Projektträger PTJ aufzunehmen.
Es können Einzelanträge oder Verbundanträge gestellt werden. Eine Formvorlage für Verbundanträge wird Anfang 2003 den potentiellen Antragstellern zur Verfügung gestellt (hinterlegt auf den Internetseiten des PTJ und der GABI-SCC-Geschäftsstelle).
Die Projektskizzen werden durch den Wissenschaftlichen Beirat GABI begutachtet. Sein Votum ist wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Aufforderung an die Antragsteller zur Abgabe eines förmlichen Förderantrags. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
7.2.2. Förmliche Förderanträge
In einer zweiten Stufe werden die Antragsteller der als erfolgreich bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Projektträger PTJ ggf. nach erneuter Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat.
Mit Abgabe eines Antrags erklären sich Antragsteller damit einverstanden, dass positiv begutachtete Anträge ohne vordruckgebundene Teile in Kopie an das wissenschaftliche Koordinierungskomitee (SCC) und die Patent- und Lizenzagentur (PLA für GABI) weitergeleitet werden. Antragsteller verpflichten sich weiterhin, spätestens zu Projektbeginn eine Erklärung bezüglich der auf Grund des Gutachtervotums vorgenommenen Änderungen (Inhalte, Meilensteinplanungen etc.) gegenüber SCC und PLA für GABI abzugeben, damit diese Gremien ihren Aufgaben im Rahmen von GABI nachkommen können. Antragsteller aus Forschungsbereich 2, die mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind, müssen dies in schriftlicher Form gegenüber dem Projektträger PTJ begründen. Solche Antragsteller sind jedoch verpflichtet, eine aussagekräftige Zusammenfassung des nicht-formalen Teils ihres positiv begutachteten und dann ggf. überarbeiteten Antrags spätestens zu Projektbeginn an das SCC und die PLA für GABI zu übersenden. Entsprechendes gilt für die zu erstellenden Zwischen- und Abschlussberichte. Die Mitglieder von SCC und PLA für GABI sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln.
7.2.3. Kriterien der Begutachtung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge
Folgende Kriterien werden der Begutachtung der eingereichten Projektskizzen und förmlichen Förderanträge durch den Wissenschaftlichen Beirat GABI zugrundegelegt:
7.3 Verfügbarkeit der Vordrucke
Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger PTJ die Formulare zur Verfügung. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.
7.4 Sonstiges
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Weitere Förderabsichten
Über weitere Förderabsichten wird auch der Projektträger Jülich auf seiner Homepage http://www.fz-juelich.de/ptj/ rechtzeitig informieren.
9. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10.10.02
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD Dr. Frank Laplace