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12.12.2002 - 01.02.2004

Bekanntmachung

Richtlinien über die Förderung von Fachveranstaltungen zur Verstetigung von Forschungsergebnissen und Verstärkung der Netzwerktätigkeit im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" für 2003
03. Dezember 2002

 

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancen von Frauen in Bildung und Forschung, Beruf und Gesellschaft zu fördern und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Zu den von der Bundesregierung definierten Zielen gehört insbesondere, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, den Frauenanteil an den Professuren bis zum Jahr 2005 signifikant zu steigern sowie den Anteil von Frauen an zukunftsträchtigen Berufen und Studiengängen insgesamt ebenfalls bis zum Jahr 2005 wesentlich zu erhöhen.

Fachveranstaltungen, die dem Transfer von Ergebnissen der Genderforschung und der Netzwerktätigkeit von Frauen dienen, können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Der Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" des BMBF sieht die Förderung von strategischen Maßnahmen und den Aufbau von Strukturen zur Durchsetzung von Chancengleichheit vor. Dazu gehören u.a. innovative Anstöße für Forschung und Entwicklung, die Verbreitung und Initiierung der Umsetzung von Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung in Deutschland auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Etablierung und Stärkung von Netzwerken.

Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse stellen in diesem Zusammenhang wichtige Foren dar, auf denen bestehende Ansätze öffentlichkeitswirksam präsentiert, Defizite aufgedeckt und Strategien zur Veränderung im interdisziplinären und internationalen Austausch entwickelt werden können.

Förderfähig sind Tagungen und Kongresse, die eine übergreifende (interdisziplinäre und/oder überregionale) Perspektive verfolgen. Dazu zählen insbesondere solche Vorhaben, die über einzelne Fachdisziplinen hinaus neue Erkenntnisse zu gesellschaftlichen oder strategischen Zusammenhängen und Inhalten aus dem Bereich der Chancengleichheitspolitik und Frauenförderung thematisieren. Aufbau und Verstetigung von Netzwerken sind dabei wesentliche Faktoren.

Gefördert werden können

  • Tagungen,
  • Kongresse,
  • Symposien.

Neben einer interdisziplinären und/oder überregionalen Ausrichtung der Fachveranstaltung wird erwartet, dass diese der fachöffentlichen oder öffentlichen Vermittlung der Ergebnisse der Genderforschung, der Umsetzung des Gender Mainstreaming in wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen dient, die Auseinandersetzung mit oder Entwicklung von innovativen Fragestellungen oder Methoden in bislang vernachlässigten Feldern/Themen/Gebieten der Genderforschung und/oder der Chancengleichheit in Bildung und Forschung vorantreibt, die Entwicklung von frauenpolitischen Empfehlungen und Strategien unterstützt oder zur Etablierung bzw. Stärkung von Vernetzungszusammenhängen beiträgt.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und sonstige rechtsfähige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, die möglichst über ausgewiesene Erfahrungen in Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Tagungen und Netzwerkaktivitäten zur Verbesserung der Chancengleichheit verfügen sollten.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller/Antragstellerinnen sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit EU-Förderprogrammen vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller/Antragstellerinnen prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann


5. Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen werden durch nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50 v.H. anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 v.H. der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die grundsätzlich bis zu 100 v.H. gefördert werden können.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BN-Best-BMBF 98),

für Zuwendungen auf Kostenbasis: grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).


7. Verfahren

7.1 Projektträger

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger des BMBF -
Chancengleichheit/Genderforschung
Postfach 24 01 07
D - 53154 Bonn
E-Mail:
gender@dlr.de
Tel.: 0228/ 3821 - 309

 

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen.

7.2 Antrags- und Entscheidungsverfahren

7.2.1 Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll zunächst dem Projektträger eine Vorhabenskizze eingereicht werden.

Die Skizze soll eine aussagekräftige Beschreibung folgender Punkte beinhalten (max. 15 Seiten)

  • Ausgangssituation,
  • Gesamtziele des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen,
  • Angaben zur Zielgruppe,
  • bisherige Arbeiten des Antragstellers/der Antragstellerin,
  • Angaben zu den geplanten Vorgehensweisen und Methoden,
  • Arbeits- und Zeitplanung (ressourcenbezogen), erste Abschätzung von Terminen, Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen) und Referenten/Referentinnen, Tagungsort,
  • detaillierter Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben, Reisekosten, erwartbare Einnahmen, Eigen- oder weitere Drittmittel),
  • Angaben zur möglichen Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich),
  • bei konsortialen Anträgen auch Angaben zu den Kooperationspartnern/Kooperationspartnerinnen und zur vorgesehenen Arbeitsteilung.

 

7.2.2 Vorhabenskizzen können bis zum

01.02.2003, 01.09.2003 oder 01.02.2004

dem Projektträger vorgelegt werden.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Sabine Gieske.

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist bei schriftlicher Einreichung der Eingangsstempel der Poststelle des Projektträgers. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Vorhabenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.3 Die Projektskizzen werden bewertet. Kriterien für die Bewertung und Auswahl sind

  • zu erwartende Reichweite der Tagung (Zielgruppe und erwartete Zahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen,
  • zu erwartende Stärkung bzw. Aufbau von Vernetzungszusammenhängen von Frauen in Bildung und Forschung,

Das Ergebnis der Bewertung wird den Antragstellern/Antragstellerinnen mitgeteilt. Antragsteller/Antragstellerinnen, deren Vorschläge positiv beurteilt werden, werden dann zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Unterlagen und weitere Informationen werden dabei zur Verfügung gestellt. Die förmlichen Anträge müssen spätestens 1 Monat nach der Aufforderung beim Projektträger eingegangen sein. Über diese Anträge entscheidet das BMBF.

7.2.4 Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für Vorhabenskizzen und förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter:

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy (auch für Vorhabenskizzen) wird hingewiesen.

 

7.2.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 03.12.2002

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Eveline von Gäßler

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