27.03.2003 - 30.04.2003

Bekanntmachung

"Richtlinien über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Minendetektions- Technologien für Humanitäres Minenräumen Phase 1: Metalldetektion"

vom 18.03.2003


1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich "Minendetektions-Technologien für Humanitäres Minenräumen - Phase 1: Metalldetektion".

Inhaltliche Details finden sich in einem Hintergrundpapier, das [hier] abrufbar ist: [pdf, 67 kB]

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung:

Übergeordnetes Anliegen ist das Erbringen eines relevanten deutschen Beitrags zur Technologie des Humanitären Minenräumens, insbesondere zum Aufspüren verdeckt verlegter (zumeist oberflächennah vergrabener) Antipersonenminen aus kriegerischen Konflikten. Spezielles Ziel der Phase 1 ist eine deutliche Reduktion der hohen Fehlalarmraten, die bei der Minensuche mit tragbaren Metalldetektoren durch ubiquitäre Metallteile im Boden verursacht werden. Weitere Phasen befinden sich in Definition.

In der Phase 1 geht es nicht um grundlegende technische Modifikationen herkömmlicher Metalldetektoren, sondern in einem ersten Schritt zunächst um ein Ausloten des Potentials nachgeschalteter mathematischer Methoden der Messdatenanalyse, sowie des diesbezüglichen Bedarfs an messtechnischer Optimierung. Schwerpunkte sind hier:

  • Entwicklung/Anwendung neuer Verfahren zur Merkmalsextraktion und Merkmalsklassifikation bei Metalldetektorsignalen;
  • Nutzbarmachen von Metalldetektoren für lokale dreidimensionale Bildgebung mit mathematischen Analysemethoden für elektromagnetische Induktion.

Gefördert werden sollen Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung, und zwar in folgenden Bereichen:

  • Nutzung und/oder Entwicklung einschlägiger datenanalytischer Methoden;
  • hierzu ggf. erforderliche messtechnische Beistellungen bzw. Entwicklungen;
  • Begleitforschung zu metalldetektorspezifischen Signaturen (Böden, Minen);
  • Test und Evaluation der Verfahren in einer realitätsnahen Nahfeld-Umgebung.

Die hierzu notwendige Forschung und Entwicklung kann ganz oder teilweise in einem interdisziplinären Konsortialrahmen unter Einbindung von Managementkompetenz als Verbundprojekt organisiert werden (vgl. dazu unter Nr. 4).


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. KMU sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu beteiligen.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF - Vordruck 0110).

Antragsteller müssen angeben, ob und ggf. inwieweit zum Thema Humanitäres Minenräumen eine Beteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm (RP6) der Europäischen Union (EU) möglich und beabsichtigt ist. In diesem Zusammenhang ist auch darzulegen, ob eine ausschließliche oder nur eine ergänzende EU-Förderung in Betracht kommt. Im RP6 ist nach dem aktuellen Arbeitsprogramm für die Unterpriorität 1.1.2. "Technologien für die Informationsgesellschaft" auch die Förderung von F&E zu Technologien des Humanitären Minenräumens vorgesehen (u.a. Exzellenznetze und/oder Integrierte Projekte), und zwar im Rahmen der zweiten Aufforderung im Teilbereich "Verbessertes Risikomanagement". Näheres zum o.g. Arbeitsprogramm z.B. über die Startseite http://www.rp6.de.


5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben bzw. für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die bis zu 100% finanziert werden können.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zur Höhe von 50% anteilfinanziert werden können. Dabei wird grundsätzlich eine mindestens 50%ige Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission zu berücksichtigen.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).


7. Verfahren

7.1 Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Umweltforschung und -technik des BMBF
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Godesberger Allee 119
53175 Bonn
Internet: http://www.dlr.de/pt

Ansprechpartner: Dr. Gerd-Henning Klein
Fon: 0228 81996-57
Fax: 0228 81996-40
Mail: metall@dlr.de


7.2 Das Auswahlverfahren ist zweistufig (Skizzenphase, Antragsphase). Zunächst sind zu den hier relevanten Themen (siehe o.g. Hintergrundpapier) begutachtungsfähige Projektskizzen einzureichen, in denen der angestrebte Beitrag zu dem Verbundprojekt erläutert wird und die diesbezügliche fachliche Qualifikation deutlich wird (Umfang: maximal 5 Seiten DIN A4).

Die Projektskizzen müssen bis spätestens

30. April 2003

beim o.g. Projektträger eingegangen sein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen werden von einem Expertenkreis begutachtet, in dem alle hier relevanten Themenfelder fachlich repräsentiert sind. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.

Das Ergebnis der Skizzenprüfung wird den Interessenten innerhalb von zwei Wochen nach der Begutachtung vom Projektträger mitgeteilt. Im Erfolgsfalle werden die Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten muss der Antrag jeweils mit den übrigen Verbundpartnern abgestimmt sein. Die Vorlagefrist wird zu gegebener Zeit festgelegt. Die Förderanträge werden erneut von einem Expertenkreis begutachtet, in dem alle hier relevanten Themenfelder fachlich repräsentiert sind.


7.3 Für die Förderung der Projekte/Verbundprojekt gelten folgende Auswahlkriterien:

  • Beitrag zur Problemlösung
  • Überzeugungskraft des Ansatzes
    - Realisierbarkeit/Umsetzbarkeit
    - Verwertbarkeit der Resultate
    - Anschlussfähigkeit/Generalisierbarkeit
  • Struktur des Verbundprojektes (sofern zutreffend)
    - Interdisziplinäre Zusammensetzung
    - Abdeckung des Themenspektrums
    - Management-Planung
  • Qualifikation der Antragsteller
    - einschlägige Kompetenzen
    - einschlägige Erfahrung
    - einschlägige Vorarbeiten
  • Vorhabenbeschreibung
    - Aktueller Stand
    - Arbeitsplan, Meilensteinplanung
    - Verbundsinterne Kooperation
    - Informationsschnittstellen
  • Internationale Kooperationsfähigkeit


7.4 Für den in der Skizzen- und Antragsphase hilfreichen fachlichen Austausch zwischen Interessenten wird eine internetbasierte Kommunikations-Plattform angeboten. Zugangswünsche sind beim o.g. Projektträger anzumelden.


7.5 Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy.

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Formulare zur Verfügung.


7.6 Beabsichtigter Förderbeginn ist der 

1. Oktober 2003.

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von 3 Jahren ausgerichtet und unter Angabe von Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung des Ergebnisses wird über eine Weiterförderung des Projektes entschieden.

7.7 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18.03.2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Karl Ulrich Voss

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