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03.04.2003 - 09.05.2003

Bekanntmachung

Förderrichtlinien "Nachhaltige marine Aquakulturtechnologie"

Zu dieser Bekanntmachung gibt es ein Aktionskonzept "Meer-Innovationen" (pdf-Datei 530 kB)


 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Gegenwärtig deutet sich weltweit ein Umbruch in der Versorgung der Bevölkerung mit Fisch, Krusten- und Schalentieren an. Der Reichtum der Meere ist nicht so unerschöpflich ist wie einmal angenommen. Eine über Jahrzehnte nur auf Ertrag ausgerichtete Meeresfischerei ohne hinreichende Rücksicht auf die Reproduktionsfähigkeit der einzelnen Arten führt zusammen mit ungünstigen Veränderungen in der Umwelt zu stagnierenden bzw. bereits rückläufigen Anlandungen. Bisher ungenutzte marine Nahrungsressourcen stehen kaum noch zur Verfügung.

Der durch das Bevölkerungswachstum weiter steigende Eiweißbedarf wird zukünftig nur noch zu einem geringeren Anteil als bisher aus Fischereierträgen gedeckt werden können. Damit erlangt die marine Aquakultur - Marikultur - zunehmende Bedeutung. Sie gilt als Hoffnungsträger bei der künftigen Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln aus dem Meer. Prognosen der FAO gehen davon aus, dass bis 2030 mehr als die Hälfte der gesamten Fischproduktion aus Aquakultur- bzw. Marikulturbetrieben stammen wird.

Angesichts der durch Marikultur bereits vielerorts aufgetretenen lokalen Umweltbelastungen ist es unabdingbar, umweltverträgliche Technologien zu entwickeln, um die Expansion dieser Nahrungsmittelproduktion nachhaltig gestalten zu können. Das Ziel ist die Entwicklung geschlossener Kreislaufanlagen für den gesamten Produktionszyklus vom Ei bis zum Produkt.

Zur Umsetzung besteht FuE-Bedarf sowohl im ingenieurwissenschaftlichen als auch naturwissenschaftlichen Bereich für die Entwicklung funktionssicherer Anlagentechnik und nachhaltiger Reproduktionstechnik, die Optimierung der Aufzuchtsbedingungen und die Entwicklung geeigneter Futtermittel. Dies gilt nicht nur für die Produktion von Fischen (vermehrt omni-/herbivore Arten), sondern ebenso für alle zur menschlichen Ernährung geeigneten Meeresorganismen wie Muscheln, Krustentiere und Algen. Darüber hinaus können Meeresorganismen auch als Produzenten wertvoller Substanzen für Medizin, Pharmazie und Wellness von Interesse sein.

Das BMBF hat zu dieser Thematik ein Aktionskonzept "Meer-Innovationen" vorgelegt, das ausführlich Problemstellungen, Förderschwerpunkte und potentielle Partnerländer beschreibt. Die Konzeption ist [hier] als PDF-Datei (152 kB) abrufbar.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Kosten- bzw. Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte zwischen Unternehmen, ggf. auch unter Beteiligung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die das Ziel haben, nachhaltige Verfahren zur Produktion von Meeresorganismen zu entwickeln. Die enge Zusammenarbeit von ingenieur- und naturwissenschaftlichen Disziplinen ist dabei besonders bedeutsam. Mit der Forschungsförderung sollen in Deutschland Strukturen aufgebaut werden, die es deutschen Unternehmen zukünftig ermöglicht, auf dem international wichtigen Markt der Marikulturtechnologie als System- und Komponentenanbieter erfolgreich operieren zu können.

Basierend auf den Ergebnissen des Workshops "Nachhaltige Marine Aquakulturtechnologie" am 22./23. Juli 2002, des Workshops "Marine Aquakulturtechnologie - neue Herausforderungen für innovative KMU" auf der Fachkonferenz Maritime Innovation am 29./30. August 2002 sowie einer umfangreichen Befragung unter den Teilnehmern beider Workshops und der Auswertung von 56 Ideenskizzen ergeben sich folgende FuE-Schwerpunkte:

  • Entwicklung neuer bzw. optimierter Verfahren in der Anlagentechnologie, insbesondere im Bereich der Abwasserreinigung geschlossener industriell betriebener Anlagen (Filtertechnik, mikrobiologische Prozesse sowie biologische Verfahren zur Nutzung und Nachklärung des Prozesswassers).
  • Entwicklung neuer Technologien für die kommerzielle Brut- und Jungtieraufzucht unter Berücksichti-gung pathobiologischer Fragestellungen (Hatcheries).
  • FuE-Vorhaben mit Kooperationspartnern aus tropischen/subtropischen Schwellenländern, die die Erfordernisse der dortigen Märkte besonders berücksichtigen. Die Vorhaben können im Rahmen bestehender wissenschaftlich-technischer Zusammenarbeit (WTZ) als sogenannte 2+2-Vorhaben durchgeführt werden, das heißt es arbeiten aus den beteiligten Ländern mindestens je ein Partner der gewerblichen Wirtschaft zusammen, ergänzt durch wissenschaftliche Einrichtungen auf beiden Seiten (nähere Angaben zur WTZ unter www.dlr.de/ib). Details zu diesem Fördersegment werden gesondert durch das BMBF bekannt gegeben.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine BMBF-Förderung ist, dass die Projektvorschläge geeignet sind, mittelfristig selbsttragende Strukturen für eine wirtschaftlich erfolgreiche Marikultur in Deutschland bzw. für international agierende deutsche Systemanbieter zu entwickeln und damit Absatzchancen für die nationale Zulieferindustrie zu schaffen.

Entsprechend dem Querschnittscharakter der im Zusammenhang mit der Marikultur notwendigen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben werden Verbundprojekte gefördert, die interdisziplinär angelegt sind, sich durch wissenschaftliche Innovation auszeichnen und durch die Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft eine rasche Umsetzung der Forschungsergebnisse erwarten lassen.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110). Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf BMBF-Förderung darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind [hier] abrufbar.


5. Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von max. 3 Jahren gewährt.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen  wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission zu beachten.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile des Zuwendungsbescheids werden

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98),
  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P bzw. ANBest-GK) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).


7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger betraut:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Meeres-/Polarforschung, Geowissenschaften (MGS)
Postfach 301 144
18119 Rostock
Tel.: 0381/ 5197- 280
Fax: 0381/ 51509
E-mail: ptj-mgs@fz-juelich.de

7.2 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist 2-stufig.

Die Bewerber legen zunächst Projektskizzen vor, die die folgenden Gliederungspunke einbeziehen sollen:

  • Konzept zum Aufbau nachhaltiger Marikulturtechnologie und Darlegung des problemorientierten Forschungs- und Entwicklungsbedarfes,
  • Expertise der Projektpartner, Vorarbeiten,
  • Stand von Wissenschaft und Technik. Ergebnisse der bisherigen nationalen Forschung sowie des internationalen Wissenstandes,
  • Arbeitsplan, Meilensteinplanung, Abbruchkriterien,
  • Verwertungsplan (wirtschaftliche Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten; wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit).
  • Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten. Finanzielles Engagement der Verbundpartner sowie Kofinanzierung durch Dritte,
  • Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten relevanter EU-Programme,
  • Notwendigkeit der Zuwendung,
  • Zeit- und Finanzierungsplan.


Die begutachtungsfähigen Projektskizzen sollen einen Umfang von 10 DIN A 4 Seiten als Übersicht zu einem Verbundprojekt und 3 Seiten pro Verbundpartner nicht überschreiten.

Die Projektskizzen sind dem Projektträger in deutscher Sprache (bei internationalen Projekten zusätzlich in englischer Sprache) bis zum 09. Mai 2003 auf dem Postweg zuzusenden. Sie können auch per E-mail geschickt werden. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium begutachtet. Sein Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Gesamtbewertung schriftlich informiert und gegebenenfalls aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die in Punkt 5 dieser Bekanntmachung genannten Nebenbestimmungen können unter

www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

abgerufen werden. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.


7.3. Sonstiges

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.


8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 24. 03.2003
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Stienen

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