03.04.2003 - 31.07.2003
Rechtsgrundlage der Förderung und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt zur Förderung ausgewählter Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung nach Maßgabe der Standardrichtlinien des BMBF und der nachstehenden Fördermodalitäten sowie der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für Vorhaben im Förderschwerpunkt "Erforschung kondensierter Materie mit Großgeräten".
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Maßnahme zielt auf Vorhaben, die zur Sicherung des hohen Niveaus der vorwiegend vom BMBF getragenen Großgeräteinfrastruktur an nationalen und internationalen Zentren beitragen, die die spezifischen Stärken des Großgerätes bei der Erforschung der kondensierten Materie noch weiterhin ausbauen und die regional übergreifende Forschung in größeren Kollaborationen oder Wissenschaftsnetzwerken unterstützen. Sie ist an die externe Nutzerschaft der Großgeräte gerichtet, insbesondere an Forschungsgruppen aus Hochschulen.
Das forschungspolitische Ziel der Maßnahme besteht darin, die im internationalen Vergleich hervorragende Position der Wissenschaft bei der Erforschung der kondensierten Materie in Deutschland und der entsprechenden Großgeräte zu festigen und den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.
Die Förderung beinhaltet
Die Zielsetzungen basieren auf Ergebnissen nationaler und internationaler Analysen, insbesondere der nationalen Komitees für Forschung mit Neutronen, mit Synchrotronstrahlung und mit nuklearen Sonden und Ionenstrahlen, auf internationalen Projektstudien zu künftigen Großgeräten sowie auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrats vom November 2002 und jüngsten Entscheidungen des BMBF zu neuen Großgeräteprojekten in Deutschland.
Gegenstand der Förderung sind Entwicklung und Bau neuer Forschungsinstrumente und die grundlegende Weiterentwicklung von Experimentiereinrichtungen an ausgewählten Großgeräten sowie der zeitlich befristete Pilotbetrieb der entwickelten Instrumente für Validierungsaufgaben und die Erarbeitung innovativer Methoden. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die die herausragenden und individuellen Eigenschaften der Großgeräte in besonderem Maße ausnützen und zu grundlegenden Durchbrüchen bei der Instrumentierung führen. Herausragend können dabei beispielsweise der Fluss, die Brillanz oder das Energiespektrum, die Polarisation, Kohärenz oder Isotopenvielfalt der Primärstrahlung sein.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen ebenso Instrumentierungsvorhaben, die den Zugang von Arbeitsgruppen aus anderen Forschungsbereichen zu Großgeräten unterstützen und einen Brückenschlag zwischen physikalischer Forschung und anderen Disziplinen, wie z. B. Chemie, Umweltforschung, Biologie, Medizin, Geoforschung und Material- Ingenieurwissenschaften, bewirken.
Bei der Entscheidung über die Projektanträge werden in erster Linie folgenden Kriterien beachtet:
Gegenstand der Förderung ist Forschung und Entwicklung zu Komponenten und Basistechnologien, die den Ausgangspunkt innovativer Forschungsinstrumente und -techniken bilden und für die Vorbereitung von Instrumenten an neuen Großgeräten von Bedeutung sind.
Hierzu gehören z. B.
Die Förderung ist auf Vorhaben an den nachfolgend aufgeführten Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung beschränkt:
| Synchrotronstrahlung | |
| BESSY Berlin | BESSY II |
| DESY/HASYLAB Hamburg | DORIS III, PETRA, VUV-FEL |
| ESRF Grenoble | ESRF |
| Forschungszentrum Karlsruhe |
ANKA |
| Neutronen | |
| Forschungszentrum Jülich | FRJ-2 |
| GKSS Geesthacht | FRG-1 |
| HMI Berlin | BER-II |
| ILL Grenoble | HFR |
| TU München |
FRM-II 1 |
| Nukleare Sonden und Ionenstrahlen | |
| CERN Genf | ISOLDE/REX-ISOLDE |
| GSI Darmstadt | UNILAC/SIS18 |
| HMI Berlin | Ionenstrahl-Labor |
Im Sonderfall können auch Vorhaben an anderen Großgeräten - vor allem im Rahmen internationaler Kollaborationen - gefördert werden, wenn sie in engem inhaltlichen Bezug zu einem Fördervorhaben an den genannten Großgeräten stehen und für dessen Fortschritt unverzichtbar sind.
Die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen kann dann gefördert werden, wenn diese in einem klar erkennbaren und befruchtenden Zusammenhang mit den Zielsetzungen I. bis III. stehen und die entsprechende Instrument- und Methodenentwicklung entscheidend vorantreiben. Die Themenbearbeitung soll grundsätzlich gemeinsam mit der Instrument- oder Methodenentwicklung in der Form von Forschungskollaborationen oder Verbundprojekten 2 organisiert sein. Mit der Antragstellung sind die Zusammenarbeit und gegenseitige Befruchtung in solchen Projektverbünden ausführlich darzustellen.
Hohe Priorität haben dabei Projektverbünde, die die Erforschung der kondensierten Materie in den Bereichen
Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle Forschung und Entwicklung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.
Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Forschungsvorhaben zur Anwendung von wissenschaftlich-technischen Grundlagenergebnissen in der Praxis sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern die Thematik nicht bereits in anderen Programmen vom BMBF gefördert wird.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF - Vordruck 0110).
Bei Vorhaben zu Nr. 2.I (Ausbau und Fortentwicklung von Experimentiereinrichtungen) ist mit der Antragstellung die Zustimmung des jeweiligen Großgerätebetreibers und die von ihm beabsichtigte Unterstützung für das Vorhaben darzulegen.
Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU Förderung möglich ist. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit der Antragstellung kurz darzustellen.
Die Zuwendungen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben bzw. für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die bis zu 100 % finanziert werden können. Zuwendungsfähig ist grundsätzlich auch der Aufwand für Arbeitsaufenthalte an auswärtigen Experimentiereinrichtungen.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zur Höhe von 50 % anteilfinanziert werden können. Dabei wird grundsätzlich eine mindestens 50 %ige Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission zu berücksichtigen.
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7.1 Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger des BMBF für Hochenergiephysik,
Astrophysik und Erforschung der kondensierten Materie
Deutsches Elektronen-Synchrotron
DESY-HS
22603 Hamburg
Telefon: (040) 8998-3702
Telefax: (040) 8994-3702
E-Mail: desy-hs@desy.de
Internet:
http://www.desy.de/desy-hs
http://www.verbundforschung.de
Projektträger Jülich des BMBF und BMWi
Ausgewählte Gebiete der Mathematik, Erforschung
der Kondensierten Materie und Neue naturwissenschaftliche
Methoden und Technologien in den Geisteswissenschaften
PTJ - GIN
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Telefon: (02461) 61-3547
Telefax: (02461) 61-2459
E-Mail: pfr@fz-juelich.de
Internet:
http://www.fz-juelich.de/ptj/index.html
http://www.verbundforschung.de
7.2 Förmliche Förderanträge sind im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens
7.3 Beabsichtigter Förderbeginn ist der
Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 03. April 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. R. Koepke
1) Auf Basis von Vereinbarungen des BMBF mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
2) Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens zwei wissenschaftliche Einrichtungen oder zwei Unternehmen oder eine wissenschaftliche Einrichtung und ein Unternehmen Projekt bezogen zusammenarbeiten. Nähere Auskünfte erteilen die in Pkt. 7 genannten Projektträger.
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)