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03.04.2003 - 31.07.2003

Bekanntmachung

Richtlinien über die Förderung ausgewählter Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung im Bereich "Erforschung kondensierter Materie mit Großgeräten"
  1. Rechtsgrundlage der Förderung und Zuwendungszweck

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt zur Förderung ausgewählter Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung nach Maßgabe der Standardrichtlinien des BMBF und der nachstehenden Fördermodalitäten sowie der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für Vorhaben im Förderschwerpunkt "Erforschung kondensierter Materie mit Großgeräten".

    Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Die Maßnahme zielt auf Vorhaben, die zur Sicherung des hohen Niveaus der vorwiegend vom BMBF getragenen Großgeräteinfrastruktur an nationalen und internationalen Zentren beitragen, die die spezifischen Stärken des Großgerätes bei der Erforschung der kondensierten Materie noch weiterhin ausbauen und die regional übergreifende Forschung in größeren Kollaborationen oder Wissenschaftsnetzwerken unterstützen. Sie ist an die externe Nutzerschaft der Großgeräte gerichtet, insbesondere an Forschungsgruppen aus Hochschulen.

    Das forschungspolitische Ziel der Maßnahme besteht darin, die im internationalen Vergleich hervorragende Position der Wissenschaft bei der Erforschung der kondensierten Materie in Deutschland und der entsprechenden Großgeräte zu festigen und den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

    Die Förderung beinhaltet

    • Ausbau und Fortentwicklung der Experimentiereinrichtungen,
    • Erarbeitung innovativer Experimentiertechniken und Methoden,
    • Entwicklung von entsprechenden Basiskomponenten und -technologien.

    Die Zielsetzungen basieren auf Ergebnissen nationaler und internationaler Analysen, insbesondere der nationalen Komitees für Forschung mit Neutronen, mit Synchrotronstrahlung und mit nuklearen Sonden und Ionenstrahlen, auf internationalen Projektstudien zu künftigen Großgeräten sowie auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrats vom November 2002 und jüngsten Entscheidungen des BMBF zu neuen Großgeräteprojekten in Deutschland.


  2. Gegenstand der Förderung

    Der Gegenstand der Förderung ist, einen bedeutenden Beitrag bei der Fortentwicklung der Experimentiereinrichtungen, -techniken und Methoden zur Erforschung kondensierter Materie mit
    • Synchrotronstrahlung,
    • Neutronen und
    • nuklearen Sonden und Ionenstrahlen
    zu leisten. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die innovative Instrumenten- und Methodenentwicklungen als Grundlage für die Bearbeitung höchst aktueller fachwissenschaftlicher Aufgabenstellungen im Bereich der kondensierten Materie beinhalten und anhand von Pilotthemen die Leistungsfähigkeit der neuen Instrumente und Methoden beispielhaft demonstrieren.

    1. Ausbau und Fortentwicklung von Experimentiereinrichtungen

      Gegenstand der Förderung sind Entwicklung und Bau neuer Forschungsinstrumente und die grundlegende Weiterentwicklung von Experimentiereinrichtungen an ausgewählten Großgeräten sowie der zeitlich befristete Pilotbetrieb der entwickelten Instrumente für Validierungsaufgaben und die Erarbeitung innovativer Methoden. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die die herausragenden und individuellen Eigenschaften der Großgeräte in besonderem Maße ausnützen und zu grundlegenden Durchbrüchen bei der Instrumentierung führen. Herausragend können dabei beispielsweise der Fluss, die Brillanz oder das Energiespektrum, die Polarisation, Kohärenz oder Isotopenvielfalt der Primärstrahlung sein.

      Im Mittelpunkt der Förderung stehen ebenso Instrumentierungsvorhaben, die den Zugang von Arbeitsgruppen aus anderen Forschungsbereichen zu Großgeräten unterstützen und einen Brückenschlag zwischen physikalischer Forschung und anderen Disziplinen, wie z. B. Chemie, Umweltforschung, Biologie, Medizin, Geoforschung und Material- Ingenieurwissenschaften, bewirken.

      Bei der Entscheidung über die Projektanträge werden in erster Linie folgenden Kriterien beachtet:

      • wissenschaftlich-technisches Niveau des Forschungsinstrumentes, auch im internationalen Vergleich,
      • wissenschaftliches Potenzial des Instruments für externe Nutzergruppen,
      • Bedeutung des Instruments für die Bearbeitung aktueller Fragestellungen und Erschließung neuer Forschungsfelder,
      • strategische Relevanz für das Großgerät und Fortentwicklung der Großgeräteinfrastruktur insgesamt.
    2. Erarbeitung von Forschungsmethoden

      Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zur Entwicklung innovativer Methoden und Experimentiertechniken, die von den speziellen Möglichkeiten der Großgeräte und Experimentiereinrichtungen optimal Gebrauch machen, diese fortentwickeln und zu einer bedeutenden Steigerung des Nutzungspotentials der Experimentiereinrichtungen beitragen. Hierzu gehört - u. a. in Verbindung mit Instrumentierungsvorhaben - die Erschließung neuer Einsatzmöglichkeiten beispielsweise durch Verbesserung der Lateral- und Tiefenauflösung, der Energie , Winkel-, Impuls- oder Zeitauflösung, Ausdehnung des Spektrums zu höheren und niedrigeren Energien, Nutzung von Polarisations- und Kohärenzeigenschaften, Steigerung der chemischen Sensitivität und Selektivität und spektral auflösende Mikroskopieverfahren.

      Förderwürdig sind insbesondere neue Vorgehensweisen, z. B. die Entwicklung neuer Methoden zur Erschließung bislang wenig genutzter Spektralbereiche für die Untersuchung dynamischer Vorgänge, zur Charakterisierung von Biomembranen oder Biogrenzflächen in natürlichen Umgebung oder für den Einsatz von nuklearen Sonden.

      Hohe Priorität haben experimentell-methodische Arbeiten, die der Erforschung der Eigenschaften kondensierter Materie entscheidende neue Impulse geben.
    3. Entwicklung von Komponenten und Technologien

      Gegenstand der Förderung ist Forschung und Entwicklung zu Komponenten und Basistechnologien, die den Ausgangspunkt innovativer Forschungsinstrumente und -techniken bilden und für die Vorbereitung von Instrumenten an neuen Großgeräten von Bedeutung sind.

      Hierzu gehören z. B.

      • Detektor- und On-line Datensysteme,
      • Probenhandhabungstechniken, wie Fallen- oder Strahltechniken,
      • In-situ Techniken und Probenumgebungen, u. a. für extreme physikalische Bedingungen,
      • strahlenoptische Komponenten.

    Die Förderung ist auf Vorhaben an den nachfolgend aufgeführten Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung beschränkt:

    Synchrotronstrahlung
    BESSY Berlin BESSY II
    DESY/HASYLAB Hamburg DORIS III, PETRA, VUV-FEL
    ESRF Grenoble ESRF
    Forschungszentrum Karlsruhe  
     
    ANKA
     
    Neutronen
    Forschungszentrum Jülich FRJ-2
    GKSS Geesthacht FRG-1
    HMI Berlin BER-II
    ILL Grenoble HFR
    TU München
     
    FRM-II 1
     
    Nukleare Sonden und Ionenstrahlen
    CERN Genf ISOLDE/REX-ISOLDE
    GSI Darmstadt UNILAC/SIS18
    HMI Berlin Ionenstrahl-Labor

    Im Sonderfall können auch Vorhaben an anderen Großgeräten - vor allem im Rahmen internationaler Kollaborationen - gefördert werden, wenn sie in engem inhaltlichen Bezug zu einem Fördervorhaben an den genannten Großgeräten stehen und für dessen Fortschritt unverzichtbar sind.

    Die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen kann dann gefördert werden, wenn diese in einem klar erkennbaren und befruchtenden Zusammenhang mit den Zielsetzungen I. bis III. stehen und die entsprechende Instrument- und Methodenentwicklung entscheidend vorantreiben. Die Themenbearbeitung soll grundsätzlich gemeinsam mit der Instrument- oder Methodenentwicklung in der Form von Forschungskollaborationen oder Verbundprojekten 2 organisiert sein. Mit der Antragstellung sind die Zusammenarbeit und gegenseitige Befruchtung in solchen Projektverbünden ausführlich darzustellen.

    Hohe Priorität haben dabei Projektverbünde, die die Erforschung der kondensierten Materie in den Bereichen

    • neue funktionelle Materialien, z. B. auf dem Gebiet des Magnetismus, der Supraleitung, der Halbleiter und der weichen Materie, und innovative Ingenieurwerkstoffe,
    • Nanostrukturen und Nanomaterialien,
    • Biologie und Medizin, vor allem für das Verständnis und zur Kontrolle biologischer Funktionen und ihr Zusammenhang mit strukturellen und chemischen Eigenschaften,
    in besonderem Maße vorantreiben.

    Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle Forschung und Entwicklung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.

    Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Forschungsvorhaben zur Anwendung von wissenschaftlich-technischen Grundlagenergebnissen in der Praxis sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern die Thematik nicht bereits in anderen Programmen vom BMBF gefördert wird.

  3. Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind deutsche Hochschulen, ausnahmsweise auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wenn ihre Mitwirkung für das Erreichen der Ziele dieser Maßnahme notwendig ist, und bei Überführungsaufgaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
  4. Zuwendungsvoraussetzungen

    Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF - Vordruck 0110).

    Bei Vorhaben zu Nr. 2.I (Ausbau und Fortentwicklung von Experimentiereinrichtungen) ist mit der Antragstellung die Zustimmung des jeweiligen Großgerätebetreibers und die von ihm beabsichtigte Unterstützung für das Vorhaben darzulegen.

    Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU Förderung möglich ist. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit der Antragstellung kurz darzustellen.


  5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

    Die Zuwendungen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung gewährt werden.

    Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben bzw. für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die bis zu 100 % finanziert werden können. Zuwendungsfähig ist grundsätzlich auch der Aufwand für Arbeitsaufenthalte an auswärtigen Experimentiereinrichtungen.

    Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zur Höhe von 50 % anteilfinanziert werden können. Dabei wird grundsätzlich eine mindestens 50 %ige Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

    Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission zu berücksichtigen.


  6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

    Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

    Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).


  7. Verfahren

    7.1  Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die folgenden Projektträger beauftragt:

    • Schwerpunkte Synchrotronstrahlung, Nukleare Sonden und Ionenstrahlen

      Projektträger des BMBF für Hochenergiephysik,
      Astrophysik und Erforschung der kondensierten Materie
      Deutsches Elektronen-Synchrotron
      DESY-HS
      22603 Hamburg
      Telefon: (040) 8998-3702
      Telefax: (040) 8994-3702
      E-Mail: desy-hs@desy.de
      Internet:
      http://www.desy.de/desy-hs
      http://www.verbundforschung.de

    • Schwerpunkt Neutronen

      Projektträger Jülich des BMBF und BMWi
      Ausgewählte Gebiete der Mathematik, Erforschung
      der Kondensierten Materie und Neue naturwissenschaftliche
      Methoden und Technologien in den Geisteswissenschaften
      PTJ - GIN
      Forschungszentrum Jülich GmbH
      52425 Jülich
      Telefon: (02461) 61-3547
      Telefax: (02461) 61-2459
      E-Mail: pfr@fz-juelich.de
      Internet: 
      http://www.fz-juelich.de/ptj/index.html
      http://www.verbundforschung.de

    7.2  Förmliche Förderanträge sind im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens

    31. Juli 2003
    dem entsprechenden Projektträger zuzuleiten.

    Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

    Weitere Informationen erteilt der jeweilige Projektträger des BMBF. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy. Auf Anforderung stellen auch die Projektträger die Formulare zur Verfügung.

    7.3  Beabsichtigter Förderbeginn ist der

    01. April 2004.

    Die Projekte sollten auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren bis 31. März 2007 ausgerichtet und unter Angabe von Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

    Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung des Ergebnisses wird über die Weiterförderung des Projektes entschieden.

    7.4  Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
  8. Inkrafttreten

    Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

    Bonn, den 03. April 2003
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Im Auftrag
    Dr. R. Koepke

 

1) Auf Basis von Vereinbarungen des BMBF mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

2) Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens zwei wissenschaftliche Einrichtungen oder zwei Unternehmen oder eine wissenschaftliche Einrichtung und ein Unternehmen Projekt bezogen zusammenarbeiten. Nähere Auskünfte erteilen die in Pkt. 7 genannten Projektträger.

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