03.05.2003 - 17.09.2003
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 82 vom 03.05.2003
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, den Aufbau selbstständiger Nachwuchsforschergruppen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der Molekularen Medizin und der Biotechnologie zu fördern. Mit dieser Maßnahme wird die laufende Projektförderung zu ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekten der Molekularen Medizin unterstützt und erweitert.
Ziel der Förderung ist vor allem die nachhaltige, strukturelle Verankerung der Forschung im genannten Bereich an deutschen Universitäten und verwandten Forschungseinrichtungen (im Folgenden "Einrichtungen" genannt). Die Förderung soll auch dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Themenbereich an der jeweiligen Einrichtung zu stärken. Die Übernahme der Leitung von Nachwuchsgruppen an Einrichtungen, die bereits in relevanten Forschungsgebieten ausgewiesen sind, soll besonders qualifizierten, interdisziplinär arbeitenden jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und Profilbildung geben.
1.2 Rechtsgrundlagen
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung.
Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden sollen bis zu sechs interdisziplinäre Nachwuchsforschergruppen unter der Leitung jeweils einer bzw. eines exzellenten Nachwuchswissenschaftlerin/Nachwuchswissenschaftlers mit abgeschlossener Promotion. Die Nachwuchsgruppen sollen an solchen Einrichtungen etabliert werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer strukturellen Gegebenheiten eine optimale fachliche und organisatorische Einbettung der Nachwuchsgruppe sicherstellen können und die darüber hinaus durch die Zusicherung der Weiterführung der Nachwuchsgruppe nach Ablauf der BMBF-Förderung gewährleisten, dass die von der Fördermaßnahme angestrebte Nachhaltigkeit erreicht wird.
3. Zuwendungsempfänger
Das Förderangebot richtet sich in erster Linie an die aufnehmenden Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Molekularen Medizin und Biotechnologie verfügen und eine Weiterentwicklung und langfristige Bestandssicherung ihrer entsprechenden Forschungskapazitäten und Forschungsstrukturen anstreben.
4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Für die Einrichtung von Nachwuchsgruppen an ausgewiesenen Einrichtungen werden Zuwendungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung gewährt. Die notwendigen projektbedingten Ausgaben, die zusätzlich anfallen, können im nachstehend dargestellten Umfang bis zu 100% finanziert werden.
Der Förderzeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Nach Ablauf einer ersten Förderphase von maximal drei Jahren entscheidet das Ergebnis einer Zwischenevaluation über die Weiterförderung von bis zu 2 Jahren.
Die Förderung umfasst für die ersten 3 Jahre eine Personalstelle mit Vergütung bis BAT Ib für den/die Nachwuchsgruppenleiter/in, eine Doktorandenstelle (0,5 Bat IIa) und eine Stelle für wissenschaftliches Hilfspersonal sowie Sach- und Reiseaufwendungen bis zu 10.000 € pro Jahr.
Nach positiver Zwischenprüfung können für die folgenden zwei Jahre neben der Nachwuchsgruppenleiterstelle bis zu zwei Doktorandenstellen und bis zu zwei Stellen für wissenschaftliches Hilfspersonal sowie Sach- und Reiseaufwendungen bis zu 20.000 € /Jahr gefördert werden. Wechsel der Stellenbesetzung während des Förderzeitraums sind grundsätzlich möglich.
5. Zuwendungsvoraussetzung
Die aufnehmende Einrichtung muss verbindlich erklären, dass sie
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
Das Verfahren ist 2-stufig. Zunächst erfolgt die Einreichung von Projektskizzen, die von einem unabhängigen Gutachterkreis evaluiert werden. Die auf Basis eines positiven Gutachtervotums für die Förderung ausgewählten Projekte können dann im zweiten Verfahrensschritt zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert werden.
7.1 Einreichung von Projektskizzen
Zunächst sind zur Einrichtung einer Nachwuchsforschergruppe formlose Projektskizzen, deren Umfang 15 Seiten zuzüglich ggf. Literaturverzeichnis nicht überschreiten sollte, im Original mit 6 Kopien vorzulegen. Die Skizzen müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Die Projektskizzen können ab sofort bis spätestens zum 17.09.2003 eingereicht werden beim beauftragten
Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Eine Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
7.2 Begutachtung
Die vorgelegten Skizzen werden einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Kriterien der Bewertung sind vor allem:
Die Interessenten werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.
7.3 Förmlicher Förderantrag
Nach positiver Bewertung einer Projektskizze kann nach Aufforderung in einer 2. Verfahrensstufe der förmliche Förderantrag von der Einrichtung vorgelegt werden. Dieser ausführliche Antrag muss auch zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Vordrucke für einen förmlichen Antrag auf Förderung, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird empfohlen.
7.4 Verwaltungsvorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 30.04.2003 in Kraft.
Bonn, den 24.04.2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)