27.05.2003 - 31.07.2003
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1. Zuwendungszweck
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancen von Frauen in Bildung und Forschung, Beruf und Gesellschaft zu fördern und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Zu den von der Bundesregierung definierten Zielen gehört insbesondere, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, den Frauenanteil an den Professuren bis zum Jahr 2005 signifikant zu steigern sowie den Anteil von Frauen an zukunftsträchtigen Berufen und Studiengängen insgesamt - ebenfalls bis zum Jahr 2005 - wesentlich zu stärken.
Auch der Frauenanteil in den Führungspositionen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll erheblich verbessert werden. Durch verschiedene Maßnahmen und Programme ist der Anteil von Frauen in den Führungspositionen dieser Forschungseinrichtungen zwar gestiegen, liegt aber gegenwärtig erst bei 5,2 %. Zur weiteren Steigerung dieses Anteils soll im Rahmen der Förderaktivitäten "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" zunächst eine zweijährige Pilotphase "Peer Mentoring" durchgeführt werden.
Peer Mentoring ist ein neues Konzept zur Karriereförderung, das - anders als one-to-one-Mentoring - auf Selbstorganisation, Vernetzung und gegenseitige Unterstützung statutsgleicher oder -ähnlicher Wissenschaftlerinnen aufbaut. Durch den eigeninitiativen Zusammenschluss zu Peer Mentoring-Gruppen soll auch die Vernetzung mit Personen bzw. Institutionen aufgebaut und verbessert werden, die für die Karriereentwicklung entscheidend sind.
Ziel der zweijährigen Pilotphase ist es, Peer Mentoring für Wissenschaftlerinnen in der Postdoc-Phase in den durch den Bund institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erstmalig zu initiieren und zu erproben. In der Pilotphase sollen Erfahrungen über effektive Organisationsformen und Qualifizierungskonzepte, über den Bedarf an externen Beratungsangeboten und über Finanzierungsmöglichkeiten von Peer Mentoring-Gruppen gesammelt und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Pilotphase sollen für die Fortführung und Umsetzung auf einer breiteren Ebene genutzt werden.
Um die Peer Mentoring-Gruppen extern zu unterstützen und zu beraten, wird vom CEWS, dem Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung an der Universität Bonn, ein obligatorisches Begleitprogramm angeboten.
1.2. Rechtsgrundlagen
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Peer Mentoring-Gruppen in den durch den Bund institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zielgruppe sind hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen (Postdocs). Im Einzelfall können die Qualifikationsvoraussetzungen statt der Promotion auch durch äquivalente wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden. Aufgabe dieser Peer Mentoring-Gruppen ist es, ein Vernetzungskonzept zu entwickeln und zu erproben. Da die Pilotphase auch der Exploration und Evaluation verschiedener Peer Mentoring-Modelle dient, können die Gruppen sowohl inhaltlich als auch rein auf Vernetzungs- und Karriereförderung bezogen gebildet werden.
Die Gruppen sollen nach Möglichkeit interdisziplinär und zentrenübergreifend (innerhalb der Verbünde von FhG, HGF, MPG oder WGL) zusammengesetzt sein. Die Förderung von disziplinär orientierten Gruppen ist aber nicht ausgeschlossen, wenn diese ein innovatives Vernetzungskonzept verfolgen. Die Leitung einer Peer Mentoring-Gruppe wird von einer der beteiligten Wissenschaftlerinnen wahrgenommen.
Die Mitglieder der Peer Mentoring-Gruppen sind verpflichtet, auch zwecks Auswertung der Pilotphase, mit dem Kompetenzzentrum zusammenzuarbeiten. Insbesondere wird erwartet, dass sich die Gruppen aktiv an der Auftakt- sowie an der Abschlussveranstaltung beteiligen.
Ein von jeder Gruppe gewähltes ExpertInnengremium von zwei Führungskräften bzw. ProfessorInnen unterstützt und berät die Peer Mentoring-Gruppe bei der Planung von Karriereschritten und der gezielten und qualitativ anspruchsvollen Vernetzungsarbeit.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die vom BMBF institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die die Mittel zweckgebunden für die Einrichtung von Peer Mentoring-Gruppen verwenden müssen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind Anträge, die innovative, möglichst interdisziplinäre und nachhaltige Vernetzungsformen verfolgen, durch die eine erfolgreiche Karriereförderung zu erwarten ist. Kriterien für die Auswahl sind die fachliche Qualität und Wirtschaftlichkeit des Antrags sowie die nachgewiesene Qualifikation der durchführenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Forschungseinrichtungen mindestens die notwendige Infrastruktur (Räume, Ausstattung, Arbeitsfreistellung) für die Peer Mentoring-Gruppen bereitstellen.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF - Vordruck 0110).
5. Art und Umfang der Zuwendung
Zuwendungen werden durch nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
In der zweijährigen Pilotphase können zunächst bis zu 8 Peer Mentoring-Gruppen mit einem Höchstbetrag von € 20.000 pro Jahr in Abhängigkeit von der Gruppengröße gefördert werden. Förderfähig sind Mittel für die Durchführung von Workshops bzw. Kolloquien ggf. unter Einbeziehung externer ReferentInnen, Mittel für Hilfskräfte, Websites, Supervision, Gruppencoachings, Vernetzungstreffen oder Reisen zu Kongressen und Tagungen im Themenfeld Chancengleichheit.
Bei den zu kalkulierenden Aufwendungen für Reisen sind auch die obligatorischen Treffen mit dem CEWS einzuplanen (für die Mitglieder der Peer Mentoring-Gruppen drei verpflichtende Veranstaltungen pro Jahr; für die Leiterinnen der geförderten Gruppen zwei Koordinationstreffen pro Jahr). Das Begleitprogramm soll dabei, den spezifischen Gruppenbedürfnisse entsprechend, vom CEWS weiter entwickelt werden.
Bemessungsgrundlagen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
7. Verfahren
7.1. Projektträger
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger des BMBF -
Chancengleichheit/Genderforschung
Postfach 24 01 07
D - 53154 Bonn
gender@dlr.de
Tel. 0228/3821-142
Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Gieske (Tel. 0228/3821-309).
7.2. Antrags- und Entscheidungsverfahren
7.2.1 Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, sollen zunächst Projektskizzen eingereicht werden. Die Skizze soll eine aussagekräftige Beschreibung folgender Punkte beinhalten (max. 10 Seiten)
7.2.2 Die Projektskizzen sind beim Projektträger unter dem Kennwort "Peer Mentoring" einzureichen. Letzter Termin für die Einreichung der vollständigen Skizzen ist der 31.07.2003.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des Projektträgers. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Skizzen können aber möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
7.2.3 Die Projektskizzen werden unter Einbeziehung eines GutachterInnengremiums bewertet. Bewertungskriterien sind insbesondere:
Das Ergebnis der Bewertung wird den AntragstellerInnen mitgeteilt. Diejenigen, die ein positives Votum erhalten, werden dann zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Unterlagen und weitere Informationen werden dabei zur Verfügung gestellt. Die förmlichen Anträge müssen spätestens einen Monat nach der Aufforderung beim Projektträger eingegangen sein. Über diese Anträge entscheidet das BMBF.
7.2.4 Bei Einreichung eines förmlichen Antrages sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge zu beachten und Einverständniserklärungen der ausgewählten ExpertInnen beizufügen.
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Formulare für förmliche Anträge können abgerufen werden unter
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
7.2.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27. Mai 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christina Hadulla-Kuhlmann
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)