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21.08.2003 - 01.12.2003

Bekanntmachung

von Förderrichtlinien im Rahmenkonzept "Forschung für die Produktion von morgen"
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Förderprogramm "Forschung für die Produktion von morgen" kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Führende Positionen in der Produktionstechnik sollen gestärkt werden. Forschung in und für kleine und mittlere Unternehmen wird besonders gefördert. Zuwendungen des BMBF sollen Forschungsarbeiten unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten (nähere Informationen hierzu in der BMBF-Broschüre zum Förderprogramm: Rahmenkonzept "Forschung für die Produktion von morgen" oder unter www.fzk.de/pft im Internet).

Die im Rahmenkonzept "Forschung für die Produktion von morgen" genannten Themenfelder wurden von Experten aus Industrie und Wissenschaft mit der Untersuchung "Produktion 2000plus" aufgezeigt und waren Gegenstand vorangegangener Bekanntmachungen. Diese Bekanntmachung greift weitere Themenfelder von großer Bedeutung für eine wettbewerbsfähige Produktion auf. Insbesondere soll zur flexiblen, schnellen Erfüllung von individuellen Kundenanforderungen beigetragen werden. Weitere Bekanntmachungen werden folgen.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtmäßigen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden ausgewählte Verbundprojekte in folgenden Themenfeldern:

2.1 Integrierte Modernisierung von Organisation und Führung produzierender Unternehmen
Lösungsbausteine zur Gestaltung von Organisation und Führung in Unternehmen, z.B. für Teamarbeit, Fließfertigung, Just-in-Time, kontinuierliche Verbesserung (KVP) oder Qualitätsmanagement (TQM) wurden bisher in großer Zahl entwickelt und eingesetzt. Obwohl diese Bausteine jeweils unterschiedliche Schwachpunkte der Unternehmen betrachten, wird in Aussicht gestellt, dass durch die Behebung dieser Schwachpunkte die Wettbewerbssituation insgesamt verbessert werden könnte. Wie sich zeigt, bringt die Realisierung eines jeden Einzelbausteins zwar Verbesserungen in einzelnen Zielgrößen mit sich, jedoch verhindern Unkompatibilität der Lösungen und fehlende langfristige Unternehmensstrategien positive Gesamteffekte.

Die erwarteten Forschungsergebnisse in diesem Themenfeld sollen entscheidend dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf Flexibilität, gleich bleibend hohe Qualität, Kostensenkung, Arbeits- und Leistungsbedingungen zu verbessern. Die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auch von KMU, ist zu sichern und auszubauen und damit Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Das Qualifikationspotential von Mitarbeitern soll effektiv genutzt, die Reaktionsfähigkeit auf Kundenanforderungen und Marktänderungen erhöht sowie insgesamt Komplexität beherrschbar gemacht werden. Es gilt, Wandlungsfähigkeit und Flexibilität ohne zusätzliche Kosten als Wettbewerbsvorteile der Unternehmen zu stärken.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:

  • Einzeloptimierungen (wie Gruppenarbeit, Kanban, Just-in-Time u.ä.m.) müssen zu integrierten Lösungen der Produktions- und Arbeitsorganisation von der Marktanforderung und vom Kundenwunsch über Arbeitsvorbereitung hin zu Montage und Service weiterentwickelt und kombiniert werden. Für eine integrierte Modernisierung soll eine "methodische Betriebsanleitung" zum Entwickeln, Gestalten, Herstellen und Verkaufen von firmenspezifischen Leistungen verfügbar gemacht werden. Personell-organisatorische Konzepte, die den Menschen als Wissensträger und Problemlöser in den Mittelpunkt stellen, sind mit technisch-organisatorischen Konzepten zusammenzuführen. Hierbei ist eine lückenlose, durchgängige Gestaltung der Wertschöpfungsprozesse mit Berücksichtigung von Zulieferern und eine umfassende Gestaltung der Unternehmensprozesse wie Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Distribution, Service u.a. unerlässlich. Es sollen Basiskonzepte entwickelt und implementiert werden, die mit unterschiedlichen betrieblichen Wettbewerbsstrategien kompatibel sind. Die Bausteine (z.B. Teamarbeit, Zielmanagement, visuelles Management, TQM, KVP, "Robuste Prozesse", Just-in-Time, etc.) sind abzustimmen und zu innovativen, turbulenzfähigen und bewertbaren Bausteinen weiterzuentwickeln.
  • Benötigt wird ein umfassender Ansatz zur Gestaltung von Geschäftsprozessen mit Beherrschung der Komplexität (Keine Einschränkung auf Einzelfunktionen wie z.B. Entwicklung, Produktion, Vertrieb). Hierzu bedarf es einer konsequenten Gestaltungsstrategie und stimmiger Führungskonzepte. Es sind ganzheitliche Lösungen erforderlich mit Betrachtung von Strategie, Organisation, Technik, wobei der Schlüssel zur Wandlungsfähigkeit und Innovation in der Organisation liegt.
  • Es sind Wege zur stimmigen Auswahl, Kombination, Weiterentwicklung, Anpassung und Vernetzung der Gestaltungsbausteine zu einem umfassenden Gesamtsystem aufzuzeigen. Ggf. sind neue Bausteine für noch unerschlossene Prozesse zu entwickeln. Eine sorgfältige Abstimmung der Integrierten Modernisierung auf das jeweilige Unternehmen ist unabdingbar, Anpasskonzepte zur unternehmensspezifischen Ausgestaltung sind erforderlich. Darüber hinaus müssen Vernetzungsmodelle und Methoden für konfigurierbare Konzepte entwickelt werden.
  • Erwartet werden Anleitungen und Handlungshilfen für die Implementierung der Integrierten Modernisierung, wie z.B. Planungssystematik und Projektorganisation, Stufenmodelle zur Einführung, Zeit- und Phasenkonzepte, Modelle zur Aufwandsbewältigung. Des weiteren sind Lösungen für die Integration aller Prozesse im Unternehmen und deren Verstetigung erforderlich.
  • Die Umsetzung der Integrierten Modernisierung bewirkt umfangreiche und überaus komplexe Veränderungen bezogen auf die Ressourcen Mensch, Technik  und Organisation im Unternehmen. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Stärkung der inner- und überbetrieblichen Zusammenarbeit zu richten. Entsprechende Rahmenbedingungen für die adäquate Mitarbeiterbeteiligung müssen geschaffen werden. Gefordert sind: Einbindung der Mitarbeiter, Entwicklung von Mitarbeiterkompetenz und -motivation sowie Methoden der Personalentwicklung, Kompetenzausbau, Qualifizierung, Kapazitätsplanung, Weiterentwicklung von Einstellung und Verhalten.

Mit den Forschungsarbeiten soll, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung der Integrierten Modernisierung von Organisation und Führung in produzierenden Unternehmen, vor allem in KMU, methodisch und konzeptionell unterstützt werden. Es sollen insbesondere auch Wirtschaftlichkeitspotentiale und Erfolgsfaktoren aufgezeigt werden.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen auf vorhandenen Bausteinen bzw. Erfolg versprechenden Ansätzen im Unternehmen aufbauen. Hierbei ist genau zu prüfen, welche KMU-spezifischen Ansätze aus den in Großunternehmen entwickelten Lösungsbausteinen abgeleitet, angepasst und übernommen werden können.
Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite industrielle Anwendung aufzeigen und die die Übertragbarkeit auf andere Unternehmenstypen und Branchen prüfen und schaffen.

Zum Transfer von Lösungen sollen Aktivitäten wie Firmenworkshops, Veröffentlichungen zu "Erfolgsgeschichten" und die Demonstration von vorbildlichen Praxisbeispielen auch über das Vorhaben hinaus und nach Projektabschluss vorgesehen werden.

2.2 Durchgängige Produktionsketten für mikrostrukturierte Teile und Mikroteile

In zahlreichen Branchen spielt die Miniaturisierung bei gleichzeitiger Funktionsintegration eine immer wichtigere Rolle. Mikrostrukturierte Teile und Mikroteile, z.B. Düsen- bzw. Einspritztechnik, sind Schlüsselkomponenten für ganze Bereiche wie den Automobilbau, den Maschinen- und Anlagenbau, die Medizin- und Biotechnik. Ebenso unverzichtbar sind mechanische Mikro-Präzisionskomponenten in der Informationstechnik, der Energietechnik, im Mikro-Formenbau, in der Mikro-Antriebstechnik, der Chemietechnik, der Uhrenindustrie sowie in der Foto- und Drucktechnik.

Die aus der Miniaturisierung erwachsenden Potentiale stellen die Industrie vor die Aufgabe, Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung schnell in die Praxis umzusetzen, um ihre Position im internationalen Wettbewerb zu erhalten und auszubauen. Dabei stellt die Umsetzung von Ergebnissen aus dem Labor in eine wirtschaftliche Produktion eine Hürde dar, die im Verbund aus Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen überwunden werden muss. Herausforderungen an die Produktionssysteme sind dabei eine höhere Wirtschaftlichkeit und Ausbeute, eine verbesserte Flexibilität auch bei kleinen Stückzahlen und hoher Teilevielfalt, eine Senkung der Anlagenkosten, sowie wirtschaftlichere Werkzeuge.

Um noch kleinere Teile und genauere Strukturen erzeugen zu können, müssen bisherige Grenzen der Produktionstechnologien überwunden werden. Die heute eingesetzten Verfahren der Präzisionsfertigung erreichen bereits Genauigkeiten von wenigen Mikrometern. Zahlreiche Verfahren der Mikrostrukturierung ermöglichen ebenfalls Strukturabmessungen in dieser Größenordnung. Neuartige Produkte erfordern neue Verfahren sowohl der Präzisionsfertigung wie auch der Mikrostrukturtechnik, um Grenzen aus dem Bereich von Mikrometern in den von Nanometern zu verschieben. Dies gilt besonders für Montage- und Prüfprozesse, an die noch höhere Anforderungen gestellt werden. Hierzu sind grundlegende Forschungsarbeiten nötig, die ein Zusammenspiel von klassischer Produktionstechnik und Verfahren der Mikrotechnologie erfordern. Die Prozesse und Verfahren sind besser zu verstehen und zu simulieren, um die Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der Prozesse zu optimieren. Komplexe und großflächig mikrostrukturierte Teile und Mikroteile erfordern eine effektive Kombination und Verzahnung unterschiedlicher Entwurfs- und Herstellungsverfahren.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekten erscheinen vordringlich:

  • Entwicklung von durchgängigen Produktionsketten aus Entwurfssystemen, Fertigungsverfahren und zugehöriger Ausrüstungen beispielsweise für Ur- und Umformen, Spanen und Abtragen, Laserauf- und abtragen einschließlich einer präzisen und schnellen Handhabung und Montage sowie einer integrierten, effektiven, kostengünstigen und weitgehend automatisierten Qualitätssicherung.
  • Hochpräzise preiswerte Werkzeuge mit hohen Anforderungen an die Standzeit zur Herstellung von Mikroformen für mikrostrukturierte Teile und Mikroteile.
  • Neue Fertigungsverfahren und innovative Messtechniken zur Realisierung kleinerer Strukturen bis in den Bereich der Nanotechnologie, soweit dieses für die Herstellung der Beispielprodukte notwendig ist.

Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorschläge erwartet, die den heute üblichen Stand der Technik bezüglich der Wirtschaftlichkeit oder anderer wichtiger Kenngrößen deutlich übertreffen. Sie sollen integrierte, ganzheitliche Lösungen vorsehen, welche multidisziplinär von mehreren Partnern erarbeitet werden. Wichtigstes Ergebnis sollen durchgängige Prozessketten für Beispielprodukte sein, an denen die wirtschaftliche Produktion neuer mikrostrukturierter Teile oder Mikroteile nachgewiesen wird. Weiterhin soll die Integration der neuen Maschinen in betriebliche Organisationsformen und Fertigungsabläufe, die Aus- und Weiterbildung in Mikrokonstruktion und Mikrofertigung, die Gestaltung der Arbeitsprozesse, das Qualitätsmanagement und der Umweltschutz sowie die entwicklungsbegleitende Normung berücksichtigt werden.

An den Verbundprojekten müssen Partner mitarbeiten, welche die Forschungsergebnisse nach der industriellen Pilotanwendung ohne weitere Förderung rasch verallgemeinern und zur breiten Anwendung insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen bringen. Insbesondere potentielle Vermarkter wie Maschinenhersteller oder Systemlieferanten sollen die Projektkonsortien koordinieren.

3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.

4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Dabei wird der Verwertung der erreichten Ergebnisse und der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern zur Verbreitung der Ergebnisse große Bedeutung beigemessen. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110).

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen "ganzheitlich" die zur Lösung der Problemstellung anstehenden Aufgaben aufgreifen. Es werden praxistaugliche Ergebnisse erwartet, die auch auf andere Unternehmen und Organisationen übertragbar sind. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Projektskizzen werden nur für Verbundprojekte mit mehreren unabhängigen Partnern nach Maßgabe von Nr. 7.2 berücksichtigt.

Interessenten sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist spätestens im Antrag auf nationale Fördermittel kurz darzustellen. Weiterhin sollten die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend Förderanträge bei der EU gestellt werden können. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

Europäische Kooperation zur Forschung für die Produktion ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA-FACTORY. Förderung für deutsche Partner in EUREKA-FACTORY-Projekten ist zum Gegenstand und nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Einzelvorhabens - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100 % gefördert werden können.

Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen wird nach dem unter Nr. 1 genannten Förderprogramm eine durchschnittliche Eigenbeteiligung von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts vorausgesetzt.

Unabhängig vom nationalen Recht lässt der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen maximal folgende Fördersätze für Unternehmen zu:

  • bis zu 50 % für industrielle Forschung;
  • bis zu 25 % für vorwettbewerbliche Entwicklungen.

Darüber hinaus lässt das EU-Recht für Verbundprojekte, für Antragsteller aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. KMU sind laut der zur Zeit gültigen Definition der EU-Kommission Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitskräften und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. EURO oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 27 Mio. EURO, die sich zu weniger als 25 v.H. im Besitz von Unternehmen befinden, die diese KMU-Definition nicht erfüllen.

6. Sonstige Nebenbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

7. Verfahren
7.1 Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger des BMBF für Produktion und Fertigungstechnologien
im Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Postfach 36 40
D-76021 Karlsruhe

      beauftragt.

7.2 Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig.

7.2.1 Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine Projektskizze mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet. Skizzen sollen insbesondere von potentiellen Vermarktern der Forschungsergebnisse eingereicht werden. Für sehr weitreichende Ideen mit besonders großem Innovationspotential und hohem Risiko können auch Vorprojekte gefördert werden.

Die Projektskizze soll in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., e-Mail usw. des Skizzeneinreichers (Formblatt beim Projektträger oder im Internet unter www.fzk.de/pft ).
  • Ausgangssituation und Bedarf bei den Unternehmen.
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen.
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung, Personalaufwand (Menschmonate) und Kostenabschätzung.
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten, der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges.
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen).
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern (in einem Industriearbeitskreis o.ä.) aktiv unterstützt wird.

Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen zur Durchführung der genannten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen in Schriftform

bis zum 01. Dezember 2003

dem Projektträger zugeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.2 Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere  Informationen unter

Telefon  07247 82 5291 (Themenfeld 2.1)
bzw.      07247 82 5296 (Themenfeld 2.2)
Telefax   07247 82 5456 oder -2891
bzw.  über die Außenstelle Dresden des Projektträgers:
Telefon  0351 463 31 428
Telefax  0351 463 31 444.

Informationsmaterial zu den Themenfeldern ist unter www.fzk.de/pft auf der Internet-Seite des Projektträgers verfügbar. Hier finden Sie auch Hinweise der deutschen EU-Fachkontaktstelle für den Bereich Produktionsforschung zu den EU-Forschungsrahmenprogrammen sowie zu EUREKA-FACTORY-Projekten.

7.2.3 Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Rahmenkonzeptes "Forschung für die Produktion von morgen" durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.

Bewertungskriterien sind:

  • Zukunftsorientierung: Spitzentechnologie, Erreichbarkeit einer Weltspitzenposition; neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben.
  • Volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie; Stärkung des produzierenden Bereiches in den NBL; Erhöhung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen, Einbindung von jungen Technologiefirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktionsformen, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklungen.
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektcontrolling.
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

7.2.4 Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.

7.3 Die Partner der ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, dem Projektträger innerhalb von zwei Monaten einen förmlichen Förderantrag mit Projektrahmenplan vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF.

7.4 Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy (Hinweise zur Antragstellung). Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

7.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den  13. 8. 2003

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Grunau

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