21.08.2003 - 01.12.2003
Die im Rahmenkonzept "Forschung für die Produktion von morgen" genannten Themenfelder wurden von Experten aus Industrie und Wissenschaft mit der Untersuchung "Produktion 2000plus" aufgezeigt und waren Gegenstand vorangegangener Bekanntmachungen. Diese Bekanntmachung greift weitere Themenfelder von großer Bedeutung für eine wettbewerbsfähige Produktion auf. Insbesondere soll zur flexiblen, schnellen Erfüllung von individuellen Kundenanforderungen beigetragen werden. Weitere Bekanntmachungen werden folgen.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtmäßigen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden ausgewählte Verbundprojekte in folgenden Themenfeldern:
2.1 Integrierte Modernisierung von Organisation und Führung produzierender Unternehmen
Lösungsbausteine zur Gestaltung von Organisation und Führung in Unternehmen, z.B. für Teamarbeit, Fließfertigung, Just-in-Time, kontinuierliche Verbesserung (KVP) oder Qualitätsmanagement (TQM) wurden bisher in großer Zahl entwickelt und eingesetzt. Obwohl diese Bausteine jeweils unterschiedliche Schwachpunkte der Unternehmen betrachten, wird in Aussicht gestellt, dass durch die Behebung dieser Schwachpunkte die Wettbewerbssituation insgesamt verbessert werden könnte. Wie sich zeigt, bringt die Realisierung eines jeden Einzelbausteins zwar Verbesserungen in einzelnen Zielgrößen mit sich, jedoch verhindern Unkompatibilität der Lösungen und fehlende langfristige Unternehmensstrategien positive Gesamteffekte.
Die erwarteten Forschungsergebnisse in diesem Themenfeld sollen entscheidend dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf Flexibilität, gleich bleibend hohe Qualität, Kostensenkung, Arbeits- und Leistungsbedingungen zu verbessern. Die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auch von KMU, ist zu sichern und auszubauen und damit Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Das Qualifikationspotential von Mitarbeitern soll effektiv genutzt, die Reaktionsfähigkeit auf Kundenanforderungen und Marktänderungen erhöht sowie insgesamt Komplexität beherrschbar gemacht werden. Es gilt, Wandlungsfähigkeit und Flexibilität ohne zusätzliche Kosten als Wettbewerbsvorteile der Unternehmen zu stärken.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
Mit den Forschungsarbeiten soll, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung der Integrierten Modernisierung von Organisation und Führung in produzierenden Unternehmen, vor allem in KMU, methodisch und konzeptionell unterstützt werden. Es sollen insbesondere auch Wirtschaftlichkeitspotentiale und Erfolgsfaktoren aufgezeigt werden.
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen auf vorhandenen Bausteinen bzw. Erfolg versprechenden Ansätzen im Unternehmen aufbauen. Hierbei ist genau zu prüfen, welche KMU-spezifischen Ansätze aus den in Großunternehmen entwickelten Lösungsbausteinen abgeleitet, angepasst und übernommen werden können.
Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite industrielle Anwendung aufzeigen und die die Übertragbarkeit auf andere Unternehmenstypen und Branchen prüfen und schaffen.
Zum Transfer von Lösungen sollen Aktivitäten wie Firmenworkshops, Veröffentlichungen zu "Erfolgsgeschichten" und die Demonstration von vorbildlichen Praxisbeispielen auch über das Vorhaben hinaus und nach Projektabschluss vorgesehen werden.
2.2 Durchgängige Produktionsketten für mikrostrukturierte Teile und Mikroteile
In zahlreichen Branchen spielt die Miniaturisierung bei gleichzeitiger Funktionsintegration eine immer wichtigere Rolle. Mikrostrukturierte Teile und Mikroteile, z.B. Düsen- bzw. Einspritztechnik, sind Schlüsselkomponenten für ganze Bereiche wie den Automobilbau, den Maschinen- und Anlagenbau, die Medizin- und Biotechnik. Ebenso unverzichtbar sind mechanische Mikro-Präzisionskomponenten in der Informationstechnik, der Energietechnik, im Mikro-Formenbau, in der Mikro-Antriebstechnik, der Chemietechnik, der Uhrenindustrie sowie in der Foto- und Drucktechnik.
Die aus der Miniaturisierung erwachsenden Potentiale stellen die Industrie vor die Aufgabe, Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung schnell in die Praxis umzusetzen, um ihre Position im internationalen Wettbewerb zu erhalten und auszubauen. Dabei stellt die Umsetzung von Ergebnissen aus dem Labor in eine wirtschaftliche Produktion eine Hürde dar, die im Verbund aus Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen überwunden werden muss. Herausforderungen an die Produktionssysteme sind dabei eine höhere Wirtschaftlichkeit und Ausbeute, eine verbesserte Flexibilität auch bei kleinen Stückzahlen und hoher Teilevielfalt, eine Senkung der Anlagenkosten, sowie wirtschaftlichere Werkzeuge.
Um noch kleinere Teile und genauere Strukturen erzeugen zu können, müssen bisherige Grenzen der Produktionstechnologien überwunden werden. Die heute eingesetzten Verfahren der Präzisionsfertigung erreichen bereits Genauigkeiten von wenigen Mikrometern. Zahlreiche Verfahren der Mikrostrukturierung ermöglichen ebenfalls Strukturabmessungen in dieser Größenordnung. Neuartige Produkte erfordern neue Verfahren sowohl der Präzisionsfertigung wie auch der Mikrostrukturtechnik, um Grenzen aus dem Bereich von Mikrometern in den von Nanometern zu verschieben. Dies gilt besonders für Montage- und Prüfprozesse, an die noch höhere Anforderungen gestellt werden. Hierzu sind grundlegende Forschungsarbeiten nötig, die ein Zusammenspiel von klassischer Produktionstechnik und Verfahren der Mikrotechnologie erfordern. Die Prozesse und Verfahren sind besser zu verstehen und zu simulieren, um die Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der Prozesse zu optimieren. Komplexe und großflächig mikrostrukturierte Teile und Mikroteile erfordern eine effektive Kombination und Verzahnung unterschiedlicher Entwurfs- und Herstellungsverfahren.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekten erscheinen vordringlich:
Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorschläge erwartet, die den heute üblichen Stand der Technik bezüglich der Wirtschaftlichkeit oder anderer wichtiger Kenngrößen deutlich übertreffen. Sie sollen integrierte, ganzheitliche Lösungen vorsehen, welche multidisziplinär von mehreren Partnern erarbeitet werden. Wichtigstes Ergebnis sollen durchgängige Prozessketten für Beispielprodukte sein, an denen die wirtschaftliche Produktion neuer mikrostrukturierter Teile oder Mikroteile nachgewiesen wird. Weiterhin soll die Integration der neuen Maschinen in betriebliche Organisationsformen und Fertigungsabläufe, die Aus- und Weiterbildung in Mikrokonstruktion und Mikrofertigung, die Gestaltung der Arbeitsprozesse, das Qualitätsmanagement und der Umweltschutz sowie die entwicklungsbegleitende Normung berücksichtigt werden.
An den Verbundprojekten müssen Partner mitarbeiten, welche die Forschungsergebnisse nach der industriellen Pilotanwendung ohne weitere Förderung rasch verallgemeinern und zur breiten Anwendung insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen bringen. Insbesondere potentielle Vermarkter wie Maschinenhersteller oder Systemlieferanten sollen die Projektkonsortien koordinieren.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Dabei wird der Verwertung der erreichten Ergebnisse und der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern zur Verbreitung der Ergebnisse große Bedeutung beigemessen. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110).
Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen "ganzheitlich" die zur Lösung der Problemstellung anstehenden Aufgaben aufgreifen. Es werden praxistaugliche Ergebnisse erwartet, die auch auf andere Unternehmen und Organisationen übertragbar sind. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Projektskizzen werden nur für Verbundprojekte mit mehreren unabhängigen Partnern nach Maßgabe von Nr. 7.2 berücksichtigt.
Interessenten sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist spätestens im Antrag auf nationale Fördermittel kurz darzustellen. Weiterhin sollten die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend Förderanträge bei der EU gestellt werden können. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.
Europäische Kooperation zur Forschung für die Produktion ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA-FACTORY. Förderung für deutsche Partner in EUREKA-FACTORY-Projekten ist zum Gegenstand und nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Einzelvorhabens - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100 % gefördert werden können.
Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen wird nach dem unter Nr. 1 genannten Förderprogramm eine durchschnittliche Eigenbeteiligung von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts vorausgesetzt.
Unabhängig vom nationalen Recht lässt der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen maximal folgende Fördersätze für Unternehmen zu:
Darüber hinaus lässt das EU-Recht für Verbundprojekte, für Antragsteller aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. KMU sind laut der zur Zeit gültigen Definition der EU-Kommission Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitskräften und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. EURO oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 27 Mio. EURO, die sich zu weniger als 25 v.H. im Besitz von Unternehmen befinden, die diese KMU-Definition nicht erfüllen.
6. Sonstige Nebenbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
7. Verfahren
7.1 Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger des BMBF für Produktion und Fertigungstechnologien
im Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Postfach 36 40
D-76021 Karlsruhe
beauftragt.
7.2 Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig.
7.2.1 Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine Projektskizze mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet. Skizzen sollen insbesondere von potentiellen Vermarktern der Forschungsergebnisse eingereicht werden. Für sehr weitreichende Ideen mit besonders großem Innovationspotential und hohem Risiko können auch Vorprojekte gefördert werden.
Die Projektskizze soll in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:
Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen zur Durchführung der genannten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen in Schriftform
bis zum 01. Dezember 2003
dem Projektträger zugeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
7.2.2 Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen unter
Telefon 07247 82 5291 (Themenfeld 2.1)
bzw. 07247 82 5296 (Themenfeld 2.2)
Telefax 07247 82 5456 oder -2891
bzw. über die Außenstelle Dresden des Projektträgers:
Telefon 0351 463 31 428
Telefax 0351 463 31 444.
Informationsmaterial zu den Themenfeldern ist unter www.fzk.de/pft auf der Internet-Seite des Projektträgers verfügbar. Hier finden Sie auch Hinweise der deutschen EU-Fachkontaktstelle für den Bereich Produktionsforschung zu den EU-Forschungsrahmenprogrammen sowie zu EUREKA-FACTORY-Projekten.
7.2.3 Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Rahmenkonzeptes "Forschung für die Produktion von morgen" durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Bewertungskriterien sind:
7.2.4 Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.
7.3 Die Partner der ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, dem Projektträger innerhalb von zwei Monaten einen förmlichen Förderantrag mit Projektrahmenplan vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF.
7.4 Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy (Hinweise zur Antragstellung). Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.
7.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 13. 8. 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Grunau
[PDF - 345,3 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/ffdpvm.pdf)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)