21.10.2003 - 19.04.2004
Zu dieser Bekanntmachung gibt es Erläuterungen
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Durch effektive und effiziente Prävention und Gesundheitsförderung ist es möglich, die Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und ggf. einen Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen, insbesondere für vermeidbare Erkrankungen, einzusparen. Trotz vieler Erfolge und positiver Ansätze in Prävention und Gesundheitsförderung und trotz zahlreicher engagierter Akteure in diesem Feld sind große Präventionspotenziale bisher nicht ausgeschöpft.
Mit der Neuformulierung des § 20 SGB V im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde den Krankenkassen die Zuständigkeit für die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung erneut übertragen. Damit ist ein stärkerer Ausbau der Prävention initiiert worden, der jetzt darin mündet, die Prävention mit einem eigenen Gesetz zur vierten Säule des Gesundheitssystems zu machen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die Verringerung sozial ungleich verteilter Gesundheitschancen gelegt. Die Bundesregierung und die wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen messen im Rahmen ihrer Gemeinschaftsprojekte mit präventiver Zielsetzung - Deutsches Forum Prävention und Gesundheitsförderung und "gesundheitsziele.de" - der Prävention eine hohe Bedeutung bei.
Im Rahmen des Futur-Prozesses des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der einen Dialog mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Identifizierung von zukünftig wichtigen Forschungsthemen darstellt, wurde Prävention/Gesundheitsförderung als gesellschaftlich besonders wichtiges Forschungsgebiet benannt. Den Erwartungen und Anforderungen an primärpräventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen können die Träger bzw. Anbieter von Maßnahmen jedoch nur gerecht werden, wenn evidenzbasierte, qualitätsgesicherte und zielgruppen-orientierte Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
In der Vergangenheit sind nur wenige Studien zur Beurteilung der Effektivität und Effizienz von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die Entwicklung von übergeordneten Indikatoren und Erhebungsinstrumenten zur Bestimmung des Outcome ist defizitär. Zur Verbesserung dieser Situation kann die Präventionsforschung einen wichtigen Beitrag leisten. Sie ermöglicht es, Hinweise und Ansatzpunkte für eine effektive und effiziente Präventionspraxis unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu erarbeiten und zu ihrer Evaluation und Qualitätssicherung beizutragen. Das BMBF beabsichtigt daher, im Rahmen des Regierungsprogramms "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen" die Weiterentwicklung der interdisziplinären, anwendungsorientierten Präventionsforschung zu unterstützen.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.
2. Gegenstand der Förderung
Die beabsichtigte Förderung richtet sich auf Forschung und Entwicklung zur primären Prävention und Gesundheitsförderung. Gefördert werden Vorhaben, die folgende Bereiche gemeinsam oder alternativ thematisieren:
Programme, Maßnahmen und Analysen sollen sich auf die Zielgruppen der Kinder- und Jugendlichen oder des mittleren Lebensalters (als derjenigen Altersstufe, die gesundheitspolitisch im Hinblick auf Frühverrentung besonders relevant ist) beziehen.
Die Auswahl der Indikationsbereiche und Zielgruppen ist zu begründen. Dabei sollen weit verbreitete, ursächlich erreichbare, die Gesundheit wesentlich beeinflussbare Erkrankungen im Mittelpunkt stehen. Aspekte der Krankheitslast, der Krankheitskosten und der zu erwartenden Nachhaltigkeit der Präventionsmaßnahme sind zusätzlich zu thematisieren.
Genderaspekte sollen sowohl bei der zielgruppenspezifischen Ausrichtung von Präventionskonzepten als auch bei der Auswertung von Präventionsprogrammen hinsichtlich ihrer differentiellen Wirksamkeit berücksichtigt werden.
Die Forschungsvorhaben zur Konzeptionierung von Gesundheitsförderungs-/Präventionsmaßnahmen und/oder zu deren Evaluation sind gemeinsam mit Trägerorganisationen der primären Prävention und Gesundheitsförderung zu stellen, die die Durchführung der Maßnahmen und ggf. deren Breitenumsetzung tragen. Eine Finanzierung der Durchführung von Maßnahmen aus Mitteln der Forschungsförderung ist nicht möglich.
Von der Förderung ausgenommen sind Ansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen unterstützt werden, oder bereits in der Vergangenheit Gegenstand einer Bundesförderung waren.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind nur wissenschaftliche Einrichtungen (ausnahmsweise auch Forschungsinstitutionen, die den Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft haben), die mit Anbietern/Trägern von Präventions-/ Gesundheitsförderungsmaßnahmen kooperieren.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit für ein Verbundprojekt mitbringen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110). Bereits zusammen mit der vorab vorzulegenden Vorhabenbeschreibung (vgl. Nr. 7.2) muss eine verbindliche Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit vorgelegt werden. Dieser Erklärung muss die Finanzierungszusage der für die Durchführung von Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsmaßnahmen beteiligten Träger/Anbieter beigefügt werden.
Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter http://www.rp6.de/ abzurufen.
Die Projektleiter müssen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit in projektübergreifenden Arbeitsgruppen erklären.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die bis maximal 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenkosten erwartet.
Kooperationen mit Trägern thematisch verwandter FuE-Vorhaben im Ausland sind möglich und die zusätzlich anfallenden Kooperationsausgaben (Mittel für Reisen und Forschungsaufenthalte) sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergetische Effekte erwartet werden können.
Die Bemessung der Förderquoten muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
7. Verfahren
7.1
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR
Projektträger für das BMBF
Gesundheitsforschung
Südstrasse 125
53175 Bonn
Tel: 0228-3821-210
Fax. 0228-3821-257
http://www.pt-dlr.de
Es wird empfohlen, zwecks Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen (nicht über Fax oder E-Mail).
7.2
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Für die unter Nr. 7.3 dargelegte Auswahl förderwürdiger Forschungsprojekte sind zunächst auf der Grundlage der BMBF-Standardrichtlinien die Vorhabenbeschreibungen als Teil der späteren förmlichen Förderanträge bis zum
19.4.2004
einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Mit den Vorhabenbeschreibungen werden zusätzlich Ausführungen zur Erfüllung der Anforderungen erwartet (s.a. Erläuterungen zu dieser Bekanntmachung; http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/726.php):
Der Umfang der Vorhabenbeschreibungen sollte 20 Seiten (DIN A 4-Format, 1,5zeilig) zzgl. Anhang nicht überschreiten. Zur Vereinfachung des Verfahrens sind Vorhabenbeschreibungen als Kopiervorlage mit zusätzlich 20 Exemplaren einzureichen.
7.3
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung eines externen Gutachtergremiums bewertet. Die Antragsteller werden über das Ergebnis schriftlich informiert und bei positiver Bewertung aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
7.4
Die Vordrucke für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden unter:
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm
Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung.
Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.
7.5
Über die vorgelegten förmlichen Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Beabsichtigter Förderbeginn ist frühestens im Herbst 2004. Die Laufzeit der Projekte sollte zunächst 3 Jahre nicht übersteigen. Über eine ggf. erforderliche Weiterführung einzelner Projekte (z.B. für die Durchführung weiterer Erhebungszeitpunkte) wird nach Prüfung entsprechender Anträge unter Hinzuziehung eines externen Gutachtergremiums entschieden.
In Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird geprüft, ob in späteren Jahren weitere Termine zur Einreichung von Anträgen gesondert bekannt gegeben werden.
7.6
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am 13.10.2003 in Kraft.
Bonn, den 10.10.2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Hausdorf
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/677_6833.php)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)