21.11.2003 - 27.02.2004
Optimierung und Weiterentwicklung minimalinvasiver Therapieverfahren z.B. durch innovative minimalinvasive Instrumente mit variablen Einsatzmöglichkeiten.
Es sollen nur Konsortien gefördert werden, die ein Gesamtkonzept eines modernen Operationssaales verfolgen und sich hierzu mit mehreren der genannten Teilbereiche befassen wollen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt im Rahmen der Projektförderung sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Entwicklungen sind gemäß den Bestimmung des Medizinprodukte-Gesetzes und unter Berücksichtigung einer detaillierten Risikoanalyse durchzuführen.
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt eine gemeinschaftliche Bewerbung der Partner in einem Konsortium zur Realisierung eines OP-Prototypen voraus. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein Sprecher zu benennen, der die Antragstellung koordiniert. Vor einer Förderentscheidung muss eine Kooperation der Partner auf der Grundlage der allgemeinen und sonstigen Nebenbestimmungen des BMBF (s. Nr. 6) nachgewiesen werden. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Hierbei sind bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien, die einem Merkblatt (BMBF-Vordruck 0110) zu entnehmen sind, zu berücksichtigen.
Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Konsortien erwartet. Wo immer möglich, sollten gemeinsame Lösungen gefunden und realisiert werden. Die Verwendung gemeinsamer Standards für Schnittstellen und Protokolle ist selbstverständlich. Darüber hinaus sollten aber auch der grundsätzliche Aufbau und die Informationsbereitstellung soweit wie möglich übereinstimmen. Zur horizontalen Vernetzung der Konsortien sollen Arbeitsgruppen eingerichtet werden.
Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen vor einer Antragstellung beim BMBF prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis der Prüfung darzustellen. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm können unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Realisierung erfolgversprechender Operationskonzepte und entsprechender OP-Prototypen gewährt. Für zwei bis drei Konsortien sollen über einen Zeitraum von 5 Jahren bis zu 3 Mio. Euro pro Konsortium im Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschreibung des Vorhabens sollte den gesamten Zeitraum von 5 Jahren abdecken. Konsortien werden aber zunächst nur für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Nach einer Laufzeit von 2,5 Jahren kann ein Anschlussantrag vorgelegt werden, dessen Begutachtung eine Bewertung der Leistungen in der zurückliegenden Förderphase einschließt. Eine Anschlussförderung um maximal 2 Jahre ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Begutachtung des Anschlussantrages und der Zwischenbewertung vorgesehen.
Für strukturunterstützende Maßnahmen können bei Bedarf beantragt werden:
Für themenbezogene Forschungsvorhaben können beantragt werden:
In Ausnahmefällen kann auch die Finanzierung vorhabensspezifischer Investitionen beantragt werden, sofern sie nicht als Teil der institutionellen Grundausstattung anzusehen sind. Es wird erwartet, dass die für die Realisierung eines OP-Prototypen notwendige Infrastruktur von einem Konsortium bereitgestellt wird.
Bei der Beantragung der Mittel für telematische Anwendungen sind die Vereinbarungen, Richtlinien und Standards, die im Rahmen der vom BMBF geförderten "Telematik-Plattform für Medizinische Forschungsnetzwerke (TMF)" erarbeitet werden, zu berücksichtigen (www.tmf-net.de).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis maximal 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die - je nach Anwendungsnähe des Projektes - in der Regel mit einer Förderquote zwischen 50% und 25% gefördert werden können (Anteilsfinanzierung). Für KMUs ist ein Bonus von 10% möglich. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus den neuen Bundesländern können zusätzlich einen Bonus von 10% erhalten. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenskosten erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
für Zuwendungen auf Aufgabenbasis: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF federführend seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung
Südstrasse 125
53175 Bonn
Tel: 0228-3821-210
Fax. 0228-3821-257
Internet: www.pt-dlr.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden:
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm.
Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.
7.2 Antragstellung
Die Auswahl der förderungswürdigen Anträge erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerb.
In der ersten Stufe können vom Sprecher formlose Antragsskizzen, die ein fachlich beurteilbares Grobkonzept zur Realisierung einer zukunftsträchtigen OP-Lösung beinhalten, in englischer Sprache in 30facher Ausfertigung plus einem Exemplar in kopierfähiger Form beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Im Grobkonzept soll sowohl die Organisationsstruktur als auch das Forschungsprogramm des Konsortiums in dem gewählten Krankheitsbereich vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Versorgung für eine Förderdauer von 5 Jahren erläutert werden. Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche und gesundheitsökonomische Begründung vorgelegt werden. Der Umfang der Skizzen (DIN-A4-Format, 1,5-zeilig. doppelseitig) soll 20 Seiten für das Gesamtkonzept und 5 Seiten für die einzelnen Teilprojekte nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Inhalt der Antragsskizzen sind den Erläuterungen zu entnehmen, die beim Projektträger erhältlich sind oder im Internet unter der Adresse http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ abgerufen werden können.
Die aussagekräftigen Antragsskizzen können ab sofort bis zum 27.2.2004 beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlage einer Antragsskizze per Fax oder E-mail ist nicht möglich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger dringend empfohlen.
Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Auswahl der Wettbewerbsgewinner erfolgt durch das BMBF auf der Basis der vorgelegten Antragsskizzen in einem kompetitiven Verfahren unter Beteiligung eines unabhängigen, international besetzten Gutachterkreises. Hierfür werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt, die in den Erläuterungen zur Bekanntmachung näher beschrieben sind:
Über das Ergebnis der Bewertung der Antragsskizzen werden die Antragsteller vom Projektträger schriftlich informiert. Antragsteller positiv begutachteter Skizzen werden für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags (bestehend aus Vorhabensbeschreibung und Formantrag) aufgefordert. Die ausführlichen Vorhabensbeschreibungen müssen neben der detaillierten Projektbeschreibung auch Vorschläge für eine übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Konsortien und einen Verwertungsplan für die angestrebten Ergebnisse enthalten. Informationen zur förmlichen Antragstellung werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Bewerber versandt. Dabei können auch Empfehlungen ausgesprochen werden, Komponenten aus nicht ausreichend erfolgversprechenden Antragsskizzen in andere Konsortien zu integrieren.
Aus den ausführlichen Vorhabensbeschreibungen werden diejenigen mit den überzeugendsten Konzepten unter Mitwirkung des zuständigen Gutachtergremiums ausgewählt. Die Bewertung ist eine Grundlage für die Förderentscheidung des BMBF.
Nach einer Förderdauer von 2,5 Jahren sind die Kooperationsleistungen der Konsortien und die wissenschaftlichen Ergebnisse in einem begutachtungsfähigen Bericht darzustellen. Auf der Basis einer Begutachtung wird über die Fortsetzung der Förderung ab dem 3. Jahr entschieden.
Für die Konsortien ist die Einrichtung eines externen Beirats vorgesehen, um Synergie-Effekte zwischen den Konsortien nutzbar zu machen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfg, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten an dem Tag des Erscheinens im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 13.11.2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Hausdorf
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/677_6908.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)