10.12.2003 - 12.03.2004
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind praxisorientierte Untersuchungen von Konstruktionen, Verfahren und Entwicklungsprinzipien biologischer Systeme, die zur Lösung technischer Probleme führen (Machbarkeitsstudien im Vorfeld späterer FuE-Aktivitäten). Damit soll die Lücke zwischen reiner Grundlagenforschung und marktnaher Forschung und Entwicklung geschlossen werden. Die Ideen müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Entwicklungsrisiko und ein hohes Nutzungspotenzial für die spätere wirtschaftliche Umsetzung gekennzeichnet sein. Die Ergebnisse der geförderten Machbarkeitsstudien werden in einer Ausstellung der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Es muss sich um einen originellen Forschungsansatz mit hohem Entwicklungsrisiko handeln, der weder der reinen Grundlagenforschung noch der marktnahen Forschung und Entwicklung zuzuordnen ist. Die angestrebten Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Lösung von wichtigen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen leisten und eine Umsetzung in die Praxis erwarten lassen. Allen Interessenten wird empfohlen, zum frühest möglichen Zeitpunkt die Partnerschaft mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft herzustellen, um die Realisierbarkeit der technischen Lösung in der Machbarkeitsstudie zu sichern. Sie müssen die Bereitschaft zur Disziplin übergreifenden Zusammenarbeit mitbringen, organisatorisch-planerische Expertise besitzen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Außerdem sollen sie sich mit dem laufenden EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben ausreichende europäische Komponenten für eine ausschließliche EU-Förderung aufweist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll mit dem Förderantrag dargestellt werden. Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit im Umfeld eines nationalen Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind ebenfalls mit dem Förderantrag darzustellen.
5. Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen der beantragten Machbarkeitsstudie und soll 30.000 € nicht überschreiten. Die Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand verwendet werden. Gefördert werden können maximal 30 Machbarkeitsstudien bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlagen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die anteilig bis zu 50 % gefördert werden können. Von den Unternehmen wird grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % erwartet.
Die zur Anmeldung eines Patents erforderlichen Ausgaben/Kosten von Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) während der Laufzeit einer geförderten Machbarkeitsstudie sind grundsätzlich zuwendungsfähig.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden
- für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)",
- für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".
7.Verfahren
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Wallstraße 17-22
D-10179 Berlin
Tel.: 030-20199 466; Fax 030-20199 470
E-Mail: c.junge@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Vorhabenskizzen) wird hingewiesen.
7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt sind spätestens bis zum 12.03.2004 Vorhabenskizzen (Ideenskizzen) mit einem Umfang von maximal 5 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12, Arial) vorzulegen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Vorhabenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Vorhabenskizze soll kurzgefasste Angaben zu folgenden Aussagen enthalten:
Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Vorhabenskizze von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/ Recherchen etc. zulassen.
Die Vorhabenskizze muss schlüssig begründet sein und auf gesichertem naturwissenschaftlichem Wissen aufbauen. Die zur Durchführung eines Vorhabens erforderliche Infrastruktur muss den beteiligten Wissen-schaftlern/Wissenschaftlerinnen zur Verfügung stehen. Dies muss ausdrücklich mit der Vorlage der Vorhabenskizze schriftlich bestätigt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.
Unter Mitwirkung externer Experten werden die besten Vorhabenskizzen anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Das Ergebnis der Bewertung wird den Interessenten mitgeteilt. Namen und Themen der positiv bewerteten Vorhabenskizzen werden durch das BMBF veröffentlicht.
In einem zweiten Schritt werden die Interessenten der ausgewählten Vorhabenskizzen zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Machbarkeitsstudien steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Ergebnisse der im Zeitraum vom 01. Juni 2004 bis spätestens 30. November 2004 durchgeführten Machbarkeitsstudien sollen anhand folgender Kriterien bewertet werden:
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird unabhängig von einer öffentlichen Förderung empfohlen, die Absichtserklärung eines gewerblichen Unternehmens zur Übernahme der weiteren Produktentwicklung einzuholen, wenn die Prüfung der technischen Machbarkeit zu einem positiven Ergebnis führt. Aus einer positiv beurteilten Machbarkeitsstudie ergeben sich keine Ansprüche auf weitere öffentliche Förderung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 10. Dezember 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Warmuth
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)