04.02.2004 - 21.05.2004

Bekanntmachung

von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung zum Thema "Exportfähigkeit und Internationalisierung von Dienstleistungen" vom 22. Januar 2004

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Exportfähigkeit von Dienstleistungen" zu fördern.
 
Im Mittelpunkt der Fördermaßnahmen soll die Analyse von Exporthemmnissen, Erfolgsfaktoren und Gestaltungsoptionen stehen, die für einen erfolgreichen Export und die Internationalisierung von Dienstleistungen ausschlaggebend sind.

Ziel der Förderung ist es, Lücken in der Dienstleistungsforschung zu schließen. Insgesamt sollen die Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Dienstleistungswirtschaft stärken sowie die Beschäftigungslage und die Schaffung attraktiver Arbeitsverhältnisse in den Dienstleistungsbereichen unterstützen.
 
Obgleich die wirtschaftliche Entwicklung im Dienstleistungssektor in der Bundesrepublik in den letzten Jahren positiv verläuft, ist die Entwicklung beim Export von Dienstleistungen eher zurückhaltend. So wuchsen die Außenhandelsexporte für Dienstleistungen nur um 9,2%, während die Exporte für Waren um 44,3% stiegen. Der Anteil der Dienstleistungen am Export beträgt in Deutschland 13,2%, während er in den USA 25% beträgt. Forschung und Entwicklung sollen dazu beitragen, existierende Problemfelder zu identifizieren und Lösungswege zur Überwindung der Probleme aufzuzeigen und ggf. modellhaft zu erproben.
 
Um bei der Ausweitung des Dienstleistungshandels (wie sie z.B. mit den WTO-Verhandlungen intendiert ist) und bei der europäischen Integration erfolgreich sein zu können, sind in Deutschland Maßnahmen zur Innovation im Dienstleistungsbereich erforderlich. Der Bedeutungszuwachs des Exports von Dienstleistungen spiegelt sich noch nicht in den Exportzahlen der deutschen Dienstleistungswirtschaft wider, wirft aber neue Fragestellungen für die Dienstleistungsforschung auf. Bisher behinderte die spezielle Natur von Dienstleistungen den Export in nennenswertem Umfang. Mit den Fortschritten beim Einsatz der Informations-, Kommunikations- und Automatisierungstechniken, der Erhöhung der Mobilität und durch geringere Transportkosten werden aber umfangreiche neue Formen von Dienstleistungsexporten möglich.

Besonderes Augenmerk verdienen dabei neue Dienstleistungen aus dem klassischen Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen, aber auch aus dem Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen.
 
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
 
 

2. Gegenstand der Förderung

Die nachfolgend aufgeführten FuE-Themen beschreiben Inhalte und Fragestellungen, die vordringlich sind.
In allen Forschungsvorhaben soll den spezifischen Fragen des Transfers und der Umsetzung der Ergebnisse besondere Bedeutung beigemessen werden.

2.1 Grundfragen des Dienstleistungsexportes und der Internationalisierung
von Dienstleistungen


In diesem Bereich sollen Grundfragen der Exportfähigkeit und der Internationalisierung beantwortet werden. Dazu gehören z.B. Untersuchungen zu hemmenden und förderlichen Faktoren und Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Export von Dienstleistungen sowie methodische Fragen. Untersuchungen, die ein erweitertes Monitoring von internationalen Entwicklungen im Export von Dienstleistungen ermöglichen (z.B. der Technik oder organisatorische oder qualitative Aspekte) sollen ebenso in die Betrachtung einbezogen werden wie die Erarbeitung von Typologien für exportfähige Dienstleistungen als Grundlage für Standardisierungsfragen oder als Instrument für Unternehmensentscheidungen. Ein weiteres Forschungsfeld sind grundlegende Fragen der Berücksichtigung von Kunden-, Beschäftigten- und Verbrauchersichten bei der Entwicklung exportfähiger Dienstleistungen.

2.2 Neue Leitbilder für die Unternehmensorganisation

Der Bereich ist in drei Schwerpunkte gegliedert:

2.2.1 Die Entwicklung und Erprobung neuer Management-Verfahren und -Methoden
zur Unterstützung der Exportfähigkeit und Internationalisierung von Dienstleistungen.

Vorhaben zu diesem Bereich behandeln z.B. den systematischen Prozess der Dienstleistungsentwicklung und des Marktmonitorings. Es sollen Entscheidungs- und Bewertungsinstrumente entwickelt werden, die die Generierung von Dienstleistungen insbesondere im Hinblick auf hybride Produkte (Kombination von Gütern und Dienstleistungen bzw. unterschiedliche Dienstleistungen) unternehmerisch absichern. Die in diesem Schwerpunkt entwickelten Verfahren und Methoden sollen auch die Rolle der Mitarbeiter, besondere Anforderungen an die Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie den Umgang mit kulturellen Unterschieden berücksichtigen.

2.2.2 Die Entwicklung und Erprobung moderner Organisationskonzepte.

Wettbewerbsvorteile lassen sich - insbesondere im internationalen Kontext - primär durch Andersartigkeit und Einzigartigkeit, verbunden mit einem Anspruch an die Qualität von Arbeit erzielen. Geeignete Organisationskonzepte und Strukturen für exportierende Unternehmen, wie Netzwerke sowie Betreibermodelle, Franchisingkonzepte, Servicenetze u.ä. sollen daher Gegenstand der Untersuchungen und Erprobung sein. Neue Formen der Kunden- und Mitarbeiterorientierung komplettieren diesen Ansatz. Insbesondere werden in diesem Schwerpunkt Ergebnisse erwartet, die Organisationskonzepte und Handlungsanleitungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Stärkung ihrer Exportfähigkeit bereitstellen.

2.2.3 Die Wechselwirkungen zwischen Organisation und Technikgestaltung im
Rahmen des Exportes und der Internationalisierung von Dienstleistungen.

Moderne IuK-Technologien unterstützen den Export vieler Dienstleistungen oder machen ihn sogar erst möglich. Insgesamt kann die Entwicklung neuer Techniken, wie z.B. der Automatisierungstechnik, Auswirkungen auf die Exportfähigkeit von Dienstleistungen haben. Es besteht also eine enge Wechselwirkung zwischen der Gestaltung neuer Dienstleistungsprodukte, der Organisation von Dienstleistungsunternehmen und dem Technikeinsatz bzw. der Technikgestaltung. In diesem Schwerpunkt sollen die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Teilsystemen untersucht und Möglichkeiten neuer Gestaltungsansätze für Organisation und Technik ausgelotet werden. Besondere Anforderungen an die Technikentwicklung im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Export von Dienstleistungen können dabei berücksichtigt werden.

2.3 Neue Wege von Kommunikation und Transfer für die Exportfähigkeit und Internationalisierung von Dienstleistungen

Damit die Ergebnisse des komplexen Forschungsfeldes praxisgerecht aufbereitet werden und zügig Eingang in unternehmerisches und politisches Handeln finden können, sind Maßnahmen der Umsetzung und des Transfers Bestandteil jeden Vorhabens. Neue Wege der Umsetzung und des Transfers können auf verschiedene Weise beschritten werden. Dazu gehören u.a. die Schaffung internationaler Akteursnetzwerke aus Lehre, Forschung und Praxis oder neue Ansätze zur Präsentation von Ergebnissen, die im Rahmen der Forschungskommunikation international eingesetzt werden können. Denkbar ist auch die Entwicklung und Erprobung neuer Formen der Kommunikation und des Transfers zwischen Akteuren aus Lehre, Forschung und Praxis mit unterschiedlichen Unterstützern der deutschen Exportwirtschaft (z.B. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Bundesagentur für Außenwirtschaft).
 

3. Zuwendungsempfänger

Das Förderangebot richtet sich an in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, an die Wissenschaft, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie an andere einschlägig tätige Organisationen in Deutschland. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Ein Merkblatt kann beim PT-DLR (s. unter Nr. 7.1) angefordert werden.
Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, kann keine Zuwendung gewährt werden. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben.
 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Themen zu Grundfragen des Dienstleistungsexports (s. unter Nr. 2.1) und zu den neuen Leitbildern für die Unternehmensorganisation (s. unter Nr. 2.2) sollen vorzugsweise im Rahmen von international orientierten Verbundprojekten entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen aus der Dienstleistungswirtschaft beispielhaft für eine breite Öffentlichkeit demonstriert werden. Zuwendungen können nur an die deutschen Partner gewährt werden. Die Projekte müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes, Förderumfanges und der eigenen Leistungsbeiträge vor allem für Partner aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind. Die Nutzungsrelevanz kann auch durch entwicklungsbegleitende Normung erreicht werden.

Eine Europäische Kooperation zur Forschung zum Thema Exportfähigkeit und Internationalisierung von Dienstleistungen ist erwünscht. Dies kann auch im Rahmen von EUREKA geschehen. Die Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist zum Gegenstand im Rahmen dieser Förderrichtlinien möglich. Informationen zu EUREKA und den Fördermöglichkeiten für europäische Verbundpartner in den EUREKA-Mitgliedstaaten sind unter http://www.eureka.dom.de abrufbar.

Da vor der endgültigen Förderentscheidung über ein Verbundprojekt eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden muss, ist es empfehlenswert, diese Kriterien vor der Einreichung von Projektskizzen (s. unter Nr. 7.2) zu prüfen. Die Kriterien sind einem Merkblatt zu entnehmen (BMBF-Vordruck 0110).

Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.


 

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt. Die Kosten für die Erarbeitung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen sind nicht zuwendungsfähig.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Einzelvorhabens - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von BMBF-Grundsätzen - ggf. der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte, für Antragsteller aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Unter die Definition KMU sind nach der derzeit gültigen EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitskräften und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. EURO und einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 27 Mio. EURO zu subsumieren. Die Antragsteller dürfen nicht zu 25 v.H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von Unternehmen sein, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen.


 

6. Sonstige Nebenbestimmung

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben" (NKBF 98).


Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF 98).


 

7. Verfahren

7.1 Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR
Projektträger des BMBF
"Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen"
Postfach 24 01 67
53154 Bonn

beauftragt. Ansprechpartner sind:
Herr Dr. Gerhard Ernst / Herr Dr. Martin W. Schmied
Tel.: +49 (0) 228 3821-362 (Info-Telefon "Export")
Fax.: +49 (0) 228 3821-248
E-Mail: Export@DLR.de

7.2 Das Antragsverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Förderinteressenten   auch von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium)   zunächst eine Projektskizze mit konkretem Bezug zu diesen Förderrichtlinien erwartet.

Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende gegliederte Angaben enthalten:

 Deckblatt

  • Thema des beabsichtigten Projekts (Verbundprojekts), grob geschätzter Gesamtaufwand und Projektdauer, ggf. Anzahl und Art der Partner sowie die Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail des Skizzeneinreichers (Formblatt beim Projektträger erhältlich oder im Internet unter http://129.247.105.214/ad/4.htm.
    Beschreibung der Projektidee (max. 9 Seiten)
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung), spezifischer Bedarf der Dienstleistungswirtschaft im Rahmen der Themenstellung der Bekanntmachung,
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen,
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung, Personalaufwand (Menschmonate) und Kostenabschätzung einschließlich notwendiger Förderung,
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten, der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges,
  • ggf. Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Partner aus der Wirtschaft kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen),
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung; die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern (in einem Arbeitskreis o.ä.) aktiv unterstützt wird.

Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen zur Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen schriftlich in Papierform spätestens

bis zum 21. Mai 2004 (Datum des Poststempels)

dem Projektträger zugeleitet werden. Easy-Skizzen können als Diskette beigefügt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.2 Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen per Telefon unter 0228-3821-131 (Herr Dr. Gerhard Ernst). Informationsmaterial ist unter www.dl2100.de und auf der Internet-Seite des Förderkonzeptes "Innovative Dienstleistungen" (http://129.247.105.214/ad/441.htm) abrufbar. Hinweise zur Deutschen EU-Kontaktstelle sowie zu EUREKA-Fördermöglichkeiten befinden sich unter: http://www.eureka.dom.de/de/index.html.

7.2.3 Die Projektskizzen werden fachlich bewertet. Bei der Bewertung werden ggf. unabhängige Sachverständige zur Beratung eingeschaltet.

Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Beitrag zu den Förderfeldern und Zielen dieser Förderrichtlinien.
  • Innovationsgehalt des vorgeschlagenen Ansatzes im Verhältnis zum erreichten Stand der Forschung und Entwicklung.
  • Volkswirtschaftliche Relevanz: Insbesondere der mögliche Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Dienstleistungswirtschaft; besondere Aspekte wie die Stärkung der exportorientierten Dienstleistungswirtschaft in den NBL; die Erhöhung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen oder die Einbringung von jungen Dienstleistungsfirmen.
  • Betriebswirtschaftliche Relevanz: Insgesamt wird die ökonomische und arbeitsorganisatorische Gestaltung der Dienstleistungen und Dienstleistungsorganisationen bewertet sowie die Nachhaltigkeit im Hinblick auf qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und ökointelligente Aspekte des Ansatzes.
  • Systemansatz: Der Systemansatz bewertet die Interdisziplinarität und Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete. Die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie internationale Kooperationen.
  • Breitenwirksamkeit: In die Bewertung der Breitenwirksamkeit gehen die Möglichkeit der Verwertung der Ergebnisse, die Schaffung von international orientierten Kompetenznetzwerken, die Einsatzmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, die Verknüpfung mit Aus-, Weiter- und Fortbildung ein; die Einbindung von international orientierten Standardisierungsaktivitäten kann die Bewertung positiv beeinflussen.

7.2.4 Alle Einreicher von Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.

7.3 Antragsteller zu ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger aufgefordert innerhalb einer noch festzulegenden Frist einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache mit Projektrahmenplan vorzulegen. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das BMBF.

7.4 Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter
und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm (Hinweise zur Antragstellung). Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

7.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter sind gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt.


 

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22. Januar 2004
227 - 77620-1/3

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott