04.02.2004 - 31.12.2006
vom 13. Juni 2003
1.1 Der vorletzte Absatz erhält folgende neue Fassung:
Für die Haushaltsjahre 2001 bis einschließlich 2006 stehen für dieses Programm im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts voraussichtlich insgesamt rund 28 Mio. € zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Bundesmittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Zusätzlich setzt das BMBF für dieses Programm im selben Zeitraum Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 25 Mio. € ein, so dass eine Gesamtfördersumme von 53 Mio. € zur Verfügung steht.
1.2 Der letzte Absatz erhält folgende neue Fassung:
Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2006.
2.1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Unter dem Kennwort "BQF-Programm" können jeweils bis zum 31. Januar bzw. 30. April in den Jahren 2002 und 2003 zunächst beim Projektträger Vorhabenskizzen eingereicht werden.
Diese Richtlinienänderung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 13. Juni 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erhard Schulte