17.11.2006 - 15.02.2007
Auch in Deutschland ist Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen notwendig, denn Grundbildung (elementare Kompetenzen im Lesen, Schreiben, Rechnen) ist zwar als ein grundlegendes Menschenrecht in unserem Land anerkannt, dennoch wird sie von einem Teil der Bevölkerung nicht in ausreichender Weise erworben. Jährlich verlassen in Deutschland zahlreiche Jugendliche die Schulen ohne Schulabschluss und vor allem ohne ausreichende Grundbildungskompetenzen. Scheitern im Bildungsprozess und Berufsleben und soziale Herkunft sind in Deutschland so eng wie in keinen anderen OECD-Staat miteinander verbunden. Das bestätigen neben den PISA- Ergebnissen auch die Biographien von Erwachsenen, die in Volkshochschulen das Lesen und Schreiben in einem zweiten Anlauf erlernen wollen.
Erst eine solide Grundbildung ermöglicht den Erwerb von Bildungsabschlüssen und ist die Voraussetzung für "lebenslanges Lernen". Sie eröffnet den Weg in das Berufsleben und ist wichtigste Voraussetzung für die Wahrnehmung demokratischer Rechte und für eine aktive Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung.
Die Weltalphabetisierungsdekade der Vereinten Nationen sieht vor, die Anzahl der Analphabeten weltweit bis Ende der Dekade 2012 spürbar zu verringern und Grundbildung als ein Menschenrecht für alle zu realisieren.
Für Industrieländer wie Deutschland bedeutet dies, neben der Prävention im Schulalter im Bereich der Erwachsenenbildung mit dazu beizutragen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen weiter abzubauen und durch Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung eine solide Grundbildung für alle zu ermöglichen.
Fehlende Grundbildung stellt ein erhöhtes Armutsrisiko dar, erschwert die Aufnahme bzw. die Fortführung einer Berufstätigkeit und trägt so zu einer andauernden Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen bei. Die Stärkung und Modernisierung der bundesweiten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit liegt deshalb im erhebliche Interesse des Bundes.
Das BMBF beabsichtigt, für Forschungs- und wissenschaftlich begleitete Entwicklungsaufgaben im Bereich Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen einen Förderschwerpunkt einzurichten.
Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:
Die Umsetzung dieser Ziele in Praxis und Wissenschaft soll durch die Entwicklung einer Transferstrategie gesichert werden.
Bei allen Aufgaben wird ein handlungsorientierter Forschungsansatz gewünscht, die Ergebnisse sollen direkt oder indirekt zur Qualifizierung der Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen beitragen.
Bei der Bearbeitung aller Aufgaben ist von dem zum jeweiligen Thema vorhandenen Erkenntnisstand auszugehen, bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (vgl. dazu die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis" - Vordrucke 0027/0047).
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungsbescheid gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMBF entscheidet über die Förderung auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Förderschwerpunkt ist in vier Themenbereiche gegliedert.
Die jedem Themenbereich zugeordneten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben werden als Einzelvorhaben - zusammengefasst in Verbundvorhaben - bewilligt. Je Themenbereich sollen maximal 3 Verbundvorhaben gefördert werden.
Themenbereiche
angestrebte Ergebnisse: Verbesserung der theoretischen Grundlagen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen; Auswertung und Nutzung internationaler Erfahrungen.
angestrebte Ergebnisse: wissenschaftlich fundierte Praxisempfehlungen zur Erhöhung der Effizienz von Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
angestrebte Ergebnisse: Klärung der Bedeutung von Grundbildung für die Wirtschaft; wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die betriebliche und gewerkschaftliche Bildungsarbeit.
angestrebte Ergebnisse: Beiträge für wissenschaftlich abgesicherte Fortbildung für Lehrende; Auswertung und Nutzung internationaler Erfahrungen, Erkenntnisse zu Transferwegen innovativer Entwicklungen in die Praxis der Grundbildungsarbeit mit Erwachsenen
Antragsberechtigt sind bereits bestehende sowie sich für diese Aufgabe zusammenschließende Kooperationsverbünde und Netzwerke von Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Weiterbildungspraxis (Weiterbildungsverbände, -einrichtungen, -initiativen) im Bereich Alphabetisierungsarbeit / Grundbildungsarbeit für Erwachsene.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifisch europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.
Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Gefördert werden nur Kooperationsverbünde, in denen Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Weiterbildungspraxis (Weiterbildungsverbände, -einrichtungen, -initiativen) gemeinsam ein Vorhaben bearbeiten. Die Partner eines solchen "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.bmbf.de / Bekanntmachungen) entnommen werden.
Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Verbundprojekte ist die Eignung der Konzepte und Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Die Einrichtungen, die als Leiter der Kooperationsverbünde fungieren, können selbst ein oder mehrere Einzelvorhaben bearbeiten, müssen aber gleichzeitig die Kooperation, den Erfahrungsaustausch und den fachlichen Zusammenhalt innerhalb des Verbundprojektes sichern. Die dazu erforderlichen Aktivitäten und Aufwendungen sind als Einzelvorhaben zu beantragen.
Es ist geplant, zusätzlich zu den Verbundvorhaben eine übergreifende Plattform für die Unterstützung der Verbundpartner beim Ergebnistransfer und der Öffentlichkeitsarbeit zu fördern.
Die vier Themenschwerpunkte sollen weiterhin durch ein Transferforschungsvorhaben flankiert werden, das die Gelingens- und Misslingensbedingungen für einen Transfer in die Praxis der Alphabetisierungs-/ Grundbildungsarbeit zum Gegen-stand hat und zugleich den Transfer aus den geförderten Maßnahmen in die Praxis evaluiert.
Es wird daher von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in die flankierenden Maßnahmen einzubringen und sich aktiv an der Evaluierung und der Umsetzung der Transferstrategie zu beteiligen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Träger der Erwachsenenbildung und ihrer Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Verbundvorhaben können bis Ende der Weltalphabetisierungsdekade (Februar 2012) gefördert werden. Die Einzelprojekte innerhalb der Verbundvorhaben können zeitlich versetzt gefördert werden.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Einzelprojekte wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit und Erforderlichkeit der beantragten Mittel gesondert entschieden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Die Fördermaßnahmen werden durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 325
53170 Bonn
durchgeführt.
Ansprechpartnerinnen sind:
Brigitte Wachner-Eberstein (Tel.: 0228- 572838) und
Dr. Angela Rückert-Dahm (Tel.: 0228-572841)
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.bmbf.de abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF (Anschrift siehe Punkt 7.1) bis spätestens zum 15. Februar 2007 (Datum des Eingangsstempels im BMBF) Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des Koordinators mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.
Die Projektskizzen sollten folgende Angaben enthalten:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Vorschläge für die Durchführung der Verbundvorhaben werden von einer unabhängigen Jury eingeschätzt und nach ausgewählten Kriterien bewertet, z. B.:
Auf der Grundlage der Bewertung durch die Jury werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Mit den für eine Förderung ausgewählten Kooperationsverbünden können auf Wunsch des BMBF in einer Phase der Nachverhandlung Modifizierungen (Ergänzungen oder Streichungen von Einzelvorhaben sowie Vernetzungen mit weiteren Kooperationspartnern) vereinbart werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Leiter des Kooperationsverbundes einen förmlichen Förderantrag (in elektronischer Form unter Nutzung von "easy") vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. November 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Angela Rückert-Dahm
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/6999.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)