24.11.2006 - 28.02.2007

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Funktionsintegrierter Leichtbau" innerhalb des Förderprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING"

vom 15. 11. 2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" FuE-Projekte zum Thema "Funktionsintegrierter Leichtbau" zu fördern.

Gerade vor dem Hintergrund rasant gestiegener Rohstoff- und Energiepreise gewinnen Leichtbaukonzepte insbesondere im Fahrzeug- und Maschinenbau zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz von Leichtbaumaterialien und die damit verbundenen Leichtbautechnologien bewirken eine Reduzierung des Energie- und Materialbedarfs und damit eine Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Systeme. Der nächste Schritt in der Leichtbauentwicklung, der in naher Zukunft innovative Durchbrüche verspricht, ist die Kombination von leichten Bauweisen mit anspruchsvollen zusätzlichen Funktionen möglichst in einem Werkstoff. Dabei ist die Gesamtheit eines Systems zu berücksichtigen, um das volle Leichtbaupotenzial ausschöpfen zu können. Der Systemansatz, d. h. die Fokussierung der Werkstoffentwicklung auf das spätere Bauteilkonzept, ist ein zentraler Aspekt der Funktionsintegration.

Das Thema erfüllt wesentliche Kriterien des im Oktober 2003 veröffentlichten BMBF-Rahmenprogramms WING. Mit der Fördermaßnahme werden wichtige Ziele der in WING formulierten interdisziplinären Handlungsfelder "Leichtbau" und "Intelligente Werkstoffe" umgesetzt. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Die Projekte sollen sich durch eine hohe gesellschaftliche Relevanz und bedeutende volkswirtschaftliche Hebelwirkung auszeichnen. Durch die Problemlösung in spezifischen Anwendungsgebieten werden entscheidende Wettbewerbsvorteile vor allem in den Branchen Fahrzeug- und Flugzeugbau, Maschinenbau, Medizintechnik, Bauindustrie und Energietechnik erwartet.

Mit der Fördermaßnahme "Funktionsintegrierter Leichtbau" sollen Impulse für die Entwicklung neuartiger Leichtbaukonzepte gesetzt werden. Das entscheidende Innovationsmerkmal ist die deutliche Gewichtsminimierung gegenüber bestehenden Bauteilkomponenten. Die Funktionsintegration soll dabei einen Mehrwert für den strukturellen Leichtbau im Hinblick auf Energie- und Materialeinsparungen während der Nutzungsphase sowie Kosteneinsparungen bei der Herstellung liefern. Durch zusätzliche anspruchsvolle Funktionalitäten, integriert in Struktur tragende Bauteile, sollen mehr Funktionen mit weniger Bauteilen generiert und dadurch weiteres Leichtbaupotenzial erschlossen werden.

Die Fördermaßnahme wird auf diejenigen technologischen Schwerpunkte ausgerichtet, die eine hohe Hebelwirkung durch Funktionsintegrationen auf wirtschaftlich relevante Leichtbauentwicklungen ausüben.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Der Transfer in die industrielle Anwendung soll durch eine Projektplanung bis zum Bau von Demonstratoren klar erkennbar sein. Die Vorhaben sollen dabei möglichst die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Eine möglichst hohe industrielle Beteiligung insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Verbundprojekten ist ein Ziel der Maßnahme. Durch die Fördermaßnahme soll auch die Zusammenarbeit der Forschungsbereiche Leichtbau und Adaptronik intensiviert werden. Eine Clusterung technologisch verwandter Vorhaben ist vorgesehen. Geeignete FuE-Teilergebnisse zukünftiger Vorhaben sollen in Workshops einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Im Zentrum der Bekanntmachung steht die Entwicklung und Integration innovativer aktiver und passiver Funktionalitäten in Leichtbaustrukturen zur Umsetzung industrierelevanter Leichtbaukonzepte. Die Funktionalitäten sollen die grundlegenden Zielsetzungen des strukturellen Leichtbaus (z. B. materialspezifische Gewichtsminderung, hinreichende Steifigkeit) beinhalten und darüber hinaus einen deutlichen Mehrwert generieren. Nicht gefördert werden reine Modifizierungen, z. B. Systemlösungen aus bestehenden Komponenten.

Durch die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in interdisziplinären, strategisch angelegten Verbundprojekten sollen spezifische Problemlösungen insbesondere in den folgenden Branchen erzielt werden:

  • Automobilbau: z. B. integrierte Sensorik, Erhöhung der Sicherheit, Kraftstoffverbrauchsreduktion, hoch belastete Bauteile, Crash- bzw. Deformationselemente, Katalysatoren oder Katalysatorsubstrate,
  • Flugzeugbau: z. B. Schwingungsdämpfung, Health Monitoring, Kabinenkomfort, Verbesserung des Kerosinbrandverhaltens, Flammensperre bzw. Explosionsschutz,
  • Maschinenbau: z. B. hoch belastete oder schnell bewegte Teile, Schwingungsdämpfung von Maschinen und Anlagen in der Hochgeschwindigkeitsbearbeitung,
  • Bauindustrie: z. B. Dächer zur Wärmegewinnung als Modulaufbau, Stahlersatz für leichtere Strukturen und integrierter Korrosionsschutz,
  • Medizintechnik: z. B. neue Implantatwerkstoffe mit angepassten biomechanischen Eigenschaften an natürliche Knochen.

Zur Realisierung solcher Anwendungen können sich die geförderten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen auf verschiedene technologische Problemstellungen beziehen wie beispielsweise:

  • Integration von derzeit noch additiven Systemen in der Leichtbaustruktur zur Erzielung einer Gewichtsersparnis des Gesamtsystems,
  • Integration spezieller Sensoren zur Detektion von mechanischen Kräften, elektrischen und magnetischen Felder, Wärme oder Licht sowie zur Überwachung der Integrität der Leichtbaustruktur,
  • Integration von Aktoren in Struktur tragende Bauteile zur Realisierung von Systemen, die sich den aktuellen Bedingungen aktiv anpassen und störende Schwingungen unterdrücken können,
  • Strategien für eine selbstinduzierte Reparatur, die die Zuverlässigkeit von Leichtbaustrukturen im Betrieb steigern können,
  • Dezentrale Lösungen zur Realisierung einer zuverlässigen und technisch einfachen Energieversorgung.

Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte in anderen Anwendungs- und Technologiebereichen gefördert werden, solange die Zuordnung zum Funktionsintegrierten Leichtbau evident ist.

Rein empirische Ansätze und Vorhaben zur Optimierung bestehender Systeme und Verfahren werden nicht gefördert. Soweit dies für die Entwicklung der kompletten Leichtbausysteme dienlich ist, sollten neben experimentellen Arbeitspaketen auch Simulationen zum Einsatz kommen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, werden Projektvorschläge mit industrieller Federführung bevorzugt behandelt. Das gilt ebenso für Verbundprojekte, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

 Es werden Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung aus der industriell anwendungsorientierten Grundlagenforschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch

  • Innovation der angestrebten Projektergebnisse und geplanten Umsetzung in spezifischen Anwendungen,
  • hohes wissenschaftlich-technisches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungsinstituten,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis,
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen sowie Einzelvorhaben.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf), nachgewiesen werden.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen (als 2+2-Projekte) im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird - über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus - abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PTJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner: Dr. Christoph Deiser (Tel. 02461/61-4243; E-Mail: c.deiser@fz-juelich.de)

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html).

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist zunächst beim zuständigen Projektträger bis spätestens 28. 02. 2007 eine Projektskizze in Schriftform und auf einem Datenträger - unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg vorzulegen. Eine Projektskizze (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 15 DIN A4-Seiten umfassen. Der Koordinator eines Verbundprojekts reicht die Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten, beurteilungsfähigen Vorhabensbeschreibung ein.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

Die Verbundprojektskizze soll wie folgt gegliedert werden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens (auf einer Seite)
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik
    • bisherige Arbeiten und Qualifikation der Verbundpartner
    • Abgrenzung zu bereits geförderten FuE-Initiativen u. a. des BMBF, BMWi, der DFG
  3. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • besonders innovative wissenschaftlich-technische Arbeitsschritte
    • Meilensteine mit Evaluierungskriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner/Projektstruktur/ggf. Zusammenarbeit mit Dritten
  4. Verwertung der FuE-Ergebnisse und Aspekte der Nachhaltigkeit
    • Erfolgsaussichten, Marktpotenzial und Wirkung auf Arbeitsplätze, Verwertungsstrategie
  5. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
    • Kostenstruktur jedes Partners (Personal- und Sachkosten)

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Vorhabensbeschreibung können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Prioritär werden Projektvorschläge behandelt, die die unter Punkt 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Themengebiete möglichst umfassend adressieren. Die eingegangenen Verbundskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Höhe der Hebelwirkung (Durchbruchcharakter)
  • Innovationshöhe (Grad der Multifunktionalität)
  • wirtschaftliche Relevanz für Deutschland,
  • Bezug zu den Zielen der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes,
  • Neuheit und Plausibilität des Lösungsansatzes,
  • Qualifikation der Partner, Projektmanagement und -struktur,
  • gesellschaftliche Relevanz.

Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis schriftlich informiert.

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.4. Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.3) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen und zu Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich  gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 57-3275, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen".

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. 11. 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gisela Helbig