25.01.2007 - 30.03.2007
vom 25. Januar 2007
Innovations- und Technikanalysen (ITA) sollen Orientierung in einer hoch technisierten Gesellschaft bieten und einen Beitrag zur Förderung einer menschen- und sozialgerechten sowie umweltverträglichen Technikgestaltung leisten. Durch systematische Analysen sollen Entwicklungs- und Anwendungspotenziale neuer Technologien frühzeitig erkannt und innovative Lösungen im Umgang mit und zur Vermeidung von möglichen Risiken vorgeschlagen werden (www.innovationsundtechnikanalysen.de).
Im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse des BMBF sollen gemäß der vorliegenden Förderrichtlinie Fragestellungen zum Innovationsgeschehen in neuen und sich abzeichnenden Anwendungen im IT-Sektor erforscht werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist die die Erforschung technischer und sozio-technischer Entwicklungen in sieben ausgewählten Felder der Informationstechnik zzgl. eines offenen Ideenwettbewerbs. Die sieben Untersuchungsfelder sind:
In diesen Feldern sollen Untersuchungen durchgeführt werden, die neben den technischen Grundlagen auch und insbesondere daraus resultierende ökonomische Perspektiven bzw. gesellschaftliche Phänomene bearbeiten. Ziel der Förderung ist die Erstellungen von qualitativ anspruchsvollen Innovations- und Technikanalysen, die sowohl auf ausgewiesener fachlicher als auch methodischer Expertise beruhen. Der Bearbeitungsansatz und die Ergebnisse der Untersuchungen sind in klar strukturierten und den Regeln des wissenschaftlichen Schreibens entsprechenden Forschungsberichten darzustellen.
Die Beschreibung der sieben Themenfelder zzgl. Ideenwettbewerb erfolgt in der Anlage 1 zur Förderrichtlinie, die unter www.innovationsundtechnikanalysen.de/de/ausschreibung.html oder beim beauftragten Projektträger (vgl. 7.1) erhältlich ist.
In einem Ideenwettbewerb sind über die genannten Themenfelder hinaus Angebote zu weiteren Themen zulässig, die aus einer Untersuchung spezifischer Aspekte im IT-Sektor neuartige Vorschläge zu strukturellen Verbesserungen der Rahmenbedingungen entwickeln.
Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie im deutschsprachigen Ausland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die notwendigen Forschungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der wissenschaftlichen Risiken zu planen.
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit zeigen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an möglichen Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm (http://www.cordis.lu) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Im Rahmen von Kooperationen haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Kooperationsprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Innovations- und Technikanalyse, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Innovations- und Technikanalyse -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 310078-166
Internet: www.innovationsundtechnikanalysen.de
Ansprechpartnerin: Frau Claudia Loroff
beauftragt.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind beim Projektträger bis spätestens zum 30. März 2007 in deutscher Sprache vorzulegen. Die Skizzen sollen einen Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Bei Kooperationsprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des wissenschaftlichen Projektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Innovations- und Technikanalyse erläutert werden.
Für die geplanten Arbeiten muss eine überzeugende Begründung sowie ein wissenschaftliches und - falls anwendbar/zutreffend - wirtschaftliches Verwertungskonzept vorgelegt werden.
Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030/310078-166.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy"(http://www.kp.dlr.de/profi/easy/) dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. Januar 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Bode
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/7401.php)
[PDF - 73,4 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/anlage_bekanntmachung_ita_sozio-technologische_entwicklung.pdf)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)