20.02.2007 - 30.03.2007
Der Europäische Rat von Lissabon hat im März 2000 Lebenslanges Lernen eine Priorität der europäischen Beschäftigungsstrategie genannt und darüber hinaus betont, dass Lebenslanges Lernen ein Grundelement des europäischen Gesellschaftsmodells ist. Lebenslanges Lernen dient hierbei nicht nur wirtschaftlichen Belangen und der Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Mit der Schaffung eines europäischen Raums des Lebenslangen Lernens, in dem der freien Wahl des Standortes und des Arbeitsplatzes auch faktisch keine Hindernisse mehr entgegenstehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch zusätzliche Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Selbstverwirklichung. Gleichzeitig wird die europäische Integration in sozialer Hinsicht ein weiteres, bedeutendes Stück vorangebracht.
In der gemeinsam vereinbarten Strategie für Lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland (BLK 2004) zeigen Bund und Länder die Aspekte und Zusammenhänge des Lebenslangen Lernens auf, bei denen unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten weitgehend Konsens zwischen den Ländern einerseits und zwischen Bund und Ländern andererseits besteht.
Es ist Aufgabe aller Beteiligten, insbesondere die Angebotsstrukturen zu verbessern, die selbstbestimmte Nachfrage zu stärken wie auch die Rahmenbedingungen des Lebenslangen Lernens zu optimieren. Die bisherigen Ergebnisse des Förderprogramms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" - der bislang größten gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung des Lebenslangen Lernens - zeigen, dass die Vernetzung aller relevanten Akteure der verschiedenen Bildungsbereiche und der angrenzenden Politikfelder auf regionaler Ebene eine entscheidende Grundlage für Erfolg versprechende Umsetzungsstrategien darstellt.
Auf der Grundlage der bisherigen Arbeiten und vorliegenden Ergebnisse des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" und anderer Initiativen von Bund und Ländern, sowie in Ergänzung des ersten Teils der Programmvertiefung "Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen" ist es deshalb sinnvoll, für zentrale Handlungsfelder des Lebenslangen Lernens und vielversprechende Ansätze durch diese Förderinitiative gezielt innerhalb von Bildungsnetzwerken Lernender Regionen zu vertiefen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, herausragende Modelle und Beispiele zu schaffen, die über ihren unmittelbaren Kontext hinaus als Anregung dienen. Hierzu müssen diese Modelle entsprechend aufbereitet, strukturiert, dargestellt und schließlich in aktiver und übergreifender Weise verbreitet werden.
Die Ergebnisse der Förderung werden durch eine programmweite Zusammenarbeit der Vorhaben aufbereitet und durch programmübergreifende Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Die programmweite Zusammenarbeit läuft im Rahmen der bisherigen so genannten Themennetze (z.B. Bildungsberatung, Neue Lernwelten und Lernorte, Neue Übergänge, Aus- und Weiterbildung in und mit KMU), die deutlich verstärkt werden und Entwicklungen auch außerhalb dieser Themennetze berücksichtigen.
Die Länder sind in die Auswahl der Vorhaben eingebunden. Ein Vorhaben wird ohne fachliche Unterstützung durch das betreffende Land nicht gefördert. Zur Programmsteuerung besteht ein Lenkungsausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des BMBF angehören. In beratender Funktion wurden weitere Sachverständige als Mitglieder hinzugezogen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden jeweils Modelllösungen in einem der im Folgenden aufgeführten vier Bereiche A bis D und zusätzlich im Bereich E, die zur Erreichung der dort beschriebenen Ziele dienen und durch nachhaltig organisierte, regionale Bildungsnetzwerke realisiert werden. Die dabei aufgezählten Gegenstände der Förderung stellen die möglichen Elemente der Modelllösungen dar.
Für alle Bereiche gilt, dass in der Beschreibung der Ausgangslage bereits bestehende Aktivitäten (insbesondere die öffentlich geförderten) in der Region darzustellen sind. Für die geplanten Maßnahmen ist darzulegen, wie diese Aktivitäten einbezogen werden und welcher neue Mehrwert durch die geförderten Arbeiten entsteht. Hierbei kommt es stets auch auf den Beitrag des Lebenslangen Lernens zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit aller im Bildungs- und Beschäftigungssystem an.
In allen Bereichen werden gefördert:
Weitere Gegenstände der Förderung werden im Folgenden gesondert aufgeführt.
Bereich A: Bildungsberatungsagenturen - Schnittstellen und Motoren im Prozess des Lebenslangen Lernens
Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung von ganzheitlichen Modelllösungen für den Auf- und Ausbau regionaler Bildungsberatungsagenturen, die bildungsbereichs- und trägerübergreifend ausgerichtet sind, der Individualisierung der Lebenslagen gerecht werden und dabei an der Gesamtbiographie ihrer Adressatinnen und Adressaten orientiert sind. Der Fokus wird auf arbeitsmarktbezogene Kooperationen gelegt.
Die Zielvorstellung sind Bildungsberatungsagenturen, die über eigene, besonders auch in ländlichen Gebieten gut zugängliche Räumlichkeiten mit vernetzter IKT-Infrastruktur verfügen, bewährte Profiling- und Kompetenzerfassungsmethoden einsetzen und medienvermittelte Beratung anbieten. Die Bildungsberatungsagenturen werden dauerhaft von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen, garantieren eine hohe Qualität ihrer Dienstleistungen und wenden sich kundenorientiert allen Formen des Lernens zu.
Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Bereich B: Lernzentren
Ziel ist die Unterstützung von Modelllösungen für selbst gesteuertes Lernen durch regionale Lernzentren, die von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen werden. Durch die damit verbundene höhere Nutzerorientierung soll eine signifikante Steigerung der Bildungsbeteiligung in allen Bereichen und sozialen Milieus erreicht werden.
Die Zielvorstellung sind Lernzentren in eigenen Räumen mit vernetzter IKT-Infrastruktur, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Dabei sind - neben qualitativ hochwertigen (Selbst-)Lernmaterialien und unterstützenden Dienstleistungen, wie Lernberatung - eine prominente Lage in der Region ebenso wichtig wie lernerorientierte Raumkonzepte und kundenfreundliche Öffnungszeiten. Ein weiteres Merkmal ist die Kooperation mit allen relevanten Anbietern von Bildungsmaßnahmen der Region.
Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Bereich C: Übergangsmanagement
Ziel ist die Förderung insbesondere der Beschäftigungsfähigkeit durch Verbesserung aller bildungsbezogenen Übergänge im Rahmen des Lebenslangen Lernens. Übertragbare Modelle umfassender bildungsbereichübergreifender Dienstleistungsangebote sollen auf regionaler Ebene insbesondere (Aus-)Bildungsabbruchquoten senken, (Aus-)Bildungsabbrüche vorbeugen und bewältigen sowie die Bildungsbeteiligung erhöhen.
Die Zielvorstellung sind Dienstleistungspakete, die, vernetzt von Bildungsträgern, in enger Kooperation und Arbeitsteilung für die jeweiligen Übergangsbereiche bereitgestellt werden. Dies kann über Anlaufstellen erfolgen, die zu zielgruppengerechten Geschäftszeiten erreichbar sind, Beratung anbieten und die Vernetzung bestehender Beratungsangebote koordinieren. Kern des Übergangsmanagements ist jeweils die bildungsbereichsübergreifende Begleitung der Lernenden, d.h. eine an der Biografie orientierte Begleitung über einzelne Bildungsabschnitte hinaus. Ein zentraler Schwerpunkt besteht in der Zusammenarbeit mit bereits existierenden Maßnahmen und Projekten in der Region.
Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfslage ist für bis zu zwei Übergangsbereiche ein umfassendes Maßnahmen-Paket zu entwickeln und umzusetzen, das auch auf andere Netzwerke und Institutionen übertragbar ist. Zu einer umfassenden Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die auch auf eine frühzeitige Kompetenzentwicklung setzt, sind systematische Ansätze zur Verbesserung vertikaler Übergänge gefragt. Die Übergänge sind genau zu benennen und möglichst mit Bestands- und Verlaufsdaten zu beschreiben. Im Förderschwerpunkt Übergangsmanagement soll die Entwicklung von Modelllösungen vor allem in den Übergangsbereichen des Wiedereinstiegs für Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher in Ausbildung, für Eltern und Erwerbslose in die Berufstätigkeit sowie der Übergangsbereich Erwerbsphase-nachberufliche Lebensphase bearbeitet werden. Es sollen insbesondere auch Modellösungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgesetzt werden. Der Übergangsbereich Schule-Beruf ist nicht Bestandteil des Förderbereiches.
Förderfähig sind jeweils:
Bereich D: Aus- und Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen des Lebenslangen Lernens
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Beteiligung von KMU an der Umsetzung des Lebenslangen Lernens zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen und der Innovationsfähigkeit von KMU. Übertragbare Modelllösungen zur Aktivierung und Unterstützung von KMU, Aus- und Weiterbildung auszubauen, sollen die noch wenig genutzten Potentiale der KMU in die Entwicklung des Lebenslangen Lernens einbinden helfen. Dabei können die LR mit der Flexibilität und Angebotsbreite ihrer Netzwerke einen modellhaften Beitrag zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Bildungsanbietern und KMU leisten.
Es wird die Umsetzung umfassender, integrativer Dienstleistungskonzepte angestrebt, die innovative Zugangswege zu KMU und bildungsbereichsübergreifende Betreuungs- und Bildungsangebote beinhalten. Ein besonderer Schwerpunkt der Modellansätze, zu deren Ausarbeitung KMU hinzuzuziehen sind, soll in Maßnahmen und Vorgehensweisen zur geeigneten Ansprache und Motivierung der KMU, ihr Engagement in der Aus- und Weiterbildung zu verstärken, liegen.
Weitere Schwerpunkte bilden
Die Bereitstellung kann durch direkte, aufsuchende Ansprache der Personalverantwortlichen in KMU erfolgen und/oder über Anlaufstellen, die zu zielgruppengerechten Geschäftszeiten erreichbar sind, Beratung anbieten und die Vernetzung bestehender Bildungs- und Beratungsangebote sicherstellen.
Es ist zu gewährleisten, dass die jeweiligen Perspektiven der Regionalentwicklung und des regionalen Wirtschaftsstandortes in den Konzeptionen der Betreuungs- und Bildungsangebote ihre Berücksichtigung finden und sich die Dienstleistungen insbesondere auf zukunftsorientierte Innovationen von Unternehmensorganisation und Technik sowie Entwicklungen der Demografie und des Fachkräftebedarfs beziehen. Modelllösungen anderer von Bund, Ländern und Gemeinden geförderter Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung im Bereich KMU sind in die Entwicklung der Modell-Konzepte einzubeziehen; erforderlichenfalls sind Kooperationen mit Trägern der Maßnahmen vor Ort zu vereinbaren.
Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Bereich E: Kommunale Kooperationen mit Lernenden Regionen
Ziel ist die modellhafte Entwicklung und Erprobung von kommunalen Handlungskonzepten zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Handlungsfeldern sowie der regionalen Standortentwicklung im Rahmen der Netzwerke der Lernenden Regionen. Dazu gehören die Abstimmung und Verbesserung der aktiven Zusammenarbeit der Kommunen und kommunaler Einrichtungen mit den Lernenden Regionen, die Entwicklung ressortübergreifender kommunaler Initiativen zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens sowie die Betreuung von Maßnahmen und die Impulsgebung für die Integration des Lebenslangen Lernens in kommunale Ressorts in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten der Lernenden Regionen. Eine Kooperation mit in den Regionen bereits etablierten, intermediären Akteuren, z. B. Regionalmanagerinnen und Regionalmanagern, ist sicherzustellen.
Die Zielvorstellung sind Dienstleistungen und Maßnahmen, die eng verbunden mit dem Handeln der Netzwerke der Lernenden Regionen beispielhafte Impulse setzen hinsichtlich der Verknüpfung spezifischer kommunaler Strategien mit dem Lebenslangen Lernen. Der Bezug zu den Aktivitäten und Leistungen des Netzwerks der Lernenden Region/Regionen ist sicherzustellen: Aktivitäten zur Optimierung bestehender und Installierung neuer Dienstleistungen, Maßnahmen und Kooperationen zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens in der Region sind auf Basis aktueller regionalspezifischer Bedarfslagen modellhaft und ergebnisorientiert zu entwickeln, zu erproben und zu dokumentieren.
Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Förderfähig sind folgende im Zusammenwirken mit den Lernenden Regionen zu treffenden Maßnahmen:
Bereiche A-C:
Antragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die sich aus Mitgliedern eines regionalen Netzwerks im Sinne dieses Förderprogramms organisiert hat oder von den Mitgliedern legitimiert wurde und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt. Sie darf in der Laufzeit dieser Förderinitiative nicht bereits im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken", auch nicht in der Programmvertiefung I vom Bund gefördert werden. Dies können somit Lernende Regionen der ersten und zweiten Förderwelle sein, jedoch auch andere Netzwerke, die vergleichbare Strukturen aufweisen und bereits nachweisbar im Handlungsfeld des Lebenslangen Lernens tätig sind.
Bereich D:
Antragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die sich aus Mitgliedern eines regionalen Netzwerks im Rahmen dieses Förderprogramms organisiert hat oder von den Mitgliedern legitimiert wurde und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt. Sie darf in der Laufzeit dieser Förderinitiative nicht bereits im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken", auch nicht in der Programmvertiefung I vom Bund gefördert werden. Dies können somit Lernende Regionen der ersten und zweiten Förderwelle sein.
Bereich E:
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen. In Stadtstaaten können dies auch kommunale Bezirksverwaltungen, Ämter und Behörden sein.
Bereiche A-C:
Die Förderung richtet sich an regionale Netzwerke für Lebenslanges Lernen. Ein regionales Bildungsnetzwerk im hier verwandten Sinn zur Förderung des Lebenslangen Lernens besteht mindestens aus
Zielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit der Netzwerkpartner müssen belegt werden. Die Netzwerke müssen grundsätzlich auf Dauer angelegt sein und ihre Standortregion repräsentieren.
Kriterien für die Definition einer Region sind hierbei der räumliche und funktionale Zusammenhang sowie die Grenzen der Lernenden Regionen im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" zum Stand Oktober 2006 (siehe www.lernende-regionen.info). Pro Region kann nur ein Antrag bewilligt werden.
Bereich D:
Die Förderung richtet sich an regionale Netzwerke der ersten oder zweiten Förderwelle des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken". Auch ist im Antrag das Vorhaben von in der Region durchgeführten Fördermaßnahmen des Bundes und der EU abzugrenzen. Mit den Trägern anderweitig geförderter Maßnahmen sind erforderlichenfalls Kooperationsvereinbarungen zu treffen.
Bereich E:
Die Förderung richtet sich an Kommunen, bzw. kommunale Einrichtungen in den Grenzen der Lernenden Regionen im Rahmen des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" zum Stand Oktober 2006. Es können nur Anträge von Kommunen gestellt werden, die an den Aktivitäten der jeweiligen Lernenden Region bisher aktiv mitgewirkt haben. Pro Lernende Region können bis zu 3 Anträge von Kommunen bewilligt werden. Mehrere Kommunen einer Lernenden Region, die eine Förderung erhalten, sind zur Zusammenarbeit, auch über Landesgrenzen hinweg, verpflichtet.
Bereiche A-E:
Der Antrag muss im Verwertungsplan eine nachhaltige Projektplanung über die Förderlaufzeit hinaus erkennen lassen.
Das Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits existierenden Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.
Für den Bereich D werden von der LR bereits umgesetzte und nachhaltig erfolgreiche Konzepte von Zugangswegen und Bildungsdienstleistungen zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in KMU im Rahmen des Lebenslangen Lernens vorausgesetzt.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgrenzbaren Teilausgaben, d.h. in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergabe von Aufträgen und Ausgaben für bis zu acht Dienstreisen im Inland im Rahmen der programmweiten Transferaktivitäten.
Nicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen sowie weitere Ausgaben für Dienstreisen.
Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Netzwerk durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten, sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung nachzuweisen.
Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:
Die Förderung der Vorhaben wird für einen Zeitraum vom 01.04.2007 bis längstens zum 30.09.2008 gewährt. Der Laufzeitbeginn kann um bis zu drei Monate verschoben werden. Netzwerke, die über den 31.07.2007 hinaus im Rahmen der zweiten Welle des Programms "Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" gefördert werden, sind zu einem späteren Laufzeitbeginn berechtigt, der sich direkt an die vorangegangene Förderung anschließt.
Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt in der Regel maximal 350.000 Euro für die Maßnahmen zum Übergangsmanagement, maximal 400.000 Euro für die Bildungsberatungsagenturen, maximal 500.000 Euro für die Lernzentren, maximal 600.000 Euro für die Aus- und Weiterbildung in und mit KMU und maximal 150.000 Euro für kommunale Kooperationen mit Lernenden Regionen.
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
Abweichend von dem in ANBest-P bzw. ANBest-GK genannten Zeitraum von sechs Monaten nach Auslaufen des Vorhabens ist der Gesamtverwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten beim Projektträger vorzulegen.
Verpflichtung zum Transfer
Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.
Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1261/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr.1685/2000 der Kommission vom 28. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben von den Strukturfonds kofinanzierte Operation, der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 4. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 der Kommission vom 10. März 2004 zur Änderung Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 hinsichtlich der Regeln für die Zuschussfähigkeit von Kofinanzierungen aus den Strukturfonds und zur Aufhebung der VO (EG) Nr.1145/2003 vom 27. Juni 2003, des Einheitlichen Programmplanungsdokuments Ziel 3 für Deutschland (am 10. Oktober 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2000] 2414 [Nr. 1999 DE 05 3 DO 001]) sowie des Operationellen Programms des Bundes Ziel 1 (am 21. Februar 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2001] 25 [Nr. 2000 DE 05 1 PO 007]).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: lernende.regionen@dlr.de
Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.
Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/ index.htm. Auf Anforderung stellt auch PT-DLR die Vordrucke zur Verfügung.
Die Anträge auf Förderung sind in dreifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim PT-DLR bis zum 30. März 2007, 16 Uhr einzureichen. Beizulegen ist zudem auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM oder 3.5" Floppy-Disk) eine computerlesbare, windowskompatible Fassung aller Antragsunterlagen - möglichst unter Nutzung des elektronischen Antragssystems EASY für die AZA, ansonsten bevorzugt im PDF-Format.
Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des PT-DLR maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist - verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die genannte Frist zur Vorlage von förmlichen Förderanträgen gilt nicht für KMU (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft).
Die Anträge müssen - ergänzend zu den in den Handlungsfeldern und thematischen Schwerpunkten genannten Vorgaben - folgende zur Beurteilung und Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben enthalten:
Bei der Vorhaben- und Arbeitsplanung wird dringend empfohlen auf einschlägige Methoden und Hilfsmittel zurückzugreifen, wie z.B. das Partnership Development Toolkit (http://europa.eu.int/comm/employment_social/equal/news/20051019-toolkit_en.cfm) oder den Leitfaden zum Projektmanagement durch Selbstevaluation (http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php). Weiterführende Informationen zur Unternehmens- und Geschäftsentwicklung von Bildungsnetzwerken finden sich unter http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php ("Dossier Geschäftsentwicklung"). Über die Internetplattform www.lernende-regionen.info können zudem weitere Anregungen recherchiert werden (insbesondere über die erweiterte Suchfunktion).
Über die Förderung entscheidet das BMBF im Einvernehmen mit den Ländern. Das Sitzland wird in diesem Zusammenhang auch um die Einschätzung der Förderwürdigkeit und die Bestätigung der Zusätzlichkeit des Vorhabens gebeten. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Förderung.
Anträge, die die Zuwendungsvoraussetzungen sowie Antragsbedingungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 12.02.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Schöttler
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/7510.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)