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Bekanntmachung : Datum:

Förderung der Maßnahme "Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen" im Rahmen des Forschungsprogramms "Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften". Bundesanzeiger vom 30.05.2016

Vom 20.05.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit dem Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften richtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Blick auf den Umgang mit dem gesellschaftlichen Wandel und der Bewältigung daraus re­sultierender gesellschaftlicher Herausforderungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie angesichts dynamischer Wandlungsprozesse der Zusammenhalt moderner Gesellschaften gesichert werden kann. Die vorliegende Bekanntmachung rückt die Wirkungen von Krisen und Umbrüchen auf das Zusammenleben innerhalb Deutschlands und Europas ins Zentrum der Betrachtung. Weitere Bekanntmachungen des Rahmenprogramms werden sich unter anderem speziell den Herausforderungen von Migration und Integration, dem Zusammenhang von Teilhabe und Gemeinwohl sowie der digitalen Durchdringung gesellschaftlichen Lebens widmen.

Die Bewältigung derzeitiger Krisen und Umbrüche wird dadurch erschwert, dass diese oftmals gleichzeitig auftreten, häufig interdependent sind und sich wechselseitig verstärken können, unter hohem Zeit- und Entscheidungsdruck auf sie reagiert werden muss und sie von sozialen Konflikten begleitet werden. Außerdem müssen sie in vielen euro­päischen Ländern unter Bedingungen größer werdender soziokultureller Pluralität und sozioökonomischer Ungleichheit und damit einhergehend zunehmend divergierender gesellschaftlicher Interessen bewältigt werden.

Zudem wirken viele krisenhafte Entwicklungen ambivalent: Einerseits verursachen sie soziale Friktionen, nicht selten leiten sie andererseits aber Veränderungen ein und brechen überkommene Strukturen auf, die ursächlich zu zuvor instabilen, konfliktträchtigen bzw. nicht nachhaltigen gesellschaftlichen Zuständen beigetragen haben. Krisen und Umbrüche eröffnen so oft neue, zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt langfristig stärken können.

Angesichts der Komplexität gegenwärtiger Krisen und Umbrüche, der Vielschichtigkeit der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der mehrdimensionalen Wirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben bedarf es einer ­fundierten gesellschaftswissenschaftlichen Analyse. Profunde Kenntnisse der einschneidenden Entwicklungen, ihrer Ursachen, Wechsel- und Folgewirkungen sind die Grundlage für belastbare gesellschaftliche und politische Lösungen, die auch langfristig zur Stärkung von Zusammenhalt beitragen.

Im Rahmen dieser Förderinitiative beabsichtigt das BMBF, Formen praxisorientierter sozial-, geistes- und kultur­wissenschaftlicher Forschung zu fördern. Dazu soll nicht nur die theoretische, sondern maßgeblich interdisziplinär, auch die empirische und insbesondere handlungspraktische Ebene in den Blick genommen werden. Generell soll der Transfer des gewonnenen Wissens an relevante Akteure in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle spielen.

Untersuchungen zum Umgang mit aktuellen Krisen sowie deren Wirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt können staatliche (Politik) und nicht-staatliche Akteure (Zivilgesellschaft, Wirtschaft) sowohl auf lokaler und regionaler (z. B. Familien, Nachbarschaften, Bürgerinitiativen, Stadtverwaltungen etc.) als auch überregionaler, nationaler und supra-nationaler Ebene (z. B. Organisationen, NGOs, transnationale soziale Bewegungen) umfassen. Dabei sollen ­wissenschaftliche Erkenntnisse unter Einbeziehung von Transfer- und Praxispartnern in der jeweiligen Untersuchungsumgebung generiert und angewandt werden, zum Beispiel im Rahmen von sozialen Innovationen. Die Erprobung neuer, auch unkonventioneller Ansätze mit experimentellem Charakter ist dabei ausdrücklich erwünscht.

Da das BMBF bereits einschlägige Förderschwerpunkte zur Finanzkrise und ökologischen Herausforderungen eingerichtet hat, stehen diese nicht im Fokus dieser Bekanntmachung. Ausnahmen bestehen, wenn diese Phänomene in ihrer Bedeutung für den Zusammenhalt von Gesellschaften in den Mittelpunkt der Untersuchungen gerückt werden.

Grundlage für diese Förderaktivität ist der Themenschwerpunkt "Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft – Potenziale für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ermöglichen" des Rahmenprogramms für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, das unter http://www.bmbf.de/de/4630.php abrufbar ist.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie stellt keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar, soweit es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit handelt (vgl. Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation [2014/C 198/01]).

Die Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten nach dieser Richtlinie ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt, wenn die Voraus­setzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) erfüllt sind.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt mit der vorliegenden Bekanntmachung Forschungsvorhaben zu fördern, die die Auswirkungen von Krisen und Umbrüchen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa untersuchen sowie praxisrelevantes Wissen schaffen, wie unter Krisenbedingungen der gesellschaftliche Zusammenhalt erhalten bzw. Krisen und Umbrüche friedlich gestaltet werden können.

Zentrale Anliegen der Fördermaßnahme sind daher insbesondere folgende Themenfelder:

  • Wirkungen auf gesellschaftlichen Zusammenhalt: Wie wirken Krisen und Umbrüche – insbesondere in ihrer Vielzahl, Gleichzeitigkeit, Komplexität und Interdependenz auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die Stabilität sozialer und politischer Ordnungen in Deutschland und Europa? Welche Rolle spielen sie für die Entstehung bzw. Verschärfung bestehender gesellschaftlicher Konflikte, für die Radikalisierung von Personen oder Gruppen, das Er­starken extremistischer Parteien oder das Verhältnis von gesellschaftlichen Gruppen bzw. Gesellschaften zu- und untereinander? Wie entwickeln sich in Umbruchsituationen Werte und Normen in pluralisierten Gesellschaften und welche Konsequenzen ergeben sich für den "sozialen Kitt" von Gesellschaften?
  • Prävention: Wie können Maßnahmen zur Vermeidung unterschiedlich gearteter Krisen aussehen? Wie kann die ­Widerstandskraft/Resilienz von Gesellschaften gegenüber Krisen und Umbrüchen gestärkt werden?
  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Wie kann angesichts der Zunahme von Vielfalt der gesellschaft­liche Zusammenhalt innerhalb und zwischen den Ländern Europas bewahrt, gestärkt und/oder wiederhergestellt werden? Welche Bedeutung haben dabei in Krisensituationen u. a. Fragen von Identität und Zusammengehörigkeitsgefühl?
  • Krisen als Problemlöser: Welche Bedeutung haben Krisen und Umbrüche bei der Transformation von zuvor sozial instabilen, konfliktträchtigen Zuständen hin zu einer friedlichen gesellschaftlichen Entwicklung?

Es werden Projekte gefördert, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Vorhaben sollen sich mit einer begrenzten Thematik bzw. dem Zusammenwirken mehrerer Krisen- und Umbruchphänomene befassen, wobei eine präzise Problemstellung erwartet wird. Insbesondere soll deutlich werden, zu welchem bzw. welchen der oben genannten zentralen Anliegen Beiträge geleistet werden sollen.
  • Antragstellende werden gebeten, etwaige normative Annahmen und Setzungen (beispielsweise was als Krisen­phänomene oder wünschenswerte Zielzustände betrachtet wird) zu reflektieren und offenzulegen.
  • Für die Bearbeitung der gewählten Problemstellung ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise darzulegen. Die gewählten methodischen, theoretischen und praktischen Ansätze sollten transparent gemacht werden. Im Fall interdisziplinärer Kooperationen ist die Auswahl der einzelnen Disziplinen zu begründen und die vorgesehene Kooperationsweise zu erläutern. Das Gleiche gilt für die Einbeziehung von Praxispartnern.
  • Gefördert werden ausdrücklich auch Vorhaben, die neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Wissenschaft bzw. zwischen Wissenschaft und Praxis ermöglichen. Bei der Wahl des Projektdesigns ist zu berücksichtigen, dass Themengegenstand und Forschungsformat eine sinnvolle Einheit bilden und diese im Antrag dargelegt wird.
  • Die Einbeziehung von Praxis- und/oder Transferpartnern ist ausdrücklich erwünscht, um eine Erprobung und Im­plementierung der wissenschaftlichen Resultate in der Praxis zu ermöglichen. Es sollte dargelegt werden, welche (Praxis-)Akteure einbezogen und welche (Praxis-)Akteure im Rahmen einer Transferperspektive erreicht werden ­sollen.
  • Wegen der Komplexität des Themas ist eine Vielfalt an Perspektiven und Herangehensweisen ausdrücklich ­erwünscht. Das BMBF plant für den Förderschwerpunkt begleitende Maßnahmen zum projektübergreifenden ­Wissensaustausch und zur projektübergreifenden Wissenssynthese sowie zur Praxisrelevanz der Vorhaben (siehe auch Nummer 4). Die Teilnahme an Begleitmaßnahmen wird vorausgesetzt. Antragstellende werden gebeten ­darzulegen, ob sie bereits in bestehende Wissens- und/oder Praxisnetzwerke eingebunden sind und mit welchen Partnern außerhalb des Vorhabens eine Kooperation geplant ist.
  • Von besonderem Interesse ist die deutsche und/oder europäische Dimension des Forschungsfeldes.
  • Ein zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist es, die aktuellen Veränderungsprozesse der Gesellschaft vor dem ­Hintergrund krisenhafter Entwicklungen und Fragen gesellschaftlichen Zusammenhalts besser zu verstehen. Wenn es zu Vergleichszwecken erforderlich ist, dafür einen historischen Referenzzeitraum zu betrachten, werden Antragstellende gebeten, diesen Zeitraum in Abhängigkeit der gewählten Fragestellung festzulegen und zu begründen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen ­Wirtschaft – einschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU, EU-Definition unter: http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm ), Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Vorhaben/Verbünden und Initia­tiven in diesem Bereich erwartet. Die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte, Veranstaltungen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens) wird vorausgesetzt.

Die an Förderung Interessierten sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spe­zifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von ­Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Weitere Hinweise dazu können Sie den folgenden Internetseiten entnehmen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare oder https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner sind:
Dr. Stephanie Becker
Telefon: 02 28/38 21-15 57
Dr. Cedric Janowicz
Telefon: 02 28/38 21-17 69
E-Mail: bek-krisen@dlr.de
Internet: http://www.dlr-pt.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist offen und kompetitiv. Es ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis

spätestens zum 1. September 2016

zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=GSW&bereich=KRISEN&typ=SKI vorzulegen (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte). Die Vorlage per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Im Portal sind Basisdaten zum Antrag (inkl. eines groben Finanzplans) sowie zu den Antragstellenden anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der online-Einreichung das sogenannte "Projektblatt" zusammengestellt, das über den Button "Endfassung drucken" generiert werden kann. Dieses "Projektblatt" ist dem Projektträger von der Verbundkoordination unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

An das Fristende zum 1. September 2016 schließt sich ein unabhängiges Begutachtungsverfahren an. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzu­legen.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten inkl. Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeitsplanung ohne Anlagen nicht überschreiten (Arial, mindestens 11 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten (Gliederungsvorschlag):

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtaus­gaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers.
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten.
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Personenmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen). Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzplan berücksichtigen. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird.
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner, Organisationen oder Verbände bitte kurze Darstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen).
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Forschungsidee
  • Relevanz der Forschungsfrage
  • Angemessenheit der Forschungsmethode
  • Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns und bei Verbünden des Kooperationskonzepts
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler Ebene
  • Konzept zur nachhaltigen Verankerung der wissenschaftlichen Ergebnisse in der Praxis
  • Finanzrahmen des Vorhabens.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den DLR Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet.

Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe einer Vor­lagefrist aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Internetportal vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzu­legen:

  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens
  • ausführlicher Verwertungsplan
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser ­Fördermaßnahme
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch das BMBF über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine gegebenenfalls später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. Mai 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Helge Kahler