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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zum Aufbau eines "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt"; Bundesanzeiger vom 08.11.2017

Vom 23.10.2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Der Deutsche Bundestag hat Mittel zur Gründung eines "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" bereitgestellt. Anlass sind aktuelle Entwicklungen, die darauf schließen lassen, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die das bestehende politische System nicht mehr unterstützen, die sich an den Rand gedrängt fühlen, bzw. zur parlamentarischen Demokratie und ihren Repräsentanten auf Distanz gehen. Die hierfür ursächlich anzunehmenden Zweifel an den Grundlagen von Staat und Gesellschaft erfordern eine umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen und Wahrnehmungen gesellschaftlicher Zugehörigkeit.

Die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses erfolgt im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Rahmenprogramm für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, Schwerpunkt "Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft – Potenziale für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe" (https://www.bmbf.de/de/geistes-und-sozialwissenschaften-152.html).

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden wissenschaftliche Einrichtungen mit einschlägigem Forschungsprofil aufgerufen, sich in einem wettbewerblichen Verfahren am Aufbau eines dezentralen Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beteiligen. Die Stärkung der universitären Forschungslandschaft ist ein besonderes Anliegen der Fördermaßnahme.

Vorgesehen ist die Förderung von bis zu zehn Institutionen, die sich in einer Verbundstruktur, bestehend aus Partnern auch an verschiedenen Standorten, zusammenschließen, um gemeinsam die Forschung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine neue Grundlage zu stellen und praxisrelevante Vorschläge zu erarbeiten. Antragstellende müssen über nachgewiesene wissenschaftliche Exzellenz und ein sichtbares Profil in einem oder mehreren einschlägigen ­Themenfeldern der Förderrichtlinie verfügen. Erfahrung in der Kooperation mit außeruniversitären Partnern und zivil­gesellschaftlichen Akteuren ist von Vorteil. Die gemeinsame Ausarbeitung eines inhaltlichen und organisatorischen Konzepts für das dezentrale Institut wird im Rahmen einer einjährigen Vorphase gefördert. Daran schließt eine vierjährige Hauptphase an, die mit bis zu 10 Millionen Euro jährlich gefördert werden soll. (Details zu Fördervoraussetzungen sowie zum Verfahren siehe die Nummern 4 bis 7.)

Die Aufgaben und Zielstellungen des "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" umfassen im Wesentlichen die folgenden Aspekte:

  • Identifizierung und interdisziplinäre Analyse der aktuellen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt relevanten gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen sowie ihrer historischen Wurzeln.
  • Zusammenführung und Weiterentwicklung bereits vorhandenen Wissens, insbesondere zu problematischen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts.
  • Untersuchung und Operationalisierung des Begriffs "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" mit dem Ziel der Entwicklung eines übergreifenden Konzepts sowie aussagekräftiger Indikatoren.
  • Austausch und Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit der Zivilgesellschaft und der politisch-administrativen Praxis.
  • Maßnahmen der Politik- und Gesellschaftsberatung.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Ausarbeitung der Struktur der Fördermaßnahme in der Vorphase

Vorgesehen ist der Aufbau eines dezentralen, an unterschiedlichen Standorten angesiedelten "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt". Das Institut führt die in Deutschland vorhandenen Potenziale und Kompetenzen zusammen, wobei die Einbindung von bis zu zehn einschlägig ausgewiesenen institutionellen Partnern möglich ist. Gemeinsam entwickeln die Partner ein Arbeitsprogramm und eine der Aufgaben- und Zielstellung angemessene Governance-Struktur. Die Gesamtkoordination der Arbeiten des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt soll eine der Partnerinstitutionen übernehmen, bei der zu diesem Zweck eine Koordinierungsstelle eingerichtet wird.

Für die Ausarbeitung dieser konzeptionellen Grundlagen ist eine einjährige Vorphase vorgesehen, an die sich eine vierjährige Hauptphase mit Verlängerungsoption anschließt (zum Verfahren siehe in Nummer 7.2).

Da eine langfristige Verankerung im Wissenschaftssystem angestrebt ist, wird erwartet, dass die Trägerinstitutionen sich zur Unterstützung des jeweils bei ihnen angesiedelten Partners verpflichten. Eine derartige Unterstützung kann beispielsweise durch personelle Freistellungen oder finanzielle Beteiligung zur Fördersumme erfolgen.

Angesichts der gesellschaftspolitischen Relevanz des Themenfelds ist der Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die gesellschaftliche Praxis sowie die Erprobung innovativer Kooperationsformen mit Praxispartnern ein besonderes Anliegen der Fördermaßnahme. Eine Verzahnung mit Akteuren der Zivilgesellschaft und der politischen Bildung sollte bereits in der Konzeptphase angelegt werden. Der Austausch sollte in beide Richtungen ausgestaltet werden, indem Erfahrungen aus der Praxis in die Forschungskonzepte einfließen und so früh wie möglich ein gemeinsamer Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis erfolgt.

Gerade mit Blick auf eine enge Praxiskooperation spielen regionale Spezifika eine wichtige Rolle. Daher wird eine räumliche Streuung der Partnereinrichtungen in verschiedenen Regionen Deutschlands angestrebt. Dabei stellen Forschungsinstitutionen der neuen Länder einen integralen Bestandteil dar.

Themenschwerpunkte in der Hauptphase

Ein zentrales Ziel des "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" sind fundierte Analysen komplexer Entwicklungen, die die Struktur und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft prägen. Die nachfolgend skizzierten gesellschaft­lichen Trends werden als relevant identifiziert und geben den thematischen Rahmen des Instituts an, sie beanspruchen jedoch keinen Ausschließlichkeitscharakter. Die Themenfelder Flucht und Migration sollten als Aspekte gesellschaft­licher Entwicklung betrachtet und, soweit dies erforderlich ist, integrativ bearbeitet werden. Eine exklusive Schwerpunktsetzung auf das Thema „Migration und Integration“ ist angesichts bestehender anderweitiger Förderangebote hingegen nicht vorgesehen.

Neue soziale Umbrüche

In den ersten Jahrzehnten der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft dominierte eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Dynamik, durch die breite Schichten der Gesellschaft an einer allgemeinen Wohlstandssteigerung teilhaben ­konnten. Dieser verhältnismäßig stabile Zustand fand seinen Ausdruck auch in einer relativ klaren Konflikt- und ­Repräsentationsstruktur (Zugehörigkeit zu Parteien, Gewerkschaften, Vereinen). Diese Diagnose scheint auf heutige Gesellschaften immer weniger zuzutreffen. Seit einiger Zeit sind die Auflösung traditioneller Milieus sowie eine zunehmende Individualisierung zu beobachten. Dies führt u. a. zu einer zunehmenden Entkopplung zwischen Eliten und sogenannten "sozialen Verlierern". Die damit einhergehenden Desintegrationsprozesse sowie eine generell zu­nehmende Verunsicherung in der Gesellschaft werden als eine mögliche Erklärung für die Erfolge populistischer ­Strömungen und diverser Formen gesellschaftlichen Protests angeführt. In diesem Zusammenhang ist auch der Transformationsprozess in den neuen Ländern zu betrachten.

Eine Zusammenführung vorhandenen Wissens sowie eine genauere Analyse und Typologie derartiger Phänomene, ihrer Ursachen und Wirkungen interdisziplinär und mit Bezug zu vergleichbaren Entwicklungen und zu Forschungsansätzen in anderen Ländern, wären Aufgabe des Forschungsinstituts.

Zugehörigkeiten und Identitäten

Durch Mobilität – räumlich, im Lebenslauf und im Generationenwechsel – und innergesellschaftliche Diversität werden Zugehörigkeiten zu einer Region ("Heimat"), einer sozialen Schicht oder einer Herkunft (Milieu) relativiert. In einer "Gesellschaft in Bewegung" scheinen dauerhafte Bindungen schwerer möglich. In bestimmten Bevölkerungsgruppen verfestigt sich dagegen Immobilität (bildungsmäßig, beruflich, sozial). Welche Auswirkungen hat das für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Ausbildung gemeinsamer Werte? Welche Rolle spielen Vorstellungen von Zugehörigkeit, Heimat und Identität? Welche Bedeutung hat die Identifikation mit bestimmten Subkulturen, transnationalen Milieus oder mit Europa?

Staat und Gesellschaft

Für den Erhalt der freiheitlichen Grundordnung ist der Staat auf entsprechenden Rückhalt in der Gesellschaft angewiesen; er basiert auf Voraussetzungen, die er aus sich heraus nicht schaffen kann. Moderne Demokratien und deren gesellschaftlicher Zusammenhalt leben von den Chancen zu politischer Teilhabe und den Möglichkeiten gesellschaftlichen Engagements. Gerade mit Blick auf den Zusammenhalt ist das Verhältnis zwischen Staat und Zivilgesellschaft allerdings nicht immer eindeutig zu bewerten. Kann, darf, soll der Staat die Zivilgesellschaft aktivieren und in Anspruch nehmen? Oder verliert er dann sein Selbstverständnis als freiheitlicher Rechtsstaat? Und wie wichtig ist der gesellschaftliche Zusammenhalt für den Bestand des freiheitlichen Staates?

Ambivalenzen der Globalisierung

Es zeigt sich immer stärker, dass die Effekte der Globalisierung in den Industriestaaten in hohem Maße auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinflussen. Die Globalisierung "produziert Gewinner und Verlierer" und hat Auswirkungen auf wirtschaftliche Wachstumspotenziale, Arbeitsmärkte und sozioökonomische Ungleichheiten sowohl innerhalb einer Gesellschaft als auch zwischen nationaler und internationaler Ebene. Eine Ambivalenz der Globalisierung liegt beispielsweise darin, dass sich zwischen den Ökonomien des Westens und denen anderer Weltregionen die Ungleichheit im Lebensstandard verringert hat, zugleich jedoch die gesellschaftliche Ungleichheit innerhalb vieler Länder zunimmt. Gerade im europäischen Zusammenhang werden Konflikte, empfundene Ungleichheiten und Zweifel an Zugehörigkeiten deutlicher.

Ein wichtiges Forschungsdesiderat ist es, diese Zusammenhänge zwischen Globalisierungsprozessen und der Entwicklung tatsächlicher bzw. empfundener sozialer Ungleichheit im Zugang zu materiellen und immateriellen Ressourcen, unter Berücksichtigung politischer, ökonomischer und historischer Ursachen und Wechselwirkungen, systematisch zu untersuchen und besser zu verstehen.

Wandel der öffentlichen Meinungsbildung

Dem zu beobachtenden Strukturwandel der Medienlandschaft wird ein signifikanter Einfluss auf die Meinungsbildung in der Gesellschaft zugesprochen. Dies beinhaltet die zunehmende Bedeutung digitaler Medien, welche viel stärker die individuellen Präferenzen einzelner Konsumenten ansprechen können, zugleich schnell mit hoher Reichweite wirken und damit weitaus divergierender in der Meinungsbildung wirken können, als dies die traditionellen Leitmedien tun.

Freiheit und Sicherheit

(Gefühlte) Sicherheit hat einen zentralen Stellenwert für das gesellschaftliche Klima. Sicherheit kann dabei sowohl auf den physischen wie auch auf den digitalen Raum bezogen werden (vgl. z. B. aktuelle Debatten um Cyber-Mobbing). Sicherheit ist jedoch auch ein normativ stark polarisierendes Thema, das Freiheit einerseits ermöglicht, andererseits zumindest potenziell mit Freiheitsrechten kollidiert.

Ein Forschungsdesiderat besteht u. a. darin, ein besseres Verständnis für die Entstehung und die Auswirkungen dieser Dichotomie zu entwickeln.

Forschungsperspektiven

Plurale Forschungszugänge/Interdisziplinarität

Zur Bearbeitung größerer gesellschaftlicher Trends sind plurale Forschungszugänge und eine interdisziplinäre Perspektive erforderlich. Neben Soziologie und Politikwissenschaften sowie Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ist die Einbeziehung historischer Wissenschaften, der Sozialpsychologie, Regional- und Kulturwissenschaften erwünscht.

Entwicklung von Vorstellungen zum normativen Konzept "Gesellschaftlicher Zusammenhalt"

Gesellschaftlicher Zusammenhalt wird gemeinhin als Wert an sich gesehen, d. h. als Ausdruck eines intakten und solidarischen Gemeinwesens. In diesem Sinn gilt gesellschaftlicher Zusammenhalt als normativ wünschenswerte Qualität, die dazu beiträgt, eine Gesellschaft lebenswert und zukunftsfähig für alle Gesellschaftsmitglieder zu gestalten. Unter Bezug auf Zusammenhalt werden aber auch Abgrenzung und Ausschließung legitimiert. Auch die Prozesse, die Zusammenhalt stiften, können unterschiedlich gesehen werden: als erfolgreiche Bewahrung eines Grundkonsens und als konflikthafte Aushandlungsprozesse. Es wird erwartet, dass die Partner des Forschungsinstituts in der Verwendung des Konzepts des "Gesellschaftlichen Zusammenhalts" diesen normativen Grundgehalt in übergreifender Weise wissenschaftlich reflektieren, u. a. durch die Bearbeitung der folgenden Aspekte:

  • Überlegungen zu einem wissenschaftlichen Konzept des "Gesellschaftlichen Zusammenhalts" im Kontext der bearbeiteten Themenschwerpunkte.
  • Auswirkungen der jeweils untersuchten Thematik auf soziale Integration, bzw. soziale Teilhabe.
  • Auswirkungen der jeweils untersuchten Thematik auf die Legitimität demokratischer Institutionen und politischen Handelns.
  • Einschätzungen zu Diskrepanzen zwischen gesellschaftlicher Wahrnehmung und empirischen Befunden im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung.

Komparative Forschungszugänge/Einordnung in die internationale Perspektive

Die Fragestellungen betreffen Sachverhalte, die regional und lokal unterschiedlich, aber nicht regional oder lokal ­begrenzt in Erscheinung treten; sie erfordern einen Blick auf regionale Differenzen, regional und lokal gewachsene Gegebenheiten, Wechselwirkungen, und auch die Spannung von Selbst- und Fremdwahrnehmung. Daher sind komparative Forschungszugänge inklusive einer Einordnung in die internationale Perspektive von hoher Relevanz. Hierzu sind ergänzende europäische und international vergleichende Studien und Verflechtungsstudien möglich und erwünscht.

Die Themenfelder weisen Berührungspunkte zu anderen Forschungsaktivitäten im BMBF auf. Bewerber sind gehalten sich insbesondere zu nachfolgenden Förderbereichen eingehend zu informieren. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. BMBF-Programm "Zivile Sicherheitsforschung" ( http://www.sifo.de/de/sicherheitsforschung-forschung-fuer-die-zivile-sicherheit-1693.html ), Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft − (Internetinstitut − https://vernetzung-und-gesellschaft.de ) sowie die BMBF-Förderbekanntmachung "Migration und gesellschaftlicher Wandel" (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1272.html).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die den Zuwendungszweck und die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.

Die Förderung setzt die Bereitschaft voraus, gemeinsam mit anderen Partnern, die im Rahmen eines Evaluationsverfahrens ausgewählt werden, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Die vierjährige Umsetzungsphase erfolgt im Rahmen eines Verbundvorhabens.

Die Partner des Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110), Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und gegebenenfalls externe Sachverständige voraus.

Es wird erwartet, dass die Leitungen der antragstellenden Institutionen in einem begleitenden formlosen Schreiben ihre Unterstützung verdeutlichen. Die zuständigen Landesministerien sind über die Antragstellung in Kenntnis zu setzen.

Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen (beispielsweise unter http://www.nks-gesellschaft.de ). Sie sollen prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Weitere Informationen zu der Förderbekanntmachung finden sich in den FAQ auf der Internetseite des DLR PT ( http://pt-dlr-gsk.de/_media/IfGZ.pdf ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung gewährt werden.

Für die einjährige Vorphase können bis zu 120 000 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Projektpauschale, siehe Nummer 5.2) pro antragstellende Institution beantragt werden. Für die anschließende vierjährige Hauptphase mit Verlängerungsoption stehen im Ausbaustand insg. bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen für die einjährige Vorphase und die vierjährige Hauptphase und gegebenenfalls Verlängerungs­option können als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zu Beginn des vierten Jahrs der Hauptphase ist eine ­Evaluation geplant. Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, kann eine Weiterförderung um bis zu fünf Jahre erfolgen.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Zuwendungsfähig sind ausschließlich die durch das Forschungsvorhaben verursachten und zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendigen und angemessenen Ausgaben/Kosten.

Grundsätzlich sind folgende Positionen zuwendungsfähig:

Vorphase:

  • wissenschaftliches Personal bis E13/14 TVöD (oder vergleichbar), Vertretungsstellen,
  • studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte,
  • Vergabe von Aufträgen,
  • Sachausgaben, z. B. Geschäftsbedarf,
  • Veranstaltung von/Teilnahme an Workshops (z. B. Konferenzen, Summer Schools), Tagungen sowie Mittel zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Projektergebnisse,
  • Reisemittel.

Ergänzend für die Hauptphase:

  • Fellows, ausländische Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF), sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner sind:

Dr. Jonas Keller
Telefon: 02 28/38 21-11 38
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: jonas.keller@dlr.de

Dr. Monika Wächter
Telefon: 02 28/38 21-15 97
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: monika.waechter@dlr.de

Internet: http://www.pt-dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Zur Erstellung von Interessenbekundungen sowie förmlicher Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen (siehe Nummer 7.2.1).

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Interessenbekundung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig angelegt, es umfasst eine einjährige Vor- und eine vierjährige Hauptphase, die um weitere fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist offen und kompetitiv.

7.2.1 Vorlage von Interessenbekundungen für die Vorphase

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger begutachtungsfähige Interessenbekundungen bis spätestens zum 1. März 2018 vorzulegen. Interessenbekundungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können mög­licherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aufgefordert zur Einreichung sind ausdrücklich einzelne Institutionen, keine Projektverbünde oder Konsortien! Eine Konsortialstruktur wird erst in der Hauptphase erwartet. Die Benennung möglicher Praxispartner und Hinweise auf angestrebte wissenschaftliche Kooperationen ist hingegen erwünscht.

Die ausgearbeitete Interessenbekundung darf maximal 20 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Arial Schriftgröße 11). Gesondert ist ein Deckblatt voranzustellen, dem die antragstellende Institution, die hauptverantwortliche Person, die kalkulierte Fördersumme (Grobplanung) sowie die Laufzeit zu entnehmen ist.

Die Interessenbekundungen müssen die folgenden Gliederungspunkte beinhalten.

Nachweis der fachlichen Eignung:

  • wissenschaftliche Voraussetzungen: thematische Schwerpunkte, einschlägige Arbeiten, zentrale Publikationen;
  • bestehende Netzwerke, gegebenenfalls ausländische Partner;
  • interdisziplinäre Kompetenzen;
  • Erfahrung in der Kooperation mit Praxispartnern sowie der wissenschaftlichen Politik- und/oder Gesellschaftsberatung.

Konzeptionelle Überlegungen:

  • Überlegungen zur Struktur eines "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt";
  • Überlegungen zu übergreifenden Elementen des Instituts, die einen Mehrwert erzeugen (z. B. Aufbau und Bereitstellung von Datengrundlagen, Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung gesellschaftlicher Diskurse, Nachwuchsförderung, Wissenschaftleraustausch);
  • Ausführungen zum Verständnis des Konzepts „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ vor dem Hintergrund eigener ­thematischer Schwerpunktsetzungen;
  • Aussagen zur eigenen Rolle in einem „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“: u. a. Schwerpunktsetzung auf inhaltliche und/oder koordinierende Arbeiten, Übernahme besonderer Aufgaben, gegebenenfalls im Sinne einer ­Koordinierungsstelle;
  • Skizzierung des eigenen Forschungsbeitrags im Institut unter Berücksichtigung von Hinweisen zu erforderlichen wissenschaftlichen Partnern und Praxispartnern;
  • Überlegungen zum Wissenstransfer/zur Zusammenarbeit mit Praxispartnern.

Selbstverpflichtung der Trägerinstitution:

  • begleitendes Schreiben der Institutsleitung mit Aussagen zur möglichen Unterstützung im Fall einer erfolgreichen Bewerbung für die vierjährige Hauptphase und gegebenenfalls Verlängerungsoption;
  • Stellungnahme des für Wissenschaft und Forschung zuständigen Landesministeriums.

Grobkalkulation für die einjährige Vorphase:

  • Personal- und Sachmittel sowie Reisekosten bis maximal 120 000 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Projektpauschale).

Eine Liste der zitierten Literatur sowie Kurz-CVs können im Anhang hinzugefügt werden.

Die Interessenbekundungen sind in elektronischer Form über das Internetportal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=GESELL_ZUSAMMENHALT&t=SKI einzureichen (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte).

Die Begutachtung der Vorphase erfolgt durch ein unabhängiges Expertengremium anhand der folgenden Kriterien:

  • wissenschaftliches Profil und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden;
  • Qualität und Umsetzbarkeit der konzeptionellen Überlegungen;
  • Qualität, Innovation und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen inhaltlichen Arbeiten;
  • Zukunftsperspektiven im Kontext verbindlicher Zusagen der Trägerinstitution.

Erfolgreiche Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die Vorphase über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen.

Zusätzlich sind die förmlichen Förderanträge dem DLR-Projektträger postalisch und rechtsverbindlich von der jeweils antragstellenden Institution unterschrieben vorzulegen.

Aus der Vorlage der Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Interessenbekundung und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Konzeptentwicklung in der Vorphase

Die in der ersten Stufe ausgewählten Bewerber werden zu einem Auftaktworkshop ins BMBF nach Bonn eingeladen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Rahmen der einjährigen Vorphase erarbeiten die Partner gemeinsam ein Konzept für das "Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt". Im letzten Monat der Laufzeit wird das Konzept, einschließlich einer Grobkalkulation für die vierjährige Hauptphase, durch ein unabhängiges Expertengremium begutachtet.

Die Begutachtung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

  • Qualität, Innovation und Umsetzbarkeit des inhaltlichen Konzepts;
  • Tragfähigkeit der vorgesehenen Governance-Struktur;
  • Aussichten auf Erreichen der inhaltlichen und praxisorientierten Vorhabenziele;
  • Angemessenheit der Unterstützung durch die Trägerinstitutionen.

7.2.3 Beantragung des Verbundvorhabens für die Durchführung der Hauptphase

Auf Basis der Ergebnisse der vorgenannten Begutachtung legen die Partner für die Durchführung der vierjährigen Hauptphase eine gemeinsame Verbund-Vorhabenbeschreibung und – jeweils einzeln – einen förmlichen Förderantrag vor. Auch diese förmlichen Förderanträge sind über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen.

Zusätzlich sind die förmlichen Förderanträge dem DLR-Projektträger postalisch und rechtsverbindlich von der jeweils antragstellenden Institution unterschrieben vorzulegen.

Der Antrag muss die folgenden Inhalte umfassen:

  • übergreifende Zielstellung des "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt";
  • Governance des Instituts: Struktur und Arbeitsweise, unter Berücksichtigung von Aussagen zur Qualitätssicherung, zu Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsförderung, gegebenenfalls geplanter Fellowprogramme;
  • Darstellung der Rolle der einzelnen Partner, der Koordinierungsstelle;
  • europäische und internationale Bezüge und Kooperationen;
  • Konzept Wissenstransfer: Einbindung von Praxispartnern, Instrumente der Wissenskommunikation und des Wissenstransfers;
  • inhaltliche Schwerpunktsetzung, geplante Projekte mit grober Zeitplanung und Mittelschätzung, Darstellung der beteiligten Partner (die Einbindung von dritten Partnern ist über die Vergabe von FuE1-Aufträgen möglich).

Formale Vorgaben:

  • dem Antrag ist ein Deckblatt mit Auflistung der beteiligten Partnerinstitutionen sowie beantragter Gesamtfördersumme und Laufzeit voranzustellen;
  • als Anlagen sind beizulegen:
    • Organigramm des Zentrums;
    • Zeit- und Arbeitsplan/Darstellung der Arbeitspakete (Balkenplan);
    • begleitende formlose Schreiben der Trägereinrichtungen, in denen die jeweilige Unterstützung verdeutlicht wird;
    • Stellungnahmen der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerien der Sitzländer der beteiligten Einrichtungen.

Über den Umfang des Verbundantrags wird im Lauf der Vorphase entschieden.

Im vierten Jahr der Hauptphase ist eine Evaluation vorgesehen. Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, wird eine weitere fünfjährige Förderung in Aussicht gestellt.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gültig.

Bonn, den 23. Oktober 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Klaus Schindel

FuE = Forschung und Entwicklung