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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten in der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ mit den Schwerpunkten „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“, Bundesanzeiger vom 19.11.2018

Vom 05.11.2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Auf Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 29. Juni 2018 gibt es für die zweite Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ergänzend zu § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. April 2013 eine zusätzliche Auswahlrunde. Dabei erfolgt eine inhaltliche Schwerpunktsetzung auf die Themen „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“.

Lehrerinnen und Lehrer sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Bildungssystems. Sie begleiten junge Menschen in wichtigen Entwicklungsphasen, die für individuellen Bildungserfolg, Persönlichkeitsbildung, Sozialisation und beruflichen Werdegang prägend sind. Gesellschaftliche Veränderungen bringen neuartige Aufgaben für das Bildungssystem und den Lehrerberuf mit sich. Diese müssen ihren Niederschlag in allen Phasen der Lehrerbildung finden.

Für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, ihr Ansehen und berufliches Wirken steht der Staat in einer besonderen Verantwortung. Bund und Länder unterstützen und beschleunigen deshalb seit dem Jahr 2013 mit ihrer gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ – den absehbaren Generationswechsel im Lehrpersonal nutzend – Reformen in der Lehrerbildung, in deren Mittelpunkt die lehrerbildenden Hochschulen stehen. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ will einen wettbewerblichen, breit wirkenden und kapazitätsneutralen Impuls geben, mit dem eine qualitativ nachhaltige Verbesserung für den gesamten Prozess der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase und die Weiterbildung inhaltlich und strukturell erreicht werden soll.

Zugleich werden die Vergleichbarkeit von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang beziehungsweise die gleichberechtige Einstellung in den Vorbereitungs- und Schuldienst und damit die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften verbindlich, umfassend und nachhaltig gewährleistet.

Ziele der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ sind nachhaltige und systematische Verbesserungen vor allem in den folgenden Handlungsfeldern:

  1. Profilierung und Optimierung der Strukturen der Lehrerbildung an den Hochschulen,
  2. Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung,
  3. Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und Begleitung der Studierenden in der Lehrerbildung,
  4. Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion,
  5. Fortentwicklung der Fachlichkeit, Didaktik und Bildungswissenschaften und
  6. Vergleichbarkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang bzw. die gleichberechtigte Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst zur Verbesserung der Mobilität von Lehramtsstudierenden und Lehrerinnen und Lehrern.

Die Projekte, die zurzeit im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ gefördert werden, haben in den genannten Handlungsfeldern bereits zu Verbesserungen geführt. Ein zusätzlicher besonderer Handlungsbedarf zeigt sich heute in der Berücksichtigung der Digitalisierung in der Lehrerbildung sowie in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die beruflichen Schulen. Die Ziele der Förderung werden deshalb ergänzt. Auf der Grundlage dieser Förderbekanntmachung sollen solche Projekte gefördert werden, die wesentlich zum Ziel der systematischen und nachhaltigen Verbesserungen in den Bereichen „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ beitragen.

Mit dem Programm auf wettbewerblicher Grundlage wird eine möglichst breit wirksame Förderung von Hochschulen mit Lehramtsstudiengängen angestrebt, um diese in ihren eigenen Anstrengungen bei der Erreichung der genannten Ziele zu unterstützen und ihre Verbindungen zur Schulpraxis zu stärken.

1.2 Rechtsgrundlagen

Grundlage des Förderprogramms ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vom 12. April 2013.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Auswahlgremium nach § 5 Absatz 1 der Vereinbarung über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ entscheidet über die Förderung nach § 5 Absatz 1 bis 3 und 6 bis 9 nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Themenbereich „Digitalisierung in der Lehrerbildung“

In diesem Themenbereich können Einzelvorhaben und/oder Verbundvorhaben gefördert werden, die besonders innovative und zukunftsweisende Maßnahmen zur Digitalisierung in der Lehrerbildung umsetzen, empirisch prüfen und für eine nachhaltige Verankerung sowie einen standortübergreifenden Austausch aufbereiten.

Erwartet wird die Einbettung des/der Vorhaben in ein Gesamtkonzept der Hochschule zur Lehrerbildung. Das Gesamtkonzept erläutert, wie innovative Lehr- und Lernkonzepte in Abstimmung zwischen Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften entwickelt und curricular verankert, durch Forschung begleitet bzw. evaluiert, an institutionelle Strukturen der Hochschule rückgebunden und für weitere Phasen der Lehrerbildung anschlussfähig gemacht werden sollen. Auch die an der Hochschule vorhandenen personellen und infrastrukturellen Ressourcen für die Vorhabenumsetzung, inklusive relevanter Unterstützungs- und Kommunikationsstrukturen werden dargelegt. Das Gesamtkonzept orientiert sich am internationalen Kenntnis- und Entwicklungsstand und berücksichtigt aktuelle bildungspolitische Entwicklungen zur Digitalisierung in der Lehrerbildung und der Schule (z. B. die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“).

Es können Vorhaben gefördert werden, die sich insbesondere und beispielhaft einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte widmen:

Schwerpunkt „Digitalisierungsbezogene Kompetenzen von Lehrpersonen“

Vorhaben, die diesen Schwerpunkt aufgreifen

  1. entwickeln wissenschaftlich fundiert und forschungsbasiert digitalisierungsbezogene Kompetenzen, die zukünftige Lehrkräfte in ihren jeweiligen Fächern befähigen, ihren Schülerinnen und Schülern Orientierungs-, Reflexions- und Handlungsfähigkeit in der digital geprägten Gesellschaft zu vermitteln (relevante Kompetenzen sind u. a. technisch/informatisch, prozessbezogen, didaktisch/fachdidaktisch, unterrichtspraktisch, schulentwicklungsbezogen, auch unter Berücksichtigung von Einstellungen und Haltungen),
  2. verankern diese Kompetenzen systematisch und verpflichtend im Studienverlauf und
  3. stärken dabei kohärent den kontinuierlichen und kumulativen Kompetenzaufbau innerhalb und zwischen den Fächern im Sinne der Vernetzung fachdidaktischer, fachwissenschaftlicher und bildungswissenschaftlicher Studienanteile.

Schwerpunkt „Lernkontexte in der Lehrerbildung“

Vorhaben, die diesen Schwerpunkt aufgreifen

  1. nutzen digitale Medien für die Entwicklung und Gestaltung innovativer Lernkontexte und -formate (z. B. durch neue curriculare Bestandteile, Virtual Reality-Welten, Blended Learning-Angebote, Social-Media-Integration usw.), um generell die didaktische und methodische Qualität von Lehr-Lern-Prozessen und -Ergebnissen und ihre Übertragbarkeit in allen Phasen der Lehrerbildung und Schulpraxis zu erhöhen,
  2. entfalten durch systematische Verzahnung mit dem oben genannten Gesamtkonzept der Hochschule eine strukturelle Wirkung für die Lehrerbildung, die über den Status isolierter Einzelmaßnahmen hinausreicht und überprüfen die Wirkungen mit geeigneten Evaluationsverfahren.

Schwerpunkt „Theorie-Praxis-Verknüpfung“

Vorhaben, die diesen Schwerpunkt aufgreifen

  1. nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine gezielte und systematische Verknüpfung von verschiedenen Theorie- und Praxisbezügen in der Lehrerbildung sowie
  2. für eine phasen- und/oder institutionenübergreifende Verzahnung der Lehramtsausbildung entlang typischer und untypischer Lehrerbildungsketten und
  3. überprüfen die Effekte mit Hilfe geeigneter Evaluationsdesigns.

Vorhaben sollen zu einer standortübergreifenden inhaltlichen und strukturellen Profilierung des Themas „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ beitragen und die Verstetigung und den Transfer der Ergebnisse gemäß § 2 Absatz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung auf andere Hochschulstandorte berücksichtigen. Des Weiteren sollen in den Vorhaben ent­wickelte Inhalte als Open Educational Resources verfügbar gemacht werden.

2.2 Themenbereich „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“

In diesem Themenbereich können Einzelvorhaben und/oder Verbundvorhaben gefördert werden, die besonders innovative und zukunftsweisende Maßnahmen zum Ausbau und zur Optimierung der Lehramtsstudiengänge für die gegenstandsbezogenen bzw. gewerblich-technischen Berufe, für die kaufmännisch-verwaltenden Berufe und für die personenbezogenen Dienstleistungsberufe entwickeln und umsetzen. Erwartet wird, dass die Vorhaben in ein Gesamtkonzept der Hochschulen eingebettet werden, welches die Abstimmung zwischen Fachbereichen, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften ebenso wie die konzeptionelle Ausrichtung auf die zweite Phase sowie Monitoring- und Evaluationskonzepte beschreibt.

Gefördert werden können Vorhaben, die sich insbesondere und beispielhaft einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte widmen:

Schwerpunkt „Rekrutierung von Studierenden und Stabilisierung einschlägiger Studienentscheidungen bzw. Studienverläufe“

Vorhaben, die diesen Schwerpunkt aufgreifen

  1. entwickeln, erproben und evaluieren Ansätze zur direkten Adressierung geeigneter Zielgruppen und zum Aufbau von flexiblen Ausbildungsstrukturen, um potenzielle Adressatinnen und Adressaten mit unterschiedlichen biografischen Voraussetzungen zu erreichen,
  2. entwickeln, erproben und evaluieren Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Abbruchquoten/Schwundquoten in den grundständigen Studiengängen – beispielsweise in den gewerblich-technischen Lehramtsstudiengängen – und entwickeln dabei Unterstützungsprogramme von der Studieneingangsphase bis zum Referendariat in allen beruf­lichen Fachrichtungen,
  3. entwickeln, erproben und evaluieren Konzepte für berufsbegleitende oder andere alternative Studiengangformen einschließlich zielgruppenadäquater Unterstützungs- und Begleitstrukturen.

Schwerpunkt „Strukturentwicklung“

Vorhaben, die diesen Schwerpunkt aufgreifen

  1. entwickeln, erproben und evaluieren Strategien zur Verbesserung der Kooperation von fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher Ausbildung sowie zum Ausbau der Fachdidaktiken und deren stärkere Anbindung an die Referenzdisziplinen,
  2. entwickeln, erproben und evaluieren Konzepte zur strukturellen Integration von Angeboten des beruflichen Lehramtsstudiums in eine Gesamtstrategie der Lehrerbildung an der Hochschule, in denen z. B. der Umgang mit Heterogenität, Möglichkeiten der Digitalisierung oder die Generierung von lehramtsbezogenen Kernmodulen, perspektivisch auch in den Fachwissenschaften, aufgegriffen werden,
  3. stärken die phasenübergreifende Kooperation und die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden,
  4. entwickeln, erproben und evaluieren Fort- und Weiterbildungskonzepte in Kooperation mit außeruniversitären Lehrer­bildungsakteuren und der Wirtschaft.

Schwerpunkt „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der beruflichen Lehramtsausbildung“

Vorhaben, die diesen Schwerpunkt aufgreifen

  1. entwickeln, evaluieren und implementieren Konzepte zur Sicherung der Qualität in unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangeboten bezogen z. B. auf den Quer- und Seiteneinstieg oder auf die unterschiedlichen curricularen Zuschnitte in den grundständigen sowie nicht grundständigen Ausbildungsgängen,
  2. entwickeln, evaluieren und implementieren übergeordnete und/oder bereichsspezifische Instrumente der Qualitätssicherung, die z. B. Praxisphasen und Praxisbezüge oder die Bezüge zwischen den fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Programmteilen fokussieren,
  3. erweitern die inhaltliche Ausrichtung der Fachdidaktiken in den allgemeinbildenden Fächern um die Spezifika der beruflichen Bildung auf Basis bereichsübergreifend entwickelter Qualitätsindikatoren,
  4. entwickeln, evaluieren und implementieren Instrumente für die berufsfeldübergreifende Ausrichtung der Fachdidaktiken für inhaltlich verwandte berufliche Fächer.

In beiden Themenbereichen soll mit dieser Förderrichtlinie insbesondere auch die Entwicklung von kooperativen Lösungsansätzen ermöglicht werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie in kirchlicher oder privater Trägerschaft, die einen staatlich anerkannten Studiengang in der Lehramtsausbildung anbieten. Der Antrag wird von der jeweiligen Hochschulleitung eingereicht. Neben dem Antrag der Hochschule, der sich auf das Gesamtkonzept für die Lehrerbildung an der Hochschule bezieht, sind darüber hinaus Verbundanträge mehrere Hochschulen, auch länderübergreifend, möglich. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen ist möglich, um den Transfer der Ergebnisse in die Breite zu befördern und von vornherein die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu gewährleisten.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung einer Förderung ist wie schon in der ersten Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ eine evidenzbasierte und datengestützte Bestandsaufnahme der jeweiligen Hochschule über ihre Stärken und Schwächen in der Lehrerausbildung. Die Bestandsaufnahme soll sich auf die Organisation und die Prozesse der Ausbildung in der Hochschule, die Verknüpfung mit der Schulpraxis und die inhaltliche professionsorientierte Weiterentwicklung in Hinblick vor allem auf die Handlungsfelder der „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder der „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ beziehen. Dabei sollen auch Verknüpfungen mit anderen Querschnittsaufgaben der Lehrerbildung Berücksichtigung finden. Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Bildungswissenschaften und den Fachdidaktiken sind ebenso wie Prozesse der Qualitätssicherung Teile der Bestandsaufnahme. Mit ihrem Antrag erklärt die Hochschule ihre Bereitschaft, im Fall der Förderung an der Vorbereitung und Durchführung von Fachtagungen zum Erfahrungsaustausch, der Verbreitung guter Praxis und Koordination der Anerkennungspraxis mitzuwirken.

Die Hochschule legt ein Konzept für die künftige Entwicklung im Handlungsfeld der „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder im Handlungsfeld „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ vor. Darin muss deutlich werden, welche Ziele mit welchen Maßnahmen in einem dieser Handlungsfelder überprüfbar in definierten Zeiträumen erreicht werden sollen. Beantragte Maßnahmen werden danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der einzelnen Hochschule geeignet sind, in den Handlungsfeldern „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ für nachhaltige Verbesserungen zu sorgen.

Die antragstellenden Hochschulen stellen dar, dass sie durch entsprechende Vorarbeiten im Bereich der Lehrerausbildung sehr gut ausgewiesen sind. Die Hochschulen fügen einen entsprechenden Nachweis (z. B. Darstellung einschlägiger Forschungsleistungen, Darstellung erfolgreicher Umsetzung von Konzepten zur Lehrerbildung) bei. Von den Projektverantwortlichen werden eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Bereitschaft zum fachlichen Austausch mit weiteren geförderten Vorhaben erwartet.

Förderanträge bzw. die Vorhabenbeschreibungen sind von den Hochschulen über die zuständige Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes oder den zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer an den Projektträger zu richten.

Die Bestätigungsschreiben der zuständigen Behörden sind von den antragstellenden Hochschulen gemeinsam mit der Vorhabenbeschreibung einzureichen.

Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt.

Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Sofern mehrere Hochschulen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/Partner eines solchen Verbunds ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( www.foerderportal.bund.de – im „Formularschrank BMBF“ unter „Allgemeine Vordrucke“) entnommen werden.

Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich zur Teilnahme am projektübergreifenden Transfer und zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen. Hierzu ist die Teilnahme an themenspezifischen Veranstaltungen einzuplanen (ca. 10) sowie die aktive und programmgestaltende Teilnahme an zweijährlich stattfindenden Programm-Kongressen.

Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Hierzu zählt die Bereitschaft, geeignete Vorhabenergebnisse im Rahmen der unter Koordination des Projektträgers zu erstellenden Publikationen zu veröffentlichen und für das Internetportal zur Begleitung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ zur Verfügung zu stellen.

Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im genannten Internetportal zur Verfügung zu stellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung und im Fall von Einzelvorhaben mit jeweils bis zu 2 500 000 Euro für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Vorhaben dieser Förderrichtlinie werden ab dem ersten Quartal 2020 gefördert; die Laufzeit endet spätestens am 31. Dezember 2023.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen. Bund und Länder sind bestrebt, den internationalen Austausch zu verbessern. Mittel für Auslandsreisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung zum Nutzen des Projekts erwartet werden können.

Die Einstellung von promovierenden wie promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern kann mit wissenschaftsüblichen Personalstellen gefördert werden. Neben der Beschreibung des Vorhabens sind Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für den beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundlegende infrastrukturelle Ausstattung und Stammpersonal. Eine Projektpauschale kann im Rahmen dieses Programms nicht gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäfts­bereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen einer Begleitforschung/oder Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF nachfolgend aufgeführten Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Projektträger (DLR-PT)
Qualitätsoffensive Lehrerbildung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner beim Projektträger sind Herr Dr. Hans-Peter Albert und Herr Dr. Alexander Höse.
Sie sind erreichbar unter der zentralen Telefonnummer 02 28/38 21-16 40 sowie unter der E-Mail-Adresse lehrerbildung@dlr.de.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen werden.

Zur Erstellung von Vorhabenbeschreibungen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Antragsverfahren

Anträge werden von der Hochschule über die zuständige Wissenschaftsbehörde der Sitzländer an den Projektträger gerichtet. Jede Hochschule kann maximal einen Antrag für ein Einzelvorhaben und einen Antrag für eine Beteiligung an einem Verbundvorhaben stellen. Dabei erfolgt eine inhaltliche Schwerpunktsetzung auf die Themen Digitalisierung und/oder Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen, auch länderübergreifend, ist möglich, um den Transfer der Ergebnisse in die Breite zu befördern und von vornherein die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu gewährleisten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 8. März 2019 zunächst die Vorhabenbeschreibung bzw. die Vorhabenbeschreibungen in deutscher Sprache schriftlich und/oder in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Vorhabenbeschreibungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist die gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch die Hochschule, die den Verbund koordiniert, vorzulegen.

Zum Einreichen der Vorhabenbeschreibung(en) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Bitte nutzen Sie folgenden Link https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=LEHRERBILDUNG&b=QLB - DL&t=SKI

Nach Finalisierung des Eingabevorgangs und Absenden der Vorhabenbeschreibung über „easy-Online“ wird ein Projektblatt generiert. Damit die Online-Version der Vorhabenbeschreibung rechtsverbindlich wird, sind Projektblatt sowie eine Ausfertigung der Vorhabenbeschreibung (Original) von einer Person aus der Hochschulleitung zu unterschreiben. Das unterschriebene Projektblatt muss zusammen mit einem unterschriebenen Original der Vorhabenbeschreibung und sieben Kopien (siehe unten) sowie mit einem Befürwortungsschreiben der zuständigen Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes oder der zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer (§ 5 Absatz 5 und 6 der Bund-Länder-Vereinbarung) spätestens zur oben genannten Vorlagefrist beim DLR-Projektträger eingehen.

Die Vorhabenbeschreibung (Gliederungspunkte A und B, siehe unten) muss alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Vorhabenbeschreibung umfasst in den Teilen A und B maximal 17 Seiten, bei Verbünden 22 Seiten. Für die Anlagen (C) stehen für Einzelvorhaben maximal zehn Seiten, für Verbundvorhaben maximal 15 Seiten zur Verfügung.

Sechs Exemplare der Vorhabenbeschreibung sind doppelseitig (DIN-A4, Seitenränder jeweils 2,5 cm, Arial 11 pt, Zeilenabstand 1,15 Zeilen) sowie ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibung ist entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (maximal zwei Seiten)

  • Titel/Thema des Projekts,
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben,
  • Charakter der Vorhabenarbeiten (Schlüsselbegriffe),
  • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
  • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
  • ausdrückliche Nennung der beteiligten Projektpartner,
  • geplante Laufzeit,
  • Gesamtfinanzierungsplan (jeweils Personalmittel, Sachmittel, gegebenenfalls weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme; zur Erstellung des Finanzierungsplans stellt der Projektträger eine Vorlage bereit); bei Verbünden sind zusätzlich Finanzierungspläne aller beteiligten Partnerhochschulen der Anlage C (Anhang) beizufügen,
  • gegebenenfalls Auflistung der Denominationen von beantragten Professuren und Zuordnung an der Hochschule sowie
  • Unterschrift der/des im Rechtssinne Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.

B. Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben (maximal 15 Seiten, bei Verbünden 20 Seiten)

  1. Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite),
  2. Gesamtkonzept der Hochschule in Bezug auf den gewählten Themenschwerpunkt, inklusive einer Bestandsaufnahme im Sinne einer Stärken-/Schwächen-(Chancen-/Risiken-)Analyse (SWOT-Analyse); bei bereits im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ geförderten Hochschulen ist die Verbindung mit dem bestehenden Vorhaben darzulegen (maximal vier Seiten),
  3. Ziel(e) (mindestens eine Seite),
  4. Arbeitsprogramm: Vorgehensdesign mit Begründung der Ansätze und Methoden – im Themenbereich „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ unter Beachtung des internationalen Kenntnis- und Entwicklungsstands; Durchführung des Projekts (Arbeits- und Zeitplan, Personalressourcen, Meilensteinplanung etc.); Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans, bei Verbünden mit Spezifizierung der Einzelleistungen der Partner (mindestens vier Seiten),
  5. Verwertungsplan und Nachhaltigkeit: Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse (mindestens zwei Seiten),
  6. Projektgovernance, Kooperationsbeziehungen und Qualitätssicherung (Darstellung der am Projekt direkt beteiligten Kooperationspartner unter Nennung der konkreten Projektanteile und verantwortlichen Beteiligten, Darstellung der Abstimmungsprozesse im Projekt und der Gremienbeteiligung, internes Monitoring, Qualitätssicherung und interne Berichterstattung zur Zielerreichung) (mindestens drei Seiten).

C. Anlagen (maximal zehn Seiten für Einzelvorhaben, maximal 15 Seiten für Verbundvorhaben)

  1. Angaben zur datengestützten Bestandsaufnahme,
  2. CV der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
  3. einschlägige Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer,
  4. im Falle von Verbünden: Finanzierungspläne aller beteiligten Partnerhochschulen.

Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Vorhabenbeschreibung und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

Bestandteil des Auswahlverfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen/Gutachter. Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug des Konzepts zu den durch das Programm vorgegebenen Zielen und Handlungsfeldern,
  • Relevanz der Problemstellung, Einbettung in ein evidenzbasiertes Konzept zur Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung an der Hochschule bzw. den beteiligten Institutionen,
  • Angemessenheit des Projektdesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms unter Beachtung des Finanzierungs- und Zeitplans,
  • Relevanz der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung,
  • Anwendungsbezug der Ergebnisse und Nachhaltigkeit der Maßnahmen,
  • Strategien der Hochschulen zur Prozessbegleitung, Qualitätssicherung und Zielerreichung,
  • im Fall einer gemeinsamen Antragstellung mehrerer Einrichtungen: Nutzen und Wirksamkeit der Kooperation.

Auf der Grundlage der an den aufgeführten Kriterien orientierten Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektkonzepte ausgewählt.

Bund und Länder haben im Rahmen ihrer Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ die Einsetzung eines Auswahlgremiums beschlossen (siehe § 5 der Bund-Länder-Vereinbarung). Zwölf im Bereich der Hochschullehre ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Studierendenschaft und der schulpraktischen Professionalisierung, sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und vier der Länder, von denen zwei der Hochschulseite und zwei der Schulseite angehören, bilden zusammen das Auswahl­gremium. Über die Förderung der als förderwürdig bewerteten Vorhabenbeschreibungen und über die Förderhöhe entscheidet das Auswahlgremium im Rahmen der verfügbaren Programmmittel (siehe § 5 Absatz 7 der Bund-Länder- Vereinbarung).

Das Auswahlergebnis wird den Antragstellerinnen/Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreichenden der positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet im BMBF Formularschrank unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen der weiter ausgearbeiteten Finanzierungsplanung wie auch des ressourcenbezogenen Arbeitsplans,
  • Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Erfüllung der vom Auswahlgremium formulierten Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gültig.

Berlin, den 5. November 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Andreas Paetz