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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung der "Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken". Bundesanzeiger vom 02.12.2014

Vom 02.12.2014

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat im globalen Wettbewerb eine ausgezeichnete Position und ist als internationaler Innovationsstandort technologisch und wirtschaftlich gut aufgestellt. Die Hightech-Strategie der Bundesregierung trägt dazu bei, die Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft zu bündeln. Besserer Transfer und Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft ist eine der fünf Säulen der neuen Hightech-Strategie. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und weitere Akteure organisieren sich schon heute dazu erfolgreich in Clustern und Netzwerken.

Gleichzeitig schreitet die Globalisierung von Innovations- und Wertschöpfungsketten voran. Dies führt dazu, dass komplexe globale Herausforderungen und Themenstellungen zunehmend arbeitsteilig mit internationalen Partnern angegangen werden müssen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird daher zukünftig auch entscheidend von der branchen- und disziplinübergreifenden Zusammenarbeit mit international herausragenden Innovationsregionen bei der Erschließung von Leitmärkten abhängen. Auch die globalen Zukunftsfragen können nur in internationaler Kooperation gelöst werden, um sowohl die notwendigen Innovationen wie auch eine gesellschaftliche Akzeptanz zu erschließen.

Vor allem Großunternehmen reagieren, indem sie ihre Funktionsbereiche weltweit an Standorten mit den größten Vorteilen, z.B. zur Know-how-Erschließung, ansiedeln. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen fällt es in der Regel deutlich schwerer, sich an internationalen Innovationsprozessen zu beteiligen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der neuen Hightech-Strategie liegt deshalb auf der strategischen weltweiten Vernetzung von Unternehmen und Wissenschaft in Deutschland und ihrer Integration in globale Wissensflüsse durch internationale Kooperationen. Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbare Netzwerke bieten hierzu eine herausragende Ausgangslage, da sie im internationalen Vergleich bereits eine führende Position einnehmen und eine hohe Sichtbarkeit besitzen. Zugleich verfügen sie über professionell und wirtschaftlich geführte Managements mit Erfahrung im Aufbau von Kooperationen und der Koordination von Partialinteressen der beteiligten Akteure entlang einer gemeinsamen Innovations­strategie.

Die vorliegende Maßnahme zur Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken setzt auf die exzellente Ausgangsposition auf, die diese nationalen Innovationspole für eine strategische Zusammenarbeit mit Top-Partnern auf internationaler Ebene aufgebaut haben. Die Erfolge in der deutschen Clusterlandschaft aufgrund des Spitzencluster-Wettbewerbs sowie der weiteren Netzwerk- und Clustermaßnahmen von Bund und Ländern sind dabei wichtige Basis. Herausragende Cluster und Netzwerke sollen dabei unterstützt werden, dort wo es nachhaltig positiv für den Standort Deutschland ist, bereits bestehende Kontakte zu führenden europäischen und internationalen Innovationsregionen mit komplementären Kompetenzen zu intensivieren und in konkrete, tragfähige und nachhaltige Kooperationen zu überführen. Innerhalb dieser Kooperation sollen die Akteure der Spitzencluster, Zukunfts­projekte und vergleichbaren Netzwerke mit den internationalen Partnern ausgewählte Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) umsetzen. Die dadurch verbesserte Innovationskompetenz soll einen Beitrag zum Erreichen einer führenden Marktposition deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen leisten. Gleichzeitig wird ein Mehrwert für alle Kooperationspartner geschaffen.

Im Einzelnen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kompetenzprofils von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken bzw. ihrer Akteure durch die Erschließung und Koordination komplementärer Fähig­keiten mit ausländischen Partnern.
  • Die Entwicklung neuer Strukturen, Initiativen und Werkzeuge für die verstärkte Einbindung der Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke (insbesondere KMU) in marktorientierte internationale Kooperationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Lösung von globalen Herausforderungen.
  • Die Stärkung von Managementkompetenzen für internationale Forschungs- und Innovationskooperationen, insbesondere in den Bereichen Open Innovation, Wissensmanagement, interkulturelle Kompetenz und im Bereich Schutz des geistigen Eigentums (IPR).
  • Die Erweiterung der internationalen Innovationskompetenz der Zielgruppe.
  • Die Entwicklung und Implementierung innovativer Steuerungsprozesse für internationale Kooperationen zur weiteren Verstetigung existierender Managementstrukturen.

Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Managementorganisationen der beteiligten Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke im Rahmen einer maximal zweijährigen Konzeptionsphase zunächst ein Konzept zur Internationalisierung erarbeiten. Dieses baut auf den bestehenden Stärken auf und identifiziert die für den zukünftigen Innovationserfolg nötigen Kompetenzen (z. B. komplementäre Technologien, FuEuI-Kapazitäten, marktspezifisches Know-how). Es wird aus einer vorliegenden Innovationsstrategie des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks abgeleitet. Auf Basis des Inter­nationalisierungskonzepts sollen mit Partnern aus den priorisierten Innovationsregionen konkrete Kooperationsprojekte insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) entwickelt und abgestimmt, die Finanzierung der ausländischen Kooperationspartner geklärt sowie Vereinbarungen über die Grundlagen der Zusammenarbeit (insbesondere im Hinblick auf IPR) getroffen werden.

In einer gegebenenfalls teilweise mit dem Projekt der Konzeptionsphase überlappenden, maximal dreijährigen Umsetzungsphase werden die deutschen Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke im Rahmen von bis zu drei zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts entwickelten Kooperationsprojekten mit den zuvor von ihnen ausgewählten internationalen Partnern, die ihre eigene Finanzierung mitbringen, gefördert.

Geplant sind derzeit drei Ausschreibungsrunden, so dass Interessierte eine verlässliche Perspektive haben, sich entsprechend dem Reifegrad ihrer Internationalisierungsaktivitäten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerben.

Um eine objektive Rückkoppelung zu Implementation und Verlauf der Maßnahme sicherzustellen, Grundlagen für die Ermittlung der Wirkungen zu schaffen sowie einen intensiven Erfahrungsaustausch, die bedarfsgerechte Einbindung spezifischer Kompetenzen und den Ausbau des Wissens zur Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken zu gewährleisten, ist von Beginn an eine umfassende wissenschaftliche Begleitung der Fördermaßnahme vorgesehen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Aus­gabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendung ist als Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, ABl. EU L 187) von der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 AEUV freigestellt.

Die Förderung während der Konzeptionsphase beruht insbesondere auf Kapitel III Abschnitt 4 (Artikel 27) in Verbindung mit Kapitel I der AGVO in der jeweils geltenden Fassung. In der Umsetzungsphase beruht die Förderung darüber hinaus insbesondere auf Kapitel III Abschnitt 4, 5 und 7 (Artikel 25, 27 bis 29, 31 und 37) in Verbindung mit Kapitel I der AGVO in der jeweils geltenden Fassung.

Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer frü­heren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden (Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO).

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Konzeptionsphase

Wie in Nummer 1.1 beschrieben dient die Konzeptionsphase im ersten Jahr der Ausarbeitung eines nachhaltigen und tragfähigen Internationalisierungskonzepts, das die Grundlage für die Beantragung von Projekten der Umsetzungsphase bildet. Das zweite Jahr soll der gegebenenfalls nötigen Überarbeitung des Konzepts und der Vorbereitung der Umsetzungsprojekte dienen. Die Entwicklung des Internationalisierungskonzepts erfolgt durch die verantwortliche Managementorganisation unter Einbindung der Akteure des jeweiligen Spitzenclusters, Zukunfts­projekts oder vergleichbaren Netzwerks sowie der jeweiligen ausländischen Kooperationspartner. Internationale Kooperationspartner sollten insbesondere Managementorganisationen der priorisierten Innovationsregionen sein, die zumindest als gemanagtes Netzwerk organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die förderfähigen Initiativen, dass diese gemäß des Cluster- und Netzwerkgedankens im Rahmen eines Bottom-up-Prozesses mit den beteiligten Akteuren erarbeitet und entwickelt werden müssen sowie deren Bedarfe (besonders der KMU) darstellen. Darüber hinaus muss ein nachhaltiger Mehrwert für den Standort Deutschland gegeben sein.

Das BMBF ist frühzeitig in den Prozess der Kooperationsanbahnung mit einzubeziehen, um die Konsistenz mit dem Aktionsplan „Internationale Kooperation“ sicherzustellen und bilaterale oder europäische Fragestellungen, z. B. zur Gegen­finanzierung der internationalen Kooperationspartner, begleiten zu können. Im Internationalisierungskonzept müssen alle (auch ausländische) Kooperationspartner, die in der Umsetzungsphase an einem Projekt mitwirken wollen, durch eine Willenserklärung (Letter of Intent) dokumentieren, dass sie den darzulegenden Grundsätzen der Zusammenarbeit (IP-Regelungen, vorgesehene Höhe der Finanzierung und deren Quellen) zustimmen. Bis zum Einreichen der Förder­anträge für die Projekte der Umsetzungsphase sind diese Grundsätze dann projektspezifisch in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Projektpartnern weiterzuentwickeln.

Folgende Aktivitäten können in der Konzeptionsphase gefördert werden:

  • Weiterentwicklung und Ausbau internationaler Kooperations- und Manage­mentprozesse sowie der interkulturellen Kompetenz. Hierzu zählen auch externe Unterstützungsformen während der Konzeptentwicklung (z. B. im Bereich IPR, Länderkenntnisse oder Studien).
  • Intensivierung von bestehenden internationalen Kontakten zu führenden Innovationsregionen eines komplementären Innovationsfeldes sowie der verbesserten Interaktion (z. B. in Form eines wechselseitigen Personal­austauschs).
  • Etablierung von Managementprozessen zur Entwicklung und Steuerung einer internationalen Kooperation (z. B. der Aufbau technischer Austausch­plattformen im Hinblick auf Open-Innovation-Prozesse für KMU).
  • Workshops oder vergleichbare Initiativen, die der gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung des Internationalisierungskonzepts mit den internationalen Kooperationspartnern dienen.
  • Nicht förderfähig sind Markterkundungsreisen, Kongress- und Messeteilnahmen.

2.2 Umsetzungsphase

Das erfolgreiche Durchlaufen der Konzeptionsphase ist Voraussetzung für eine weitere Förderung in der Umsetzungsphase. In dieser können mit Hilfe der Förderung maximal drei der aus dem jeweiligen Internationalisierungskonzept entwickelten Projekte realisiert werden. Von den ausländischen Kooperationspartnern wird in jeglicher Hinsicht (Fachkompetenz, Finanzierung, Arbeitsteilung etc.) eine Beteiligung auf Augenhöhe vorausgesetzt. Die Durchführung erfolgt in Verbundprojekten (davon mindestens ein Unternehmen) der deutschen Spitzencluster, Zukunftsprojekte oder vergleichbaren Netzwerke, die mit mindestens zwei Partnern (Institutionen/Unternehmen) aus der kooperierenden Innovationsregion zusammenarbeiten, um die gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen. Auf die Einbindung von KMU wird besonderer Wert gelegt.

Förderfähig sind:

  • Kooperative internationale FuE-Projekte zu clusterübergreifenden Innovationsthemen.
  • Innovationsfördernde und begleitende Initiativen einschließlich Aktivitäten zur Hebung komplementärer Kompetenzen der Partner, z. B. im Bereich der Nachwuchsförderung, der Qualifizierung des Personals oder des internationalen Wissenschaftleraustauschs.
  • Projekte mit dem Ziel, international durchsetzungsfähige Normen und Standards zu entwickeln.
  • Weiterführende Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Akteure des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks, wenn diese zur Umsetzung und Zielerreichung des Internationalisierungskonzepts beitragen (z. B. Markterschließungsprojekte).

Die Fragestellungen müssen die Notwendigkeit der internationalen Kooperation zur Erschließung komplementärer Innovationskompetenzen (nachweislicher Mehrwert) widerspiegeln. Grundsätzlich gilt, dass diese gemäß des Cluster- und Netzwerkgedankens im Rahmen eines Bottom-up-Prozesses mit den beteiligten Akteuren erarbeitet und entwickelt werden müssen und deren Bedarfe (besonders der KMU) darstellen.

2.3 Begleitforschung

Die Förderung der Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken soll von Beginn an intensiv wissenschaftlich begleitet werden. Durch diese Arbeiten soll die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen der internationalen Zusammenarbeit von Clustern und Netzwerken erweitert werden. Darüber hinaus sollen mit dem Ziel des Transfers und eines Erfahrungsaustauschs den Akteuren durch geeignete Instrumente wie Informationsaustausch, Leitfäden, Tagungen, Schulungen, Workshops, Kompetenzanalysen u. ä. Mittel, Wege und Ergebnisse erfolgreicher marktorientierter internationaler Kooperationen, inklusive notwendiger interkultureller Kompetenzen und IP-Regelungen, aufgezeigt werden. Die Analysen und Aufbereitungen umfassen dabei nicht nur die Entwicklung der zur Förderung ausgewählten Akteure, sondern schließen andere Spitzencluster, Innovationscluster, Zukunftsprojekte und herausragende Netzwerke in die Betrachtung mit ein. Damit sollen auch die Grundlagen für die Erfassung von Wirkungen dieser Internationalisierungsmaßnahme wie auch von anderen Clusterförderungen gelegt bzw. verbessert werden.

Folgende Aktivitäten können dabei gefördert werden:

  • Empirische Analysen im Sinne einer wissenschaftlichen Bestands­aufnahme zur Bestimmung der Ist-Situation in den beteiligten Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken.
  • Entwicklung und Erprobung interdisziplinärer Ansätze zur Unterstützung der geförderten Akteure.
  • Entwicklung, Anpassung und Erprobung von Instrumenten zur strategischen Weiterentwicklung der geförderten Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke während der Internationalisierung.
  • Fortlaufendes Monitoring der Internationalisierungsziele und Umsetzungsaktivitäten der geförderten Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke im Hinblick auf die Bewertung von Fortschritten und eine spätere Erfassung von Wirkungen.
  • Aufbau einer vertieften und verbreiterten Wissensbasis, z. B. durch Organisation eines Expertenpools zum Thema Internationalisierung.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt als „lernende Maßnahme“. Dementsprechend beabsichtigt das BMBF, zu aufkommenden relevanten Frage­stellungen zusätzliche Begleitstudien zur Weiterentwicklung und zum Erfahrungs­austausch zu implementieren.

Vor diesem Hintergrund können interessierte Bewerber auch über die in Nummer 7.2.1 genannte Frist hinaus fortlaufend eigene Projektvorschläge zu Begleit­studien einreichen, die ergänzende innovative Fragestellungen thematisieren. Der Zuwendungsgeber wird über diese Vorschläge nach eigener Maßgabe entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung der Umsetzung dieser Vorschläge besteht nicht.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemein­nützige Organisationen und Vereine.

In der Konzeptionsphase sind nur die mit dem Management eines Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks betrauten Unternehmen oder Einrichtungen antragsberechtigt.

In der Umsetzungsphase sind darüber hinaus aktive Mitglieder des in der Konzeptionsphase geförderten Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks antragsberechtigt.

Die Antragsstellung von KMU wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung (institutionelle Förderung) nur unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Um die Chancen der Internationalisierung realisieren und Kooperationen trag­fähig und nachhaltig auf Augenhöhe mit anderen global führenden Innovations­regionen etablieren zu können, sind hohe Kompetenzen der Bewerber gefordert. Daher richtet sich die Maßnahme an Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbare Netzwerke, die durch die Arbeit des Managements nachweislich

  • eine erfolgreiche, nachhaltige und von den Partnern getragene Innovationsstrategie vorweisen,
  • auf bestehenden Erfahrungswerten, tragfähigen internationalen Kontakten zu potenziellen Kooperationspartnern (führender internationaler Innovationsregionen oder zentraler Pilotmärkte) sowie erfolgreich realisierten inter­nationalen Innovationsprojekten (Beispiele) aufbauen können,
  • ein zur Anbahnung und zum Aufbau internationaler Kooperationen geeignetes, bestehendes und institutionalisiertes Managementboard oder vergleichbares Gremium haben,
  • die persönlichen, für internationale Kooperationen notwendigen Kompetenzen der mit der Koordination betrauten Mitarbeiter (insbesondere Sprachkenntnisse, Verhandlungs- oder Projekterfolge, Auslandsaufenthalte usw.) belegen,
  • den finanziellen Eigenbeitrag (Quelle und Sicherheit) zum Betrieb der Managementorganisation während des gesamten Förderzeitraums auf­bringen.

Darüber hinaus müssen die Akteure, deren Projekte im Rahmen der Umsetzungsphase gefördert werden, zusätzlich folgende weitere Bedingungen erfüllen:

  • Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organi­sationen und Vereine müssen bereits aktive Mitglieder des sich bewer­benden Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks sein und dessen Innovationsstrategie mittragen.
  • Zuwendungsempfänger der gewerblichen Wirtschaft sind die in Deutschland angesiedelten rechtlich selbstständigen Betriebsstätten oder Niederlassungen der Unternehmen.

Die Erfüllung der genannten Zuwendungsvoraussetzungen ist in den vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. Die Anforderungen an die formale Gestaltung der Unterlagen sind in Abschnitt 7 dargelegt.

Voraussetzung für die Förderung von FuE-Kooperationsprojekten in der Umsetzungsphase ist ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele der Bekanntmachung.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; Merkblatt Vordruck 0110 ).

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist.

Über die Maßnahme hinaus können weitere aus dem Internationalisierungskonzept entwickelte Projekte durch die Nutzung anderer Fördermittel umgesetzt werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten der EU, zum Beispiel zu Horizont 2020 oder Eurostars, erhalten Interessenten unter anderem beim EU-Büro des BMBF, dem EUREKA/COST-Büro des BMBF und den Nationalen Kontaktstellen.

Die Projektpartner können bei Interesse eigenständig eine Einbindung der Projekte der Umsetzungsphase in die europäische Forschungsinitiative EUREKA beantragen, über die den ausländischen Partnern gegebenenfalls eine Förderung in ihren Heimatländern zugänglich gemacht werden kann. Das Instrument bietet den Projektpartnern weitere Unterstützungsangebote, zum Beispiel bei der Projektbetreuung oder der Partnersuche. Auskünfte erteilt das EUREKA/COST-Büro ( EUREKA-Büro ).

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der projektbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projekt­bezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragstellerin oder des Antragstellers zuzurechnen sind. Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für die Konzeptionsphase können Mittel in Höhe von maximal 500 000 € pro Jahr beantragt werden, wobei die Laufzeit maximal zwei Jahre beträgt. Die Förderung erfolgt dabei als Innovationscluster im Sinne der AGVO mit einer Förderquote von maximal 50 %.

Für die maximal drei Verbundprojekte der Umsetzungsphase eines Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks können in Summe Mittel in Höhe von maximal drei Mio. € über die Laufzeit von maximal drei Jahren beantragt werden. Eine Förderung der Kooperationspartner außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nicht möglich.

Ein übergeordnetes Begleitforschungsprojekt soll kontinuierlich zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden, mit der Möglichkeit der Verlängerung nach einer Zwischenevaluation um weitere zwei Jahre. Für Teilthemen sind kürzere Laufzeiten möglich. Der Orientierungsrahmen für die Finanzierung der Projekte der Begleitforschung beträgt insgesamt 300 000 € pro Jahr.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. KMU erhalten gegebenenfalls eine nach der AGVO mögliche höhere Förderquote.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts­einrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird auf die Bundeszuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Generell wird erwartet, dass die Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke in beiden Förderphasen zusätzlich eigene Mittel einsetzen bzw. zusätzlich zu den in der Maßnahme beantragten Mitteln weitere Mittel von Dritten mobilisieren. Verwertungspläne für die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen die Bereitschaft für die notwendigen Folgeinvestitionen – in der Regel ein Mehrfaches der Fördermittel – dokumentieren.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Projekte (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) und zusätzlich die BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zum Erkenntnisgewinn zur Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken ist eine Begleitforschung Bestandteil der ausgeschriebenen Maßnahme. Auf Anforderung sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Begleitforschung und gegebenenfalls folgende Ex-post-Evaluation notwendigen Daten den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet und vertraulich behandelt.

In den Zuwendungsbescheid für die geförderten Projekte in der Umsetzungsphase werden zusätzlich folgende Bestimmungen zur Berichts- und Nachweispflicht aufgenommen. Demnach erwartet der Zuwendungsgeber in der Umsetzungsphase:

  • In den zu erstellenden Berichten sowohl eine Darstellung der eigenen, als auch der Projektfortschritte und Ergebnisse der internationalen Partner sowie dem damit verbundenen Beitrag zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts.
  • Die Teilnahme an Erfahrungsaustauschtreffen (voraussichtlich mindestens am Beginn und am Ende der Projektlaufzeit), um hier die Projektergebnisse vorzustellen und den wissenschaftlichen Austausch anzuregen. Der Erfahrungsaustausch wird gegebenenfalls im Rahmen der Begleitforschung organisiert und durchgeführt.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich TRI
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner ist:

Herr Raoul Frings
Telefon: 0 24 61/61-9 63 97
Telefax: 0 24 61/61-80 47
E-Mail: r.frings@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, vor dem Einreichen von Bewerbungsskizzen mit dem Projektträger Jülich Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen stehen unter der Internetadresse: www.cluster-networks-international.de zur Verfügung.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-online" verpflichtend. Die entsprechenden Verweise auf die Internetseite können beim Projektträger Jülich angefordert werden.

Interessierten mit Bedarf einer grundsätzlichen Förderberatung, zum Beispiel Erstantragsstellern, wird empfohlen sich mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes ( www.foerderinfo.bund.de/ ) in Verbindung zu setzen.

7.2 Organisation des Verfahrens

Das Antrags- und Förderverfahren erfolgt in mehreren Stufen. Einer bis zu zweijährigen Konzeptionsphase folgt eine bis zu dreijährige Umsetzungsphase. Ein wesentlicher Meilenstein der Konzeptionsphase ist die Vorlage eines Internationalisierungskonzepts spätestens nach dem ersten Förderjahr. Das Internationalisierungskonzept ist Grundlage für weiterführende Arbeiten im maximal zweiten Jahr und die Bewertung (Empfehlungen für die formale Beantragung) von Projekten der Umsetzungsphase. Die beabsichtigten Projekte sind in einer Anlage zum Internationalisierungskonzept bereits prüffähig skizziert beizufügen. Das nach Prüfung durch den Zuwendungsgeber gegebenenfalls zu überarbeitende Internationalisierungskonzept und die vollständig ausgearbeiteten Projektanträge für die Umsetzungsphase müssen spätestens drei Monate vor Ende der Konzeptionsphase eingereicht werden. Das Projekt der Konzeptionsphase kann gegebenenfalls teilweise mit dem Förderbeginn der Projekte der Umsetzungsphase über­lappen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Bewerbungsskizzen für die Konzeptentwicklung ("Konzeptionsphase")

Bis spätestens zum 28. Februar 2015

sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger die folgenden Bewerbungsunterlagen vorzulegen:

  1. Ein von der zuständigen Managementorganisation des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks rechtsverbindlich unterschriebenes Anschreiben.
  2. in Exemplar der Bewerbungsskizze (max. 20 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) in Papierform.
  3. Eine CD-ROM, auf der die Bewerbungsskizze einschließlich aller Anlagen als ein zentrales druckbares PDF-Dokument abgespeichert ist.

Bewerbungsunterlagen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Termine der weiteren Ausschreibungsrunden werden gesondert bekanntgegeben.

Die Bewerbungsskizze ist von der zuständigen Managementorganisation des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks unter Beteiligung der Cluster- und Netzwerkakteure zu erarbeiten und die Bewerbungs­unterlagen sind ausschließlich durch diese einzureichen.

Die Bewerbungsskizzen sind nach folgenden Inhalten zu strukturieren:

  1. Status Quo
  1. Darstellung des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks (thematische Ausrichtung, aktuelle Cluster- oder Innovationsstrategie, beteiligte Akteure, wirtschaftliche und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, internationale Markt- und Wettbewerbsposition, bestehende internationale Beziehungen/Erfahrungen) sowie eine Liste der Partner (im Spitzencluster, Zukunftsprojekt oder vergleichbaren Netzwerk) mit Anschrift und persönlichem Ansprechpartner.
  2. Darstellung der bestehenden Managementstrukturen. Die Darstellung ist durch das (die) persönliche(n) Profil(e) des (der) verantwortlichen Mitarbeiter(s) einschließlich der internationalen Aktivitäten, Erfahrungen sowie Fremdsprachen- und interkulturellen Kompetenz zu ergänzen.
  3. Darstellung des Innovationsfeldes, in dem der Spitzencluster, das Zukunftsprojekt oder vergleichbare Netzwerk gegenüber anderen international vergleichbaren Organisationen eine internationale Führungsposition besitzt (z. B. durch SWOT-Analyse, Benchmarking o. Ä.) sowie der Teilsegmente, in denen eine internationale Kooperation für den zukünftigen Innovationserfolg der Akteure nach aktuellem Stand erforderlich ist. Erwartet werden auch Angaben darüber, welche Vorteile dabei für die Akteure, besonders die KMU, erschlossen werden können (z. B. Know-how, Partner in den Innovationsketten, Märkte etc.)
  1. Internationalisierung
  1. Beschreibung der priorisierten internationalen Kooperationspartner (oder Zielregionen, Darstellung vergleichbar zu Nummer I) und deren komplementärer Innovationskompetenzen, durch die ein beidseitiger Mehrwert erzielt werden kann. Erwartet wird auch eine Prognose, warum ein Zustandekommen der Kooperation (Gegenfinanzierung, IPR-Vereinbarungen etc.) realistisch ist.
  2. Beschreibung der Ziele, angestrebten Effekte und des Mehrwerts für den Standort Deutschland, den der Spitzencluster, das Zukunftsprojekt oder vergleichbare Netzwerk mit der geplanten internationalen Kooperation verfolgt. Dies beinhaltet auch eine Darstellung der langfristigen strategischen Vorteile für die deutsche Wirtschaft im adressierten Marktsegment bzw. Technologiefeld. Erwartet werden auch Angaben darüber, welche Rolle die beteiligten Partner (organisatorische Einbindung) in dieser Planung spielen, wie deren Bedarfe ermittelt werden und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind.
  3. Darstellung, durch welche geplanten Initiativen, Schritte und organisatorischen Umsetzungen oder Dienstleistungen die angestrebten Ziele und Effekte erreicht werden sollen. Erwartet wird auch der Nachweis, z. B. in Form eines Gremienbeschlusses und/oder entsprechender Erklärungen einer Mehrheit der Kernakteure, aus dem hervorgeht, dass der Spitzencluster, das Zukunftsprojekt oder vergleichbare Netzwerk die Internationalisierung aktiv mit seinen Akteuren umsetzt.

Die bisherige inhaltliche und organisatorische Leistungsfähigkeit der Bewerber bildet eine Grundlage für die Bewertung. In der Bewerbungsskizze muss schlüssig darlegt sein, dass durch die internationale Kooperation ein weiterer Entwicklungsschub des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks und der eingebundenen Akteure zu erwarten sowie ein langfristiger Vorteil für den Standort Deutschland gegeben ist. Der Erfolg muss messbar und ihre Wirkung nachhaltig sein.

Die eingegangenen Bewerbungsskizzen werden unter Beteiligung eines unabhängigen Auswahlgremiums, gegebenenfalls auch unter zusätzlicher Einbindung von Fachgutachtern, nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Reichweite, Wirkung und Nutzen für die eigenen Partner, für den kooperierenden internationalen Partner sowie für das bearbeitete Innovationsfeld, die durch eine internationale Kooperation erzielt werden sollen. Insbesondere wird der Beitrag hinsichtlich
  • der Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU,
  • des Beitrags zu Wohlstand und Beschäftigung,
  • des Vorteils für den Standort Deutschland und
  • des Beitrags zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen

bewertet.

  1. Die Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte oder vergleichbaren Netzwerke sowie die betraute Managementorganisation verfügen über die herausragende fachliche, interkulturelle und organisatorische Kompetenz, um eine internationale Kooperation sowie die damit verbundenen Regelungen (z. B. IPR) zu initiieren, zu gestalten und zu managen.
  2. Die angestrebte internationale Kooperation ist neuartig und beispielhaft in Bezug auf den Kooperationspartner, die Etablierung und das Management der Kooperation sowie den Inhalt der Forschungs- und Innovationsprojekte.
  3. Das Kooperationsniveau ist durch eine Partnerschaft auf Augenhöhe gekennzeichnet, in deren Rahmen führendes Know-how, Partner und Märkte verbunden werden.

Ein unabhängiges Auswahlgremium wird dem BMBF auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsskizzen und einer gegebenenfalls stattfindenden Präsen­tation bis zu zehn zur Förderung geeignete Projekte zur Entwicklung von Inter­nationalisierungskonzepten vorschlagen. Nach abschließender Entscheidung durch den Zuwendungsgeber erhalten alle Bewerber eine schriftliche Empfehlung, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen eine Antragstellung erfolgversprechend ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Bewerbungsskizze.

7.2.2 Vorlage und Auswahl des Förderantrags für die Konzeptionsphase

Managementorganisationen der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke reichen unter Berücksichtigung der ihnen zugegangenen Empfehlungen bis zum

15. September 2015

ihren formalen Förderantrag beim zuständigen Projektträger (siehe Nummer 7.1) ein. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems zur Antragstellung easy-online ist dabei verpflichtend. Die notwendigen Internetverweise ("Links") werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt. Die zugehörige Projektbeschreibung erfolgt auf Basis der Bewerbungsskizze. Die Projektplanungen müssen als wesentlichen Meilenstein die Erarbeitung eines Internationalisierungskonzepts enthalten, das dem Zuwendungsgeber spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung vorzulegen ist.

Der Projektantrag wird vom zuständigen Zuwendungsgeber neben formalen Vorgaben hinsichtlich der Kriterien in Nummer 7.2.1 geprüft. Auf Grundlage der oben angegebenen Auswahl und der Förderempfehlungen wird der Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Bewerber werden über das Ergebnis ihrer Antragsstellung schriftlich informiert.

7.2.3 Internationalisierungskonzept mit Projektskizzen für die Umsetzungsphase

Wie in Nummer 7.2.2 dargestellt, ist die Vorlage eines Internationalisierungs­konzepts als zentraler Meilenstein für die Konzeptionsphase vorgegeben.

Spätestens ein Jahr nach Start der Konzeptionsphase (Projektbeginn) ist ein Internationalisierungskonzept durch das Management des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks vorzulegen. Das Internationalisierungskonzept enthält die Grundlagen, Ziele und Arbeiten für die Umsetzungs­phase. Es muss folgende Punkte umfassen:

  1. Darstellung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technologischen Leistungsfähigkeit des eigenen Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks und der gewählten internationalen Partner.
  2. Darstellung der Innovationsstrategien, einschließlich der Benennung messbarer Meilensteine und Zielsetzungen.
  3. Darstellung der vorgesehenen internationalen Kooperationsprojekte und Darlegung, wie diese zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts beitragen. Begründung, warum diese Projekte vor dem Hintergrund eines Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks durchgeführt werden müssen.
  4. Darstellung der vorgesehenen IP-Regelungen in der internationalen Kooperation.

Dem Internationalisierungskonzept sind Projektskizzen für die maximal drei beabsichtigten Kooperationsprojekte der Umsetzungsphase inkl. Finanzplanung, die mit dem zur Verfügung stehenden Mittelrahmen vereinbar ist, beizufügen. Erwartet wird auch die Zustimmung (LOI) der jeweils beteiligten Kooperationspartner zu den darzustellenden Grundsätzen der Zusammenarbeit (IPR, Quelle und Höhe der Finanzierung). Daraus muss auch deutlich werden, dass auf Augenhöhe zusammengearbeitet wird und von den ausländischen Partnern der deutschen Seite vergleichbare Kapazitäten und Mittel in die Projekte eingebracht werden.

Auf Grundlage des erarbeiteten Internationalisierungskonzepts und unter Anwendung der in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien spricht der Zuwendungsgeber, gegebenenfalls unter Einbindung des unabhängigen Auswahlgremiums und/oder von Fachgutachtern, Empfehlungen aus, ob und gegebenenfalls mit welchen An­passungen eine Antragstellung für die skizzierten Projekte der Umsetzungsphase erfolgversprechend ist.

Außerdem werden folgende, für Forschungs- und Innovationsprojekte spezifische Kriterien herangezogen:

  • Innovationsgrad und wissenschaftliche Qualität der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten.
  • Eignung des Arbeitsplans.
  • Wissenschaftliche Qualität und Fachkompetenz der Projektpartner.
  • Konzept für Umsetzung und Verwertung der Forschungsergebnisse.

Die Bewerber werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

7.2.4 Vorlage und Entscheidung über die Förderanträge für die Umsetzungsphase

Zur Umsetzung der im Internationalisierungskonzept vereinbarten Projekte können die durchführenden Akteure der deutschen Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke eine Projektförderung beantragen.

Für die zur Antragstellung empfohlenen Projektskizzen müssen bis spätestens drei Monate vor Ende der maximal zweijährigen Konzeptionsphase die Förder­anträge für die Umsetzungsphase einschließlich der getroffenen Kooperations­vereinbarung der Partner beim Projektträger vorgelegt werden. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems zur Antragstellung easy-online ist dabei verpflichtend. Die notwendigen Internetverweise ("Links") werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

Auf Grundlage des erarbeiteten Konzepts entscheidet der Zuwendungsgeber darüber, welche Maßnahmen in der Umsetzungsphase gefördert werden. Die Bewertung erfolgt dabei ebenfalls auf Basis der in den Nummern 7.2.1 und 7.2.3 dargestellten Kriterien. Bei Bedarf werden zur Entscheidungsfindung das unabhängige Auswahlgremium oder Fachgutachter beratend in Anspruch genommen.

7.2.5 Vorlage und Auswahl von Bewerbungsskizzen zur Begleitforschung

Bewerbungsunterlagen für Projekte zur Begleitforschung sind ebenfalls bis zur in Nummer 7.2.1 dargestellten Frist an den vom BMBF beauftragten Projektträger zu übersenden.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen:

  1. Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Anschreiben.
  2. Ein Exemplar der Bewerbungsskizze (maximal 30 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) in Papierform.
  3. Eine CD-ROM, auf der die Bewerbungsskizze einschließlich aller Anlagen als ein zentrales druckbares PDF-Dokument abgespeichert ist.

Die Bewerbungsskizzen beinhalten:

  1. Die Darstellung (gegebenenfalls im Verbund) der Ziele, des Arbeitsplans, der Zeit- und Meilensteinplanung sowie eine aussagekräftige Finanz­planung.
  2. Die Darstellung des Eigeninteresses des Antragsstellers und Erläuterungen zu den beteiligten Personen, ihrer Funktion im Projekte sowie ihrer fachlichen Kompetenz.
  3. Eine Darstellung des methodischen Ansatzes für das Monitoring und die wissenschaftlichen Analysen sowie der aus den Arbeiten und Ergebnissen abzuleitenden geplanten Unterstützungen zur Internationalisierung für die verschiedenen in der Maßnahme beteiligten Akteursgruppen.
  4. Konzepte des Wissensaustauschs und der Verbreitung der Untersuchungsergebnisse, z. B. Workshops, Statusseminare und Tagungen.

Im Interesse eines umfassenden und innovativen Begleitforschungsansatzes können auch Skizzen für einzelne Module bzw. Teilthemen, gegebenenfalls auch nach der oben genannten Einreichungsfrist, eingereicht werden.

Die Bearbeitung der Projektinhalte kann in Zusammenarbeit mit jeweils einschlägig ausgewiesenen, auch internationalen Partnern erfolgen. Internationale Partner können über Unteraufträge eingebunden werden

Eine Bewertung der Bewerbungsskizzen für das Projekt der Begleitforschung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Fachliche und organisatorische Kompetenz (gegebenenfalls Zusammenwirken der Verbundpartner).
  • Zielbeitrag, Konsistenz und Qualität des Ansatzes und des Arbeitsplans sowie der Zeit- und Meilensteinplanung des eingereichten Forschungs­projekts.
  • Notwendigkeit der Zuwendung sowie Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung.

Nach abschließender Skizzenbewertung und Entscheidung durch den Zuwendungsgeber erhalten alle Bewerber eine schriftliche Empfehlung, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen eine Antragstellung erfolgversprechend ist. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

7.2.6 Vorlage und Entscheidung über die Förderanträge zur Begleitforschung

Zeitnah nach Bewertung der Bewerbungsskizzen wird vom Projektträger eine einheitliche Frist (voraussichtlich Ende Juli 2015) benannt, bis zu der Bewerber ihre formalen Förderanträge einzureichen haben. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems zur Antragstellung easy-online ist dabei verpflichtend. Die notwendigen Internetverweise ("Links") werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt. Die zugehörige Projektbeschreibung erfolgt auf Basis der Bewerbungsskizze. Der Projektantrag wird vom zuständigen Zuwendungsgeber nach formalen Vorgaben und hinsichtlich der Kriterien in Nummer 7.2.5 geprüft.

Auf Grundlage der oben angegebenen Auswahl und der Förderempfehlungen wird der Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entscheiden.

7.3 Weitere Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen wurden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 02. Dezember 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Kathrin Meyer