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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung im Programm "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" zum Themenfeld "Serienflexible Technologien für elektrische Antriebe von Fahrzeugen 2 (E-Antriebe2)". Bundesanzeiger vom 07.01.2016

Vom 11.12.2015

Klimaschutz und Energieversorgung sind zentrale Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Deutschland. Langfristig wird der Verkehr überwiegend auf fossile Brennstoffe verzichten ­müssen, damit die angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden können. In diesem Kontext ist eine zukunftsfähige Mobilität von strategischer Bedeutung.

Die Elektromobilität spielt dabei als Schlüsseltechnologie eine wichtige Rolle. Deutschland soll zum Leitanbieter von Elektrofahrzeugen entwickelt werden. Erste Elektrofahrzeuge sind inzwischen am Markt verfügbar. Eine zunehmende Elektrifizierung des Antriebsstrangs bis hin zum ausschließlich elektrischen Antrieb bietet die Chance, eine starke Reduktion der CO²- und Schadstoffemissionen zu erreichen.

Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt die Bundesregierung daher seit mehreren Jahren die Forschung an elektrischen Antriebssträngen als einem wichtigen Baustein für die Elektromobilität und den Klimaschutz. Wichtig ist ein kontinuierlicher Auf- und Ausbau der Kompetenzen in der Antriebstechnologie in Forschungseinrichtungen und Industrie. Ziel der Forschung ist die Steigerung der Leistungsdichte und die Senkung des Leistungsgewichtes. Es ist erforderlich, den Wirkungsgrad der Antriebskomponenten zu steigern und die Zuverlässigkeit und Qualität zu verbessern. Die Senkung der Kosten für das Gesamtsystem ist ein wichtiger Aspekt, um Akzeptanz beim Kunden zu erreichen.

Zur Umsetzung der Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen dieser Bekanntmachung eine deutliche Verbesserung der Eigenschaften elektrischer Antriebe und entsprechender Produktionsprozesse zu erzielen sowie Voraussetzungen für den Aufbau neuer Wertschöpfungsketten zu schaffen. Hierzu soll die vorhandene technologische Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie im Bereich der Elektromotoren und der Leistungselektronik weiter gestärkt und auf Produkte für den mobilen Einsatz in größeren Stückzahlen übertragen werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die besondere Berücksichtigung der Beiträge kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie die Verwertung der Projektergebnisse am Standort Deutschland stehen dabei im Mittelpunkt.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Zielsetzung der Fördermaßnahme ist es, produzierende Unternehmen dabei zu unterstützen, serienfähige, wirtschaftliche Technologien und Ausrüstungen für die Herstellung elektrischer Antriebe zu entwickeln. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, kleine Serien von Elektromotoren und Antriebsaggregaten sowie deren Subsysteme auf eine Großserienproduktion hochzuskalieren oder auch eine "Mischproduktion" zu realisieren. Die Leistungsfähigkeit und Produzierbarkeit elektrischer Antriebe und entsprechender Subsysteme für zukünftige Fahrzeuggenerationen ­sollen anhand von Demonstratoren gezeigt werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen". Hier fördert das BMBF kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Schlüsseltechnologien für Anwendungen im Bereich Elektromobilität sollen frühzeitig aufgegriffen und in die Produktion überführt werden, damit sich der Standort Deutschland zum Leitanbieter für Elektromobilität entwickeln kann. Forschung in und mit KMU wird dabei besonders gefördert.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (Amtsblatt L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Der steigende Bedarf an Lösungen für elektrische Antriebe von Fahrzeugen, wachsende Ansprüche der Kunden sowie die damit einhergehenden Herausforderungen hinsichtlich der Reduzierung von Herstellkosten erfordern eine umfassende Weiterentwicklung und Optimierung elektrischer Antriebe und entsprechender Produktionsprozesse. Da sich die Anforderungen beim elektrischen Antrieb für Fahrzeuge z. B. von denen stationärer elektrischer Antriebe unterscheiden (Temperaturbereich, Lastwechsel, Vibration, geringer Bauraum u. a.), ergeben sich auch andere Anforderungen an die Produktionstechnik. Das bedeutet, dass die Fertigungsprozesse und Produktionsausrüstungen für die Elemente des elektrischen Antriebs neu entwickelt bzw. weiterentwickelt werden müssen. Dabei sind für unterschiedliche Applika­tionsbereiche die Produktionstechnologien von hybriden und elektrischen Antrieben mit den Optimierungszielen Energieeffizienz, Zuverlässigkeit, Leichtbau, Produktionskosten, Recyclingfähigkeit sowie hohe Stückzahl- und Variantenflexibilität voranzutreiben. Auch besteht hinsichtlich des Wirkungsgrades und der Lebensdauer der Antriebselemente ein besonderer Optimierungsbedarf. Die Kunden erwarten dabei, dass die Antriebe immer kleiner und auch immer leichter werden.

Dies erfordert die konsequente Weiterentwicklung der Produkte und die Bereitstellung optimierter Fertigungsverfahren und zugehöriger Produktionsausrüstungen, um die gewünschten Produkteigenschaften und die geforderte Qualität zu gewährleisten, die Produktkosten spürbar zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller im ­globalen Umfeld zu stärken.

Der steigende Grad der Funktionsintegration lässt die Komplexität der Bauteile und Komponenten sowie die Qualitätsanforderungen bei den serienfähigen, robusten und skalierbaren Produktionstechnologien wachsen. Eine Weiter­entwicklung und Erforschung von stückzahlflexiblen und wirtschaftlichen Produktionsprozessen für neue elektrische Antriebe ist daher dringend geboten.

Der Handlungsbedarf zielt vor allem auf folgende Bereiche:

  • Entwicklung neuer, großserienfähiger Wickeltechnologien und deren automatisierte Umsetzung für die Herstellung von Elektromotoren,
  • Ertüchtigung der Fertigungstechnologien und Produktionsausrüstungen für die Herstellung integrierter Leistungselektronik einschließlich großserienfähiger Kontaktierungsverfahren in der Automobilproduktion,
  • Automatisierte Montage mechatronischer Komplettsysteme,
  • Fertigungsgerechte, automatisierbare Mess- und Prüftechnologien.

Die gesamte Wertschöpfungskette, vom fertigungsgerechten Design bis hin zur Fertigung der kompletten Demonstratoren, ist zu berücksichtigen.

Die Forschungs- und Entwicklungs-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die bevorzugt auch entsprechende KMU einschließen sollen. Den Aspekten Energieeffizienz, Leistungsdichte, Zuverlässigkeit und Produzierbarkeit kommt in allen Bereichen eine Querschnittsbedeutung zu.

Aus- und Weiterbildungsaspekte im beruflichen und akademischen Bereich sollen nach Möglichkeit in die Forschungs- und Entwicklungs-Projekte integriert werden, um einen Beitrag zur rechtzeitigen Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeitern zu leisten.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Netzwerke für elektrische Antriebe aufzubauen. Weiterhin wird erwartet, dass Lösungsansätze die zu erwartende hohe Varianten- und Kapazitätsflexibilität berücksichtigen. Sie sollen durch eine hochflexible Integration von Produkt- und Prozessmodulen die anforderungsspezifische Ausrichtung und wirtschaftliche Produktion der Antriebe ermöglichen sowie zukünftige Generationen von elektrischen Antrieben und deren Produzierbarkeit vorbereiten. Die Ergebnisse sind an Demonstratoren zu validieren. Arbeiten, die der Normung und Standardisierung dienen, sind ausdrücklich erwünscht. Eine möglichst hohe Beteiligung von KMU an den Verbundprojekten ist besonders gefordert. Reine Forschungsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid= 1426601397613&uri=URISERV:n26026 ; http://ec.europa.eu/growth/smes/ )

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen sollen die in Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkte erkennbar sein. Die Vorhaben sollen Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die Ergebnisse der Vorhaben in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum verwerten und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden. Die Konsortialführerschaft sollte ein Industrieunternehmen, bevorzugt ein Systemintegrator oder Maschinenhersteller bzw. Anwender, übernehmen.

Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.

Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA, zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. Diese Instrumente bieten die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher ­Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leistet die PRO-FACTORY Working Group. Zukünftige EUREKA-Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY-PLUS eingebunden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF ➙ Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 v. H. anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 v. H. der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 v. H. an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 50 v. H. (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des ­Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Zentraler Ansprechpartner, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist

Herr Claudius Noll
Telefon: +49 (0) 7 21/6 08-2 49 53
E-Mail: noll@kit.edu

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.produktionsforschung.de/national/bekanntmachungen/
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. März 2016 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist vom Einreicher der Projektskizze eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berück­sichtigt werden.

Die Projektskizzen sind an den

Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
mit dem Stichwort "E-Antriebe2" einzureichen.

Die Projektskizzen bestehen aus einem Deckblatt und einem beschreibenden Teil.

Das Deckblatt enthält Informationen zum Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, grob abgeschätzte Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail, Telefax und Webseite des Skizzeneinreichers und der beteiligten Partner. Vorlagen für das Deckblatt und den beschreibenden Teil der ­Projektskizzen sind auf der Internetseite http://www.produktionsforschung.de/national/bekanntmachungen/ verfügbar.

Der beschreibende Teil sollte mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen; Neuheit der Projektidee
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges
  • Kostenabschätzung, belastbare Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand (in Personenmonaten); der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner sollte, wenn dem keine sachlichen Gründe widersprechen, möglichst nicht unter zwölf Personenmonaten liegen
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung; die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern aktiv unterstützt wird
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, gegebenenfalls ­Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen)

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die Projektpartner, vertreten durch den Einreicher/Projektkoordinator, reichen eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11 pt) beim Projektträger sowie über das Internetportal easy-Online ein. Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten.

Vollständige Unterlagen für den Postversand an den beauftragen Projektträger:

  • Anschreiben an den Projektträger Karlsruhe mit dem Stichwort "E-Antriebe2"
  • Ein Original der vollständigen Projektskizze (Deckblatt mit Unterschrift und Stempel und beschreibender Teil)
  • Fünf Kopien der Projektskizze (gelocht, nicht geheftet)

Die Einreichung der Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline . Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie dazu der Menüauswahl:

  • Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren)
  • Fördermaßnahme: Serienflexible Technologien für elektrische Antriebe von Fahrzeugen 2

Dort laden Sie das Deckblatt als ausgefülltes pdf-Formular (nicht als Scan-Datei!) sowie den beschreibenden Teil als MS-Word- oder pdf-Datei hoch.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter bewertet.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Zukunftsorientierung: Beitrag zur Entwicklung von Spitzentechnologien, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung, Innovationshöhe (neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze), Höhe des ­Risikos, wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Exzellenz des Projektkonsortiums
  • Volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie; Stärkung des ­produzierenden Bereiches in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU; Einbindung von jungen Technologiefirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktionsformen
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektcontrolling
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Skizzeneinreicher schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojektes werden durch den Einreicher informiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), unter Beachtung von Hinweisen und Auflagen aus dem Bewertungsprozess einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Im Rahmen dieses Antragsverfahrens sind in den Einzelanträgen der Projektpartner Idee, Innovation, Arbeits- und Kostenplanung sowie die Verwertungsmöglichkeiten aufeinander abgestimmt zu konkretisieren. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "esy-Online"unter https://foerderportal.bund.de/easyonline zu nutzen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. Dezember 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Riehl