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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Pflanzenbiotechnologie der Zukunft im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 19.04.2010

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Pflanzen sind die Basis allen Lebens und der Schlüssel zur Lösung vieler globaler Herausforderungen. Der Bedarf an pflanzlichen Rohstoffen wird in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter steigen, da die Bevölkerungszahl stetig zunimmt und zugleich die Nachfrage nach höher wertigen Lebensmitteln insbesondere in Schwellenländern wie China und Indien jährlich wächst. Die landwirtschaftlich nutzbare Fläche wird aber eher zurückgehen. Daher muss auf begrenzter Fläche mehr und dabei nachhaltig produziert werden. Der sich abzeichnende globale Klimawandel wird möglicherweise massive nachteilige Folgen für viele wichtige Anbauregionen der Erde mit sich bringen. Zusätzlich ist mit dem weltweit steigenden Bedarf an Energie und Rohstoffen die Notwendigkeit verbunden, Biomasse aufgrund der Endlichkeit fossiler Ressourcen und aufgrund des Klimaschutzes stärker für die energetische und stoffliche Verwertung zu nutzen. Pflanzen stehen am Beginn der Wertschöpfungskette. Sie sind der Kern biobasierten Wirtschaftens. Aus diesen Gründen werden die Erwartungen an Kulturpflanzen zukünftig noch deutlich steigen.

Daher sind Sicherung und weitere Steigerungen des Ertragsniveaus dringend erforderlich. Diese Ertragssteigerungen sind zudem unter dem verstärkten Druck von biotischen sowie abiotischen Stressoren dauerhaft zu erzielen.

Zudem nimmt die Nachfrage nach speziellen, auf die vielfältigen Bedürfnisse von verarbeitender Industrie und von Verbrauchern zugeschnittenen Lebens- und Futtermitteln stetig zu. Hierbei müssen auch die veränderten Ansprüche der Verbraucher an die Qualität von Nahrungsmitteln berücksichtigt werden. Gleichzeitig kommt es in den Industrieländern zu einer ständigen Zunahme von ernährungsbedingten Volkskrankheiten. Pflanzen besitzen aufgrund ihrer Diversität und Syntheseleistungen ein enormes bis dato nicht ausreichend genutztes Spektrum gesundheitsfördernder Inhaltsstoffe, das gezielter erschlossen werden sollte.
Die etablierten Nutzpflanzen müssen zukünftig nicht nur ertragreich mit hoher Qualität, sondern auch nachhaltig, d.h. insbesondere auch umweltverträglich, produziert werden. Agrarische Produktion bedingt, dass der Mensch von jeher in Umwelt und Ökosysteme eingreift. Dies kann zu einer Belastung der Umwelt, zur Minderung der biologischen Vielfalt und zu einer übermäßigen Nutzung von begrenzten Ressourcen führen. Daher muss er oberstes Ziel sein, diese Eingriffe durch effiziente Produktion zu mindern oder auszugleichen. Die erforderlichen Maßnahmen müssen deshalb an der Pflanze ansetzen.

In agrarisch geprägten Regionen - insbesondere wenn Böden nur über eine geringe Wasserspeicherungskapazität verfügen - steht Wasser nur sehr limitiert zur Verfügung.

Wasser ist dann bei zunehmenden Trockenphasen ein begrenzender Wachstums- und Ertragsfaktor. Entsprechend gilt dies auch für alle anderen essentiellen Pflanzennährstoffe, die der Pflanze während der Vegetationszeit bedarfsgerecht zur Verfügung stehen müssen. Rohstoffe bzw. Energie für eine intensive Düngung von Nutzpflanzen, wie Stickstoff, Phosphat und Mineralien, sind ebenfalls begrenzt.

Die Steigerung und Sicherung des pflanzlichen Ertrages, der Qualität pflanzlicher Rohstoffe und der Nachhaltigkeit in der Pflanzenproduktion erfordern neue Ansätze in Forschung und Züchtung, welche deutlich über das erreichte Maß der letzten Dekaden hinausgehen.

Die Grundlagen für diese innovativen Ansätze wurden in Deutschland vor allem durch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Initiative zur Pflanzengenomforschung gelegt. Im Rahmen der Pflanzengenomforschung wurde in der letzten Dekade im Zuge der wissenschaftlichen Bearbeitung anwendungsrelevanter Fragestellungen substanzielles Wissen über die Struktur und Funktion von Pflanzengenomen erarbeitet.

Zukünftig wird es darum gehen, diese Erkenntnisse der Pflanzengenomforschung in die züchterische Praxis zu überführen. Hierfür kann die moderne Pflanzenbiotechnologie mit ihren vielfältigen Methoden einen wichtigen Beitrag leisten. Pflanzenbiotechnologie muss genutzt werden, um die Effizienz von Züchtungsverfahren zu steigern, gezielt leistungsfähige Pflanzen mit kombinierten Eigenschaften zu entwickeln, mit wirderstandsfähigen Pflanzen neue Ansätze im Pflanzenschutz zu realisieren sowie die Pflanzenproduktion insgesamt nachhaltiger auszugestalten. Biotechnologie besitzt dabei das Potenzial, alle Formen der Biomasseproduktion zu unterstützen: konventionelle Landwirtschaft, Landwirtschaft mit gentechnisch verbesserten Sorten und ökologischen Landbau.

Für die nachhaltige Nutzung von Pflanzen als „Bio-Fabriken“ der Zukunft für Ernährung, Energie- und Rohstoffbereitstellung bedarf es interdisziplinärer und integrativer Forschungsanstrengungen, die die gesamten Prozessketten in den Blick nehmen und in denen exzellente Forscherinnen und Forscher mit innovativen Unternehmen gemeinsam an Problemlösungen arbeiten. Für derartige Forschungsansätze, die die Grundlagen für den Aufbau einer wissensbasierten und international wettbewerbsfähigen Bioökonomie darstellen, besteht in Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf. Hier setzt die vorliegende Förderinitiative des BMBF an.

Das Ziel des Förderschwerpunktes zur Pflanzenbiotechnologie ist es, neue und wettbewerbsfähige biotechnologische Verfahren und Produkte voranzubringen, welche

  • eine Ertragssteigerung und Ertragsstabilität in Nutzpflanzen ermöglichen, die über den konventionellen Züchtungsfortschritt deutlich hinausgehen,
  • zur Erzeugung und Selektion von Qualitätsmerkmalen beitragen, welche die Verwertung von Nutzpflanzen als Nahrungsmittel, bei der Energiegewinnung und bei der Synthese hochwertiger Inhaltsstoffe erheblich verbessern sowie
  • einen nachhaltigen Anbau von Nutzpflanzen unter reduzierter oder limitierter Verfügbarkeit von Ressourcen wie Wasser oder Nährstoffen ermöglichen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen.

Entlang dieser Zielgrößen Ertrag, Qualität und Nachhaltigkeit sollen Forschungsprojekte mit klaren Verwertungsperspektiven für marktfähige (Zwischen-) Produkte und/oder für die Entwicklung von Geschäftsideen für neue Methoden und Verfahren gefördert werden.

Mit der inhaltlichen Schwerpunktsetzung auf ökonomisch und ökologisch relevante komplexe Merkmale in Nutzpflanzen wird angestrebt, Allianzen aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zur Entwicklung von innovativen Ansätzen zu stimulieren. Diese Allianzen sollen zum Aufbau einer wissensbasierten Bioökonomie (Knowledge-Based Bio-Economy, KBBE) beitragen, die biologische Ressourcen wettbewerbsfähig und nachhaltig nutzt.

Mit der Förderinitiative zur Pflanzenbiotechnologie werden dafür alle relevanten Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft entlang pflanzenbasierter Innovations- und Prozessketten, von der molekularen Pflanzenforschung über die Pflanzenzüchtung und den Pflanzenschutz bis hin zur verarbeitenden Industrie, Ernährungswirtschaft, chemischen Industrie und Energiewirtschaft angesprochen. Zu den vorrangigen Adressaten gehören insbesondere auch jene Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die noch nicht Bestandteil des existierenden Forschungsnetzwerks sind.

Die verstärkte Internationalisierung der Forschungsaktivitäten wird darüber hinaus ein wichtiges Element der Pflanzenbiotechnologie sein. Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der internationalen Entwicklungszusammenarbeit sollen voraussichtlich mit einer separaten Förderinitiative aufgegriffen werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

In interdisziplinären FuE-Vorhaben sind leistungsfähige, pflanzenbasierte Innovations- bzw. Wissenstransferketten aufzubauen, welche sich an den Bedürfnissen der möglichen Abnehmer in der Ernährungs-, Futtermittel- und Energiewirtschaft und der verarbeitenden Industrie sowie des Endverbrauchers ausrichten und diese möglichst einbinden.

Bei der Förderung der Pflanzenbiotechnologie sollen vornehmlich Nutzpflanzenarten bearbeitet werden, die eine herausragende nationale oder internationale Bedeutung - insbesondere für Anbau und Markt besitzen. Arbeiten in Modellpflanzen werden nur in Ausnahmefällen gefördert, wenn (i) ein überzeugendes Konzept zur Übertragung der Erkenntnisse auf Kulturarten in einem klar definierten mittelfristigen Zeithorizont vorliegt, oder (ii) wenn die Arbeiten einen Paradigmenwechsel in Züchtungs- oder Bearbeitungsstrategien in Kulturarten erwarten lassen.

Die folgenden Themenbereiche richten sich an den Zielgrößen Ertrag, Qualität und Nachhaltigkeit aus und stellen mögliche Ansatzpunkte dar, welche dann im Sinne der geforderten Abbildung von übergreifenden Prozessketten weiter zu entwickeln sind:

Die zu bearbeitenden Facetten des Ertrages sind u.a.:

  • Ausbau des Ertragspotenzials (Leistungsvermögen unter gegebenen Bedingungen)
  • Stabilisierung des Ertrages durch verbesserte Resistenzen gegenüber Pathogenen bzw. Toleranzen gegenüber abiotischen Stressfaktoren

Im Bereich Qualität von Nutzpflanzen sind folgende Felder u.a. zu bearbeiten:

  • Verbesserung des Gehalts an wertgebenden Inhaltsstoffen, z.B. mit gesundheitsförderlicher Wirkung bzw. zur Prävention von ernährungsbedingten Krankheiten,
  • Reduzierung des Gehalts an unerwünschten Inhaltsstoffen, z.B. mit allergener Wirkung
  • Anpassung der Verarbeitungseigenschaften für die Nahrungsmittel-, Energie- und Rohstoffproduktion
  • Optimierung der Pflanzenarchitektur

Für die Bearbeitung der Nachhaltigkeit stehen u.a. im Vordergrund:

  • Verbesserung der Wassernutzungseffizienz
  • Verbesserung der Nährstoffnutzungseffizienz
  • Nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z.B. Minimierung der Aufwandsmenge, mit Hilfe von pflanzenbiotechnologischen Methoden
  • Erhalt der biologischen Vielfalt des agrarisch genutzten Ökosystems /Agrobiodiversität

Die Bearbeitung dieser Themen erfordert zunehmend eine Kombination verschiedener wissenschaftlicher und technologischer Ansätze, bei der das gesamte Spektrum der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Methoden geprüft werden sollte. Dies umfasst u.a. moderne Methoden aus der Genom-, Proteom-, Metabolom-Forschung und Bioinformatik bzw. deren Integration in Form von systembiologischen Ansätzen.

Ein besonders Erfolg versprechender Ansatz stellt die Nutzung optimierter Markertechnologien (z. B. Kombination molekulargenetischer und biochemischer Marker) und die Übertragung der Ergebnisse in markergestützte Präzisionszüchtung dar. Die Forschungsvorhaben können auch die Entwicklung und Nutzung neuer gentechnischer Methoden umfassen, hierbei insbesondere die molekulare Kombination mehrerer Transgene zur Verbesserung komplexer Merkmale oder die gezielte Integration von Transgenen zur Qualitätssteigerung mit einem direkten Nutzen für den Endverbraucher. Weiterhin können nicht-invasive Präzisions- bzw. Hochdurchsatz-Phänotypisierungsanalysen zur Erfassung essentieller Komponenten komplexer Merkmalsausprägungen eingesetzt werden.

Die Untersuchungen können auf allen relevanten Ebenen - von der molekularen Ebene bis hin zu Feldbeständen - durchgeführt werden. Dabei steht die Ausrichtung auf konkrete biologische Fragestellungen im Vordergrund.
Insgesamt sollen sich die Forschungsarbeiten auf Themen mit hoher Relevanz für den Transfer in die Anwendung konzentrieren, indem Erkenntnisse der modernen Pflanzenbiotechnologie als Innovationen in Form von Saatgut, Anbaumethode, Pflanzenschutz oder als pflanzenbasierte Wirk- und Wertstoffe umgesetzt werden. Forschungsarbeiten mit besonderer Relevanz für die Bedürfnisse von Entwicklungsländern sollen voraussichtlich mit einer separaten Förderinitiative aufgegriffen werden.

2.2 Fördermodule

Die unter Zif. 2.1 genannten Themenfelder sollen im Rahmen der im Folgenden beschriebenen Fördermodule bearbeitet werden. Zu beachten ist, dass etwa zwei Drittel der Fördermittel im Modul A bereit gestellt werden. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, sofern qualitativ hochwertige Projektideen im Modul B vorliegen und genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

2.2.1 Modul A – „PRODUKTE“

Im Vordergrund stehen hier Forschung und Entwicklung im Rahmen von wirtschaftsgetriebenen Verbundprojekten mit strikt anwendungsnaher Ausrichtung im vorwettbewerblichen Bereich. Erwartet wird dabei eine Abbildung der relevanten Stufen der zugrunde liegenden Prozessketten.

Damit verbunden sind in der Regel innovative, hochgradig interdisziplinäre Projektstrukturen. Eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung des/der Wirtschaftspartner/s in Höhe von mindestens 30% der anfallenden Projektgesamtkosten - den Gesamtverbund betreffend - ist Voraussetzung für eine mögliche Förderung in diesem Modul. Der Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll besondere Beachtung geschenkt werden. Die Einbindung von Großunternehmen erfordert deren Bereitschaft, sich substanziell an den Kosten des Gesamtverbundes zu beteiligen. Die Koordination der Forschungsvorhaben sollte beim Wirtschaftspartner liegen, der die wissenschaftlichen Partner bevorzugt im Unterauftrag einbindet.

In diesem Fördermodul können auch Forschungsvorhaben unter Einbindung von internationalen Partnern eingereicht werden, die vor allem die internationale Vernetzung der beteiligten deutschen Wirtschaftspartner stärken. Die Projektteile für den internationalen Partner können dabei nicht gefördert werden und sollten daher von den Projektbeteiligten selbst oder von anderer Seite übernommen werden.

2.2.2 Modul B – „TRANSFER“

Im Fokus stehen anwendungsnahe, an hiesige Kulturpflanzen orientierte Verbundvorhaben. Hierbei können Modellpflanzen und Erkenntnisse aus dem Bereich der Grundlagenforschung an Referenzsystemen im Ausnahmenfall zur Anwendung kommen, wenn zu Projektbeginn erzielte Ergebnisse während des geplanten Projekts in agronomisch bedeutende Kulturpflanzen übertragen und vertiefend weiter entwickelt werden. In diesen Fällen sind Machbarkeitsnachweise („proof of concept“) zur Übertragung auf eine entsprechende Nutzpflanze nach spätestens einem Jahr Laufzeit zu erbringen.
Die Einbindung von Grundlagenforschung und der Einsatz bestehender bzw. die Entwicklung neuartiger Ressourcen ist – mit Ausnahme der GABI-Primärdatenbank - nur noch im Rahmen von einzelnen, integrierten Teilprojekten möglich und darf nicht im Fokus eines Verbundvorhabens stehen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft (Kooperationsvereinbarung) über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Aufschlagsregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Des Weiteren gelten für die Fördermaßnahme spezifische „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“.
Verwiesen wird darüber hinaus auf das „Merkblatt für Antragsteller", welches beim PtJ anzufordern ist.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Ansprechpartner ist

Herr Dr. Rainer Büschges
Fachbereich PtJ-BIO 6
Tel.: 02461/61-8782
Fax: 02461/61-8666
E-Mail: r.bueschges@fz-juelich.de

Spezielle Formulare für die Erstellung von Projektskizzen können direkt beim oben genannten Ansprechpartner des PtJ angefordert bzw. von der entsprechenden Internetseite ( http://www.fz-juelich.de/ptj/gabi-innovativ ) herunter geladen werden.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder ebenfalls unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen.

7.2 Förderverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem PtJ (s. 7.1) bis zum 31.08.2010 Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf Basis dieser Förderrichtlinien nach ca. 18 Monaten eine weitere Auswahlrunde durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/gabi-innovativ veröffentlicht.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  • Titelblatt mit Name des Vorhabens und des Antragstellers (inkl. Anschrift der antragstellenden Institution, Name des Projektleiters/der Projektleiterin mit dienstlicher Anschrift sowie Telefon, Fax und E-Mail-Adresse), Nennung des Gesamtziels des Vorhabens sowie des gewählten Fördermoduls
  • Zusammenfassung
  • Stand der Wissenschaft und Technik (auch unter Berücksichtigung der Patentlage; Neuheit des Lösungsansatzes; inkl. bisherige Arbeiten des Antragstellers/der Antragsteller ggf. mit Vorarbeiten in einschlägigen BMBF-Fördermaßnahmen)
  • Ziele (Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den unter 2. genannten förderpolitischen Zielen; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele)
  • Vorhabensbeschreibung und Arbeitsplan (mit Vorgehensweise und Methoden, sowie vorhabensbezogener Ressourcenplanung; Meilensteinplanung inkl. Abbruchkriterien; ggf. Diskussion der vorhabensinhärenten Risiken, die den planmäßigen Ablauf des Vorhabens gefährden könnten; im Sinne eines Risikomanagement sind auch alternative Lösungswege mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuzeigen)
  • Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten (Projektorganisation bzw. Projektmanagement/Koordination); Vorlage eines Stufenplans zur zeitnahen Realisierung einer Kooperationsvereinbarung, welcher später ggf. mit dem förmlichen Antrag zu konkretisieren ist [u. a. Termin: 1. Konsortialtreffen (vor Laufzeitbeginn), Termin: Abstimmung Vertragsentwurf (vor Laufzeitbeginn)]
  • Verwertungsplan (wirtschaftliche Erfolgsaussichten; wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten (kurz-, mittel-, langfristig); wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, d.h., wie und in welcher Weise die Ergebnisse im Anschluss an das Vorhaben genutzt werden können; Für Modul A: Darstellung der zugrunde liegenden Prozesskette und Position der einzelnen Verbundpartner in dieser)
  • Notwendigkeit der Zuwendung (Hinweis: Die Notwendigkeit der Zuwendung muss sich in jedem Fall aus dem Arbeitsplan ergeben und ausführlich begründet werden; in Fall von internationalen Partnerschaften mit Begründung für die Notwendigkeit der Einbindung des ausländischen Partners und dessen Mehrwert)

Als Anhang sind zusätzlich beizufügen:

  • Finanzierungsübersicht (Hinweis: Mittel für die Grundausstattung sind nicht zuwendungsfähig)
  • Darstellung der Projektpartner (jeweils nicht mehr als 2 DIN A4-Seiten): Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit deren Kompetenzen (z.B. durch tabellarischen Kurzlebenslauf des verantwortlichen Projektleiters eines jeden Mitantragstellers; bis zu 5 bedeutende Publikationen jedes Mitantragstellers (Projektleiters), die vorhabensrelevant sind)

Die Projektskizzen sind in 2-facher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, einseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11, mindestens 3cm Rand) und elektronisch (auf CD-ROM) vorzulegen. Insgesamt sollen für die Beschreibung des Verbundes 10 Seiten (ohne Anhang) nicht überschritten werden. Für jeden Verbundpartner ist maximal 1 weitere Seite zugelassen.

Zur Erstellung der Projektskizzen werden entsprechende Formatvorlagen zur Verfügung gestellt, welche auf der Internetseite des PtJ (siehe unter 7.1.) abrufbar sind. Es wird empfohlen, diese Vorlagen zu verwenden. Die Projektskizze muss insgesamt selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizze an den PtJ in englischer Sprache empfohlen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug und Beitrag des Projektvorschlags zur Erreichung der oben genannten förderpolitischen Ziele
  • Anwendungspotenzial der erwarteten Ergebnisse
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Vorhabens (z.B. Aktualität, Originalität, Inter- bzw. Transdisziplinarität)
  • Leistungsfähigkeit der Projektbeteiligten (insbesondere bzgl. wissenschaftlicher Exzellenz, Ideen- und Umsetzungspotenzial, Infrastruktur, nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit etc.)
  • Umfang, Intensität und vor allem Qualität der geplanten Zusammenarbeit der einzelnen Verbundpartner und Beurteilung des Wertzuwachses („added value“) durch diese Kooperation, auch im Hinblick auf angestrebte Synergieeffekte
  • Durchführbarkeit des Projektes (Angemessenheit der Methoden, des kalkulierten Zeitaufwands sowie der vorgesehenen Ressourcen; Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Projektorganisation und -koordination)
  • Aussagefähigkeit des Verwertungskonzeptes (Stellenwert in der dargestellten Prozesskette, Schutzrechtskonzept)
  • Notwendigkeit der Zuwendung sowie Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung (unter Berücksichtigung der Risikoteilung zwischen beantragenden Unternehmen, Projektpartnern und öffentlicher Hand)

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 19.04.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Müller