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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "Open Photonik" im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland".

Vom 19.12.2014

Mit der Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, neue Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft mit Bürgern zu ermöglichen und damit zusätzliche Innovationspfade und -potenziale im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" zu erschließen. Es geht dabei um Open Innovation- und Open Source-Ansätze für neue Photonik-Komponenten und -Systeme sowie um ­offene Forschungsprojekte (Bürgerforschung/Citizen Science). Diese sollen dazu beitragen, Innovationsprozesse vielfältiger und offener zu machen und damit auch unerwartete Innovationen zu ermöglichen.

Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF möchte mit dieser Initiative offene Innovationsprozesse (Open Innovation) in der Photonik fördern.

Der Begriff Open Innovation bezeichnet die Öffnung des Innovationsprozesses für Beteiligte außerhalb einer Organisation. Wenn etwa der Quellcode eines Computer-Programms öffentlich ist ("open source"), dann sind Kunden und Nutzer nicht nur Konsumenten, sondern können aktiv an der Weiterentwicklung und Verbesserung teilhaben.

Langsam beginnt sich der Open Source Gedanke auch in anderen Feldern zu etablieren; so binden z. B. Unternehmen ihre Kunden in zunehmendem Umfang in den Innovationsprozess ein. Eine aktuelle Studie ( https://shop.iao.fraunhofer.de/publikationen/managing-open-innovation-in-large-firms.html ) belegt einen Anteil von circa 80 Prozent bei Großunternehmen, die erfolgreich Open Innovation Prozesse einsetzen und damit ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig stärken und verbessern. Im Bereich der Steuerungs- und Gerätetechnik stellt derzeit Arduino eine besonders verbreitete Open Innovation-Plattform dar.

Bei der Arduino-Plattform tragen zwei wesentliche Faktoren hierzu bei: der leichte Einstieg in eine einfache und frei erweiterbare Hardware und die einfache Programmierung über eine frei verfügbare Programmieroberfläche. Dieser Open Source Ansatz ermöglicht es auch Technik-Laien (u. a. Designern und Künstlern), schnell und erfolgreich neue Anwendungen zu realisieren. Auch der sich abzeichnende Siegeszug des 3D-Drucks basiert nicht zuletzt auf Open Source Lösungen – eine in der Industrie seit mehr als einer Dekade vereinzelt genutzte und kostenintensive Basistechnologie wird aktuell durch preiswerte Do-It-Yourself (DIY) Lösungen für einen breiteren Anwenderkreis nutzbar. Dies wiederum beschleunigt den Innovationsprozess und führt in der Folge zu neuen Produkten. Solche Produkte – wie etwa neuartige, preisgünstige Messgeräte – können dann wiederum eine Basis für eine aktive Bürgerbeteiligung an wissenschaftlicher Forschung darstellen.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland" ( http://www.photonikforschung.de ) die vorliegende Förderinitiative erarbeitet. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien – der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit direktem Bezug zur Photonik. Mögliche Zielrichtungen sind dabei:

  • Open Innovation Ansätze, bei denen die Nutzung photonischer Komponenten oder Systeme z. B. durch geeignete offene Schnittstellen oder entsprechende Tool-Kits deutlich verbessert wird. Erwartet werden hier z. B. Ansätze, die eine Interaktion zwischen Industrie und Kreativwirtschaft fördern und insbesondere auch Innovationen Dritter (Inside-Out-Prozesse) ermöglichen.
  • Open Source Ansätze, die zu einer breiteren Nutzung photonischer Komponenten und Systeme führen (Open Hardware). Hierzu zählen Geräte oder Systeme, die nach lizenzkostenfreien bzw. frei verfügbaren Bauplänen hergestellt bzw. mit handelsüblichen Komponenten realisiert werden können und dabei eine Alternative zu heute verfügbaren kommerziellen Produkten darstellen können.
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Einsatz leicht zu beschaffender und preiswerter photonischer Komponenten und Systeme zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung an wissenschaftlichen Projekten führen (Open Science). Hierzu zählen insbesondere photonische DIY-Messsysteme, die eigene wissenschaftliche Untersuchungen sowie die Einbindung in wissenschaftliche Projekte und z. B. Sensornetzwerke ermöglichen (Bürgerwissenschaft/Citizen Science).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Antragsberechtigt sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sofern die Projektergebnisse in Form echter Open Source Hardware bzw. frei nutzbarer Schnittstellen offengelegt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Förderungswürdig sind Vorhaben von Unternehmen und Instituten mit Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Photonik. Diese können als Einzelvor­haben oder als Verbundprojekte durchgeführt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter EUREKA-Büro zu finden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich zu Fragen der EU-Förderung bei der BMBF-Förderberatung (siehe Nummer 7) beraten lassen.

Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Verbunds – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie die Notifizierung des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" berücksichtigen. Diese lassen für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission1 vom 6. Mai 2003 differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen. Im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" kann KMU ein Bonus in Höhe von 10 %-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden.

Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschung- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Telefon: (02 11) 62 14-5 08
Telefax: (02 11) 62 14-1 59
E-Mail: froehlingsdorf_j@vdi.de

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unter der oben angegebenen Anschrift Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am

18. Mai 2015

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Projektpartner reichen, vertreten durch den Projektkoordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11pt) beim Projektträger ein. Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten.

Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen sowie die Anlagen Anlage1_Verbundpartner.xlsx und Anlage2_Finanzen.xls finden Sie unter www.photonikforschung.de/formularschrank .

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Angaben zum Projektkoordinator

Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Projektpartner" (Anlage1_Verbundpartner.xls)
Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Projektpartner" (Anlage2_Finanzen.xls)

  1. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  2. Ziele
  • Motivation und Gesamtziel des Projekts
  • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial
  1. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes im Sinne dieser Bekanntmachung
  • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Expertise der Partner und eigene Vorarbeiten
  1. Arbeitsplan
  • ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner unter Angabe nachprüfbarer Meilensteinkriterien
  1. Verwertungsplan
  • angestrebte Verwertungsziele im Sinne der Bekanntmachung
  1. Notwendigkeit der Förderung
  • Warum kann das Vorhaben ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Lösungsbeitrag zu den Zielen der Bekanntmachung
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Projekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Projektkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 19. Dezember 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

- https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220