20.02.2013 [Pressemitteilung 013/2013]
Die Bundesregierung steht weiterhin zu ihrer Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und Opfern sexueller Gewalt Hilfe und Unterstützung zu geben. Aus diesem Grunde haben sich heute (Mittwoch) die einstigen Mitglieder des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" zusammengefunden, um über den Stand der Umsetzung seiner Empfehlungen zu berichten. Unter dem Vorsitz der Bundesministerinnen Kristina Schröder (Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz) und der ehemaligen Bundesministerin Annette Schavan (Bildung und Forschung), waren Ergebnisse und Perspektiven vorgestellt und gemeinsam beraten worden.
"Der Runde Tisch war Anstoß für den Aufbau eines neuen breit angelegten Schutzsystems und zugleich Wegbereiter für einen respektvollen und würdigen Umgang mit den Opfern sexuellen Missbrauchs", sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "In diesem Sinne haben wir bereits vielfache Maßnahmen für den verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt ins Leben gerufen. Jetzt kommt es darauf an, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen - denn der Einsatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen kann nicht groß genug sein."
Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erklärte:
"Es ist gut, dass es der Bundesregierung 2010 gelungen ist, gemeinsam die Initiative für einen Runden Tisch zu ergreifen. Die Leitlinien zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden, die 2011 vom Runden Tisch verabschiedet worden sind, sind ein Meilenstein, um klare Handlungsempfehlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen und Einrichtungen zu schaffen. Mit den Leitlinien besteht Klarheit, ab wann die Staatsanwaltschaft einzubeziehen ist. Sie muss grundsätzlich über tatsächliche Anhaltspunkte informiert werden, die darauf hindeuten, dass ein sexueller Missbrauch begangen wurde. Die Sensibilisierung und Anleitung von Sporttrainern, Lehrerinnen und Erziehern durch die Leitlinien und eine leicht verständliche Handreichung mit Fallbeispielen werden helfen, Übergriffe schneller zu beenden. Verbesserte Information dient dem Schutz vor weiteren Übergriffen, weil sie die Entstehung eines Klimas des Wegschauens und Vertuschens verhindern.
Der Runde Tisch hat ganz konkrete Ergebnisse gebracht. Die Sensibilität gegenüber sexuellem Missbrauch ist in der Gesellschaft deutlich angestiegen. Keine Institution kann es sich heute mehr erlauben, sexuelle Übergriffe zu bagatellisieren. Die Bundesregierung steht zu ihrem Anteil an der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Opfer von Missbrauch im familiären Bereich. Sie hat ihre Bereitschaft zur Einrichtung eines Fonds für Hilfsleistungen gestern noch einmal mit einem Beschluss des gesamten Bundeskabinetts bekräftigt. Ich appelliere an die Länder, ihre ablehnende Haltung zu überdenken und zusammen mit dem Bund ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Mit der Einbringung des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) bereits im Sommer 2011 hat die Bundesregierung neben vielen Verbesserungen für die Stellung des Opfers im Strafprozess einem Kernanliegen der Betroffenen durch eine massive Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre Rechnung getragen. Ich hoffe sehr, dass der Bundestag dieses Gesetz nun zügig verabschiedet."
Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Cornelia Quennet-Thielen, sagte:
"Die schrecklichen Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg und an der Odenwaldschule haben Politik und Gesellschaft, Institutionen und Betroffene wachgerüttelt. Wir waren und wir sind uns einig: Wir müssen sexualisierte Gewalt bekämpfen. Wir müssen den Betroffenen beistehen und zugleich die Prävention stärken. Dafür brauchen wir vor allem auch mehr anwendungsbezogenes Fachwissen. Deshalb haben wir gemeinsam prioritäre Bereiche der Bildungs- und Gesundheitsforschung identifiziert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 32 Millionen Euro dafür bereitgestellt. Wir sind auf dem besten Weg, eine auch international sichtbare Forschungslandschaft aufzubauen, aus der wirkungsvolle Beiträge für die Praxis hervorgehen."
Im Bereich Prävention und Intervention hat das Bundesfamilienministerium folgende Vorhaben auf den Weg gebracht:
Das Bundesjustizministerium hat im Bereich der juristischen Aufarbeitung folgende Vorhaben auf den Weg gebracht:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat folgende Vorhaben auf den Weg gebracht:
Es gilt weiterhin die Zusage des Bundes, 50 Millionen Euro für einen Fonds für Opfer im familiären Bereich zur Verfügung zu stellen, wenn die Bundesländer die andere Hälfte finanzieren. Dazu hat sich die Bundesregierung in einer gestern vom Kabinett verabschiedeten Erklärung noch einmal ausdrücklich bekannt. Es liegt nun an den Ländern, sich klar zu ihrer Verantwortung zu bekennen.
Der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hatte am 30. November 2011 seinen Abschlussbericht vorgelegt und damals verabredet, ein Jahr später zusammenzutreffen, um über die Umsetzungen der Empfehlungen zu beraten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de, www.bmj.de und www.bmbf.de.
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