Bekanntmachung 20.03.2002

Bekanntmachung

der Förderrichtlinien Innovative regionale Wachstumskerne

Vom 11. März 2002

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm Innovative regionale Wachstumskerne ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Neuen Länder in Verbindung mit dem "Zukunftsinvestitionsprogramm" der Bundesregierung.

Ziel ist der Anstoß eines regional organisierten nachhaltigen Prozesses, der Ideen für technisch-technologische Innovationen generiert und umsetzt.

Dadurch sollen Grundlagen für ein beschleunigtes wirtschaftliches Wachstum und bessere Beschäftigungsperspektiven für die Menschen in den Neuen Ländern gelegt werden.

Die Fördermaßnahme unterstützt Bildung, Forschung und Entwicklung in der Startphase solcher Initiativen, in denen wissenschaftliche bzw. technologische Potentiale und Kompetenzen von regionalen, unternehmerisch agierenden Bündnissen, bedarfsabhängig auch unter Einschluss von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, zu erfolgreichen marktfähigen Innovationen entwickelt werden. Dabei wird erwartet, dass durch die Förderung eine Sogwirkung für die Investition von privatem Kapital ausgelöst wird. Von Beginn an sollen sich Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzwesen zusammenfinden, ihre gemeinsame technisch-technologische Kernkompetenz definieren, Finanzierungsformen und Strategien für ihre zukünftigen Märkte entwickeln und dazu passfähige Projekte im gemeinsamen Interesse entwickeln und umsetzen.

Grundlage der Fördermaßnahme sind die von der Bundesregierung notifizierten und von der EU-Kommission bestätigten InnoRegio-Förderinstrumente.

Mit der Fortführung des Programms Innovative regionale Wachstumskerne will die Bundesregierung dazu beitragen, die regionale Bündelung wissenschaftlicher Kompetenzen, unternehmerischen Handelns sowie finanzieller Ressourcen zu fördern. Die Erfahrungen aus den Fördermaßnahmen "InnoRegio" und einer ersten Förderphase Innovative regionale Wachstumskerne weisen auf die damit verbundenen Chancen für wirtschaftliches Wachstum, Steigerung der Wertschöpfung und bessere Beschäftigungsperspektiven in Regionen der Neuen Länder hin.

Bewerbungen zur Teilnahme an dieser Maßnahme sollten von den folgenden fünf Grundgedanken ausgehen (vgl. "Auswahlkriterien" unter Nr. 7.2):

  • In den Neuen Ländern werden Innovationen überdurchschnittlich stark von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) getragen. Für KMU ist die Zusammenarbeit mit öffentlichen Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen die wichtigste Chance im Innovationswettbewerb. Innovationen können dabei auf vielen Feldern erfolgreicher gestaltet werden, wenn bereits in frühen Phasen der Forschung und Kompetenzbildung zwischen Unternehmen einerseits und Forschungseinrichtungen andererseits gemeinsam spezielle Innovationsansätze entwickelt werden. Ein solcher Innovationsansatz, der von den Partnern gemeinsam definiert und thematisch wie regional ausgerichtet wird, ermöglicht es, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und Aufgaben arbeitsteilig auszuführen.
    - Initiativen, die sich im Rahmen der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne zusammenschließen, sollten über einen klaren thematischen Fokus verfügen, der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktivitäten ermöglicht.

  • Die erfolgreiche Entwicklung von technisch-technologischen Innovationen setzt das Vorhandensein oder den Aufbau ausreichender Kompetenzen in einer Wachstumsbranche voraus. Dies bezieht sich auf Humankapital, FuE-Ergebnisse, Ideenpotential, Finanzkapital, Unternehmen, Fachkräfte, Infrastruktur u.a.
    - Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung an der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne ist ein kritisches Potential an Kompetenzen, das durch Einbindung der relevanten Akteure zu erreichen ist.

  • Entscheidend für den Erfolg einer regionalen Innovationsinitiative sind Größe und Entwicklungschancen des mit der Innovation angestrebten Marktes. Erfolgsparameter ist dabei - neben dem Innovationsgehalt des Kernthemas - ob die Initiative erkennbare Marktchancen hat. Deshalb ist der späteren Umsetzung des Innovationsansatzes an den Märkten schon zu Beginn der Zusammenarbeit große Bedeutung beizumessen.
    - Für eine Teilnahme an der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne ist ein erkennbares Marktpotential erforderlich, was auch eine Auseinandersetzung mit potentiellen Wettbewerbern erfordert.

  • Von großer Bedeutung für eine Innovationsinitiative ist, dass die unterschiedlichen Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft, Finanzwesen und Verwaltung in ein unternehmerisches Bündnis mit strategischer Interessenkonvergenz integriert werden. Außerdem sollte die Initiative über eine gemeinsame Außendarstellung verfügen. Beide Aufgaben erfordern ein kompetentes Innovationsmanagement.
    - Initiativen, die sich als Innovativer regionaler Wachstumskern bewerben, sollten über ein Management mit unternehmerischen strategischen Fähigkeiten verfügen.

  • Das Interesse von Unternehmen an der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten dokumentiert sich in der Bereitschaft, Eigenmittel in die Innovationsinitiative einzubringen. Zudem sind dem Umfang der staatlichen Unterstützung von betrieblichen Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungsprojekten durch die Beihilfevorschriften der EU klare Grenzen gesetzt.
    - Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung als Innovativer regionaler Wachstumskern ist, dass die Finanzierung der Eigenanteile gesichert ist. Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft, private Finanzierungsquellen zu erschließen.

Das BMBF beabsichtigt daher, im Rahmen der Fortführung des Programms Innovative regionale Wachstumskerne innovative Bündnisse in den Neuen Ländern zu unterstützen, die sich bereits in einer frühen Phase hinsichtlich Effizienz und Funktionalität der Kooperation ähnlich wie ein Wirtschaftsunternehmen verhalten und auf dieser Grundlage ihre Kernkompetenz in einem Wachstumsbereich auf- und ausbauen ("Initiativen"). Dabei ist die Förderung nicht auf einzelne Technologien, Materialien oder Wirtschaftsbranchen beschränkt. Die thematische Fokussierung auf Kernkompetenzen ist Aufgabe der regionalen Partner. Ziel ist es, langfristig selbst tragende Strukturen zu initiieren.

Eine Förderung setzt daher voraus, dass für die Initiative ein Innovationskonzept analog zu einem Business-Plan erstellt und ein mit unternehmerischen und strategischen Kompetenzen ausgestattetes Management eingerichtet werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt Zuwendungen für die beschriebenen Zwecke nach Maßgabe dieser Richtlinien, seiner Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Fördergegenstand

Das regionale Innovationskonzept soll konkretisierte Projektanträge zur Umsetzung dieses Konzepts enthalten (vgl. unter Nr. 7.3.3). Gefördert werden können

  • Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung,
  • spezifische und allgemeine Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie
  • die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern.

soweit sie sich nachweislich in das Gesamtkonzept einordnen sowie seine praktische Umsetzung und Synergien befördern. Die Projekte können sowohl in Form von Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden.

Die Mitwirkungsleistungen der Projektleiter im regionalen Management (gemeinsame Arbeitsplanung und Themenvernetzung, Controlling, Workshops, (Weiter-) Entwicklung des Innovationskonzeptes einschließlich Konzept zur Außendarstellung u.a.) können im Rahmen ihrer Bildungs- und FuE-Vorhaben als Personalaufwand angesetzt und anteilig mit gefördert werden.

Interessierte Initiativen können zudem Zuwendungen für die Inanspruchnahme der angebotenen externen Beratung bei der Erstellung des Innovationskonzeptes gemäß Nr. 7.3.3 Punkt 1 erhalten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Region, die Maßnahmen und Projekte durchführen, die die für eine Förderung ausgewählten Innovationskonzepte untersetzen.

Im Rahmen der Förderung der Innovationsberatung von Unternehmensgründern können ausnahmsweise auch Privatpersonen (Gründer) gefördert werden, die u.a. den erforderlichen Eigenanteil nachweisen und aufbringen können.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur Initiativen aus den Neuen Ländern, deren funktionaler Zusammenhang ausreichend dargestellt wird (Wissenschafts- oder Wirtschaftsraum, Ausprägung spezieller Merkmale u. a.). Länder sind keine Regionen im Sinne der Fördermaßnahme. Kooperationsbeziehungen zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in den alten Ländern sind möglich. Projekte, die in den alten Ländern durchgeführt werden, sind jedoch nicht förderfähig. Kooperationspartner mit Sitz im Westteil Berlins können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sich der Schwerpunkt der Förderung des Wachstumskerns in den Neuen Ländern bzw. im Ostteil Berlins befindet.

Im Falle der Förderung von Verbundprojekten im Rahmen eines Wachstumskerns muss vor der Förderentscheidung eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung sind dem BMBF-Vordruck 0110 zu entnehmen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, andere Zuwendungsgeber

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF anrechenbaren Ausgaben bzw. Kosten. Ausgeschlossen hiervon sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für FuE-Projekte von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller von grundsätzlich mindestens 50% vorausgesetzt. Die einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bemessungsgrundlage für FuE-Projekte von Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) und außeruniversitäre Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Zuwendungen für Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in speziellen Innovationsfeldern eines Unternehmens (spezifische Ausbildung) werden als Anteilfinanzierung - in der Regel bis zu 25% für Großunternehmen und 35% für KMU - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Zuwendungen für Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in den Innovationsbereichen der gesamten Region (allgemeine Ausbildung) werden ebenfalls als Anteilfinanzierung - in der Regel bis zu 50% für Großunternehmen und 70% für KMU - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine höhere Förderquote nicht aus. Zuwendungen für Aus- und Weiterbildungsprojekte an Empfänger außerhalb der gewerblichen Wirtschaft können in Höhe bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Zuwendungen für die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern durch externe Berater können als Anteilfinanzierung mit maximal 60% und höchstens 25.000 € pro Unternehmen gefördert werden. Für Unternehmensgründer kann der Fördersatz bis zu 70% betragen. Hiervon abzugrenzen ist die mögliche externe Beratung zur Erarbeitung der Innovationskonzepte gemäß Nr. 7.3.3.

Bei der Bemessung von Zuwendungen, die ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mittelbar oder unmittelbar begünstigen, ist neben den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

Eine Kumulation von Mitteln der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne und Fördermitteln anderer Bundesprogramme zur Komplementärfinanzierung innerhalb einzelner Vorhaben ist grundsätzlich nicht gestattet. Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Bei Förderanträgen sollte geprüft werden, inwieweit andere Förderprogramme des Bundes ein geeigneterer Rahmen der geplanten Aktivitäten sind.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschung und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF

Mit der Durchführung des Programms Innovative regionale Wachstumskerne hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PTJ)
Außenstelle Berlin / Projektbüro "Innovative regionale Wachstumskerne"
Wallstraße 17-22
D-10179 Berlin
Telefon: (0 30) 2 01 99-459
Telefax: (0 30) 2 01 99-400
E-Mail: E-Mail: info@wachstumskerne.de
Internet: http://www.wachstumskerne.de
Der Projektträger steht für ergänzende Informationen zur Verfügung.

7.2 Auswahlkriterien

Allen Auswahlentscheidungen (vgl. Nr. 7.3) werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Innovationsgehalt der Idee (regional, international); klare thematische Fokussierung der Initiative auf die jeweiligen Kernkompetenzen;
  • Kritisches Potential an Kompetenzen (Humankapital, FuE-Ergebnisse, Ideenpotential, Finanzkapital, Unternehmen, Fachkräfte, Infrastruktur etc.);
  • Erkennbares Marktpotential, Größe und Entwicklungschancen des mit der Innovation angestrebten Marktes;
  • Wettbewerbsfähigkeit (Stärken und Schwächen, Konkurrenzsituation, Anzahl und Art der beteiligten Unternehmen);
  • Unternehmerische und strategische Fähigkeiten des Managements, Effizienz der Organisation;
  • Finanzierung der Eigenanteile der Initiative, von öffentlicher Finanzierung unabhängige Finanzquellen und Finanzplanung;
  • Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Ideen im Hinblick auf die Etablierung eines nachhaltigen und wirtschaftlich selbsttragenden Wachstumskerns;
  • Infrastrukturelle Voraussetzungen;
  • Einbeziehung, Mitwirkung und Interessenkonvergenz der erforderlichen Partner.

Bei der Auswahl der Konzepte wird insgesamt berücksichtigt, ob und inwiefern geschlechtsspezifische Aspekte (im Sinne des "Gender Mainstreaming") bezüglich der einzelnen Kriterien bedacht worden sind.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist mehrstufig. Zunächst ist eine kurze Ideenskizze einzureichen, die vorbewertet wird (s. Nr. 7.3.1); in einem weiteren Schritt findet ein Gespräch mit den Bewerbern der als "erfolgversprechend" vorbewerteten Initiativen statt (s. Nr. 7.3.2). Anschließend werden die im Gespräch als "sehr erfolgversprechend" eingeschätzten Initiativen aufgefordert, ein detailliertes Innovationskonzept mit den förmlichen Förderanträgen zu erarbeiten und vorzulegen (s. Nr. 7.3.3). Die endgültige Förderentscheidung wird auf Grundlage dieses Innovationskonzeptes sowie einer Präsentation gefällt.

Der gesamte Auswahlprozess ist als fortlaufendes Verfahren ohne feste Fristen angelegt. Ideenskizzen können jederzeit eingereicht werden. Im Rahmen des Auswahlprozesses wird der Beratung der Initiativen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Die Bundesländer werden im Rahmen des Auswahlprozesses über den Stand der Bewerbungen informiert.

Über die Anzahl der sich in jedem Verfahrensschritt befindlichen Initiativen und über die zu erwartenden Bearbeitungszeiten während des ersten Verfahrensschrittes wird fortlaufend auf der Internetpräsentation des Programms berichtet.

Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen.

7.3.1 Ideenskizze

Zunächst sind Ideenskizzen im Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten, 1,5-zeilig, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12 (Ausschlusskriterium) vorzulegen, die folgende Aussagen enthalten sollen:

  • Kernkompetenz und gemeinsames Ziel des Innovativen regionalen Wachstumskerns,
  • Zielmarkt und Markttrends bzgl. dieser Kernkompetenz,
  • Wettbewerbssituation bzgl. dieser Kernkompetenz,
  • Partner und deren Interessenlage an der Mitwirkung, Interessenkonvergenz,
  • Gemeinsame Erklärung der Partner zur beabsichtigten Kooperation,
  • Abschätzung des Finanzierungsbedarfes, davon Fördermittel.

Als Maßstab und Hilfestellung bei der Erarbeitung der Ideenskizze kann der Leitfaden zur Erstellung eines Innovationskonzepts für Innovative regionale Wachstumskerne genutzt werden (siehe auch auf der Internetpräsentation des Programms unter "Dokumente").

Die Ideenskizzen können während der Laufzeit des Programms ohne Einhaltung von Fristen dem Projektträger über den Postweg zugeleitet werden (in 7-facher Ausführung). Zusätzlich beizulegen ist eine elektronische Version der Skizze (Word- (.doc) bzw. .pdf-Dateien auf Diskette oder CD-ROM). Die eingehenden Skizzen werden nach Eingangsdatum behandelt. Die zentralen Ansprechpartner der beantragenden Initiativen erhalten umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Der Projektträger bewertet die eingegangenen Ideenskizzen im Auftrag des BMBF vor. Ziel der Vorbewertung ist, die "erfolgversprechenden" Initiativen zu identifizieren. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien.

Das Ergebnis der Bewertung wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Die für die Bewertung durch den Projektträger erforderliche Bearbeitungszeit ist abhängig von der Anzahl der insgesamt zu bewertenden Ideenskizzen. Initiativen, die nicht als "erfolgversprechend" vorbewertet wurden, steht es offen, zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeitete Ideenskizze einzureichen.

7.3.2 Bewerbungsgespräch

Anschließend lädt das BMBF die Vertreter der vom Projektträger als erfolgversprechend eingestuften Initiativen zu einem Bewerbungsgespräch ein. Inhalt dieses Gespräches ist die Präsentation und Diskussion der eingereichten Ideenskizzen.

Auf Grundlage der Vorbewertung der eingereichten Ideenskizzen sowie auf Grundlage der beim Bewerbungsgespräch gewonnenen Eindrücke werden die "sehr erfolgversprechenden" Initiativen ausgewählt. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien.

Den dabei nicht berücksichtigten Initiativen werden mit der Entscheidung auch die wesentlichen Gründe mitgeteilt.

7.3.3 Innovationskonzept, förmliche Förderanträge

Die im Bewerbungsgespräch als "sehr erfolgversprechend" bewerteten Initiativen werden aufgefordert, ein Innovationskonzept zu erarbeiten. Dafür können die Antragsteller professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, die verschiedene Schwerpunkte hat:

  1. Erarbeitung eines einem Business-Plan bei Unternehmensgründungen entsprechenden Konzeptes, u.a. mit spezieller Ausrichtung auf die Einwerbung privater Mittel,
  2. Erarbeitung eines erfolgssichernden Organisations-Konzeptes für die Planungs- und Umsetzungsphase des Gesamtvorhabens,
  3. Beratung zu den Förderzielen und der Erarbeitung der Förderanträge.

Für die Beratung gemäß Punkt 1 kann der Antragsteller einen externen Berater in Anspruch nehmen. Der entstehende Aufwand wird in Höhe von bis zu 70%, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 15.000 €, erstattet.

Die Beratung gemäß den Punkten 2 und 3 ist für Antragsteller kostenlos. Der Projektträger koordiniert sämtliche Beratungsleistungen.

Außerdem steht den Antragstellern ein Leitfaden zur Erstellung eines Innovationskonzeptes für Innovative regionale Wachstumskerne zur Verfügung (siehe auch auf der Internetpräsentation des Programms unter "Dokumente").

Mit dem Innovationskonzept sind die förmlichen Förderanträge für die einzelnen Projekte einzureichen, die die wissenschaftlich-praktische Umsetzung des Innovationskonzeptes näher beschreiben. Diese Anträge bilden einen gesonderten Anlageband zum Innovationskonzept. Zu jedem Projekt ist der Beitrag zum Aufbau des regionalen Wachstumskerns (Innovationskonzept) sowie die Verknüpfung mit den anderen Fachprojekten des Wachstumskerns darzustellen.

Das Innovationskonzept und der Anlagenband mit den förmlichen Förderanträgen sind in 15-facher-Ausfertigung beim Projektträger einzureichen. Die Innovationskonzepte dürfen incl. Zusammenfassung nicht mehr als 40 Seiten DIN A 4, 1,5-zeilig, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12 umfassen (Ausschlusskriterium). Zusätzlich beizufügen ist eine elektronische Version auf Diskette oder CD-ROM (Konzepte und Projektbeschreibungen als Word- (.doc) bzw. .pdf-Dateien. Förmliche Förderanträge sind möglichst als "easy"-Version vorzulegen.

Eine verbindliche Vorlagefrist ist nicht vorgesehen. Der Vorlagezeitpunkt wird durch die Initiativen in Abhängigkeit vom Entwicklungsfortschritt des jeweiligen Innovationskonzeptes selbst bestimmt.

Nach der Vorlage präsentieren die Initiativen ihre Innovationskonzepte in einer abschließenden Bewertungsrunde einem Fachgremium des BMBF. Grundlage der Bewertung sind die in Nr. 7.2 angegebenen Kriterien. Die Präsentationstermine wird das BMBF in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Anzahl formal und inhaltlich vollständig eingereichter Innovationskonzepte festlegen. Die Terminsetzung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

7.3.4 Förderentscheidungen

Auf der Grundlage der Präsentation vor dem Fachgremium erfolgen die Förderentscheidungen durch das BMBF. Die Förderung einer Initiative ist auf maximal drei Jahre begrenzt.

Bei allen Förderentscheidungen werden bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte berücksichtigt, um eine unwirtschaftliche Parallelförderung zu vermeiden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a VwVfg, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bonn, den 11.03.2002
Gez.: Dr. Christian D. Uhlhorn