1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bei dem neuen Förderschwerpunkt „ Bauforschung und -technik für eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung “ handelt es sich um eine inhaltliche Abrundung des im Mai 2000 in Kraft getretenen Forschungsprogramms „ Bauen und Wohnen im 21. Jahrhundert “.
Die Förderung im Rahmen des bestehenden Programms gliedert sich zurzeit in die zwei inhaltlichen Säulen „Bauforschung und -technik“ sowie „Zukunftsverträgliches Wohnen in Stadt und Region“. Gegenstand der Förderung im Rahmen des Förderschwerpunktes „Bauforschung und -technik“ sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel technisch-organisatorischer Innovationen im Wohnungsbau.
Im Rahmen der zweiten inhaltlichen Säule „Zukunftsverträgliches Wohnen in Stadt und Region“ sollen durch interdisziplinär angelegte Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierte Verbundprojekte Strategien und Konzepte für eine zukunftsverträgliche nachhaltige Entwicklung im Bereich „Bauen und Wohnen” erarbeitet und erprobt werden. Die zu entwickelnden Modelle sollen soziale, ökonomische und ökologische Zielebenen miteinander verknüpfen, verschiedene räumliche Ebenen miteinander verzahnen bzw. unterschiedliche Planungsbereiche integrieren.
Eine nachhaltige Entwicklung in den Städten und Regionen setzt jedoch nicht nur die Erschließung neuer planerischer Modelle und Konzepte voraus, sondern benötigt für eine zeitnahe Realisierung eine bautechnische "Unterfütterung", die über den Wohnungsbau hinausreicht.
Die Erhöhung der Nutzungsdauer bzw. Verminderung der Lebenszykluskosten von Gebäuden, Verkehrsanlagen und Infrastruktureinrichtungen, die Verringerung des Ressourcenbedarfes beim Bau, Umbau und der Nutzung von Gebäuden sowie eine entsprechende Lenkung der Stoffströme, die Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Vermeidung einer weiteren Zersiedelung der Landschaft, die Steigerung der Attraktivität umweltfreundlicher Verkehrsträger - all dies sind Beispiele für aktuelle Bauaufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung, für die ein zum Teil gravierender Bedarf an neuen Bautechniken, -verfahren und -stoffen besteht. Die erwartete Zunahme des Personen- und Güterverkehrs in den nächsten Jahren machen eine Modernisierung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur erforderlich und - nicht zuletzt in Anbetracht der Klimaschutz-Ziele der Bundesregierung - eine Erhöhung der Attraktivität der Schiene. Insbesondere die erforderlichen Anstrengungen zur Sanierung wichtiger Verkehrs- und Infrastrukturbereiche verlangen auch unter den Aspekten von Wohlstandssicherung und Daseinsvorsorge dringend nach der Entwicklung und Erprobung rationellerer und kostengünstigerer Bauverfahren. Ob Schienennetz, Straßen, Wasserstraßen, das Kanalnetz für die Ver- und Entsorgung - viele von ihnen sind altersbedingt sanierungsbedürftig.
Die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften, die Umnutzung von innerstädtischen Industriebrachen, aufgegebenen Bundesbahnflächen und sonstigen brachliegenden Geländen kann vielfältige Ansatzpunkte für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung von Städten und Gemeinden mit sich bringen - gerade in Anbetracht der städtebaulichen Forderungen nach Begrenzung von Flächenverbrauch und Landschaftszersiedelung.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt „Bauforschung und -technik für eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung“ soll die bestehende inhaltliche Lücke zwischen dem auf den Wohnungsbau bezogenen Förderschwerpunkt „Bauforschung und -technik“ einerseits und der auf die Erarbeitung von Strategien und Modellen für eine nachhaltige Entwicklung andererseits konzentrierten inhaltlichen Säule „Zukunftsverträgliches Wohnen in Stadt und Region“ geschlossen werden.
Die Bauwirtschaft kann den mit den genannten Zukunftsaufgaben verbundenen Bedarf an Forschung und Entwicklung (FuE) für neue, rationellere und den Zielen der Nachhaltigkeit Rechnung tragenden Bautechniken und -verfahren aus eigener Kraft nicht decken. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) prägen das Baugeschehen; selbst die wenigen großen Unternehmen sind mittelständisch strukturiert.
Innovationen in die Zukunft, die Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit und die Befähigung zur Realisierung von neuen organisatorischen Unternehmenskonzepten werden zu einer Überlebensfrage insbesondere der mittelständischen Bauunternehmen, und damit zu einem entscheidenden Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen in diesem großen Wirtschaftszweig.
Die Bauwirtschaft ist mit ca. 2,5 Mio. mittel- und unmittelbar von ihr abhängenden Arbeitskräften und einem Investitionsvolumen von 286 Mrd. € immer noch der wichtigste und größte deutsche Wirtschaftszweig. Aber sie befindet sich in einem Umbruch. Während in den übrigen Wirtschaftsbereichen im Jahr 2000 eine Belebung zu verzeichnen war, hält die Talfahrt im Bausektor an. Auch für das Jahr 2001 gehen die Bauwirtschaftsverbände nach einem historischen Tiefstand von 1,034 Mio. Beschäftigten im Jahre 2000 von einem weiteren Verlust von 40.000 bis 60.000 Arbeitsplätzen aus. Die Ausbildungszahlen sind sowohl in den gewerblichen Ausbildungsberufen wie auch in den Ingenieurstudiengängen des Bauwesens stark rückläufig.
Während die Wirtschaftsunternehmen in Deutschland durchschnittlich 3,9% ihres Umsatzes in FuE investieren, beläuft sich der entsprechende Umsatzanteil in der Bauwirtschaft auf etwa 0,1 bis 0,4%. Diese ohnehin geringe FuE-Tätigkeit geht zurzeit in Anbetracht der aktuellen Situation am Baumarkt weiter zurück, wodurch zusätzliche strukturelle Probleme und schwierige Bedingungen im internationalen Wettbewerb vorprogrammiert sind. Die Internationalisierung und Globalisierung des Baumarktes mit der zunehmenden Konkurrenz von Unternehmen aus dem europäischen, aber auch außereuropäischen Ausland wird vor diesem Hintergrund für die Bauunternehmen in Deutschland zu einer großen Herausforderung.
Selbst in größeren Unternehmen gibt es selten eigene FuE-Abteilungen. Der an den Hochschulen laufenden bzw. durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Grundlagenforschung etwa im Bereich moderner Baustoffe oder Informations- und Kommunikationstechnologien im Bauwesen fehlt - mit Ausnahme der im Rahmen des Förderschwerpunktes „Bauforschung und -technik“ durchgeführten FuE-Vorhaben im Wohnungsbau - eine praxisorientierte und anwendungsnahe Komponente.
Entsprechend sollen die Unternehmen der Bauwirtschaft mit dem neuen Förderschwerpunkt im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ dabei unterstützt werden, in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen Forschung, Entwicklung und Innovationen, die mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, in Angriff zu nehmen, um
- die für eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen erforderlichen Bauverfahren und -techniken bereitstellen und zugleich
- ihre Existenz bzw. Wettbewerbsfähigkeit sichern und langfristig zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen,
- die für die Daseinsvorsorge und Wohlfahrtssicherung notwendigen Sanierungsleistungen in den verschiedenen Baubereichen kostengünstiger und rationeller erbringen
zu können.
Das BMBF fördert die Vorhaben nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit seinen Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Das BMBF fördert im Rahmen des Förderschwerpunkts „Bauforschung und -technik für eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung“ FuE-Vorhaben, die - über den bestehenden Förderschwerpunkt „Bauforschung und -technik“ hinaus - zur Schaffung der bautechnischen Voraussetzungen für eine nachhaltigen Stadt-, Siedlungs- und Raumentwicklung beitragen. Zugleich sollen die derzeitigen Baukosten gesenkt werden.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Verbundvorhaben von Unternehmen der Bauwirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen zu folgenden Themenschwerpunkten:
I. Modernisierung, Sanierung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur (Schienen, Straßen und Wasserverkehrswege); Beispiele für Forschungsthemen:
- neue Bautechniken und -verfahren, die vor allem Anforderungen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs und des Neigezugverkehrs an das Schienennetz genügen; (feste Fahrbahn für Schnellbahntrassen, Konzepte, Schwachstellenanalysen, Verbesserungskonzepte, Interaktion von Gleisbett und Untergrund u.a.),
- neue Sanierungs- bzw. Instandsetzungsverfahren für die bestehenden Schienen-Streckennetze (einschl. unterirdischer Verkehrsanlagen), bei weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs,
- neue Sanierungsverfahren für Straßendecken,
- neue Bauverfahren für die Sanierung und Instandhaltung von Wasserverkehrswegen,
- rationelle, Baukosten senkende Konstruktionstechniken für Brücken und Tunnel: z.B. Entwicklung von Verbundbrückensystemen unter Verwendung moderner hochfester Werkstoffe, Weiterentwicklung bestehender Tunnelbauverfahren (z.B. optimierte Tunnelauskleidungen), Entwicklung von Sicherheits- und Rettungssystemen für unterirdische Verkehrsanlagen,
- Konzepte und Modelle sowie erforderliche Bauverfahren für die Gestaltung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern.
II. Neue Bauweisen und Bautechnologien für Flächen sparendes, verdichtetes urbanes Bauen; beispielhafter FuE-Bedarf:
- Neue Methoden zur Optimierung von Verfahren zur Erkundung und Sanierung von Altlasten,
- neue Bauweisen zum Flächen sparenden innerstädtischen Bauen1,
- neue Bau- und Berechnungsverfahren zwecks Verminderung der Ausführungsrisiken im innerstädtischen Tief- und Tunnelbau: Verbesserung von Prognosen bzgl. Setzungen, Erschütterungen, Lärmemissionen und Auswirkungen auf bestehende Gebäude, Monitoring von Bauwerken, Entwicklung neuer Bauweisen, wie etwa modifizierte Hochdruckinjektionsverfahren zur Herstellung dichter Baugrubensohlen,
- neue Verfahrenstechniken für die Vorfertigung von Bauelementen und -teilen im Tief- und Tunnelbau,
- Konzepte und neue bautechnische Verfahren für die Ver- und Entsorgung.
III. Innovative Bauverfahren und -techniken, einschließlich neuer Baustoffe mit dem Ziel der Erhöhung der Qualität und Lebensdauer von Bauwerken; z.B.
- Konzepte für die Ermittlung bzw. Verlängerung der Nutzungsdauer von Bauwerken,
- zukunftsweisende, neue Tragwerkskonzepte für Neubauten sowie Konzepte für die Tragwerkverstärkung beim Bauen im Bestand unter Verwendung moderner Baustoffe, z.B. Stahlverbundkonstruktionen,
- Weiterentwicklung der Betontechnologie: Hochfeste Leichtbetone, neue Einbauverfahren für self-compacting concrete und faserbewehrtem Beton (Stahl- und Kunstfasern) im Hoch-, Tief- und Tunnelbau, Optimierung von Beschichtungen und Zusatzstoffen; Oberflächenschutz an allen der Witterung ausgesetzten Baumaterialien,
- neue Materialien im Tiefbau, z.B. Untersuchung des mechanischen Verhaltens von Injektionskörpern in fein- und grobkörnigen Böden, Nutzung der Potenziale von Geotextilien, faserbewehrten Erdbauwerke,
- verbesserte Verankerungssysteme für Baugrubenwände und Tunnel; Entwicklung von Verbundsystemen,
IV. Kreislaufwirtschaft, Recycling, Minderung des Ressourcenbedarfs bei Bau, Umbau und Nutzung von Bauwerken; mögliche Forschungsthemen2:
- neue Baustoffe, einschließlich der dafür erforderlichen Bautechniken und -verfahren mit dem Vorteil eines geringeren Ressourcen- und Materialverbrauchs, z.B. durch verbesserte Materialeigenschaften sowie Kostenreduktion beim Bauen (z.B. Verbundwerkstoffe, hochfeste Baustoffe); recyclinggerechte Gestaltung der Baustoffe, Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen,
- ökologische Bauverfahren, etwa verbesserte Möglichkeiten zur Nutzung von Recycling-Material als Zuschlagstoff, Entwicklung von Konstruktionsmodellen unter Berücksichtigung der einfacheren Trennung von Materialien, Verbesserung bestehender Baustoffe und bestehender Gebäudetechnik,
- Kriterien für Abriss von Altbauten, Verfahren zum kontrollierten Rückbau von Gebäuden, einschl. Renaturieren, integrierte Planungsmodelle, die Rückbau bereits berücksichtigen,
- Innovative Bauverfahren und -techniken im Zusammenhang mit neuen Energiekonzepten für Bauwerke3, z.B. vorgefertigte Fassadenelemente zur Energiegewinnung; Verbesserung von Wärmeschutz, geeignete Baustoffe und -techniken für die Reduktion des Energiebedarfes beim Betrieb der Bauwerke,
moderne Baustoffe mit variablen thermischen Eigenschaften.
V. Wissenstransfer und Qualifizierung; Beispiele für FuE-Themen
- Ermittlung des jeweiligen Qualifikationsbedarfes als Voraussetzung für eine effiziente Ergebnisumsetzung;
- Benutzerfreundliche Aufarbeitungen und Aufbereitungen des differenzierten bereits vorhandenen Wissens in der Bautechnik, Bauplanung, bautechnische Aspekte von Wohnumfeldgestaltung und Siedlungsplanung;
- Erarbeitung von Konzepten und Modellen zur frühzeitigen Berücksichtigung neuer Entwicklungen und Erkenntnisse in der beruflichen Ausbildung und Studiengängen unter anderem für Bauingenieure, Baubetriebswissenschaftler, Planer und Architekten, Meister/Poliere und Baufacharbeiter;
- Entwicklung und Erprobung interdisziplinärer berufsbegleitender Ausbildungskonzepte und -modelle für die Qualifizierung der auf den jeweiligen Stufen des Bauprozesses arbeitenden Tätigkeits- und Berufsgruppen.
VI. Querschnittsfragen
Zur Absicherung der Praxisrelevanz der Fördermaßnahme sollen wissenschaftliche Untersuchungen von Forschungsinstituten über die wirtschaftlichen, strukturellen, und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven von Innovationen in der Bauwirtschaft sowie Evaluationen des Förderschwerpunkts „Bauforschung und -technik für eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung“ Gegenstand der Förderung sein. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Untersuchungen über die Auswirkungen auf Beschäftigung und Qualifikationsbedarf in der Bauwirtschaft.
In den unter I. bis IV. beschriebenen Themenfeldern ist der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) in allen Phasen der Projektabwicklung mit den Zielen Prozessoptimierung, Erhöhung der Bauqualität und Kostensenkung integraler Bestandteil der Förderung.
Gefördert werden in der Regel Verbundvorhaben, in denen der Praxisbezug von großer Bedeutung ist. Dieses ist in jedem Verbund durch die aktive Beteiligung der späteren Anwender in der bauausführenden Wirtschaft sicherzustellen, wobei dieser Beteiligungs- und Transferprozess bereits in der Planungs- und Definitionsphase des Vorhabens beginnt. Erforderliche Kooperationsbeziehungen zu vor- und nachgelagerten Bereichen sind zu berücksichtigen. Auf die Verallgemeinerungsfähigkeit und Übertragbarkeit der erreichten Ergebnisse auch für andere Anwender ist besonders zu achten. Die Ergebnisumsetzung stellt einen integralen Bestandteil des Vorhabens dar. Diesbezügliche Arbeitsschritte sind bereits im Antrag darzustellen. Die Ergebnisse geförderter Projekte müssen breit veröffentlicht werden.
3. Zuwendungsempfänger
Das Förderangebot richtet sich in erster Linie an Bauunternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen.
Unternehmen der Baustoffindustrie sowie Baumaschinen- und Baustoffmaschinenhersteller und weitere an der Planung, Herstellung bzw. Instandsetzung/Modernisierung/Sanierung von Bauwerken beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (z.B. Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, Softwarehäuser) können Anträge im Rahmen von Verbundvorhaben mit Bauunternehmen stellen. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders angesprochen. Vorausgesetzt werden die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in vernetzten Verbünden sowie einschlägige Erfahrungen und Vorkenntnisse.
Darüber hinaus können Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und weitere Umsetzungsträger auf dem Gebiet „Wissenstransfer und Qualifizierung“ gefördert werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110).
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.
5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.
Die Laufzeit des Förderschwerpunkts erstreckt sich über 5 Jahre. Vorhaben können in der Regel jeweils für einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren gefördert werden.
Sollten für die Zahl der förderungswürdigen Vorhaben die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, so wird unter Anwendung der unter Nr. 7 genannten Bewertungskriterien eine Prioritätensetzung vorgenommen.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die Förderquote wird nach den BMBF-Grundsätzen in der Regel auf 50% begrenzt (Anteilfinanzierung). Von den Unternehmen wird grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% erwartet.
Bemessungsgrundlage für sonstige Zuwendungsempfänger sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. bei Helmholtz-Zentren (HZ) und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen Kosten. Die zusätzlichen Ausgaben/Kosten können bis maximal 100% gefördert werden.
Die Bemessung der Förderquoten muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
- für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
- für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger
Mobilität und Verkehr, Bauen und Wohnen (PTMVBW)
TÜV Energie und Umwelt GmbH
51101 Köln
beauftragt.
Dort sind weitere Informationen erhältlich (Telefon 0221-65035-119 oder 127, Fax 0221-65035-115) oder über Internet http://www.tuvpt.de abrufbar.
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Formulare zur Verfügung.
Das Antragsverfahren ist 2-stufig. Zunächst sind dem Projektträger kurze aussagekräftige Projektskizzen (keine formale Antragstellung) mit Angaben zu Vorhabenziel und Neuigkeitsgrad gegenüber dem heutigen Stand, Programmbezug, Verbundpartnern und Ausgaben-/Kostenschätzung vorzulegen.
Bei der fachlichen Bewertung der vorgelegten Projektskizzen lässt sich das BMBF in der Regel von unabhängigen Sachverständigen beraten. Kriterien der Bewertung sind insbesondere
- Programmbezug und Forschungsrelevanz,
- der Innovationsgehalt des Lösungsweges im Verhältnis zum erreichten Stand von Forschung und Entwicklung,
- die Schlüssigkeit des Forschungs- bzw. Verbundkonzeptes,
- die Qualifikation der Antragsteller und das Vorliegen einschlägiger Vorerfahrungen,
- die Erfolgsaussichten des Vorhabens bzw. seiner Teilprojekte (bei Verbundvorhaben),
- die zu erwartende Relevanz für die Nutzer, Umsetzungs- und Verwertungschancen.
Das Ergebnis der Bewertung wird den Antragstellern mitgeteilt. Die Antragsteller der ausgewählten Projektskizzen werden dann in einer 2. Verfahrensstufe zur Vorlage eines formgebundenen Antrages aufgefordert. Über diese Anträge entscheidet das BMBF.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Jansen
Zum Thema „Reduzierung der Flächeninanspruchnahme hat das Umweltbundesamt (UBA) bereits eine Reihe von Vorhaben gefördert. (vgl.
http://www.umweltbundesamt.de/rup/flaechensparen.html)
Informationen zu vorhandenen ökologischen Bauweisen und der Verwendung von ökologisch unbedenklichen Materialien sind im gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und dem UBA erstellten „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ zu entnehmen. (vgl.
http://www.BauNetz.de/bmvbw/publik/ahilfen/10401d.htm)
Energierelevante Fragestellungen werden im Rahmen des 4. Programms Energieforschung und Energietechnologien vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert.