Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt Zuwendungen als Projektförderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung im Förderschwerpunkt „Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen” nach Maßgabe der Standardrichtlinien des BMBF und der nachstehenden Fördermodalitäten sowie der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung zielt komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf Vorhaben, die wirksam zu einer Intensivierung der Kooperation zwischen anwendungsorientierter mathematischer Grundlagenforschung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beitragen. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, bei denen in direkter Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie, aus dem Dienstleistungsbereich oder aus Vorsorgebereichen innovative mathematische Verfahren entwickelt und zur Lösung zentraler Problemstellungen mit wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der unter (2) genannten Bereiche vorbereitet werden.
Die forschungspolitischen Zielsetzungen sind darauf gerichtet, die im Bereich der anwendungsorientierten mathematischen Forschung international gute Position der Wissenschaft in Deutschland zu sichern und noch zu verbessern, die Attraktivität des Bildungs- und Forschungsstandortes weiterhin zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken. Ein besonderes Förderanliegen besteht darin, die technischen und technologischen Zielsetzungen der Vorhaben mit dem übergeordneten Leitziel nachhaltiger Entwicklung zu verbinden und zur Erhöhung des Stellenwertes der Mathematik als „verborgener“ Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts beizutragen.
2. Gegenstand der Förderung
Inhaltlich sollen sich die Forschungsvorhaben an den folgenden Themenschwerpunkten ausrichten:
I. Multiskalensysteme in Technologie, Materialentwicklung und Lebenswissenschaften
- Mathematische Lösungen für branchenspezifische Anwendungen, Entwicklung von Algorithmen und Software insbesondere in den Bereichen
- Mikro- und Optoelektronik, - Mikrosystem- und Nanotechnik, - Medizin-, Chemie- und Biotechnik.
- Mathematische Modellierung, Simulation und modellbezogene Bildverarbeitung in den Lebenswissenschaften, insbesondere in den Bereichen
- Funktionsanalyse, basierend auf molekularbiologischen Informationen, - Zellsysteme und Organe, - Analyse komplexer biologischer und medizinischer Daten, - Computergestützte Medizin.
II. Märkte unter liberalisierten und globalen Bedingungen
- Neue mathematische Methoden insbesondere in den Bereichen
- Risikomanagement in Finanz- und Versicherungsdiensten, - Management von Energie- und Rohstoffmärkten, - Planung und Steuerung von Transport und Verkehr.
Die Zielsetzung für Vorhaben im Bereich der Multiskalensysteme besteht in der Einsatzvorbereitung neuer mathematischer Methoden und Verfahren bei der Einbeziehung feinerer Skalen und der im Falle feinerer Skalen auftretenden neuen Effekte sowie bei der Analyse von Wechselwirkungen zwischen den Effekten auf verschiedenen Raum- und Zeitskalen. Die Leitidee ist hierbei: - Einsatz neuer Mathematik als Mikroskop für feinskalige Systeme.
Die Ausarbeitung der mathematischen Modelle für die Behandlung der in der Regel zunehmend komplexeren Systeme sowie ihre Reduktion auf für die Auswertung geeignete Modelle werden als eine wichtige Etappe bei der Lösung der jeweiligen Aufgabe betrachtet.
Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die anspruchsvolle Forschung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen und mit Praxispartnern unterstützen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind insbesondere deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und bei Überführungsaufgaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die theoretischen Grundlagen, die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden sollen vorzugsweise im Rahmen von Verbundprojekten (Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung und ein Unternehmen oder zwei wissenschaftliche Einrichtungen oder zwei Unternehmen projektbezogen zusammenarbeiten.) entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen des Partners aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes sowie des Förderumfangs und der eigenen Leistungsbeiträge vor allem des Partners aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF – Vordruck 0110).
Die nachfolgenden Grundsätze stellen eine wichtige Voraussetzung für die Förderung des BMBF im Schwerpunkt „Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen” dar:
- | Für die Lösung der Aufgabenstellung aus Industrie oder Dienstleitungsbereich werden neue bzw. weiterentwickelte Ansätze und Methoden aus der mathematischen Forschung benötigt. |
- | Die für das gewählte Praxisproblem angestrebte Lösung ist repräsentativ für eine größere Gruppe von Aufgabenstellungen und eröffnet die Möglichkeit breiter Ergebnisnutzung. |
- | Die fachspezifischen Voraussetzungen für die Erarbeitung der notwendigen Modelle sind vorhanden oder geeignete interdisziplinäre Projektpartnerschaften gebildet. Es ist insbesondere gewährleistet, dass neue Modelle mit realitätsnahen Daten validiert werden können. |
- | Die Vorhaben sind offen für die Formierung größerer Projektverbünde, bereits mit dem Einreichen von Projektskizzen werden Kooperationsmöglichkeiten oder -absichten zu anderen beantragten Fördervorhaben aufgezeigt. |
- | Der interessierte Partner aus der Wirtschaft ist an den Projektarbeiten direkt beteiligt. |
- | Die Problemlösung trägt zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition bei. |
Mit der Förderung ist demzufolge ein Brückenschlag von der Entwicklung geeigneter Modelle für die Lösung konkreter Aufgabenstellungen in der Wirtschaft, der Ausarbeitung neuer, effizienter mathematischer Methoden und der Modellvalidierung bis zur praktischen Verwertung der Ergebnisse beabsichtigt.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen sollen zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bilden die projektbezogenen zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können. Dazu gehört grundsätzlich auch der Aufwand für Arbeitsaufenthalte an auswärtigen Einrichtungen.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % erwartet.
Bei der Bemessung der Förderquoten wird der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission berücksichtigt.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1 Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist der folgende beliehene Projektträger des BMBF beauftragt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
PTJ - GIN
Herr Dr. H.-J. Krebs
52425 Jülich
Telefon: 02461/61-3547
Telefax: 02461/61-2459
E-Mail:
E-Mail:
h.-j.krebs@fz-juelich.de
Internet:
http://www.fz-juelich.de/ptj/index.php?index=156;
www.verbundforschung.de
7.2 Das Antragsverfahren ist 2-stufig. Zunächst sind nur Projektskizzen bis spätestens
31. Dezember 2002
beim Projektträger des BMBF einzureichen. Sie sollen auf wenigen Seiten die Aufgabenstellung für das Vorhaben, Lösungswege und wesentliche Projektziele darstellen und weiterhin Angaben über die beteiligten Verbundpartner, insbesondere über die beteiligten Wirtschaftsunternehmen enthalten, die beabsichtigen, die Projektergebnisse bis zur Anwendungsreife und praktischen Nutzung zu führen. Sie sollen außerdem eine Schätzung des voraussichtlichen Projektaufwandes beinhalten.
Bis Ende März 2003 soll die Begutachtung der Projektskizzen abgeschlossen werden. Die Interessenten werden über das Ergebnis informiert. Interessenten positiv bewerteter Projektskizzen werden gleichzeitig gebeten, einen förmlichen Förderantrag vorzubereiten.
7.3 Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter
https://foerderportal.bund.de/easyonline.
Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Formulare zur Verfügung.
Weitere Informationen können beim Projektträger des BMBF angefordert werden.
7.4 Förmliche Förderanträge sind im Original (staatliche Hochschulen im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesressort) bis spätestens
30. Juni 2003
dem Projektträger des BMBF zuzuleiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Über die Förderanträge entscheidet der Projektträger.
7.5 Beabsichtigter Förderbeginn ist der
01. Januar 2004.
Die Projekte sollten auf eine Bearbeitungszeit von drei Jahren ausgerichtet und in zwei etwa eineinhalbjährige Arbeitsetappen ggf. mit Angabe weiterer Meilensteine strukturiert sein. Die beiden Teilabschnitte sollen dabei so gewählt werden, dass die für das Gesamtvorhaben notwendigen evaluierbaren Teilziele erreichbar sind.
Vor Beginn der jeweils folgenden Projektphase werden die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse bewertet. Auf der Grundlage des Bewertungsergebnisses wird über die Weiterförderung des Projektes entschieden. Dabei ist in den Unterlagen für die Begutachtung über die Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu berichten.
7.6 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 01. August 2002
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. R. Koepke