Bekanntmachung 18.08.2002 - 15.10.2002

Bekanntmachung von Förderrichtlinien

für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet "Intelligente Werkstoffe" im Förderprogramm „MaTech - Neue Materialien für Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, im Rahmen des Programms Neue Materialien für Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts - MaTech Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Lösung grundsätzlicher und zukunftsorientierter Fragestellungen zur Thematik der „Intelligenten“ Werkstoffe zu fördern.

Die Anwendung von Ergebnissen aus Werkstoff-Forschung und –Entwicklung wird in den Technologiefeldern Informations-, Verkehrs-, Energie-, Fertigungs- und Medizintechnik als besonders innovationsträchtig eingestuft. Dabei erstreckt sich die Reichweite der Förderung von den anwendungsorientierten Grundlagen bis zum Nachweis der prinzipiellen Machbarkeit (Demonstration, Technologiefähigkeit).

„Intelligente“ Werkstoffe zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich selbstständig an verändernde Umweltbedingungen anpassen oder aber durch äußere Einflusse gezielt in ihren Eigenschaften so geändert werden können, dass sie optimal an die veränderten Umstände angepasst sind. Beispielsweise reagieren PTZ-Keramiken mit einer Längenänderung auf das Anlegen einer elektrischen Spannung und senden umgekehrt einen elektrischen Impuls aus, wenn ihre Form verändert wird. Dadurch eignen sich diese Materialien sowohl als Sensoren wie auch als Aktoren z.B. als Schwingungsdämpfer. Über dieses exemplarische Beispiel hinaus, wurden in der Vergangenheit im Rahmen der institutionellen Förderung aber auch durch die Projektförderung der DFG (z.B. SFB 409:Adaptive Strukturen im Flugzeugbau und Leichtbau, Universität Stuttgart) oder des BMBF Forschungsaktivitäten auf diesem Gebiet unterstützt. Mit dieser Bekanntmachung ist beabsichtigt, die dabei gewonnenen neuen Ideen und Erkenntnisse im Rahmen des BMBF-Programms MaTech aufzugreifen und mit stärker anwendungsorientierter Ausrichtung in die Praxis zu bringen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Mit der Fördermaßnahme sollen anwendungsorientierte Verbundvorhaben unter industrieller Federführung in enger Partnerschaft mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichten initiiert werden. Als besonders erfolgsversprechend werden Verbünde eingestuft, die eine möglichst geschlossene Wertschöpfungskette vom Material bis zur prototypischen Anwendung umfassen.
Intelligente Werkstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung umfassen Materialien, die selbstständig oder aber gezielt von außen einstellbar auf Veränderungen in Ihrer Umgebung reagieren können. Dazu zählen

  • Piezoelektrische Keramiken
  • Formgedächtnislegierungen
  • Magnetostriktive Werkstoffe
  • Magnetorheologische Fluide
  • Elektrorheologische Fluide
  • Elektroaktive oder fotoaktive Polymere

Neben dem Systemgedanken ist vorrangig die materialtechnische Weiterentwicklung Gegenstand der Forschung. So ist es bei den piezoelektrischen Materialien vor allem die nicht ausreichende Längenänderung, die es zu verbessern gilt, um ein breites Anwendungsfeld zu erschließen. Bei den Fluiden ist beispielsweise die Schubspannung zu verbessern aber auch die Temperaturfestigkeit und die Sedimentationsstabilität. Bei den Formgedächtnislegierungen könnte eine Materialentwicklung hin zu Eisen-basierten Werkstoffen ein Forschungsschwerpunkt sein.

Aufbauend auf bereits erarbeiteten Grundlagen sollen im Rahmen dieser Bekanntmachung anwendungsorientierte intelligente Materialien entwickelt werden, die in Schlüsseltechnologien wie Informationstechnik, Energietechnik, Verkehrstechnik, Fertigungstechnik, Medizintechnik oder auch anderen zukunftsträchtigen Technologiefeldern zu Innovationen führen. Die Vorhabensbeschreibungen sind grundsätzlich von dem industriellen Federführer einzureichen, der sein besonderes Interesse an der Materialentwicklung und die Überführung in Produkte darstellen soll.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung der Förderkriterien des Programms MaTech mit dem Zusammenwirken von Beteiligten aus Wirtschaft und Wissenschaft in Vorhaben der Verbundforschung. Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110), nachgewiesen werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.


5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

Die Zuwendungen zur Projektförderung werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist – unabhängig von den BMBF-Grundsätzen – der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird – über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus – abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der beteiligten Forschungseinrichtungen erwartet.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).


7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich – Geschäftsbereich NMT -
Neue Materialien und Chemische Technologien
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Bernd Steingrobe
Tel.: 02461 – 61 2711
e-Mail: E-Mail: B.Steingrobe@fz-juelich.de


7.2 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Zunächst sind als Teil eines Förderantrags nur beurteilungsfähige Vorhabensskizzen bis 15. Oktober 2002 einzureichen.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens sollen die Vorhabensskizzen unter Nutzung des Programms „easy skizze“ erstellt werden ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) erstellt werden.

Aus der Vorlage einer Vorhabenskizze können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Das BMBF und der Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums ist eine Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Die Interessenten werden über das Ergebnis der Begutachtung informiert.

Die Interessenten positiv bewerteter Vorhabenskizzen werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei der Ausarbeitung des Antrags ist auch die Anleitung zur Gestaltung von F+E-Anträgen zu beachten, die unter der Internet-Adresse
http://www.fz-juelich.de/nmt/mat_dok/mat_pro.htm
abgerufen werden kann.

Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
https://foerderportal.bund.de/easyonline
Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.

Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei Förderentscheidungen berücksichtigt.

Über förmliche Förderanträge entscheidet der unter 7.1 genannte Projektträger in Abstimmung mit dem BMBF. Als Projektstart ist das zweite Quartal 2003 vorgesehen.

Auf weitere Aktivitäten im Programm MaTech wird im Internet hingewiesen ( http://www.fz-juelich.de/ptj).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.


8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Bonn, den 28. August 2002

BMBF
Im Auftrag
Dr. Warmuth