1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Die Molekularen Lebenswissenschaften mit ihrem Kernfeld Genomforschung sind das zentrale Wissenschaftsfeld für den Erkenntnisfortschritt auf den Gebieten der Medizin und Biologie und für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit wichtiger und in hohem Maße wertschöpfender Wirtschaftsbereiche. Die zentrale Fördermaßnahme des BMBF auf dem Gebiet der funktionellen Humangenomforschung ist das im Jahr 2001 mit einer Laufzeit von zunächst 3 Jahren gestartete
Nationale Genomforschungsnetz (NGFN). Das NGFN baut auf den erfolgreichen Arbeiten des 1995 aufgelegten Deutschen Humangenomprojektes (DHGP) und auf ergänzenden Förderinitiativen gemäß den BMBF-Programmen Gesundheitsforschung und Biotechnologie auf. Im NGFN sind erstmals fünf krankheitsorientierte Genomnetze zur Erforschung gesundheitspolitisch wichtiger Erkrankungen eng mit Forschungseinrichtungen der HGF und der MPG verzahnt, die systematische Genfunktionsanalysen im Hochdurchsatzverfahren betreiben. Plattformtechnologien stellen wichtige Unterstützung in den Bereichen Proteomforschung, Bioinformatik und Genetische Epidemiologie bereit.
Die Ende 2002 durchgeführte Evaluation der Strukturen und wissenschaftlichen Interaktionen des NGFN hat gezeigt, dass die Strategie der Vernetzung von krankheitsorientierten Forschergruppen mit Forschergruppen im Bereich der systematischen Genomforschung international wegweisend ist und bereits erfolgreiche Ansätze im Sinne einer Stärkung der arbeitsteiligen und interdisziplinären Kooperation zeigt. Auch die inhaltliche Ausrichtung des NGFN auf die Aufklärung von Krankheitsursachen und die Krankheitsbekämpfung in volkswirtschaftlich bedeutenden Krankheitsgebieten hat sich als richtig und erfolgreich herausgestellt. Das NGFN als interdisziplinär und arbeitsteilig organisiertes Großprojekt hat Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung ermöglicht.
Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse soll nun die im NGFN eingeschlagene Strategie in einer 2. Förderperiode (NGFN-2) fortgeführt und weiterentwickelt werden. Wichtige Ziele des NGFN-2 sind der im internationalen Vergleich sichtbare weitere Ausbau der wissenschaftlichen Exzellenz und Kompetenz der Deutschen Humangenomforschung und die fortschreitende Verzahnung zwischen erkenntnisorientierter, grundlagennaher Forschung und ihrer konsequenten, auch kommerziellen, Nutzanwendung in wichtigen Krankheitsgebieten. Dazu bedarf es einer weiteren Verbesserung und Intensivierung der bereits erfolgreich angelaufenen Vernetzung zwischen krankheitsorientierter und krankheitsübergreifender, systematischer Genomforschung, der notwendigen Technologieentwicklung, sowie des Aufbaus einer strategischen Zusammenarbeit zwischen Forschungsförderung, akademischer Forschung, biotechnologischer Industrie und Pharmaindustrie. Unter Berücksichtigung und Integration des im NGFN-1, DHGP und in anderen Bereichen (u.a. in den laufenden BMBF-Förderschwerpunkten Bioinformatik und Proteomics) vorhandenen Potentials an Expertise und Ressourcen soll mit dem NGFN-2 ein hoch integriertes, interdisziplinär und arbeitsteilig noch stringenter organisiertes Großprojekt zur Humangenomforschung aufgebaut werden. Neben dem krankheitsübergreifenden, systematischen Ansatz der Humangenomforschung mit Hochdurchsatzverfahren soll auch die inhaltliche Ausrichtung auf die Aufklärung volkswirtschaftlich relevanter Krankheitsgebiete beibehalten werden. In Übereinstimung mit den Evaluationsergebnissen ist aber eine stärkere themenbezogene Fokussierung unbedingt erforderlich. Desweiteren sollen im Sinne eines offenen und kompetitiven Auswahlverfahrens auch bisher nicht im NGFN-1 geförderte relevante Themen und Arbeitsgruppen ggf. auch im Austausch zu bisher geförderten Projekten in das Großprojekt NGFN-2 integriert werden können.
Die frühzeitige Einbindung von Biotech- und Pharmaindustrie als gleichberechtigte Gestaltungs-, Kooperations- und Verwertungspartner sowie die Stärkung effizienter Technologietransferelemente sollen gewährleistet werden.
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung. Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Zur Weiterentwicklung des NGFN und insbesondere der Interaktionen zwischen den einzelnen Komponenten sind konzeptionelle Überlegungen in einem Papier „Konzept des NGFN-2“ entwickelt worden, das im Internet allgemein zugänglich unter der Adresse „ www.pt-it.de/ngfn/pd/index.php?pg=konzept“ vorliegt. Auf die dort ausgeführten Vorstellungen sowie die Möglichkeiten der Einbettung von bisher nicht im NGFN-1 vertretenen Themen und Arbeitsgruppen in das Großprojekt NGFN-2 wird ausdrücklich hingewiesen.
Entsprechend soll das NGFN-2 aus folgenden drei Komponenten bestehen, zu denen im Rahmen dieser Bekanntmachung Projektförderanträge eingereicht werden können:
2.1 Krankheitsbezogene Genomnetze (KG)
KG betreiben funktionelle Genomforschung zur Aufklärung der Ursachen, Entstehung und Pathophysiologie gesundheitspolitisch bedeutsamer Krankheiten mit dem Ziel, Ansatzpunkte zur Entwicklung neuartiger Diagnose- und Therapieverfahren zu definieren. Ziel bleibt die Konzentration der Arbeiten auf die fünf im NGFN-1 benannten Krankheitsgebiete „Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, „Krebserkrankungen“, „Erkrankungen des Nervensystems“, „genetische Faktoren umweltbedingter Erkrankungen“ sowie „Infektionen und Entzündungen“, der Ersatz eines bereits existierenden Krankheitsgebietes durch ein anderes gesundheitspolitisch bedeutsames Krankheitsgebiet ist möglich. In einem KG schließen sich klinisch orientierte Arbeitsgruppen aus der Academia mit weiteren Arbeitsgruppen, die auf Hochdurchsatzverfahren der Genomforschung und entsprechende Datenanalysen und/oder Datenmanagement spezialisiert sind, zusammen zur Bearbeitung klar umschriebener gemeinsamer Forschungsthemen innerhalb eines Krankheitsbereichs. Dabei können auch innerhalb der Krankheitsgebiete gegenüber NGFN-1 gänzlich neue Krankheitsbilder bearbeitet werden, ggf. auch zu Lasten bisher geförderter Arbeitsgruppen. Eine frühzeitige Einbindung der Industrie (KMU, Pharma) sowie von relevanten bisher nicht im NGFN-1 geförderten Expertisen und Arbeitsgruppen ist anzustreben. Die Akteure eines KG definieren eine vollständige und gut verzahnte Forschungskette, in der ein gemeinsames, durch klare Meilensteine strukturiertes Forschungsprogramm incl. Verwertungsstrategie verfolgt wird. Die inhaltliche Fokussierung sowie die Konzentration auf synergistische Elemente innerhalb eines Genomnetzes ist dabei unbedingt erforderlich.
Die im NGFN-1 vom "Kernbereich" erbrachte "methodische Dienstleistungskomponente" wird im NGFN-2 zum ganz überwiegenden Teil in der erforderlichen Kapazität direkt in die Planungen des jeweiligen KG integriert. Entsprechendes gilt auch für genetisch-epidemiologische sowie bioinformatische Leistungen. Die Kapazitäten können auch in Form von Dienstleistungen durch entsprechend qualifizierte Biotech-Unternehmen erbracht werden.
KG sollen durch folgende weitere Merkmale gekennzeichnet sein:
-
Bündelung und kritische Masse. Das Konzept der verzahnten Forschungskette erfordert eine stringente themenorientierte Bündelung aller erforderlichen Expertisen und Kapazitäten auf nationaler Ebene und damit die Ausbildung ausreichender kritischer Masse in jedem KG. Starke lokale Standortkomponenten, die einen wesentlichen Anteil der einschlägigen nationalen Forschungskapazität repräsentieren, bilden weiterhin einen wichtigen Aspekt der KG. Es sollen jedoch weitere ausgewiesene externe Forschungsgruppen in begrenztem Umfang an einem KG beteiligt werden können, wenn dies hinsichtlich der thematischen und methodischen Vernetzung und der dort vorhandenen Expertise sinnvoll und erforderlich ist.
-
Interne Standardisierung. Ein integriertes und aufeinander bezogenes Funktionieren der Arbeitsabläufe innerhalb eines KG setzt ein hohes Maß an Vergleichbarkeit von Proben, Verfahren, Daten und Ergebnissen und damit Standardisierung voraus, die schon bei Antragstellung unter Einbeziehung aller dafür relevanten Expertisen (z. B. Bioinformatik, Genetische Epidemiologie, Klinische Charakterisierung und weitere) definiert werden muss.
-
Kommunikation und Kooperation. Für die Zusammenarbeit innerhalb eines KG muss ein überzeugendes Konzept vorgelegt werden, das u. a. auch eine Darstellung von Zielsetzung, Umfang und Organisation des Material- und Datenaustausches zwischen den beteiligten Partnern sowie die Nutzung und Anwendung der erwarteten Ergebnisse im internationalen Vergleich beinhaltet. Kommunikation, Synergien und Kooperationen mit anderen möglichen KG bzw. SMP sollen den thematischen Gegebenheiten entsprechend angestrebt und im Antrag dargestellt werden.
- Organisation. Um eine möglichst effiziente Nutzung und zielorientierte Integration vorhandener und sich neu entwickelnder Forschungsinfrastrukturen, Ressourcen und Expertisen zu erreichen, sollen die KG unbedingt schon bei der Konzeption und auch im weiteren Verlauf ihrer Entwicklung offen sein für neue Interaktionen mit nicht im Genomnetz bzw. im NGFN selbst vertretenen Expertisen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Akteure anderer Fördermaßnahmen im Bereich der Molekularen Lebenswissenschaften als potenzielle Partner zu nennen.
2.2. Systematisch-Methodische Plattformen (SMP)
Der krankheitsübergreifende, systematische Ansatz der Humangenomforschung mit Hochdurchsatzverfahren, der in der ersten Förderphase durch die im „Kernbereich“ organisierten sieben Technologie-Plattformen, die Plattformtechnologien Proteomics und Bioinformatik sowie die Genetisch-Epidemiologischen Methodenzentren (GEM) vertreten ist, wird in der zweiten Förderphase durch sog. Systematisch-Methodische Plattformen (SMP) repräsentiert.
Zentrale Aufgabe jeder SMP ist die Anwendung der für die moderne Humangenomforschung wichtigen Technologiefelder (z.B. Sequenzvariationsanalyse, Genetische Epidemiologie, systematische RNA-Analyse, systematische Proteinanalyse, systematische molekulare und zelluläre Genfunktionsanalyse, systematische Erstellung und Charakterisierung von Tiermodellen, Bioinformatik) auf höchstem Niveau. Um die Exzellenz und Qualität der Plattformen sicherzustellen, betreiben diese auch eigene systematische Forschungsprojekte. Technologieentwicklung ist ein weiterer wichtiger Aspekt für die Plattformen, diese kann jedoch auch in der Komponente EP Berücksichtigung finden (siehe unten).
SMP können allein oder zusätzlich zu ihren wissenschaftlichen Forschungszielen infrastrukturelle Aufgaben wie Generierung und Verteilung von Forschungsmaterialien verfolgen. Ein stringentes Auswahlkriterium ist jedoch der klare Nachweis einer substantiellen Nachfrage nach den anzubietenden „Gütern“ im NGFN-2 durch die KG. Die jeweils benötigten SMP-Kapazitäten werden planerisch bereits in die KG-Anträge integriert. Die Ausführung dieser Aktivitäten obliegt ggf. jedoch den SMP, ebenso wie die Technologieentwicklung und eigene Forschungsprojekte.
Zur Gestaltung der SMP soll auf den bislang in Deutschland entwickelten Gerätekapazitäten und technologischen Expertisen aufgebaut werden. Der Aufbau hiermit konkurrierender zusätzlicher Kapazitäten ist ausgeschlossen. Die Einbindung relevanter bisher noch nicht im NGFN-1 geförderter Themen und Arbeitsgruppen soll sowohl auf der Ebene ganzer SMP wie auf der Ebene einzelner Teilprojekte innerhalb einer SMP angestrebt werden, ggf. auch im Austausch zu bisher geförderten Projekten.
Die in einer SMP zusammenzuschließenden Partner entwerfen ein Konzept konkreter gemeinsamer wissenschaftlicher Ziele und einen untereinander abgestimmten Entwicklungsplan. Eine SMP ist nicht Standort-gebunden. Vielmehr sollen pro SMP alle für eine funktionierende Plattform und zur Erreichung der jeweils definierten Ziele notwendigen Partner eingebunden werden, bzw. der effiziente Zugang dazu muss anderweitig gegeben sein. Effiziente Standardisierungs- und Steuerungsverfahren innerhalb einer SMP müssen gegeben sein.
Als Idealziel sollen alle letztlich geförderten SMP in einer "virtuellen interaktiven Forschungspipeline" darstellbar werden (siehe konzeptionelle Überlegungen unter
„ www.pt-it.de/ngfn/pd/index.php?pg=konzept“).
Daher sind die Antragsteller für die einzelnen SMP aufgefordert, unbedingt bereits im Antrag für eine SMP mögliche Anknüpfungspunkte zu anderen SMP zu benennen. Es können nicht nur einzelne SMP, sondern auch mehrere aufeinander abgestimmte SMP mit präformierten Interaktionen beantragt werden, sofern ein deutlicher Mehrwert der Interaktionen zwischen den SMP dargestellt werden kann.
Arbeitsgruppen, die auf systematische Hochdurchsatzverfahren spezialisiert sind, können planerisch gleichzeitig in mehreren KG integriert sein (z.B. Genotypisierung, Expressionsprofilierung etc.). Institutionen und Unternehmen, die in den KG eingebunden sind, können sich auch an SMP beteiligen.
2.3 Explorative Projekte (EP)
In dieser Komponente sollen bis zu 10% der vorgesehenen Finanzmittel für Forschungsprojekte eingesetzt werden, die explorativen Charakter mit im Erfolgsfall visionärem Potential verbinden. Hier sollen in Einzelprojekten z.B. Studien zum „Proof of Principle“ der jeweils verfolgten Idee durchgeführt werden. Hier kann es sich um methodische Neu- und Weiterentwicklungen oder die Exploration inhaltlich neuer Gebiete handeln, die für die Humangenomforschung neue Verfahren und Anwendungsfelder erschließen. Von den EP sollen mittelfristig wichtige innovative Impulse für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Humangenomforschung ausgehen.
Grundsätzlich müssen diese Projekte mit den übergeordneten Zielen des NGFN-2 hinsichtlich der krankheitsbezogenen und systematischen Humangenomforschung und ihrem Anwendungspotenzial vereinbar sein. Möglich und erwünscht sind auch Kooperationsprojekte mit Firmen, die diese neu- und weiterentwickelten Techniken und Verfahren später kommerziell anbieten oder verwerten wollen.
3. Zuwendungsempfänger
Als Zuwendungsempfänger kommen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Frage. Es können sowohl derzeit im NGFN geförderte als auch neue, bisher nicht im NGFN vertretene Forschungsgruppen und Unternehmen gefördert werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Alle Antragsteller, vor allem aber die an KG- bzw. SMP beteiligten Partner müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und vernetzten Forschung mitbringen.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110), das im Internet unter „ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf“ abgerufen werden kann.
Voraussetzungen für die Förderung sind eine hohe methodisch-wissenschaftliche Qualität der geplanten Arbeiten, die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller sowie die Relevanz der angestrebten Ziele für die Anwendung in Medizin und Industrie.
Darüber hinaus sind für KG und SMP erforderlich:
- die Einbindung aller für die Erreichung der jeweiligen Forschungsziele erforderlichen Expertisen und Kapazitäten im jeweils beantragten KG bzw. SMP (bzw. der effiziente Zugang);
- die Bereitschaft zur Vernetzung mit anderen SMP und/oder KG;
- ein überzeugendes und durchführbares Konzept für einheitliche Formate und Standards von Proben, Daten, Methoden und Ergebnissen innerhalb der beantragten SMP bzw. KG;
- die nachgewiesene Verfügbarkeit adäquater Ressourcen (bei KG: gut charakterisierte Patientenkollektive und biologisches Material, bei SMP: entsprechende Kapazitäten an Hochdurchsatz-Verfahren unter kompetitiven Bedingungen).
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte sehr kurz in einem Antrag auf nationale Fördermittel dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter
„ www.gesundheitsforschung-bmbf.de/foerderung/foerderung_ueber_EK“
abzurufen.
5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Im Regelfall soll pro unter Nr. 2.1. genanntem Krankheitsgebiet ein KG gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist die gleichzeitige Förderung mehrerer KG-Vorhaben auf einem Krankheitsgebiet möglich, wenn dies in Abwägung gleichwertiger wissenschaftlicher Exzellenz und Erfolgswahrscheinlichkeit sinnvoll erscheint. Ebenfalls soll pro Technologiefeld im Regelfall eine SMP, in begründeten Fällen (gleiche wissenschaftliche Exzellenz, gleiche Erfolgsaussichten) aber auch zwei SMP pro Technologiefeld gefördert werden.
In der Komponente EP sollen vor allem Einzelprojekte gefördert werden.
Projekte zu allen Komponenten können bis zu einem Zeitraum von 3 Jahren gefördert werden.
Für strukturunterstützende Maßnahmen auf der Ebene KG bzw. SMP können neben Personal- und Sachaufwendungen gemäß den BMBF-Standardrichtlinien bei Bedarf auch Aufwendungen zur wissenschaftlichen Kommunikation, z.B. Durchführung von Kolloquien und Arbeitstreffen innerhalb der einzelnen KG bzw. SMP, kurze Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern an externen Forschungsstätten, Einladung von externen Fachleuten als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Für die themenbezogenen Teilprojekte innerhalb von KG und SMP bzw. für die EP können neben Personal- und Sachaufwendungen gemäß den BMBF-Standardrichtlinien auch als zuwendungsfähig anerkannt werden:
-
unabdingbar notwendige vorhabensspezifische Investitionen, sofern sie nicht der Grundausstattung zuzuordnen sind (eine Duplizierung bereits etablierter Kapazitäten für Hochdurchsatzverfahren ist aber ausgeschlossen)
-
Mittel für Service-Leistungen Dritter, sofern diese erforderlich sind und von Mitantragstellern nicht in der erforderlichen Qualität erbracht werden können
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenkosten erwartet.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden
-
für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
- für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kos-tenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1 Einschalten von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF seine Projektträger
-
Projektträger DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
und -
Projektträger Jülich des BMBF und BMWA
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461-61-5543 (Sekretariat)
Fax: 02461-61-2690
beauftragt.
Die Federführung liegt beim Projektträger DLR, Gesundheitsforschung.
Es wird empfohlen, vor der Vorlage eines Projektantrages mit dem beim jeweiligen Projektträger jeweils zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen (
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/foerderung/kontaktoder
http://www.fz-juelich.de/ptj - Kontakt/Biotechnologie). Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für förmliche Förderanträge (gemäß Nr. 7.3 erst in der zweiten Verfahrensstufe erforderlich), Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ oder
http://www.fz-juelich.de/ptj
abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" (auch für Vorhabenbeschreibungen) wird hingewiesen.
7.2 Einreichung und Begutachtung von Vorhabenbeschreibungen
Das zweistufig angelegte Antragsverfahren ist offen und kompetitiv und soll qualifizierten, bisher im NGFN-1 nicht geförderten und geförderten Arbeitsgruppen gleichermaßen eine Chance auf Förderung eröffnen.
Zunächst sind vorläufige Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache vorzulegen.
7.2.1 KG und SMP
Zu KG bzw. SMP (vgl. unter den Nrn. 2.1 bzw. 2.2) als Verbundprojekte soll der/die jeweils vorgesehene Koordinator/in auf der Grundlage der vorzulegenden Vorhabenbeschreibungen zu den Teilprojekten aller Partner des Verbundes eine Gesamtvorhabenbeschreibung erstellen und vorlegen.
Die Vorhabenbeschreibungen (incl. Organigramm des Gesamtvorhabens) sind in 25-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftgröße 11) und einer CD-ROM dem Projektträger DLR, Gesundheitsforschung vorzulegen. Der Umfang soll 30 Seiten für das Gesamtkonzept und höchstens 6 Seiten pro geplantem themenbezogenem Teilprojekt (jeweils inkl. Literatur) nicht überschreiten.
Ausschließlich auf der Grundlage der im Internet unter
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/
abrufbaren Formblätter „
Application Data-Sheets for NGFN-2“ müssen der Vorhabenbeschreibung getrennt schriftlich und auf CD-ROM beigefügt werden
-
eine Kurzzusammenfassung (2-seitig) und ein strukturierter Finanzierungsplan (1-seitig) für den Gesamtantrag
-
eine 1-seitige Kurzübersicht (Inhaltliches, Finanzen) für jedes im Gesamtantrag aufgeführte Teilprojekt.
Die Vorhabenbeschreibungen müssen knappe Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten und folgende Strukturierung (Nummerierung) berücksichtigen:
1. Thema
2.1. Koordinator/in der beantragten SMP bzw. KG
2.2 Beteiligte Partner (Einrichtungen/ Arbeitsgruppen mit verantwortlichen Projektleitern und Leistungsprofil)
3.1 Zielsetzung und Gesamtkonzeption des KG bzw. SMP u.a. mit Darstellung der geplanten Forschungsschwerpunkte, einer klar definierten thematischen Fokussierung, der gesundheitspolitischen und forschungspolitischen Bedeutung und des derzeitigen Forschungsstandes unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung
3.2 Struktur der geplanten Zusammenarbeit (innerhalb und außerhalb der SMP bzw. KG, Einbindung bisher nicht in NGFN-1 geförderter Arbeitsgruppen, Management der beantragten SMP bzw. KG: Koordinierung, Kommunikation, Strukturen des internen und externen Controllings)
4. Nachweis der Qualifikation für die beantragte Komponente SMP bzw. KG
- Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
- Im Falle einer bereits erfolgten Förderung im NGFN-1: Darstellung der erzielten Ergebnisse
- Wichtigste einschlägige Publikationen der letzten 3 Jahre
- Wichtigste Patente der letzten 5 Jahre
- Qualität und Umfang bereits - auch unabhängig bzw. außerhalb von NGFN-1 - bestehender Vernetzung in der systematischen Humangenomforschung bzw. in der funktionellen Genomforschung zu dem jeweiligen Krankheitsgebiet
- Belegbare laufende Anwendungs- und Verwertungskooperationen (max. 3 auf nationaler/internationaler Ebene)
5. Bereits vorhandene Infrastruktur bzw. Vorleistungen, die Bestandteil des Projektantrags sind, z.B. entwickelte Methoden, Materialsammlungen, gut charakterisierte Patientenkollektive, Datenbanken, Servicekomponenten, vorhandene Techniken und Einrichtungen der Genomforschung (z.B. Großgeräte, Hochdurchsatzkapazitäten etc.)
6. Nachweis der einschlägigen Erfahrungen mit vernetzter biomedizinischer Forschung (organisatorische Kompetenz)
7. Geplante Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie für Standardisierung und Austausch von Verfahren, Proben und Daten innerhalb der SMP bzw. KG
8. Skizzierung der einzelnen Projekte innerhalb von KG bzw. SMP (Thema, Projektleiter, beteiligte Gruppen, Fragestellung, Zielsetzung, Methoden, Arbeitsplan inkl. Meilensteine, Beitrag zur Zielsetzung des KG bzw. der SMP, internationale Einbettung)
9. Strukturierter Finanzierungsplan
10. Verwertungskonzept
7.2.2 EP
Entsprechend ihres explorativen Charakters können EP auch als Einzelprojekte beantragt werden. Vorhabenbeschreibungen sind in 3-facher Ausfertigung dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Biologie vorzulegen. Der Umfang (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftgröße 11) soll 10 Seiten (inkl. Literatur) nicht überschreiten. Eine Kurzzusammenfassung (1 Seite) und mit einem strukturierten Finanzierungsplan auf der Grundlage des im Internet ebenfalls abrufbaren Formblattes „
Application Data-Sheets for NGFN-2“ muss getrennt beigefügt werden.
Vorhabenbeschreibungen sollen knappe Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:
- Thema
- Nachweis der Qualifikation
- Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
- wichtige Publikationen der letzten 3 Jahre (akademische Institutionen)
- wichtige Patente der letzten 5 Jahre
- belegbare laufende Anwendungs- und Verwertungskooperationen (max. 3 auf nationaler/internationaler Ebene)
- bereits vorhandene Vorleistungen, die eingebracht werden können
- Innovationspotential des Projektes
- Stand von Wissenschaft und Technik, Arbeitsplan inkl. Meilensteine, internationale Einbettung)
- Strukturierter Finanzierungsplan
-
Verwertungskonzept
7.2.3 Vorlagetermine
Vorhabenbeschreibungen für die Komponenten KG und SMP können ab sofort bis spätestens 30.01.2004 vorgelegt werden beim dafür zuständigen Projektträger DLR.
Vorhabenbeschreibungen für die Komponente EP können ab sofort bis spätestens 30.01.2004 vorgelegt werden beim dafür zuständigen Projektträger Jülich.
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen. Die Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unabhängigen Gutachtern zur Bewertung vorgelegt. Ihr Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Kriterien der Bewertung von KG- bzw. SMP-Vorhabenbeschreibungen sind insbesondere:
- Beitrag zu den unter "Zuwendungszweck" genannten Zielen
- wissenschaftliches Potenzial und Erfolgsaussichten des Vorhabens
- Ausrichtung des Antrages auf einen integrativen Themenfokus
- Relevanz für medizinische und/oder wirtschaftliche Nutzanwendungen
- Gesundheitspolitische Bedeutung der verfolgten Fragestellungen
- Integration aller im betroffenen KG bzw. SMP für die jeweilige Zielerreichung erforderlichen Expertisen und Kapazitäten (bzw. effizienter Zugang), ggf. auch bisher nicht geförderter relevanter Arbeitsgruppen
- Arbeitsteilige und interdisziplinäre Qualität des Vorhabens und Konzept zur Koordination, Kommunikation und Kooperation aller in einer SMP bzw. KG vereinigten Arbeitsgruppen
- vorhandene Vorleistungen/Ressourcen
- Grad der Einbindung von Industrieunternehmen als Forschungspartner in einem KG bzw. SMP
- Qualität der geplanten Maßnahmen für Standardisierung und Austausch von Verfahren, Proben und Daten innerhalb einer SMP bzw. KG
- Perspektiven bereits vorhandener bzw. möglicher zukünftiger Kommunikation und Kooperation mit anderen möglichen SMP bzw. KG
Kriterien der Bewertung von EP-Vorhabenbeschreibungen sind insbesondere::
- Beitrag zu den unter "Zuwendungszweck" genannten Zielen
- Innovatives Potential für die Humangenomforschung
- wissenschaftliches Potential und Erfolgsaussichten des Vorhabens
- Relevanz für breite medizinische und/oder wirtschaftliche Nutzanwendungen
- Vorhandene Vorleistungen/Ressourcen
- Grad der Einbindung von Industrieunternehmen als Forschungspartner, soweit im Rahmen der gewählten Fragestellung möglich
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Prüfung vom jeweils zuständigen Projektträger schriftlich informiert und bei positiver Bewertung in einer zweiten Verfahrensstufe um Vorlage förmlicher Förderanträge gebeten. Über diese Anträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 31. Oktober 2003 in Kraft.
Bonn, den 21. Oktober 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roemer-Mähler Dr. Hausdorf