Bekanntmachung 06.11.2007 - 31.03.2008

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Lithium-Ionen-Batterie (LIB2015)“ im Rahmen der Förderprogramme „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING“ und „Mikrosystemtechnik“ sowie des Förderkonzepts „Grundlagenforschung Energie 2020+“

Vom 5. November 2007

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung das Ziel, in einer Allianz aus Bund, Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien für den breiten Einsatz CO2-armer bis -freier Technologien zu entwickeln. Die Entwicklung großer leistungsfähiger und sicherer Lithium-basierter Energiespeicher ist ein essentieller Baustein für die breite Durchsetzung alternativer Energiekonzepte in Mobilität bzw. der Nutzung regenerativer Energien und stellt einen entscheidenden Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung dar. Diese Initiative ist Teil der Hightech-Strategie zum Klimaschutz und ergänzend zu den Aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen des Energieforschungsprogramms auf diesem Gebiet konzipiert worden.

1. Hintergrund, Ziel und Gegenstand der Fördermaßnahme

1.1 Hintergrund

Der rasch fortschreitende Klimawandel macht ein schnelles und entschiedenes Handeln der Bundesregierung notwendig. Ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Geschwindigkeit der klimatischen Änderungsprozesse, stellt die Reduzierung der zivilisationsbedingten CO2-Emissionen dar. Die Entwicklung einer geeigneten Energiespeichertechnologie stellt derzeit das größte Hemmnis für den breiten Einsatz von CO2-minimierenden Hybridtechnologien sowie für den vollelektrischen Antrieb in der Mobilität sowie von regenerativen Energietechnologien für eine sichere und zuverlässige Energieerzeugung dar.

Obwohl Li-Ionentechnologien in der Verbraucherelektronik heute teilweise bereits im Einsatz sind (beispielsweise in Handys), sind für das up-scaling und die bedarfsgerechte Entwicklung für Applikationen in der Mobilität und Energietechnik völlig neue wissenschaftliche Ansätze nötig. Li-Ionen-Energiespeicher für Fahrzeuge und für Anwendungen in der Energiewirtschaft müssen ein wesentlich größeres Speicherpotential und eine höhere Zuverlässigkeit aufweisen, als dies mit den heutigen Technologien in der Verbraucherelektronik realisierbar wäre. Deutschland weist für wichtige relevante Teilkomponenten hohe Kompetenzen auf. In einigen Bereichen besteht jedoch noch erheblicher Nachholbedarf.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF die vorliegende Förderinitiative zu „Lithium basierten Energiespeichern“ in einer gemeinsamen Initiative der Förderprogramme „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING“ ( http://www.werkstoffinnovationen.de) und „Mikrosystemtechnik“ ( http://www.mstonline.de/ ) sowie des Förderkonzepts “Grundlagenforschung Energie 20202+“ ( http://www.ngee.de) zusammen mit Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet. Die Fördermaßnahme ist abgestimmt mit Förder- bzw. Forschungsmaßnahmen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie weiterer Bundesressorts.

1.2 Ziel der Maßnahme

Den mit der Entwicklung großer, leistungsfähiger und sicherer Lithium-basierter Energiespeicher verbundenen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderungen begegnet die Fördermaßnahme „Lithium basierte Energiespeicher“ durch eine Allianz aus Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Verbundforschung von Wissenschaft und Wirtschaft. Die Fördermaßnahme zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse und das Schließen der Wertschöpfungskette in Deutschland hat daher besondere Bedeutung.

Aus technischer Sicht steht die Entwicklung großer Speicherbatterien sowohl für den stationären als auch für den mobilen Anwendungsbereich im Vordergrund. Die stationären Speichersysteme haben die Aufgabe, die Marktführerschaft der deutschen Industrie im Bereich der regenerativen Energieerzeugung zu festigen und auszubauen. Damit soll die Problematik der nur zeitweiligen Verfügbarkeit reduziert sowie Insellösungen ausgebaut werden. Letztere haben den Vorteil, dass der mit hohen Verlusten verbundene Stromtransport deutlich reduziert werden könnte. Die Marktposition der deutschen Automobilindustrie soll durch den Ausbau der mobilen Speichersysteme langfristig gestärkt werden. Im Fokus steht die Hybridtechnologie, aber auch Entwicklungen für reine Elektrofahrzeuge sollen durchgeführt werden.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF (insbesondere auch im Hinblick auf Unternehmensgründungen zur Schließung der Wertschöpfungskette) erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de.

1.3 Gegenstand der Förderung

Fördergegenstand ist die Entwicklung von Lithium-Ionen-Batterien, welche vorzugsweise entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet werden sollen. Ausgehend von grundlegenderen Forschungsarbeiten sollen geeignete Materialien und Herstellverfahren entwickelt und daraus Zellen hergestellt werden. In einem weiteren Schritt sollen die Zellen zu einem Gesamtsystem, verbunden mit einem intelligenten Batteriemanagementsystem zusammengefasst werden.

Der Einsatz der Lithium-Ionen-Batterie soll im Bereich großer stationärer Energiespeicherung und im Bereich der Automobilanwendung für Hybrid- und Elektrofahrzeuge erfolgen. Dabei können auch Konzepte und Versuchszellen im kleineren Maßstab eingebunden werden, unter der Voraussetzung, dass die Übertragung auf große Batterien möglich und vorgesehen ist.

Förderfähig sind Grundlagenforschungsarbeiten mit industrieller Begleitung in Instituts-Verbünden sowie anwendungsorientierte Forschungsarbeiten in Industrie-geführten Verbünden. Die Projekte sollen in konkrete Demonstratoren münden und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein. Zudem soll durch gezielte Förderung von jungen Wissenschaftlern im Rahmen eines Nachwuchswettbewerbes eine nachhaltige Stärkung der Forschungslandschaft auf diesem Sektor erfolgen.

1.3.1 Arbeiten zur Grundlagenforschung

Einem in der Forschung bereits erfahrenen wissenschaftlichen Personenkreis soll die Möglichkeit gegeben werden, in Deutschland unabhängig mit einer eigenen Arbeitsgruppe neue interdisziplinäre, im Grenzbereich zwischen der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Industrieforschung angesiedelte Forschungsansätze, im Bereich der Batterietechnologie zu bearbeiten. Die industriellen Anwendungspotenziale (möglichst unter industrieller Begleitung) oder andere Verwertungskonzepte mit dem Ziel des Technologietransfers sind nachvollziehbar darzulegen.

Als Gruppenleiter einer Nachwuchsgruppe können sich talentierte Wissenschaftler - promoviert oder habilitiert - im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung bewerben. Der Wissenschaftler muss die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.

Für die Nachwuchsgruppen kann die Stelle des Gruppenleiters (Nachwuchsforschers), ein bis zwei Postdoktoranden, ein bis zwei Doktoranden, ein technischer Mitarbeiter sowie Verbrauchsmaterial und unbedingt notwendigen Geräte beantragt werden. Die Gruppe sollte interdisziplinär zusammengesetzt sein.

Neben den Nachwuchsgruppen können sich auch Instituts-Verbünde zu wichtigen, grundlagenorientierten Schwerpunkten bewerben. Auch hier muss der Transfer in die industrielle Anwendung durch Einbindung geeigneter Industrie-Patenschaften sichergestellt werden.

1.3.2 Anwendungsorientierte Verbundprojekte

In den industriellen Verbundprojekten soll die Entwicklung vorzugsweise ganzheitlich angegangen werden und das Konsortium möglichst alle Partner entlang der Wertschöpfungskette abdecken. Beispiele für thematische Schwerpunkte der Forschungsarbeiten sind in nachgenannten Feldern exemplarisch aufgeführt:

1. Materialien und Komponenten:

  1. Entwicklung neuer Kathoden- und Anodenmaterialien sowie Separatorkonzepte
  2. Anpassung von Elektrolyten und Leitsalzen
  3. Optimierung der SEI (solid electrolyte interfaces)
  4. Einbringung geeigneter, multifunktionaler Additive.
    Generell sollte dabei die Diskussion bzw. Nachweis der langfristigen Materialverfügbarkeit sowie der unbedenklichen Toxizität geführt werden.

2. Fertigungstechnologien zur Herstellung von Batteriezellen:

  1. Verfahren zur Konfektionierung der Kathoden- und Anodenmaterialien
  2. Verfahren zur Optimierung des Interface
  3. Verpackungsverfahren zur Herstellung der Batteriezellen
  4. Konfektionierung (Befüllung der Batteriezelle mit Elektrolyt und Ladung) der Batteriezelle.

3. Systemintegration der Zellen in ein Batteriegesamtsystem:

  1. Konzeption von Batteriesystemen für mobile und stationäre Anwendungen.
  2. Batterie-Management-Systeme (Be- und Entladestrategien, Thermomanagement, Simulationen und Modellierung von Zell- und Packverhalten, ASIC Entwicklung, Alterungsbestimmung, Leistungsprognose) einschließlich einer geeigneten Zellüberwachung und –Steuerung.
  3. Entwicklung von batterie- systemtechnischen Algorithmen
  4. Einbindung einer geeigneten Aufbau- und Verbindungstechnik
  5. Erstellung von Sicherheitskonzepten für den sicheren und zuverlässigen Betrieb unter Nutzung höchster Speicherkapazität.
  6. Herstellung geeigneter Demonstratoren
  7. Standardisierung und Normung

4. Integration der Batterie in das Anwendungsumfeld:

  1. Für den stationären Bereich muss explizit die Wirtschaftlichkeit anhand eines geeigneten Vergleiches demonstriert werden
  2. Für die Integration in Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sollen geeignete Konzepte vorgelegt werden.

2. Adressaten und Art der Förderung, Rechtsgrundlagen

2.1 Adressaten der Fördermaßnahme

Im Bereich der grundlegenden Forschung mit längerfristigen Anwendungsperspektiven (vergl. 1.3.1) sind Hochschulen und Fachhochschulen, die Max-Planck Gesellschaft, die Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, Institute der Wissensgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) und weitere außeruniversitäre Einrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten ohne industrielle Beteiligung bei Arbeiten zu sehr grundlegenden Fragestellungen antragsberechtigt. Hier soll die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und nicht-universitären Forschungseinrichtungen gestärkt werden. Antragsteller müssen die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowohl innerhalb eines Netzwerks als auch netzwerkübergreifend mitbringen, organisatorisch-planerische Expertise besitzen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Es ist sicher zu stellen, dass die Ergebnisse der Förderprojekte einer Nutzung und Verwertung im angestrebten Energiesektor zugeführt werden. Einzelvorhaben sind nur im Bereich der Nachwuchsgruppen zulässig.

In anwendungsorientierten Verbundprojekten (s. a. 1.3.2) sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung zielt auf Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Hochschulen bzw. gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist hier nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in F&E-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 3.4).

2.2 Art und Umfang der Zuwendungen

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50% - erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote wird den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine etwas geringere Eigenbeteiligung für KMU.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Bei den applikationsorientierten Verbundprojekten (vergl. 1.3.2) wird wegen der Umsetzungsnähe der geplanten FuE-Förderung eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel drei bis vier Jahre.

2.3 Rechtsgrundlagen

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung von Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Bestandteil eines evtl. Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines evtl. Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2.4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der F&E-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

3. Zuwendungsverfahren

3.1 Ansprechpartner und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgende Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Andreas Volz
(Tel. 02461/61 - 4863; E-Mail: E-Mail: a.volz@fz-juelich.de )
Themenfeld: Neue Materialien und Technologien

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Wedigo von Wedel
(Tel. 02461/61 –8797; E-Mail: E-Mail: w.von.wedel@fz-juelich.de )
Themenfeld: Grundlagenforschung Energie

Projektträger VDI-VDE
Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Marco Voigt
(Tel. 030/310078-277; E-Mail: E-Mail: voigt@vdivde-it.de )
Themenfeld: Mikrosystemtechnik

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen entsprechend den jeweiligen Projektschwerpunkten mit einem der beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

3.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst bis spätestens 31.03.2008 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) ein. Gemeinsame Anschrift für die Einreichung aller Projektskizzen ist der

Projektträger Jülich - GB NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
Herrn Dr. Andreas Volz

52425 Jülich

Die Projektskizzen werden von dort dem jeweils fachlich zuständigen Projektträger zugeleitet.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Bei grundlagenorientierten Arbeiten Darstellung der Schnittstelle zwischen Grundlagen- und Energieforschung
    • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Ausführliche Beschreibung der Schutzrechtslage
    • Einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner). Für die stationären Batterien ist hier eine wirtschaftliche Betrachtung erforderlich.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
  6. Finanzierungsplan
    Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Die Nachwuchsgruppenleiter sollten ergänzend eine Liste der eigenen Publikationen und Patente einreichen und eine Erklärung zur Aufnahmebereitschaft der aufnehmenden Einrichtung beifügen.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. 2.4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

3.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Bei der Auswahl der Projekte werden das BMWi sowie die DFG eingebunden. Zudem stimmen sich die beteiligten Projektträger bei der weiteren Bearbeitung der Skizzen untereinander ab.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Technologiekette
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts
  • Für die Nachwuchsgruppen: Qualifikation des Förderinteressenten und die Eignung zur Projektleiterin/ zum Projektleiter.

Für applikationsorientierte Projekte kann bei der Bewertung eine andere Gewichtung der o. a. Kriterien im Vergleich zur Bewertung von Grundlagenforschungsprojekten zu Grunde gelegt werden.

Das BMBF und die beteiligten Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

3.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim

BMBF
Referat 515 "Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ"
53170 Bonn
Telefon: 0228 / 99 57-3468

oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

4. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26. 10. 2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Liane Horst Gerhard Finking Karl Wollin