Bekanntmachung 25.08.2009 - 30.10.2009

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Bildungsforschung „Kooperation von Elementar- und Primarbereich“

Vom 12. August 2009

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Eine Kooperation und Verzahnung von Elementar- und Primarbereich wird gegenwärtig bundesweit diskutiert und gefordert. Auf die Notwendigkeit einer bildungsstufenübergreifenden Zusammenarbeit verweisen insbesondere die Ergebnisse der aktuelleren nationalen und internationalen Schulleistungsstudien zu zentralen Problemstellen im deutschen Bildungssystem. Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz (2001) Handlungsfelder verabschiedet; so etwa Maßnahmen zu einer besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigen Einschulung. Ein gemeinsamer Beschluss von Jugendministerkonferenz und Kultusministerkonferenz (2004) hebt die „Anschlussfähigkeit“ der beiden Bildungsbereiche hervor und regt eine Stärkung der Zusammenarbeit der beiden Bildungsinstitutionen an, um den Übergang von den Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen für Kinder und Eltern zu erleichtern. Beispiele der Annäherung von Elementar- und Primarbereich, etwa hinsichtlich der Auffassung von Bildung und kindlichem Lernen, lassen sich zunehmend ausmachen. Aus einzelnen Bundesländern liegen inzwischen Beispiele einer curricularen Abstimmung bildungsstufenübergreifender Bildungspläne vor. In den meisten Bundesländern wurden Maßnahmen zur Neugestaltung der Schuleingangsphase ergriffen (v. a. „flexible Schuleingangsphase“ und jahrgangsübergreifender Unterricht).

Durch Regierungsvereinbarungen in einigen Bundesländern sowie durch erste Forschungsprojekte angeregt, wird eine stärkere Kooperation und Verzahnung von Elementar- und Primarbereich zunehmend auch unter dem Namen „Bildungshaus“ angesprochen. Eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegebene und 2007 veröffentlichte Expertise zeigt u. a. positive nationale und internationale Erfahrungen auf. Dabei verstehen sich nicht zwangsläufig nur Eins-zu-Eins-Zuordnungen von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (möglichst auch unter einem Dach) als Bildungshäuser. Solche Einrichtungen „unter einem Dach“ existieren selten, weshalb stattdessen vielmehr mehrere Tageseinrichtungen und Grundschulen gemeinsam als Netzwerk ein Bildungshaus bilden. Trotz zahlreicher Beispiele für eine gelungene Kooperation der beiden Institutionen ist eine flächendeckende und verlässlich funktionierende Verzahnung noch nicht erreicht.

Forschungsbefunde liegen bislang fast ausschließlich für Elementar- und Primarbereich getrennt voneinander vor; aber auch hier ist der Forschungsstand sehr eingeschränkt. Bildungsstufenübergreifende wissenschaftliche Studien fehlen mit Ausnahme weniger aktuellerer Projekte weitestgehend. Viele Fragen lassen sich derzeit allenfalls unter Rückgriff auf Plausibilitäten diskutieren.

An dem hier konstatierten Forschungsdesiderat setzt das BMBF an, um Forschungsvorhaben zum Thema „Kooperation von Elementar- und Primarbereich“ zu fördern. Die Fördermaßnahme hat zum Ziel, fundierte Erkenntnisse zu Formen der Kooperation von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Elternhäusern zu generieren und die Entwicklung von „Bildungshäusern“ im Hinblick auf deren Bedeutung für die Lern- und Bildungsprozesse von Kindern zu evaluieren sowie Ansätze für einen Transfer von Bedingungen einer gelungenen Kooperation in der Breite näher zu untersuchen. Gefördert werden qualitative und quantitative Forschungsvorhaben zu Fragestellungen, die für die Zusammenarbeit von Elementar- und Primarbereich von besonderer Relevanz sind. Hierbei können sowohl bestehende Konzepte evaluiert als auch Forschungsdesigns entwickelt werden, auf deren Grundlage fundierte Konzepte entwickelt und erprobt werden können. Grundlegende Erkenntnisse über Kontext- und Gelingensbedingungen für Kooperationen können dazu beitragen, die Qualität der Gestaltung des Übergangs zu entwickeln. Erwartet werden Forschungsergebnisse, die für alle Bundesländer relevant sind.
Bei der Fördermaßnahme handelt es sich um Grundlagenforschung im Sinne der Definition der EU-Kommission*. Demnach bezeichnet der Begriff Grundlagenforschung „experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen“.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds - hier Europäischer Sozialfonds (ESF) - beruht auf dem am 20. Dezember 2007 von der Europäischen Kommission genehmigten operationellen Programm für den Bund (CCI 2007DE05UPO001).

Die Fördermaßnahme unterstützt die Förderung von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Nr. 3.1.1. des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation. Diese liegt vor allem dann vor, wenn es sich um die wesentliche Tätigkeit von Forschungseinrichtungen handelt wie beispielsweise die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen, die unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses und die Verbreitung der Forschungsergebnisse.

2 Gegenstand der Förderung

Die im Förderschwerpunkt „Kooperation von Elementar- und Primarbereich“ zu fördernden Forschungsprojekte sollen Grundlagen für einen stärkeren Forschungsbezug in diesem Handlungsfeld schaffen. Die Fördermaßnahme bezieht sich auf Forschungsvorhaben, in denen Fragen zu netzwerkbasierten Bildungshäusern im o. g. Sinne in umfassender Weise untersucht werden. Der Förderschwerpunkt setzt dabei im Gesamtspektrum der Organisations- und Handlungsebene zwei Akzente. Zum einen sollen Forschungsvorhaben stimuliert werden, die auf der breiteren Ebene der quasi-institutionellen (quasi-organisationellen) Vernetzung der Sozialisationsinstanzen Kindergarten, Grundschule und Familie ansetzen. Bestandsaufnahmen zur Existenz und Verbreitung verschiedener Formen von Vernetzung sowie Analysen ihrer Funktionsweise sind hierfür ebenso von Bedeutung wie die Analyse von Wirkungen auf die beteiligten Adressaten, einschließlich der Kinder. Neben diesem Schwerpunkt, der den breiteren Bildungskontext für die Kinder im Übergang thematisiert, soll zum anderen ein zweiter Akzent auf die Dokumentation von Bildungsverläufen von Kindern in diesem Netzwerk gerichtet sein. Der zweite Schwerpunkt

liegt damit auf der Bildungsdokumentation für das einzelne Kind. Unter diesen Schwerpunkt fallen Bestandsaufnahmen zur Verbreitung von Instrumentarien und Strategien der Bildungsdokumentation im Dreieck Kindergarten-Grundschule-Familie, die tatsächliche Nutzung und Reichweite von Instrumentarien, die Analyse ihrer instrumentellen Güte und Praxistauglichkeit, wie auch Untersuchungen zu intendierten Effekten und Nebenwirkungen auf Kinder, Eltern, das pädagogische Personal und pädagogische Situationen. Der Forschungsschwerpunkt ist auch für Neukonstruktionen von Instrumentarien offen.

Entsprechend der o. g. Zielsetzung soll eine begrenzte Anzahl von Projekten zu den nachfolgenden Forschungsfeldern gefördert werden, die durch Unterpunkte (z. T. stichwortartig) erläutert werden. Die Fördermaßnahme soll insgesamt eine Vielfalt an qualitativen und quantitativen Forschungsansätzen und -methoden angemessen berücksichtigen.

Nicht gefördert werden

  • regionale Implementationsprojekte;
  • reine Entwicklungsprojekte, d. h. Projekte ohne eine wissenschaftliche Erprobung und Evaluation;
  • Vorhaben, die nicht den Übergang vom Elementar- zum Primarbereich zum Hauptgegenstand haben.

2.1 Bestandsaufnahmen und Forschung zur Vernetzung von Kindergarten und Grundschule

Verschiedene Dimensionen von Vernetzungen bzw. Kontinuitäten und Diskontinuitäten lassen sich analytisch unterscheiden:

  • organisatorische Vernetzung bzw. Kontinuitäten und Diskontinuitäten;
  • curriculare Vernetzung bzw. Kontinuitäten und Diskontinuitäten (z. B. Bildungspläne, Rahmenrichtlinien);
  • domänenspezifische Vernetzungen bzw. Kontinuitäten und Diskontinuitäten/Anschlussfähigkeiten, z. B. im Hinblick auf die Förderung von Sprache, Mathematik, Naturwissenschaftlicher Grundbildung, musisch-ästhetischer Erziehung;
  • Vernetzungen bzw. Kontinuitäten und Diskontinuitäten im Verständnis von Schulfähigkeit;
  • Anschlussfähigkeit der Kompetenzen des Fachpersonals (z. B. über Aus- und Fortbildung).

Forschungsvorhaben sollen sich auf für die Bundesrepublik bzw. für spezifische Bundesländer repräsentative Bestandsaufnahmen zu diesen verschiedenen Vernetzungsaspekten beziehen. Dazu können Befragungen von Erzieherinnen/Erziehern und Lehrerinnen/Lehrern ggf. auch Eltern aus von Kindergarten und Grundschulen geteilten Einzugsbereichen durchgeführt werden. Analysiert werden sollen z. B. die gegebenen Formen der Zusammenarbeit, aktuelle Entwicklungen, Einbezug der Eltern, Vorhandensein von weiteren Unterstützungssystemen im Umfeld sowie Probleme und Bedingungen einer gelingenden Zusammenarbeit. Forschungsvorhaben sollen auch die Frage verfolgen, welche Auswirkungen die verschiedenen Vernetzungsformen auf die Adressaten, speziell auf die Kinder, haben.

2.2 Untersuchungen zur Dokumentation von Bildungsverläufen von Kindern

Der zweite Forschungsbereich akzentuiert die Dokumentation von Bildungsverläufen im Netzwerk von vorschulischen und schulischen Einrichtungen. Drei Unterbereiche können unterschieden werden:

  • Repräsentative Bestandsaufnahmen von in der gegebenen Praxis benutzten Verfahren einer Bildungsdokumentation und ihre kindbezogene Kontinuität: Was wird eingesetzt und inwieweit sind diese Vorgehensweisen Bildungsstufen übergreifend angelegt? Wie zeitaufwändig ist ihr Einsatz und wie wird er eingeschätzt? Wer ist daran beteiligt? Unter welchen Bedingungen können (kindbezogene) Informationen zwischen Kindergarten und Grundschule ausgetauscht werden? Welche Konsequenzen werden aus (Bildungsstufen übergreifenden) Dokumentationen gezogen? Welche Effekte und Nebenwirkungen auf Kinder, Eltern, das pädagogische Personal und das pädagogische Handeln werden gesehen?
  • Kritische Analyse und instrumentelle Güte von in der Praxis eingesetzten Verfahren zur Bildungsdokumentation: Wie können diese Instrumente theoretisch verortet werden? Welche Erfahrungen der Kinder werden wie dokumentiert? Welche Objektivität, Reliabilität, Validität und Aussagequalität/Reichweite haben sie? Welche Konstrukte werden erfasst und inwieweit sind sie tatsächlich inhaltlich auf Anschlussfähigkeit und Anwendungskontinuität ausgerichtet? Welche zeitlichen und personellen Ressourcen werden benötigt? Dieser Bereich kann auch Best-practice-Beispiele enthalten. Ggf. können auch eigene empirische Überprüfungen der instrumentellen Güte durchgeführt werden. Ebenfalls ist dieser Unterbereich auch für die gezielte Neukonstruktion von Instrumentarien offen.
  • Wissenschaftliche Analyse der Auswirkungen der Bildungsdokumentationen auf Erzieherinnen/Erzieher, Lehrerinnen/Lehrer, Eltern und Kinder: Welche Effekte zeigen sich mit Bezug auf die pädagogische Praxis und deren Reflexion durch die Fach- und Lehrkräfte? Welche Auswirkungen haben Bildungsdokumentationen auf die Kinder und ihre Wahrnehmung von Bildungsprozessen? Welche Bedeutung kommt den Bildungsdokumentationen für die Kooperation mit den Eltern zu? Welchen Stellenwert haben Bildungsdokumentationen als Teil von Schuleingangsdiagnostik? Welche Unterschiede ergeben sich dabei bei verschiedenen Verfahren, auch im Vergleich zu einem Verzicht auf die Verwendung von Bildungsdokumentationen?

Die oben genannte Zielstellung der Entwicklung einer Zusammenarbeit von Elementar- und Primarbereich impliziert nicht zwangsläufig, ausschließlich das letzte Kindergartenjahr und die ersten beiden Schuljahre in den Blick zu nehmen. Es ist z. B. ebenso von Interesse, wie eine Kooperation schon in den ersten Kindergartenjahren beginnen oder nach der Schuleingangsphase fortgeführt werden kann.

Zur weiteren Anregung dient auch das Kapitel über Forschungsstand und -bedarf in der o. g. Expertise des BMBF. Die Expertise kann eingesehen werden unter DUMMY_https://www.bmbf.de/foerderungen/.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Das BMBF fördert ausschließlich Forschungsvorhaben, die Erkenntnisse über die Kooperation von Elementar- und Primarbereich sowie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über deren Implementierung in einer breiten Praxis erwarten lassen.

Projektleiterinnen/Projektleiter der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt. Interdisziplinäre Forschungsvorhaben sind ausdrücklich erwünscht.

Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partnerinnen/Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/ Partner eines solchen Verbundes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.

Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Antragsteller/-innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt.

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung / Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

In besonders begründeten Einzelfällen kann eine zweite Förderphase von maximal zwei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Seitens des Antragstellers ist sicherzustellen, dass bei Anteilfinanzierungen keine weiteren ESF- oder anderweitige EU-Mittel in das Vorhaben einfließen.

Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können aufgrund der Natur der hier zu fördernden Grundlagenforschung nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. Hierbei muss ein von der Grundausstattung der Antrag stellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt möglich ist. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissenschaftlern.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Workshops und Symposien beantragt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Darüber hinaus finden aufgrund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung (siehe Nummer 1.2 dieser Förderrichtlinien). Weitere Informationen zum Europäischen Sozialfonds finden sich auf den Internetseiten des ESF für Deutschland unter http://www.esf.de.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR
Organisationseinheit Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53277 Bonn
Telefon: 0228-3821 783
Telefax: 0228-3821 257
E-Mail E-Mail: Bildungshaeuser@dlr.de

beauftragt.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen ab sofort bis spätestens 30.10.2009

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.

Bei Verbünden ist die Projektskizze jeweils vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbeziehung von externen Gutachterinnen/Gutachtern. Die Projektskizzen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinaus gehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Projektskizzen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen. Das gedruckte Original der Projektskizze muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen.

Projektskizzen, die diesen Anforderungen und dem unten genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachterinnen/Gutachter mit ausgewiesener Expertise im Gegenstandsbereich der Fördermaßnahme nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität, Innovationsgehalt
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
  • Angemessenheit der gewählten Untersuchungsmethoden, Durchführbarkeit
  • Vorarbeiten: Ausgewiesenheit/Einschlägigkeit der Projektleiterinnen/Projektleiter
  • Relevanz der Erkenntnisse für die Bildungspraxis und Bildungspolitik
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen/Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die Projektskizzen sind entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema anzulegen; sie haben Aussagen zu den folgenden Punkten zu enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Titel / Thema des Forschungsprojektes,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbund (d. h.: über mehrere wissenschaftliche Einrichtungen hinweg),
    • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie
    • Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
    1. Kurze Zusammenfassung (max. 1 Seite)
    2. Internationaler Forschungsstand
    3. Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
    4. Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Vorhabens
    5. detaillierte Beschreibung des Arbeitsprogramms, inklusive Darlegung der vorgesehenen Methoden sowie Angaben zur Durchführung der Untersuchung (Arbeitsplan, benötigte Ressourcen etc.); ggf. Statistische Analyse; Nachweis über die Gewährleistung des Feldzugangs
    6. Ggf. Kooperation zwischen den Projektpartnerinnen/Projektpartnern (ggf. zwischen den Verbundpartnerinnen/Verbundpartnern wechselseitiger Mehrwert und kurze Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern)
    7. Erläuterung der beantragten Finanzpositionen / des Finanzierungsplans
    8. Konkrete Aussagen zur Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse (Angaben dazu, für welche Zielgruppen die Projektergebnisse nutzbar sind, praktische Implikationen des Forschungsvorhabens, Auflistung angestrebter Disseminationsprodukte/-organe, ggf. weitere Verwertungsstrategie);

      Angaben, die nur für bestimmte Forschungsvorhaben notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
    9. Bei Längsschnittstudien und in begründeten Einzelfällen mit fachlich notwendig angestrebter zweiter Phase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von 2 Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase – inklusive Finanzabschätzung zur zweiten Phase – erforderlich.
    10. Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler
    11. Bei Workshops/Symposien etc.: Angaben zu Zielen, Thema, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Referenten, Dauer etc.
  3. Anlagen
    1. Literaturverzeichnis
    2. CV der Projektleiterin/des Projektleiters und ggf. weiterer Projektbeteiligter

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessentinnen/Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution/-en vorzulegen, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( www.foerderportal.bund.de).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.


8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin den 12.08.2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Antje Scharsich

*

Nr. 2.2.e) des EU Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, 2006 / C 323/01