Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“ vom 15. November 2021 (BAnz AT 20.12.2021 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 31. Oktober 2024 (BAnz AT 12.11.2024 B2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 7.2.1 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
„In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Die Skizzen sind in digitaler Form über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“ über das Internetportal http://www.kmu-innovativ.de hochzuladen.
Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.
Wiedervorlagen sind möglich; geänderte Abschnitte sind dabei kenntlich zu machen. Bei Verbundprojekten ist die unter den Partnern abgestimmte Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.“
Die Änderungen der Bekanntmachung treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. April 2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ute Bernhardt