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Validierung informell erworbener Kompetenzen in der Berufsbildung (Valikom) : Datum: , Thema: Bildung

Acht Kammern aus den Bereichen Industrie, Handel und Handwerk entwickelten und erprobten ein standardisiertes Verfahren zur Erfassung, Überprüfung, Bewertung und Zertifizierung berufsrelevanter Kompetenzen von Personen ohne Berufsabschluss.

Studienabbrecher
Arbeitgeber haben es schwer, verlässliche und vergleichbare Aussagen zu treffen über das, was Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich können. © JOBSTARTER / Thilo Schoch

Über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen 20 – 34 Jahren verfügten im Jahr 2017 in Deutschland über keine formale Qualifikation (Berufsbildungsbericht 2019). Ein großer Teil dieser Menschen hat sich jedoch im Laufe der Zeit am Arbeitsplatz berufsrelevante Kompetenzen angeeignet, die nicht durch Dokumente oder Zertifikate nach einheitlichen Standards beurkundet sind. Beruflicher Aufstieg und gesellschaftliche Teilhabe werden so erschwert.

Bisherige Ansätze, non-formales und informelles Lernen zu bewerten, haben diesen Tatbestand nicht grundlegend ändern können. Es fehlen allgemeingültige Verfahrensstandards und Gütekriterien, außerdem gibt es eine Vielzahl von Zertifikaten, Bildungs- oder Kompetenzpässen. Dies macht es für Arbeitgeber schwierig, verlässliche und vergleichbare Aussagen zu treffen über das, was Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich können.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat deshalb mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) 2015 die Pilotinitiative „Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen“ (ValiKom) ins Leben gerufen. Acht Kammern aus den Bereichen Industrie, Handel und Handwerk entwickelten und erprobten ein standardisiertes Verfahren zur Erfassung, Überprüfung, Bewertung und Zertifizierung berufsrelevanter Kompetenzen von Personen ohne Berufsabschluss. Als Ergebnis des Validierungsverfahrens steht ein bundeseinheitliches Zertifikat der zuständigen Stellen über die festgestellte Gleichwertigkeit bzw. Teilgleichwertigkeit. Mit der Transferinitiative „Aufbau von Kompetenzzentren zur Durchführung von Validierungsverfahren für duale Berufe bei zuständigen Stellen“ (ValiKom-Transfer) wurde das Validierungsverfahren ab Ende 2018 auf weitere Standorte und Berufe sowie den Bereich der Landwirtschaft ausgeweitet.

Zielgruppe

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen, die unabhängig von ihrem derzeitigen Beschäftigungsstatus
• im In- und/oder Ausland
• beruflich relevante Kompetenzen erworben haben,
• diese aber nicht durch einen Berufsabschluss nachweisen können.
Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Personen mindestens 25 Jahre alt sein und einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Um eine volle Gleichwertigkeit zu erreichen, sollte die einschlägige Berufserfahrung für die Zulassung zur Validierung das 1,5-Fache der Regelausbildungszeit betragen.
Unter die Zielgruppe fallen auch Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz  haben.

Weitere Informationen, Materialien und Ansprechpersonen zu ValiKom unter www.validierungsverfahren.de