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Gestaltung von Aus- und Fortbildungsordnungen : , Thema: Bildung

Moderne, praxisnahe Berufe sind die Grundlage für eine gesicherte Teilhabe am Berufsleben und Basis der Berufsbildung in Deutschland. Kein anderes Land bietet eine breitere Auswahl dual, in Theorie und Praxis, qualifizierender Aus- und Fortbildungen.

Eine Besonderheit beruflicher Bildung in Deutschland ist die duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Dual bedeutet, dass Auszubildende sowohl im Betrieb als auch in der (beruflichen) Schule ausgebildet werden. Die beruflichen Ausbildungsinhalte orientieren sich hierbei an den betrieblichen Anforderungen. Ausbildungsordnungen garantieren einen einheitlichen Mindeststandard der zu vermittelnden Inhalte für jeden dualen Ausbildungsberuf. Diese unterliegen einem stetigen Wandel durch technologische und gesellschaftliche Entwicklung und bedürfen daher der steten Überprüfung und Anpassung. Auch neue Berufe können entstehen.

In sog. Ordnungsverfahren erarbeiten die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), Länder und Bundesministerien und Experten der Praxis (Sachverständige) gemeinsam neue oder veränderte Inhalte der Ausbildungsordnungen (s. auch BIBBAusbildungsordnungen und wie sie entstehen“). Das BMBF ist in diesen Prozess eng eingebunden und auch am Erlass der Verordnungen beteiligt. Die Zahl der Ausbildungsordnungen liegt aktuell bei 325 (Stand April 2020).

Darüber hinaus ermöglichen geregelte Fortbildungen denjenigen, die bereits eine Ausbildung absolviert haben, ihre Fähigkeiten zu erweitern und sich höher zu qualifizieren. Es können so attraktive berufliche Karriereperspektiven eröffnet werden.

Diese Fortbildungen werden ebenfalls standardisiert in bundeseinheitlichen Rechtsverordnungen geregelt. Sozialpartner und Bundesministerien erarbeiten gemeinsam die zu modernisierenden Inhalte oder auch gänzlich neue Verordnungen. Grundlage sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO). Hieran wirkt das BMBF mit und ist in vielen Fällen auch für den Erlass der Verordnung verantwortlich (s. auch BIBBFortbildungsordnungen und wie sie entstehen“). Die Zahl der Fortbildungsordnungen liegt – einschließlich der Meisterprüfungsverordnungen nach der Handwerksordnung - aktuell bei insgesamt 221 (Stand April 2020).